Zwei ungeplante Zwischenlandungen: Singapore Airlines Crew & Passagiere verharren über 24 Stunden im Flugzeug

Der letzte Sonntag wurde für die Insassen eines Airbus A350 zu einer Odyssee im Schneegestöber. Die Maschine von Singapore Airlines war schon fast an ihrem Ziel in Manchester (MAN), konnte dort aber nicht landen. Am britischen Flughafen schneite es so stark, dass die Crew ausweichen musste. Dass es nicht bei der einen ungeplanten Zwischenlandung bleiben sollte, konnte zu der Zeit niemand von Flug SQ52 ahnen.

Das Wichtigste auf einen Blick:
  • Odyssee durch Schneesturm:
    Der Singapore Airlines-Flug SQ52 von Singapur nach Manchester musste wegen starker Schneefälle zweimal ungeplant in London landen und erreichte sein Ziel erst nach über 24 Stunden.
  • Massive Auswirkungen auf Passagiere und Crew:
    Lange Wartezeiten und wiederholte Anflüge strapazierten sowohl die Besatzung als auch die Passagiere.
  • Wetterchaos im Luftverkehr:
    Der Wintereinbruch beeinträchtigte Flughäfen in Großbritannien und Europa erheblich

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Ein außergewöhnlicher Langstreckenflug

Der Singapore Airlines-Flug SQ52 führt planmäßig von Singapur (SIN) nach Manchester (MAN). Für den langen Weg wird eine Flugzeit von 14 Stunden und 25 Minuten geplant. Am 5. Januar wurde die Reise aber zu einem nervenaufreibenden Marathon, der erst nach über 24 Stunden endete.

Der Airbus A350-900 mit der Registrierung 9V-SMW startete in der Nacht zum Sonntag um 2:31 Uhr Ortszeit am Heimatflughafen in Singapur. Nach dem fast 15-stündigen Flug näherte sich die Maschine ihrem Ziel in Manchester, doch dort waren die Landebahnen am Morgen durch den vielen Schnee unbenutzbar. Nach einer Warteschleife entschieden die Piloten, nach London-Gatwick (LGW) auszuweichen. Dort erfolgte die Landung um 9:48 Uhr Ortszeit.

Am Londoner Flughafen wurde der Flieger dann aufgetankt und für den nächsten Anflug vorbereitet. Als die Landebahnen in Manchester wieder freigegeben wurden, machte sich der A350 auf den Weg. Leider verschlechterte sich das Wetter innerhalb kürzester Zeit so sehr, dass der neue Anflug wieder nicht möglich war. Das Flugzeug musste musste erneut nach London zurückkehren, wo es um 13:51 Uhr landete.

Erst nach einer weiteren Wartezeit von über vier geschlagenen Stunden hob die Maschine zum dritten Mal ab und konnte landen. Inzwischen war es schon 18:54 Uhr Ortszeit. An dem Tag waren noch andere Flüge betroffen, es kam u.a. zu Umleitungen nach Paris (CDG), Dublin (DUB) und Glasgow (GLA).

Auswirkungen auf die Passagiere und Crew

Die Reisezeit verlängerte sich durch die Zwischenlandungen und Wartezeiten massiv. Crew und Fluggäste waren somit insgesamt über 24 Stunden unterwegs. Der Besatzung wurde wohl am meisten abverlangt, schließlich müssen die Piloten nicht nur bei Start und Landung volle Leistung erbringen. Auch die Flugbegleiter sind gefordert, Notfälle können schließlich auch dann vorkommen, zudem war die Stimmung unter den Passagieren nach der Tortur sicher nicht die beste.

In wie weit die gesetzlich vorgeschriebenen Dienstzeiten eingehalten werden konnten, ist nicht bekannt. Fakt ist dass diese in Ausnahmesituationen ausgeweitet werden können. Wäre die Maschine in London geblieben, hätte dies massive operationelle Folgen gehabt. Die ungewöhnliche Odyssee hatte ohnehin schon weitreichende Folgen, da das Flugzeug für den Weiterflug zunächst fehlte. Singapore Airlines setzt den Flug SQ52 als Fifth Freedom Flight von Manchester nach Houston (IAH) fort.

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Am letzten Wochenende hatte das Winterwetter auch Auswirkungen auf den Luftverkehr in Deutschland. Zahlreiche Flüge wurden schon vorsorglich am Vortag gestrichen, einige von Euch stellten die Frage, warum Deutschland solche Situationen nicht gut bewältigen kann.

Natürlich kommen solche Situationen immer wieder auch in anderen Regionen vor, so wurde in den letzten Tagen der Flugverkehr in den USA vom Schnee ordentlich durcheinander gewirbelt. Wie wir hier sehen, war auch Großbritannien betroffen, der Flughafen Manchester war zeitweise sogar über mehrere Stunden geschlossen. Auch Gesellschaften wie Singapore Airlines sind also nicht vor den Herausforderungen extremer Wetterbedingungen gefeit.

 

Danke: Aviation A2Z

13 Kommentare

  1. Das soll mir jetzt mal bitte ein Experte für Luftverkehrsrecht erklären. Bei Singapore Airlines darf die Crew 24 h den Flieger steuern, wenn es sein muss und bei Lufthansa darf landet der Flieger sofort an einem anderen Flughafen, wenn die Crew auch nur kurz über die Dienstzeit hinaus unterwegs sein könnte. Wieso ist etwas bei Singapore Airlines überhaupt kein Problem, bei Lufthansa aber schon? Und komme mir jetzt niemand mit der Sicherheit, Lufthansa ist nicht sicherer als Singapore Airlines.

    • Hallo John.
      Auf solche extralangen Langstrecken ist nicht nur eine Crew an Bord. Es ist mindestens ein weiterer Pilot mit dabei, eventuell sogar 2.
      Da diese entsprechende Pausen im Crew-Rest compartment haben udn dort sogar schlafen können kann das schon zusammenpassen.

    • Bei “sofort” und “kurz” muss ich widersprechen. Es kommt hier sicher auf die genauen Umstände an:
      Wie viele Piloten waren an Bord? Welche Pausen konnten eingehalten werden? Kann an einem der Airports eine Ersatzcrew übernehmen? Gibt es Kapazitäten und Möglichkeiten die Passagiere zu versorgen?

      „Kein Problem“ war es bei SIA bestimmt nicht. Im Gegenteil.

    • Es ist bisher nicht bekannt, wie genau das mit den Crews gelaufen ist. Und dann fliegt SQ auch nach Gatwick. Es könnte also durchaus sein, dass sie dort Crew getauscht haben. Ich denke, deshalb wurde auch explizit LGW als Ausweichflughafen genommen, eben weil man dort auch sonst hinfliegt.

      Und richtig ist auch, dass mehr als 2 Piloten an Bord sind. Selbst ein TATL über 9 Stunden hat, zumindest bei US-Airlines weiß ich es genau, 3 Piloten an Bord. Hat dort die Gewerkschaft so ausgehandelt. Und ich musste mal in EWR bleiben, weil uns der dritte Pilot fehlte.

  2. Ob hier verantwortungsvoll gehandelt wurde, ist mehr als fraglich.
    1. Eine Crew darf auch in solchen Situationen sicher nicht 24 Stunden arbeiten.
    2. Passagiere, insbesondere in Eco 24 Stunden auf ihren Sitz (unter 0,5 qm Lebensraum) zu verbannen, grenzt schon an Körperverletzung.
    Mit dem Zug ist es gerade mal 2 Stunden nach Manchester von London. Das wäre die passende Lösung gewesen.
    Es ist an der Zeit, dass es Höchstgrenzen gibt, zu denen Passagiere bei außergewöhnlichen Ereignissen im Flugzeug festgehalten werden dürfen.

    • Die Situation hat sicher keiner provoziert. Selbst wenn die Entscheidung gefallen wäre, nicht mehr zu fliegen: bis der Weitertransport oder Gepäckausgabe usw. organisiert sind, dauert es auch seine Zeit.

    • Nein, wäre es nicht. Dieser Flug geht nämlich weiter nach IAH. Was ist also, wenn ich gar nicht nach MAN will? Oder vielleicht nicht nach UK einreisen kann/ darf.

      Ganz so einfach ist das bei solchen Flügen nun mal leider nicht.

  3. Bin dankenswerterweise noch nie von einer Umleitung betroffen gewesen. frage daher mal nach: Wenn ich wollte, dürfte ich am Ausweichflughafen aussteigen? insbesondere dann, wenn ich nur Handgepäck habe.
    danke

    • Das kommt darauf an ob es die Parameter zulassen. (Ist eine Einreise möglich, hat man Zugang zum Terminal…)

      Ich habe es jedenfalls schon erlebt dass es angefragt und durchgeführt wurde

      • Und es muss am Airport auch einen Vertrag mit einem Bodendienstleister geben. Siehe Umleitungen der LOT nach HAJ (statt DUS) vor ein paar Monaten. Da konnte man nicht aussteigen, weil es vor Ort keine Treppen/Busse gab. Kann auch passieren.

        • Das erscheint mir nicht plausibel. Wenn ein Gast wegen einem medizinischen Notfall ausgeladen werden muss, muss das entsprechende Equipment da sein. Hannover ist ja gut ausgestattet und hat immer offen. Die Hintergründe von dem LOT Fall sind mir nun aber nicht bekannt.

  4. Ich frage mich hier, ob den Passagieren in London Gatwick das Aussteigen verweigert wurde. Ich kann mir kaum vorstellen, dass wirklich alle Passagiere nach dieser Tortur noch den Weiterflug MAN durchziehen wollten. Zumindest in Deutschland würde das Verweigern auszusteigen tatsächlich den Tatbestand des § 239 I StGB erfüllen – und ob operationelle Schwierigkeiten, die ein Offloading mit sich bringt, hierfür eine Rechtfertigung bieten, ist mehr als fraglich.
    Ganz abgesehen von dem Umstand, dass Crewdienstzeiten in keiner Jurisdiktion auf 24 Stunden ausgedehnt werden können. Natürlich kann in Ausnahmefällen die Dienstzeit verlängert werden, das endet aber, sobald das Flugzeug sicher am Boden steht. Und das war es in LGW…

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