Bestechung an der Sicherheitskontrolle: Sind Fast Tracks korrupt und macht Ihr Euch bei der Nutzung strafbar?

Die Sicherheitskontrolle am Flugsteig B des Flughafen Düsseldorf. Foto: Sebastian

Krawatte und maßgeschneiderter Anzug, den Rimowa-Trolley mit dem roten Senator-Gepäckanhänger hinter sich herziehend. Dieser seriös wirkende Mann, der da gerade die Fast Track zur Sicherheitskontrolle nimmt, kann doch kein Verbrecher sein. Scheinbar schon, denn die Vorteile seines Vielfliegerstatus können aus juristischer Sicht illegal sein, und der Nutzer könnte sich schuldig machen.

Die Sicherheitskontrolle könnte Vielflieger in die Kriminalität abgleiten lassen. Und nicht nur sie, auch alle anderen Fluggäste, welche die Fast Track zur Sicherheitskontrolle nutzen, könnten sich der Bestechung strafbar machen. Davon geht zumindest die juristische Fachpublikation LTO.de aus. Sie bezieht sich auf ein vertrauliches Gutachten, welches der Bundesrechnungshof bereits 2019 im Auftrag des Innenministeriums gegeben hatte. Das Urteil des Gutachtens fiel damals eindeutig aus: Die Zweiklassengesellschaft im Luftverkehr sei weder fair noch effizient. Außerdem trage die Allgemeinheit die Kosten.

Dennoch gibt es die beschleunigte Abfertigung am Flughafen weiterhin. Und das, obwohl Experten darin eine Form der Korruption sehen. Konkret geht es um eine „strafbare Amtsträgerbestechung“ nach §§ 332 und 334 des Strafgesetzbuchs (StGB). Denn die Hoheit über die Sicherheitskontrolle liegt bei der Bundespolizei, auch wenn die Durchführung meist von Subunternehmen erledigt wird.

Bei der Warteschlange an der Sicherheitskontrolle sollten theoretisch alle gleich sein. Foto: Sebastian

Der Straftatbestand der Bestechung, da hier Geld gegen einen Zeitvorteil geboten wird, ist jedoch zumindest streitbar. Denn die Fast Lanes regeln die Warteschlangen vor der Sicherheitskontrolle und nicht die Sicherheitskontrolle selbst. So ergibt sich auf der einen Seite die Sichtweise, dass die „mit der Organisation der Warteschlangen betrauten Personen“ dem „Staat zurechenbar“ seien und somit dem Gleichheitsgebot verpflichtet seien.

Aus der anderen Perspektive zahlen Vielflieger und Business-Class-Passagiere ihr „Bestechungsgeld“ nicht direkt an Staatsbedienstete. Das Geld für diese Zusatzleistung preisen Fluggesellschaften regelmäßig in ihre Ticketpreise ein oder bieten den Service gegen eine Zusatzgebühr. Von den Airlines fließt das Geld anschließend an den Flughafenbetreiber, der seine Gatekeeper-Stellung zur Erzielung zusätzlicher Erlöse nutzt. Und für die Erledigung der Aufgabe des Warteschlangenmanagements gibt es keine rechtliche Grundlage.

Der Tatbestand der Bestechung und die pflichtwidrige Ermessenshandlung sind auch der Grund, warum es keine Fast Track bei der Passkontrolle in Deutschland gibt. Dazu hatte der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 1951 geurteilt. Der BGH war damals der Ansicht, dass „Zahlungen an Zöllner als Gegenleistung für eine vorrangige Abfertigung“ an der Grenzkontrolle eine Form der Beschleunigungskorruption seien.

Bestechung an der Sicherheitskontrolle: Sind Fast Tracks korrupt und macht Ihr Euch bei der Nutzung strafbar? | Frankfurtflyer Kommentar

Die Frage, ob Fast Lanes an der Sicherheitskontrolle eine Form der Bestechung sind, finde ich wirklich interessant. Genau diese Begründung hatte ich immer im Hinterkopf, warum am Flughafen Düsseldorf, zumindest im Terminal B, nie wirklich darauf geschaut wurde, wer sich denn da bei der bevorzugten Abfertigung anstellt. Demnach dürfte euch in Deutschland niemand an der Sicherheitskontrolle abweisen, wenn ihr es in den Bereich der Fast Track geschafft habt, also dort, wo es keine räumliche Trennung gibt und wenn ihr an den Flughafenmitarbeitern vorbei seid.

Mit dieser juristischen Einschätzung würde ich auch das Lufthansa First Class Terminal kritisch sehen. Denn dort findet nicht nur eine bevorzugte Sicherheitskontrolle, sondern auch Passkontrolle für Fluggäste der First Class und HON Circle-Member statt. Wenn alle Fluggäste gleich sind, müssten die Premium-Fluggäste der Lufthansa eigentlich durch die ganz normale Passkontrolle gehen.

Quelle: Legal Tribune Online via aeroTelegraph.com

8 Kommentare

  1. Hallo,

    lasse mich fast nie zu Kommentaren hinreisen.

    Aber hier meine Meinung:

    Mache Juristen scheinen nicht Jura studiert zu haben sondern Rechtsverdreher!
    Wie kann man die Situation verdrehen?
    Sicherheitskontrolle und Passkontrolle……

    Schönen Sonntag

      • hallo,

        ich meine das ich für die Sicherheitskontrolle mir eine bessere Dienstleistung vom Airportbetreiber „erkaufe2 bzw bekomme durch eine tierere Ticketklasse.
        und bei der Passkontrolle (Bundespolizei) gibt es kein Fsttrack.

        Solche Juristen biegen bzw beugen die Gesetze bis zum letzten.

        Markus

        • Das ist ja der entscheidende Punkt in dem Artikel. Bei der Passkontrolle wurde es vom BGH bereits gerichtlich untersagt. Die Argumentation ist, dass dies auch für die Sicherheitskontrolle gilt, da diese ebenfalls in Verantwortung der BPol liegt, auch wenn diese Dienstleistung durch einen Subunternehmer erbracht wird. Der strittige Punkt ist, so wie ich es verstanden habe, ist der vorgelagerte Prozess der Warteschlange, für die es aber keine Rechtsgrundlage gibt.

  2. Wow, als Jurist kann ich nach Lektüre des tatsächlichen Artikels nur sagen: Diese Ansichten vertreten die Autoren bemerkenswert exklusiv.
    Ich empfinde es als ernsthaft besorgniserregend, welche Aufmerksamkeit dieser extremen und linken Mindermeinung zukommt.

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