Lufthansa bekommt über 400.000 Euro Schadensersatz von Klimaklebern nach Flughafenblockade in Hamburg

Foto: Lufthansa Group

Im Juni 2023 haben selbsternannte Aktivisten der letzten Generation den Flughafen Hamburg lahmgelegt, indem sich die „Klimakleber“ Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens verschafft haben und sich hier mit den Händen am Boden festgeklebt haben, wie man es auch von Straßenblockaden kannte. Umfangreiche Flugausfälle und Verspätungen waren die Folge, und dies hat nun erstmals auch drastische finanzielle Folgen für die Klimakleber, denn sie wurden von Lufthansa erfolgreich auf Schadensersatz verklagt.

Das Wichtigste auf einen Blick:

✈️ Urteil gegen Klimakleber: Lufthansa erhält über 400.000 € Schadensersatz.
💶 Detaillierte Aufschlüsselung der Kosten – Zahlungen an Passagiere machen Großteil aus.
⚖️ Signalwirkung: Weitere Klagen von Airlines wie Condor oder TuiFly denkbar.

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403.137,68 Euro Schadensersatz konnte die Lufthansa Gruppe für den Vorfall in Hamburg geltend machen, und dies ist womöglich nur der Anfang. Neben dem Vorfall in Hamburg hat man am gleichen Tag auch den Flughafen Düsseldorf blockiert, mit wohl ähnlichem Schaden. Noch dazu sind diese über 400.000 Euro nur der Schadensersatz, den man an die Lufthansa Gruppe zahlen muss. Airlines wie Condor und TuiFly wollten ebenfalls rechtliche Schritte prüfen und könnten vergleichbare Forderungen aufstellen.

Es ist nun das erste Mal, dass die selbsternannten Aktivisten der letzten Generation zu solch hohen Schadensersatzforderungen verurteilt wurden. Bisher sind nur kleinere Geldstrafen und kurze Haftzeiten ergangen. Die nun insgesamt neun Verurteilten werden bei Nichtzahlen der Geldstrafe auch mit bis zu zwei Jahren Ordnungshaft laut Urteil bedroht. Auch die Kosten des Verfahrens wurden ihnen zusätzlich auferlegt.

Das Urteil schlüsselt die Kosten der Lufthansa Gruppe recht detailliert auf, und insgesamt waren 8.500 Passagiere von Lufthansa, Eurowings, SWISS, Austrian Airlines und Brussels Airlines betroffen. Die Lufthansa Gruppe hat hier für alle Airlines der Gruppe geklagt und folgenden Schaden geltend machen können:

  • 115.374,20 € Zahlungen an Fluggäste am Flughafenschalter
  • 92.164,04 € Zahlungen an Fluggäste über den Kundenservice
  • 4.107 € Mehrverbrauch von Kerosin
  • 705,24 € weitere Verspätungskosten
  • 190.787,20 € entgangener Gewinn

Interessant hierbei ist, dass die eigentlichen operativen Mehrkosten mit gerade einmal knapp 5.000 € recht überschaubar waren, aber die Zahlungen an Fluggäste, die man leisten musste, waren mit 205.000 € durchaus üppig. Auch der berechnete entgangene Gewinn ist durchaus beeindruckend.

Lufthansa bekommt über 400.000 € Schadensersatz von Klimaklebern nach Flughafenblockade in Hamburg | Frankfurtflyer Kommentar

Es ist ein sehr deutliches Signal, dass dieses Urteil nun ergangen ist, und dieses war auch wichtig. Es kann nicht sein, dass man den Flugverkehr auf klar illegale Art lahmlegt, um seinem Anliegen Nachdruck zu verleihen, und hierfür fast ohne Konsequenzen vom Platz gehen kann. Dabei hatten Airlines bis zum Sommer 2023 auf Schadensersatzforderungen tatsächlich verzichtet – meist aufgrund der bis dahin weit anhaltenden Akzeptanz der Bevölkerung für die Klimakleber.

Spannend wird nun sein, wie es weitergeht und ob auch andere Airlines erfolgreich klagen werden. Hierdurch sollten nun aber vor allem die sinnfreien Blockaden der Flughäfen beendet sein, und dies ist wohl die wichtigste Nachricht.

7 Kommentare

  1. Wäre mal interessant wer den Schadensersatz zahlt, also wo kommt das Geld her. Ich bezweifel das die Klimakleber das auf der hohen Kante haben. Hoffe nicht das da eine Versicherung einspringt, sollen sie schön selbst zahlen.

    • Dafür gibt’s keine Versicherung. Aber durchaus Sponsoren. Insofern sind strafrechtliche Verurteilungen nötig, damit sie dann nicht ohne Folgen davon kommen.

    • Zivilrechtlich ist das so, dass sich der Geschädigte bei einer gemeinschaftlich begangenen Tat an einen beliebigen Täter wenden kann. Ein zugesprochener Schadenersatz muss nicht anteilig eingetrieben werden. Die interne Aufteilung ist alleinige Sache der Täter.
      Ob da jetzt natürlich ein Reicher dabei ist, weiß ich nicht.
      Weiß auch nicht, ob Schulden aus einer vorsätzlichen Handlung Gegenstand einer Privatinsolvenz sein können.

  2. Versicherung bestimmt nicht, da hier ja zweifelsfrei einige Gesetze gebrochen wurden. Aber es werden sich wieder irgendwelche „Gönner“ finden, genau wie bei den Strafzahlungen damals. Teilweise haben Unternehmer diese „Aktivisten“ finanziell unterstützt.

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