Lufthansa darf keinen Aufpreis bei Umbuchung von annullierten Flügen verlangen

Die D-AIMK soll als erste zurückkehren. Foto: Frankfurtflyer

Der Flug fällt aus und für die Umbuchung auf einen Ersatzflug wird ein Aufpreis in Höhe der Tarifdifferenz verlangt. So legte die Deutsche Lufthansa die Fluggastrechte zuletzt immer häufiger aus. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag, 14. Mai 2020 nun eine einstweilige Verfügung gegen diese Praxis der Lufthansa erwirkt. In Zukunft droht der Airline damit ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro, wenn sie Kunden nicht ohne Aufpreis auf ein Wunschdatum umbuchen lässt. Verfügbarkeit in der entsprechenden Reiseklasse vorausgesetzt.

Lufthansa darf keinen Aufpreis bei Umbuchung von annullierten Flügen verlangen | Umbuchung nur gegen Zuzahlung

Die Fluggastrechteverordnung EG261/2004 ist eindeutig: Kommt es zu einer Annullierung eines Fluges, muss die ausführende Fluggesellschaft den Ticketpreis erstatten oder für eine Ersatzbeförderung sorgen. Die Option der Erstattung wird im Rahmen der Coronakrise derzeit intensiv betrachtet. Zahlreiche Fluggesellschaften weigern sich, Kunden den Kaufpreis des Tickets in bar zu erstatten. Stattdessen werden häufig nur Gutscheine ausgestellt.

Dem Gutscheinzwang hat die EU Kommission in den vergangenen Wochen bereits mehrfach eine Absage erteilt. Stattdessen empfiehlt sie attraktive Gutscheine auf freiwilliger Basis.

Eher weniger diskutiert wird derzeit über die Option, auf einen Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt umgebucht zu werden. Vielleicht auch, weil zuletzt immer häufiger versucht wurde, die Umbuchung nur gegen Zahlung der Tarifdifferenz durchzuführen. So berichtet Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse auf seinem Blog rechteindeutig.de von einem Fall, bei dem die Lufthansa einen Aufpreis von 3.000 Euro von einem betroffen Passagier forderte.

Derartige Beschwerden häuften sich zuletzt auch bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Und dort beauftrage man die Düsseldorfer Kanzlei Franz LLP, eine einstweilige Verfügung gegen die Lufthansa zu erwirken.

Lufthansa darf keine Zuzahlung bei Umbuchung von annullierten Flügen verlangen | Einstweilige Verfügung gegen Lufthansa

Dies ist nun im Eilverfahren geschehen. Und so wird die Lufthansa zukünftig daran gehindert, Zuzahlungen zu verlangen, wenn ein Fluggast nach der Annullierung seines Fluges eine Umbuchung auf einen anderen Termin wünscht. Die einzige Voraussetzung: Es muss Verfügbarkeiten in der gleichen Reiseklasse gegeben sein.

Wichtig dabei, dass allein die Reiseklasse, wie beispielsweise Economy und Business Class relevant ist. Es muss kein Platz in einer speziellen Buchungsklasse (wie z.B. bei Lufthansa „P“ für die Angebots-Tarife in der Business Class) frei sein. Auch ist es bei einem Meilenticket nicht relevant, ob ein Award-Seat verfügbar ist.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels war die einstweilige Verfügung im Eilverfahren noch nicht rechtskräftig. In Zukunft könnte Lufthansa jedoch ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro drohen, wenn sie nach einer Stornierung eines Fluges keine kostenlose Umbuchung vornimmt.

Lufthansa darf keine Zuzahlung bei Umbuchung von annullierten Flügen verlangen | Frankfurtflyer Kommentar

Wirklich spannend: während alle Welt über die Erstattung des Ticketpreises annullierter Flüge spricht, ergeht fast still und heimlich eine einstweilige Verfügung gegen die Umbuchungs-Praxis der Lufthansa. Wer in den vergangenen Wochen und Monaten sein Lufthansa Ticket einfach nur umbuchen wollte, hat vermutlich ähnliche Erfahrungen gemacht und darf nun etwas zuversichtlicher sein.

Besonders spannend wird die kostenfreie Umbuchung auf einen Ersatzflug übrigens, wenn ihr in der Hochsaison fliegen wollt. Denn auch Umbuchungen auf die Sommerferien oder, in diesem Jahr vielleicht realistischer, auf Weihnachten und Neujahr sind damit theoretisch möglich.

Den Beschluss auf die einstweilige Verfügung könnt ihr übrigens auf rechteindeutig.de vollständig lesen.

Quelle: rechteindeutig.de

3 Kommentare

  1. Wie sieht es aus wenn der Flug stattfindet, ich aber wegen Corona Einreisebestimmungen nicht in die USA einreisen darf?
    Der Flug ist ein Meilenschnäppchen und wird stattfinden.

    Laut Miels&More gilt:
    „Sie können ihr Miles & More Prämienticket einmal kostenfrei auf ein neues Flugdatum bis einschließlich 30.04.2021 umbuchen. Es können dabei alle Lufthansa Group Airlines genutzt werden.“ „ Umbuchungen müssen bis zum 31.08.2020 erfolgen…“

    Super, woher soll ich bis Ende August wissen wann man wider in die USA darf. Zudem ist die Begrenzung bis 30.04.21 auch sehr gering.

  2. Hallo zusammen,
    Bei mir gibt es folgende Situation:
    2 First Class Tickets mit Lufthansa und Singapore Airlines (Lufthansa Ticket) nach Bali im Juli (Preis 2400€ pro Ticket). Flug wurde noch nicht anuliert. Habe gerade mit der Senator Hotline telefoniert um meine Optionen zu verstehen. Habe folgende Aussage bekommen:

    1. Gutschein Option/Umbuchung bis Ende 2021 auf gleicher oder neue Strecke (mit ggfls. Aufpreis) – alles Ok.

    1. Wenn Lufthansa den Flug anuliert ist die Umbuchung auf ein neues Reisedatum (gleiche Strecke, gleiche Klasse) nur dann ohne Aufpreis möglich, wenn der Reiseantritt vor Ablauf der ursprünglichen Ticketgültigkeit erfolgt. Dies wäre in meinem Fall Dezember 2020. Über diesen Zusatz habe ich bisher noch nirgends etwas gelesen. Gibt es hier ähnliche Erfahrungen oder einen Hinweis wie damit umzugehen ist?

    Viele Grüße
    M

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