Bestechung an der Sicherheitskontrolle: Sind Fast Tracks korrupt und macht Ihr Euch bei der Nutzung strafbar?

Die Sicherheitskontrolle am Flugsteig B des Flughafen Düsseldorf. Foto: Sebastian

Krawatte und maßgeschneiderter Anzug, den Rimowa-Trolley mit dem roten Senator-Gepäckanhänger hinter sich herziehend. Dieser seriös wirkende Mann, der da gerade die Fast Track zur Sicherheitskontrolle nimmt, kann doch kein Verbrecher sein. Scheinbar schon, denn die Vorteile seines Vielfliegerstatus können aus juristischer Sicht illegal sein, und der Nutzer könnte sich schuldig machen.

Die Sicherheitskontrolle könnte Vielflieger in die Kriminalität abgleiten lassen. Und nicht nur sie, auch alle anderen Fluggäste, welche die Fast Track zur Sicherheitskontrolle nutzen, könnten sich der Bestechung strafbar machen. Davon geht zumindest die juristische Fachpublikation LTO.de aus. Sie bezieht sich auf ein vertrauliches Gutachten, welches der Bundesrechnungshof bereits 2019 im Auftrag des Innenministeriums gegeben hatte. Das Urteil des Gutachtens fiel damals eindeutig aus: Die Zweiklassengesellschaft im Luftverkehr sei weder fair noch effizient. Außerdem trage die Allgemeinheit die Kosten.

Dennoch gibt es die beschleunigte Abfertigung am Flughafen weiterhin. Und das, obwohl Experten darin eine Form der Korruption sehen. Konkret geht es um eine „strafbare Amtsträgerbestechung“ nach §§ 332 und 334 des Strafgesetzbuchs (StGB). Denn die Hoheit über die Sicherheitskontrolle liegt bei der Bundespolizei, auch wenn die Durchführung meist von Subunternehmen erledigt wird.

Bei der Warteschlange an der Sicherheitskontrolle sollten theoretisch alle gleich sein. Foto: Sebastian

Der Straftatbestand der Bestechung, da hier Geld gegen einen Zeitvorteil geboten wird, ist jedoch zumindest streitbar. Denn die Fast Lanes regeln die Warteschlangen vor der Sicherheitskontrolle und nicht die Sicherheitskontrolle selbst. So ergibt sich auf der einen Seite die Sichtweise, dass die „mit der Organisation der Warteschlangen betrauten Personen“ dem „Staat zurechenbar“ seien und somit dem Gleichheitsgebot verpflichtet seien.

Aus der anderen Perspektive zahlen Vielflieger und Business-Class-Passagiere ihr „Bestechungsgeld“ nicht direkt an Staatsbedienstete. Das Geld für diese Zusatzleistung preisen Fluggesellschaften regelmäßig in ihre Ticketpreise ein oder bieten den Service gegen eine Zusatzgebühr. Von den Airlines fließt das Geld anschließend an den Flughafenbetreiber, der seine Gatekeeper-Stellung zur Erzielung zusätzlicher Erlöse nutzt. Und für die Erledigung der Aufgabe des Warteschlangenmanagements gibt es keine rechtliche Grundlage.

Der Tatbestand der Bestechung und die pflichtwidrige Ermessenshandlung sind auch der Grund, warum es keine Fast Track bei der Passkontrolle in Deutschland gibt. Dazu hatte der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 1951 geurteilt. Der BGH war damals der Ansicht, dass „Zahlungen an Zöllner als Gegenleistung für eine vorrangige Abfertigung“ an der Grenzkontrolle eine Form der Beschleunigungskorruption seien.

Bestechung an der Sicherheitskontrolle: Sind Fast Tracks korrupt und macht Ihr Euch bei der Nutzung strafbar? | Frankfurtflyer Kommentar

Die Frage, ob Fast Lanes an der Sicherheitskontrolle eine Form der Bestechung sind, finde ich wirklich interessant. Genau diese Begründung hatte ich immer im Hinterkopf, warum am Flughafen Düsseldorf, zumindest im Terminal B, nie wirklich darauf geschaut wurde, wer sich denn da bei der bevorzugten Abfertigung anstellt. Demnach dürfte euch in Deutschland niemand an der Sicherheitskontrolle abweisen, wenn ihr es in den Bereich der Fast Track geschafft habt, also dort, wo es keine räumliche Trennung gibt und wenn ihr an den Flughafenmitarbeitern vorbei seid.

Mit dieser juristischen Einschätzung würde ich auch das Lufthansa First Class Terminal kritisch sehen. Denn dort findet nicht nur eine bevorzugte Sicherheitskontrolle, sondern auch Passkontrolle für Fluggäste der First Class und HON Circle-Member statt. Wenn alle Fluggäste gleich sind, müssten die Premium-Fluggäste der Lufthansa eigentlich durch die ganz normale Passkontrolle gehen.

Quelle: Legal Tribune Online via aeroTelegraph.com

18 Kommentare

  1. Klingt für mich wieder mal wie kommunisten laberei. Schön das wir im kapitalismus leben. Grauenhaft diese neidgesellschafft. Die haben immer noch nicht verstanden das erst Ungleichheit Wohlstand schafft.

  2. Ich sehe es ein wenig nüchterner: hier wollten zwei Juristen aus der hinteren Reihe Publicity und die haben sie auch bekommen. Dazu genügt ein simples Konzept, ein polarisierendes und emotionales Thema, welches zum Skandal aufgebauscht wird. Funktioniert immer, daher macht es wie ich: Schultern zucken, wegklicken (ihr werdet sowieso nie wieder etwas davon hören) und einen schönen Kaffee, alternativ Tee aufbrühen.

    • So ähnlich.

      Der Originalartikel wirft künstlerisch mit Paragrafen, Aktenzeichen und Fachbegriffen nur so um sich. „Schaut her, was ich für ein toller Hecht bin!“

      Den echten Fachmann erkennt man daran, gerade eine solche Ausdrucksweise zu vermeiden. Es gibt ja nicht nur Richard Feynmann, der natürlich Meister in dieser Disziplin war.

      Dazu kommt dann noch ein völlig aus der Luft gegriffener Vergleich mit der – zweifellos zumindest abscheulichen, vermutlich kriminellen – Vorgehensweise, Behördentermine zu „verkaufen“. Nicht der geirngste Zusammenhang zur angesprochenen Thematik, dafür sehr populistisch.

  3. Ach, ich habe mich schon gefragt, wann das jemand aufgreift. 😀

    Ich habe dann mal eine Frage an die Juristen: Wie passt es da rein, dass gar nicht die BuPol die Kontrolle macht? Am BER hat z.B. der Flughafenbetreiber sogar den ganzen Betrieb übernommen und es stehen ja Leute von Securitas dort, die übrigens auch streiken, wie wir alle wissen. Wenn es also Beamtenbestechung ist, dann darf dort auch nicht gestreikt werden, denn das dürfen Beamte bekanntlich nicht.
    Mal abgesehen davon, dass auch jeder inzwischen durch eine Art Prio Siko darf, wenn er sich einen festen Slot besorgt. Wie passt das da rein?
    Es hat ja einen guten Grund, warum es bei der Passkontrolle keine Prio gibt. Obwohl das in Berlin ja auch ein bisschen so ist, wenn man Loungezugang hat. Und wie du schon sagst, im First Class Terminal.

    Im Großen und Ganzen finde ich diese ganze Geschichte nicht zu Ende gedacht und würde da gerne erstmal Antworten auf meine Fragen haben.

    • Vorab die Rechtswissenschaft ist keine empirische Wissenschaft. Wir halten vieles für vertretbar und war die Autor bei LTO schreibt, lässt sich hören, wenngleich ich anderer Ansicht bin. Es dürfte wohl viel mehr darum gehen mit diesem Thema Aufmerksamkeit zu gewinnen.

      Ob die Bundespolizei die Kontrolle ausgelagert hat, ist sie dafür letztlich weiterhin noch zuständig. Nur sie kann bspw. den Zutritt zum Sicherheitsbereich verweigern. Dazu sind die Mitarbeiter als beliehene nicht befugt. Auch körperliche Kontrollen darf nur durch die Bundespolizei erfolgen. Deshalb lässt es sich hören, hier den Anfangsverdacht der o.g. Straftaten anzunehmen, wenn ich beschleunigt kontrolliert werde.

      Die von den Flughäfen selbst eingerichteten, beschleunigten Sicherheitskontrollen dürften ähnlich problematisch sein, weil es für die Strafbarkeit auf den entgeltlichen Charakter der Gegenleistung nicht ankommt.

      FCT wird als normale Sicherheitskontrolle behandelt. Insoweit kann hier jeder, dem Lufthansa Zugang gewährt, kontrolliert werden. Eine Unterscheidung finden gerade nicht statt. Dies gilt übrigens auch für die beiden Stellen der Bundespolizei in München, die sich in den Räumlichkeiten der jeweiligen F- Class Lounges befinden.

      Solange keine Unterscheidung der gleichen Passagiere gemacht wird, sehe ich kaum eine Möglichkeit ein strafbares Verhalten anzunehmen. Dies gilt insbesondere auch für Privatflugzeuge. Dort ist es schließlich normal, dass der Zoll und die Bundespolizei, nach Voranmeldung, eine private Ausreisekontrolle durchführen.

      • Die interessantere Frage ist doch, ob sich nicht auch die Beamten der Bundespolizei vor Ort strafbar machen. Diese sehen ja offensichtlich, dass jemand vor „ihrer“ Sicherheitskontrolle den Zugang verkauft bzw. leitet. Man stelle sich nur vor, jemand stelle sich vor ein Behördengebäude und bilde zwei Schlangen, bei der man in einer Schlange bezahlen muss, um zuerst durchgelassen zu werden…

  4. Eine seltsame Geschichte hier. Egal wer solche Ansichten verbreitet, ich kann das hier so gar nicht nachvollziehen. Deutschland hat sicher sehr viele andere Probleme als darüber nachzudenken, ob es aus juristischer Sicht strafbar sein könnte Fast Lane zu nutzen. In anderen Ländern würde man über solche Argumentationen nur den Kopf schütteln. Überall auf der Welt genießt man Vorteile wenn man ein entsprechendes Produkt kauft.

  5. Für mich ist es Teil des Produktes das von den Airlines gekauft wird und Passagieren zum Kauf offen steht. Bonusprogramme sind eben Bonusprogramme für gute Kunden.

    Das mal wieder ne typische deutsche Diskussion.

  6. Ich stimme Klaus zu. Es geht ausschließlich um Publicity. Bei Bestechung muss das Geld dem Beamten selbst zufliessen, was hier wohl nicht der Fall ist. Außerdem müsste es dazu dienen, seine Dienstpflicht zu verletzen (also zum Beispiel weniger gründlich zu kontrollieren).
    Man könnte genau so abwegig argumentieren, jeder hätte das Recht auf eine Sicherheitskontrolle – egal ob er fliegt oder nicht.

  7. Das der größte juristische Unsinn, den ich seit langem gelesen habe. Und bevor Fragen kommen, ja ich weiss von was ich rede, bin Strafjurist. Ich bezahle für den Fast Track nichts, kann mich also auch nicht strafbar machen, die Fluggesellschaft zahlt an den Flughafen für einen Service desselben, nicht an die Bundespolizei. Und die Beamten erhalten (wenn sie überhaupt selber kontrolliere) an allen Kontrollen dasselbe Gehalt, werden also auch nicht bestochen. Wo hier ein Problem liegen soll, erschließt sich mir nicht. Das ist eine typisch deutsche Neiddebatte, die sonst nirgends auf der Welt aufkommt.

    Dass der linke Traum von der vollkommenen Gleichheit Utopie ist, zeigt ein Blick nach Kuba. Da ist man mit diesem Weg schon krachend gescheiert.

    • ich werte das einfach mal als einen Vorstoß „interessierter Kreise“, die FastLane in Deutschland abzuschaffen. Denn wenn man etwas „aus rechtlichen Gründen leider nicht mehr anbieten darf“ braucht man dafür auch kein Geld mehr auszugeben -> Kosteneinsparung.

      Es gibt übrigens Flughäfen auf dieser Welt, da braucht man keine FastLane, weil alles einfach gut organisiert und technisch up to date ist.

      • Das ist wohl wahr. Spanien zum Beispiel, auf das wir gerne mal spöttisch als Deutsche drauf schauen, kriegt das hab hervorragend organisiert

    • Nicht nur auf Kuba ist das gescheitert 😃. Ich hätte es nicht treffender schreiben können. Das hier ist eine Geschichte die wirklich typisch ist für dieses Land.

  8. Tja, ich hatte vor einigen Jahren einmal nachgefragt beim Flughafen Düsseldorf, warum der Fast Track geschlossen war. Die ernüchternde Antwort damals war genau dies: „Die Priority Lanes wurden seinerzeit auf Wunsch einiger Airlines eingerichtet, die ihren Statuskunden einen besonderen Service bieten wollen. Dabei konnte die Vorstellung der Airlines, die Priority Lanes völlig getrennt durch die Sicherheitskontrolle zu führen, leider nicht umgesetzt werden. Der Grund: die für die Sicherheitskontrollen zuständige Bundespolizei darf bei der Besetzung und Durchführung der Kontrollen keinen Unterschied zwischen Statuskunden der Airlines und regulären Passagieren machen.“

  9. Doch, doch!! Die Benutzung der Fast Lane ist absolut gefährlich und dementsprechend auch strafbar.
    Nicht umsonst sass ich schon einige Male im Flughafengefängnis.
    Jetzt weiss ich endlich weswegen!
    Fertig Spaß!

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