Booking.com verliert vor EuGH bei Streit um Bestpreisklauseln | Hotels dürfen hier mehr verlangen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19. September 2024 entschieden, dass sogenannte „enge“ Bestpreisklauseln von Booking.com gegen das Kartellrecht verstoßen. Diese Klauseln untersagen es Hotels, auf der eigenen Website günstigere Konditionen anzubieten als auf Booking.com. Der EuGH betonte, dass diese Klauseln den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen, da sie den Marktzugang neuer oder kleinerer Buchungsplattformen erschweren und Preiswettbewerb unterdrücken. Bereits im Jahr 2015 waren Booking.com „weite“ Bestpreisklauseln untersagt worden, die den Hotels sogar untersagten, Zimmer irgendwo im Internet günstiger als bei Booking.com anzubieten.

Der EuGH folgt nicht der Argumentation von Booking.com

Booking.com argumentierte, dass diese Klauseln für einen fairen Wettbewerb notwendig seien, um gegen größere Plattformen bestehen zu können. Der EuGH wies dieses Argument jedoch zurück und stellte fest, dass die Wettbewerbsbeschränkungen unverhältnismäßig seien und den Markt intransparent machen. Immerhin hätte Booking.com einen Marktanteil von 30%.

Laut dem Gericht verhindern enge Bestpreisklauseln nicht nur günstigere Preise für Verbraucher, sondern auch Innovationen und Alternativen im Online-Buchungsmarkt. Damit stärkt das Urteil die Position der nationalen Wettbewerbsbehörden, solche Klauseln auf ihrem jeweiligen Markt zu untersagen. Dies könnte weitreichende Folgen für andere Plattformen haben, die ähnliche Geschäftspraktiken anwenden.

Poolanlage im Zentrum des Resorts. Foto: Sebastian

Das Urteil wird als Meilenstein im Kampf gegen unlauteren Wettbewerb im digitalen Markt gesehen. Es betont die Notwendigkeit, Monopolstellungen großer Plattformen zu beschränken und Wettbewerb zu fördern. Hotels erhalten nun mehr Flexibilität, auf unterschiedlichen Plattformen oder direkt über eigene Kanäle bessere Preise anzubieten. Dies schafft Anreize für Innovation und bietet den Kunden mehr Wahlmöglichkeiten sowie potenziell niedrigere Preise. Andere Buchungsplattformen könnten ebenfalls von dem Urteil betroffen sein.

Hotels zahlen bei jeder Buchung über Booking.com eine Provision an den Plattformbetreiber. Diese Provision ist im Zimmerpreis enthalten. Obwohl eine solche Provision bei einer Buchung auf der Website des Hotels nicht anfallen würde, zwingen Bestpreisklauseln Hotels dazu, den Preis hier ebenso hoch zu halten wie bei Booking.com. Das behindert nach Ansicht des Gerichts den freien Wettbewerb im Markt.

Das Urteil des EuGH stellt klar, dass enge Bestpreisklauseln nicht im Einklang mit den EU-Kartellvorschriften stehen.

Frankfurtflyer Kommentar

Die Auswirkung des Urteils wird wahrscheinlich nicht überragend sein. Bereits vor einigen Jahren hat Booking.com in Deutschland „weite“ Bestpreisklauseln durch „enge“ Bestpreisklauseln ersetzt, ohne dass es für Verbraucher zu Schockwellen geführt hätte. Zwar können Hotels ihre Zimmer jetzt auf verschiedenen Kanälen niedriger bepreisen als bei Booking.com, allerdins zwingt sie bereits die Logik eines Preisvergleichs dazu, bei Booking.com günstige Preise zu stellen.

Einige Sparfüchse werden ggf. erst auf Booking.com ein Hotel finden und dann auf der Website des Hotels noch einmal nach günstigeren Preisen suchen. Aufgrund der Bequemlichkeit der meisten User werden sie wahrscheinlich einfach weiter bei Booking.com buchen. Und dadurch ggf. auf Statusvorteile im Hotel oder die Benefits von Frankfurtflyer Hotels verzichten.

Daher sind wir von unserer eigenen Hotelplattform so begeistert, denn hier verzichten wir auf einen Großteil der Provision die Booking.com kassiert, dafür bieten Euch die Hotels aber auch umfangreiche Vorteile wie Upgrade, Hotelguthaben, kostenloses Frühstück und mehr. Noch dazu haben wir immer wieder Angebote, die sogar die Preise von Booking unterbieten, weshalb ihr diese Raten auch nur nach der kostenlosen Anmeldung sehen könnt. 

Hier kommt Ihr zum Frankfurtflyer Hotels Portal

2 Kommentare

  1. Ich bin mir gar nicht so sicher, ob dieses Urteil wirklich kundenfreundlich ist. Man mag davon träumen, die 15% Provision einzusparen. Das greift aber viel zu kurz. Für die 15% leistet Booking auch etwas. Das geht bei den bezahlten Adwords bei google für angeschlossene Hotels los, setzt sich bei der Arbeitszeit für das Aufsetzen und den Unterhalt der Buchungsplattform fort und endet bei der finanziellen Sicherheit der Hotels.

    Wir haben bei unserer gerade beendeten Reise zwei Hotels getroffen,die überhaupt keine Privatbuchung annehmen. Deren Hauptargument war die Unzuverlässigkeit der privat buchenden Kunden. Die beiden Hotels machten das auf interessante Art. Beide waren zwar telefonisch erreichbar, allerdings über ziemlich teure Nummern.

    Wie weit der Wettbewerb mit alternativen Buchungsplattformen betroffen ist, wisst Ihr natürlich am besten. Das sieht man aus Kundensicht nicht.

  2. Booking nimmt eine grosse Provision, angeblich min. 15 %, aber macht eigentlich dafür sehr wenig. Es ist höchste Zeit, diesem Monopolisten die Flügel zu stutzen.

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