Der Flug fällt aus und für die Umbuchung auf einen Ersatzflug wird ein Aufpreis in Höhe der Tarifdifferenz verlangt. So legte die Deutsche Lufthansa die Fluggastrechte zuletzt immer häufiger aus. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag, 14. Mai 2020 nun eine einstweilige Verfügung gegen diese Praxis der Lufthansa erwirkt. In Zukunft droht der Airline damit ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro, wenn sie Kunden nicht ohne Aufpreis auf ein Wunschdatum umbuchen lässt. Verfügbarkeit in der entsprechenden Reiseklasse vorausgesetzt.
Lufthansa darf keinen Aufpreis bei Umbuchung von annullierten Flügen verlangen | Umbuchung nur gegen Zuzahlung
Die Fluggastrechteverordnung EG261/2004 ist eindeutig: Kommt es zu einer Annullierung eines Fluges, muss die ausführende Fluggesellschaft den Ticketpreis erstatten oder für eine Ersatzbeförderung sorgen. Die Option der Erstattung wird im Rahmen der Coronakrise derzeit intensiv betrachtet. Zahlreiche Fluggesellschaften weigern sich, Kunden den Kaufpreis des Tickets in bar zu erstatten. Stattdessen werden häufig nur Gutscheine ausgestellt.
Dem Gutscheinzwang hat die EU Kommission in den vergangenen Wochen bereits mehrfach eine Absage erteilt. Stattdessen empfiehlt sie attraktive Gutscheine auf freiwilliger Basis.
Eher weniger diskutiert wird derzeit über die Option, auf einen Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt umgebucht zu werden. Vielleicht auch, weil zuletzt immer häufiger versucht wurde, die Umbuchung nur gegen Zahlung der Tarifdifferenz durchzuführen. So berichtet Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse auf seinem Blog rechteindeutig.de von einem Fall, bei dem die Lufthansa einen Aufpreis von 3.000 Euro von einem betroffen Passagier forderte.
Derartige Beschwerden häuften sich zuletzt auch bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Und dort beauftrage man die Düsseldorfer Kanzlei Franz LLP, eine einstweilige Verfügung gegen die Lufthansa zu erwirken.
Lufthansa darf keine Zuzahlung bei Umbuchung von annullierten Flügen verlangen | Einstweilige Verfügung gegen Lufthansa
Dies ist nun im Eilverfahren geschehen. Und so wird die Lufthansa zukünftig daran gehindert, Zuzahlungen zu verlangen, wenn ein Fluggast nach der Annullierung seines Fluges eine Umbuchung auf einen anderen Termin wünscht. Die einzige Voraussetzung: Es muss Verfügbarkeiten in der gleichen Reiseklasse gegeben sein.
Wichtig dabei, dass allein die Reiseklasse, wie beispielsweise Economy und Business Class relevant ist. Es muss kein Platz in einer speziellen Buchungsklasse (wie z.B. bei Lufthansa „P“ für die Angebots-Tarife in der Business Class) frei sein. Auch ist es bei einem Meilenticket nicht relevant, ob ein Award-Seat verfügbar ist.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels war die einstweilige Verfügung im Eilverfahren noch nicht rechtskräftig. In Zukunft könnte Lufthansa jedoch ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro drohen, wenn sie nach einer Stornierung eines Fluges keine kostenlose Umbuchung vornimmt.
Lufthansa darf keine Zuzahlung bei Umbuchung von annullierten Flügen verlangen | Frankfurtflyer Kommentar
Wirklich spannend: während alle Welt über die Erstattung des Ticketpreises annullierter Flüge spricht, ergeht fast still und heimlich eine einstweilige Verfügung gegen die Umbuchungs-Praxis der Lufthansa. Wer in den vergangenen Wochen und Monaten sein Lufthansa Ticket einfach nur umbuchen wollte, hat vermutlich ähnliche Erfahrungen gemacht und darf nun etwas zuversichtlicher sein.
Besonders spannend wird die kostenfreie Umbuchung auf einen Ersatzflug übrigens, wenn ihr in der Hochsaison fliegen wollt. Denn auch Umbuchungen auf die Sommerferien oder, in diesem Jahr vielleicht realistischer, auf Weihnachten und Neujahr sind damit theoretisch möglich.
Den Beschluss auf die einstweilige Verfügung könnt ihr übrigens auf rechteindeutig.de vollständig lesen.
Quelle: rechteindeutig.de
Kann man die Differenz zurück fordern, die LH in den letzten Wochen erhoben hat?
Da scheint mir SWISS doch um einiges grosszügiger zu sein.
Konnte einige Flüge umbuchen ohne eine allf.Tarifdifferenz bezahlen zu müssen. Evtl. liegt’s am SEN ?
Ich habe einen Swiss Flug in der Eco umgebucht und musste als FTL die Differenz bezahlen. Es gab auch keine Regelung von 50 CHF Gutschrift, die kam erst später. Jetzt wird ein gebuchter Flug nach dem anderen von der Swiss storniert und ich bekomme nicht einmal Nachricht von der Swiss darüber. Wenn ich keine Emails hätte, könnte ich nicht einmal beweisen, dass ich sie gebucht habe.
Davon gehe ich mit hoher Wahrscheinlichkeit aus. Aufforderung zur Erstattung (customer.relations@lufthansa.com) mit Fristsetzung von z.B. 7 Tagen und dann Klage erheben. Viel Erfolg!
Zur Erstattung muß man LH anrufen, Emails werden nicht akzeptiert. Immerhin erreicht man die Hotline inzwischen wieder.
Würde das Urteil dann auch für stornierte Business Flüge mit Swiss (Lufthansa Group) gelten? Habe einen ähnlichen Fall: Sehr günstig Swiss Business Tickets nach Downunder für Juni gebucht. Die ersten zwei Segmente wurden bereits gecancelt und Swiss möchte für die Umbuchung noch mal das Doppelte des Ticketpreises für Termine im November (gleiche Buchungsklassen vorhanden). Angeblich bucht Swiss nur kostenlos um, wenn sich das Flugdatum um +/- 3 Tage verschiebt – zu diesem Zeitpunkt gibt es überhaupt keine Flüge von Swiss wegen Corona…Jemand eine gute Idee?
Hat man damit bei LX auch eine Chance? Wollen eine Zuzahlung von 5000.- CHF pro Person für die Umbuchung meines von der Airline stornierten Flug.
Dieser Beitrag bezieht sich erst einmal auf Deutschland mit deutschen Recht. In der Schweiz ist es möglicherweise anders.
Danke für den Beitrag. Ich habe um eine Rückerstattung gebeten, aber mein Geld natürlich noch nicht erhalten. Habe die Lufthansa jetzt nochmal per Mail kontaktiert und ihnen die Option der Umbuchung ohne Fare Differenz gegeben und eine Zahlungsfrist gesetzt, sollte man sich nicht melden. Mal schauen.
Endlich ist das richtiggestellt.
Ich interpretiere die Sache so: Ist die Airline schuld ( Annullation, neuer Flug zeitlich nicht annehmbar), so kann ich gratis umbuchen. Will ICH hingegen den Flug wechseln, obwohl geflogen wird, so geht’s zu meinen Lasten.
Ich habe meinerseits stets gewartet, bis der Flug von Seiten Airline gestrichen wurde, obwohl ich schon lange vorher im Sinn hatte, nicht zu reisen .
Dieses Vorgehen hat sich scheinbar gelohnt !!
Fraglich ist, ob dies auch auf Flüge zutrifft, welche mit Meilen gebucht wurden.
Nach meiner Auffassung ersetzen die Meilen ja eigentlich lediglich einen Betrag X in der entsprechenden Währung.
Wäre also ein Flug in der gleichen Kabinenklasse an einem anderen Tag verfügbar, sollte auch hier eine Umbuchung unabhängig der Verfügbarkeit von Awardflügen möglich sein.
So schätzt es auch Dr. Böse ein.
Die rechtliche Lage hierzu war absolut eindeutig, ich würde daher der LH sogar böswilliges Verhalten vorwerfen.
Ich hatte einen extrem günstigen 1. Klasseflug nach Südamerika ergattert, so einen Preis gibt es nicht wieder, darum werde ich auf Teufel komm raus auf Umbuchung bestehen. Keinen Falls darf es einen Voucher geben, denn dafür würde ich nie die Ware, die ich bestellt und bezahlt hatte wieder kriegen können.
Hoffe jetzt, dass ich ihn für September nächsten Jahres legen kann, da erst dann der Frühling dort richtig ankommt.
Kann jemand sagen wie weit in die Zukunft man eine solche Umbuchung tätigen könnte?
Wir haben für Ende September auch einen relativ günstigen Flug für die Premium Eco bekommen, wir haben noch eine leise Hoffnung das die Flüge statt finden nachdem unsere Flüge auf dem Ersatzflugplan stehen. Sollte der Flug aber storniert werden, da die Einreise nicht möglich hoffen wir auch das wir nichts aufzahlen müssen. Aktuell müssten wir beim Umbuchen 800,- drauf zahlen, aber das sehen wir wirklich nicht ein. Die aktuelle Situation ist zwar eine Ausnahmesituation, aber wir haben die gebuchte Leistung bezahlt. Da akzeptieren wir sogar gerne eine Gutschein, wenn wir beim selben Flug, z.b. ein Jahr später den selbeb Flug möchten ohne Aufpreis.
Danke für die Infos.
Was heißt das jetzt für mich? LH hat meinen Flug im April annulliert und ich habe ein Guthaben erhalten. Wenn ich jetzt den Flug auf ein anderes Datum umbuche, muss ich keine Differenz zahlen, auch wenn der Flug an dem anderen Daten teurer ist?
Nach meiner Auffassung nein. Du hast die Option den Flugpreis erstatten zu lassen oder auf eine Alternativbeförderung zu bestehen. So wie ich das lese, hast Du Dich für erste Option entschieden.