
Mit American Airlines ist nicht gut Kirschen essen. Das musste ein Jugendlicher jetzt am eigenen Leib am Flughafen Gainesville in den USA erfahren. Der Teenager fand sich selbst plötzlich in einem separaten Raum bei einem Verhör wieder und wurde anschließend für drei Jahre von allen Flügen der amerikanischen Oneworld-Airline ausgeschlossen. Alles nur, weil bei seinem Flugticket zu einem illegalen Buchungstrick gegriffen wurde.
Die Queen City News berichteten gerade über einen Jugendlichen, der zum ersten Mal alleine fliegen wollte. Von Gainesville sollte es zurück zu seiner Familie nach Charlotte, North Carolina gehen. Das Flugticket dafür buchte sein Vater. Doch statt nur den Direktflug zwischen den beiden Städten zu buchen, fügte der Vater dem Ticket einen Weiterflug nach New York zu. Laut dem Bericht wies der Vater seinen Sohn jedoch an, die Reise in Charlotte zu beenden und nicht weiter nach New York zu fliegen.
Soweit der Plan, doch die Reise endete noch viel früher. Als der Teenager am Flughafen Gainesville zum Check-In ging, bemerkte dort angeblich ein Mitarbeiter den Führerschein des jungen Mannes. Dieser war in North Carolina – also dem Staat in dem sich der „Zwischenstopp“ befand – ausgestellt worden. Das machte den Check-In Agent misstrauisch und führte dazu, dass der Jugendliche in einem separaten Raum verhört wurde und sein Ticket anschließend storniert wurde. Denn während des Verhörs gab er zu, dass er nie vor hatte, das Ticket bis nach New York abzufliegen. Und das verstößt gegen die Beförderungsbedingungen von American Airlines.
Der Vater zeigte sich besorgt und reumütig. Gegenüber Queen City News beteuert er, dass er das Ticket nie so gebucht hätte, wenn er gewusst hätte, was sein Sohn anschließend durchmachen müsse. So gibt er an, dass er sich Sorgen macht, weil sein Sohn in einem andere Bundesstaat auf sich alleine gestellt ist.“
Dabei ist der Vater jedoch so etwas wie ein Serientäter. Er gab selbst zu, dass er in den letzten fünf bis acht Jahren alle Flüge seiner Familie auf ähnliche Art und Weise gebucht hat.
American Airlines hat mittlerweile zu dem Vorfall Stellung genommen (übersetzt mit Google Translate aus dem Englischen): „Der Kauf eines Tickets, ohne die Absicht zu haben, alle Flüge zu fliegen, um günstigere Tarife zu erhalten, stellt einen Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von American Airlines dar und ist in unseren Online-Beförderungsbedingungen beschrieben. Unser Kundenbeziehungsteam hat mit dem Kunden Kontakt aufgenommen, um mehr über seine Erfahrungen zu erfahren.“ Von der Festnahme des Jugendlichen will man jedoch seitens der Airline nichts wissen.
Buchungstrick bringt Jugendlichem drei Jahre Flugverbot ein | Hidden City Ticketing
Doch was steckt eigentlich dahinter? Der Vater hat einen unter Vielfliegern sehr bekannten Buchungstrick angewandt. So bekannt, dass es dafür sogar einen eigenen Begriff gibt. Beim so genannten „Hidden City Ticketing“ bucht man ein Ticket nicht nur bis zum eigentlichen Zielort, sondern noch einen Anschlussflug darüber hinaus.
Die komplexen Tarifstruktur von Fluggesellschaften führen häufig dazu, dass Flüge zu bestimmten Zielen deutlich günstiger angeboten werden, als beispielsweise zu den eigenen Hubs.
Man steigt dann aber trotzdem an dem eigentlichen Zielort aus und tritt das letzte Leg des Fluges einfach nicht mehr an.
Nehmen wir mal ein Beispiel: Ich will mit Lufthansa von Hamburg nach München fliegen. Die Airline ist auf dieser Strecke quasi Monopolist. Der Flug kostet an meinem Datum 250 Euro. So viel will ich nicht ausgeben und daher suche ich nach anderen Lufthansa-Zielen von Hamburg aus. Und mit etwas Recherche und Glück finde ich einen Flug mit Lufthansa nach Budapest für nur 150 Euro. Die Reise geht ebenfalls über München, da der Flughafen der bayrischen Landeshauptstadt ein Hub von Lufthansa ist.
Also buche ich statt einem Flug nach München nun eine Reise nach Budapest. Da ich aber eigentlich nur nach München will, steige ich auch dort aus und lasse das letzte Flugsegment verfallen. In diesem frei erfunden Beispiel habe ich also 100 Euro gespart.
Das sehen die Airlines natürlich nicht gerne und daher verbieten viele Fluggesellschaften das „Hidden City Ticketing“ in ihren Beförderungsbedingungen.
Buchungstrick bringt Jugendlichem drei Jahre Flugverbot ein | Frankfurflyer Kommentar
Eine interessante Geschichte, die gleichzeitig auch Ungereimtheiten hat. Wenn ich ein Hidden-City-Ticket buchen würde, wäre meine oberste Priorität, möglichst keinen Kontakt zu Mitarbeitern der Airline zu haben. So ähnlich wie auch bei Error Fares. Warum geht der junge Mann also zum Check-In-Counter am Flughafen, wo er doch eh kein Gepäck aufgeben kann (das würde bis New York transportiert). Außerdem ist in der Original-Story von einem „Sicherheitsraum“ der Fluggesellschaft die Rede. Gainesville ist nach meinem Kenntnisstand kein riesiger Flughafen. Was soll das also für ein „Sicherheitsraum“, in dem das Verhör stattgefunden haben muss.
Für den Teenager dürfte das auf jeden Fall ein Trauma gewesen sein und der Vater denkt beim nächsten Mal vermutlich zweimal darüber nach, ob er weiter auf diesem Weg Geld spart. Wenn er denn nicht auch von American Airlines gesperrt wird.
Quelle: Queen City News via OMAAT
in den ABB der Lh steht das nicht drin
ein witz das ganze was die fluggesellschaften mit ihren preisen machen ! ! !
ich fliege jährlich von BSL über AMS nach BKK mit KLM und rund 6 monate später zurück. schaue ich mir flüge nur von AMS nach BKK an so sind die öfters teuerer als wenn ich von BSL aus fliege.
gääähn Thema: hatten wir ja schon zig mal.
Ich finde es viel interessanter dass American Airlines jetzt so Spitzel am checkin hat, die Buchungen auf „Plausibiltät“ überprüfen und dann „Strafanzeige wegen Betrugs“ auf Verdacht machen.
Das ist schon langsam eine Perversität die die Airlines an den Tag legen, wenn es darum geht das vereinzelt Gäste 150 USD sparen wollen. Schwach!
Aber die Amis lassen sich das gefallen? „it’s the law“ oder „It’s the AA rule“?
wenn ich den Text richtig verstehe, hat der Vater das zuvor schon mehrfach so erfolgreich durchgezogen. Ich vermute daher nicht einen „Spitzel am Check-In Schalter“ und halte die Story von dem Fuehrerschein fuer vorgeschoben. Sehr viel wahrscheinlicher ist, dass es eben in den Daten vergangener Fluege aufgefallen ist, dass der Sohn schon wiederholt vorzeitig den Flug abgebrochen hat, zudem immer am gleichen Ort.
Und daher hat man ihn wahrscheinlich schon vorgemerkt gehabt.
Wahrscheinlich war das auch der Grund, warum der junge Mann auch ohne Gepaeck am Check-In Schalter war, man hat warhscheinlich mit irgendeiner Fehlermeldung den Online-CheckIn abgebrochen und ihn aufgefordert, zum Check-In Schalter zu kommen…
Natuerlich ist die Regel schwachsinnig. Koennte sich der Gesetzgeber oder besser international die IATA dazu durchringen, solche Beschraenkungen zu verbieten, besser noch, auch den Verfall von nachfolgenden Segmenten nach einem nicht wahrgenommenen Segment zu unterbinden, waeren die Gesellschaften gezwungen, solche Preisspielchen aufzugeben, damit waere allen gedient, der Wettbewerb durch sinnvollere Preisgestaltung gestaerkt, den Kunden mehr Freiheit gewaehrt und die Umwelt weniger belastet durch sinnlose Umwegverbindungen…
Die Airlines könnten diesem „Trick“ ohne viel Aufwand entgegen wirken.
Wie? Ganz einfach: Wurde das letzte Segment nicht abgeflogen, so wird für die ganze Reise keine einzige Meile gutgeschrieben (funktioniert natürlich nur bei Meilen / Punktesammlern, aber das sind ja mittlerweile sehr viele).
@Rene: geht viel einfacher!! Die Preise für 2-legs einfach immer teurer machen als 1 leg und schon ist das Problem gelöst!
Noch einfacher ist die Regelung, welche die meisten Fluggesellschaften in ihren ABB haben: die Strecken müssen wie gebucht abgeflogen werden, ansonsten hat die Airline das Recht, den Ticketpreis basierend auf der tatsächlich geflogenen Route neu zu berechnen und die Preisdifferenz in Rechnung zu stellen.
Die Klausel hält bereits keiner Inhaltskontrolle statt und dürfte im Bezug auf LH, LX und OS nicht wirksam sein.
Hat LH so auch schon probiert durchzusetzen. Zumal man als Kläger dann auch seine Preiskalkulation offenlegen muss 😉
Spätestens darauf hat keine Airline Lust
Für Interesierte: AG Berlin 6 C 65/18
Das gibt’s doch nicht scheiss amerikan Buissness. Habe auch mal dem Lufthansabus zu spaet gefunden.Wsr nichts ausgeschildert musste mich durchfragen.Soll man dafuer auch noch bestraft werden?Habe damals auch ein Bahntiket gekauft um eine Uebernachtung zu vermeide weil der naechste bus abends ging
@Stephan: du bist echt ein Held!! solange es Tickets gibt’s die durch das Anhängen eines Weiterflugs günstiger werden, wird das auch gebucht!
Es geht darum, die Gründe, welche Paxe dazu bewegen, einen Flug mehr zu kaufen, zu beseitigen: Preis!
Das wird nach hinten los gehen, der Vater wird jetzt AA wegen Misshandlung seines Sohns verklagen und viel Geld erhalten. AA hat überhaupt kein Recht Personen festzuhalten und zu verhören, dass das auch in den USA nur die Polizei und die würde sich um so eine Zivilsache niemals kümmern. Depperte Airlines wie AA mit depperten Tarifen gehören genau so betrogen.
ich vermute (s.meinen Beitrag), dass AA die CheckinAgenten als Spitzel ausbildet oder zumindest Prämien ausetzt für Mitarbeiter die „Betrug“ aufdecken.
Der Agent ist ausgebildet zu hinterfragen. Merkt dass der junge Mann unsicher ist, also geht er zur Polizei und zeigt ihn an wegen Betrug. Polizei verhört den Jungen, der sagt in jugendlichem Leichtsinn „I never wanted to fly to NYC“ – bam schon ist der Betrug unter Vorsatz nachgewiesen.
Diese Fälle werden publikumswirksam herausgestellt, damit Nachahmer verschreckt werden. Das hilft mehr als „Meilchen nicht gutschreiben“…
Angst muss man erzeugen, das wissen die Amis auch seit Corona – dann machen alle mit!
Das ist auf jeden Fall naheliegend. Die Story wirkt meiner Meinung nach nicht ohne Grund so konstruiert.
nix Zivilsache: das ist Betrug und Strafrecht!
Hätte der Junge gesagt „ich fliege bis NYC“ und „was hat der Füherschein mit meinem Flug zu tun“ wäre gar nichts passiert. Einzig der Umstand, dass der vermutlich unsicher war, hat den AA-Agenten (Spitzel) misstrauisch gemacht. Meine Vermutung!
nein, das ist kein Betrug, jeder Passagier hat das Recht mit seinem Ticket zu machen was er will, wenn er es nicht zu Ende fliegen will, dann ist das so. Ich muss den gekauften Kaffee auch nicht austrinken, sondern kann ihn wegschütten. Das wurde bei uns längst gerichtlich auch so entschieden.
natürlich ist das Betrug!
Eine Firma verkauft dir einen Beförderung von A nach B über C, sagt dir gleichzeitig „Sie müssen aber bis B mit uns kommen“ und dann kaufst du den Vertrag trotzdem in der Absicht, B nach C nicht zu nutzen. Das nennt man Betrug! Wenn du der Airline sagen würdest „ich kaufe das Ticket, aber ich steige in B aus“, wäre es kein Betrug. Aber dann würde dich die Airline nicht transportieren, wie hier der Fall!
Wie wir alle wissen, gibt’s täglich tausende solcher Betrügereien, auf allen Seiten: Verkäufer wie Käufer. Bestraft werden sie erst, wenn es richtig große Kreise zieht: Dieselbetrug, Steuerbetrug etc.
Ich habe mir angewöhnt, das letzte Segment immer abzufliegen. Nur schon deshalb, weil die definitive „Endabrechnung“ der Reise erst auf diesem Flug erfolgt. So wurde z.B. meine letzte Strecke von ZRH nach Stockholm mit über 4000 Prämienmeilen angerechnet. Verschenkt man ja auch nicht einfach so.
@Rene: jetzt höre auf mit Meilchen, das ist ja da dümmste Argument.
Von Stockholm schwimmst du dann rüber nach Riga und fährst dann mit dem Flixbus nach Deutschland?
Welche Endabrechung?
Es geht hier um 3 Sachen:
1. die idiotische Tarifpolitik der meisten Airlines, die Umsteiger aus Wettbewerbsgründen billiger machen „muss“ als Teile dieser Umsteiger
2. das Verbot sich frei entschieden zu können, eine gekaufte Leistung nicht zu nutzen (bzw. dafür noch extra bezahlen zu müssen)
3. das Verhalten des Verkäufers bei Verstoss gegen diese Regel
@Jimmy: So klar, wie du das darstellst, ist die Rechtslage nicht! Nehmen wir das im Artikel genannte Beispiel eines Fluges von Hamburg über München nach Budapest. Man kann sich durchaus auf den Standpunkt stellen, die von der Fluggesellschaft geschuldete Leistung sei ein Flug HAM-BUD und nicht etwa HAM-MUC-BUD. Dies würde etwa bedeuten, dass LH im Falle einer Annullierung des Anschlussfluges MUC-BUD den Passagier ohne weiteres auf einen passenden Flug über Frankfurt umbuchen könnte. Wenn der Passagier dann mehr oder weniger gleichzeitig in Budapest ankommen würde, so hätte LH dem Fluggast trotz des geänderten Routings eine vertragskonforme Beförderung angeboten.
Das Ausfallenlassen des letzten Flugsegmentes birgt also gewisse Risiken, auch wenn ich dies – nebenbei erwähnt – auch schon praktiziert habe.
Jetzt werden aber Sachen verdreht? Was hat LH mit American Airlines Florida – Charlotte – NYC zu tun?
Was du schreibst ist doch überhaupt nicht das Problem! Stimmt was du sagst: der Kunde kauft HAM-BUD und nicht 2 coupons. Die Gefahr besteht bei solchen Buchungen.
Andererseits: in welchem Land leben wird denn? Ich darf nict mehr selber entscheiden ob ich eine gebuchte und bezahlte Leistung in Anspruch nehme?
Ich buche 10 Massagen, bezahle alle sofort und dann kommt das Massagestudio nach 1 Jahr und sagt „hey du Kunde, es fehlen noch 2 Massagen, da müssen wir nachberechnen wenn due die 2 nicht nimmst, kostetn die restlichen 8 da doppelte“.
nochmals: es besteht kein Recht auf das Routing (=Restrisiko) aber mir per AGB vorschreiben zu lassen, ich müsse die gekaufte Dienstleistung auch 100 annehmen halte ich für absolut untragbar!
Das ganze dient nur einem Preissystem welches noch aus Zeiten stammt, als man ins Reisebüro gehen musste um Flüge zu kaufen (wo man durch die Agenten mehr Macht hatte, dem Kunden die AGBs aufzudrängen).
2023 ist das vorbei!
Die billigeren Umsteigeverbindungen sind gar nicht so idiotisch. Das Prinzip ist ganz einfach. Die bequemen Direktverbindungen gehen an die zahlungskräftige Kundschaft, die eben darauf angewiesen ist. Und wenn voraussichtlich Plätze frei bleiben, dann werden sie halt wie immer zu günstigeren Preisen verkauft.
Nur eben nicht als Direktflug. So blöd ist die o.g. zahlungswillige und -fähige Clientel ja auch nicht. Der günstigere Preis muss mit Nachteilen kombiniert werden.
Ganz normale Marktwirtschaft, die nur auf den ersten Blick abstrus aussieht.
@Rainer: das ist ja nichts was 2023 neu wäre, gibt’s seit 40 Jahren!
Was willst du uns denn sagen? Dass die Airlines mit diesen Flügen ihre Yield erhöhen? klaro, aber sie verlieren bei denjenigen die vorher aussteigen halt ihren Mehrumsatz für A nach B (ohne C) und zusätzlich bleibt ein Platz von B nach C leer (der ggf. vrkauft hätte werden können).
Die Airlines könnten das selber aber verhindern, indem sie ihre aus den 1980er Jahren stammende Preisalgorithmen so einstellen, dass ein Umsteiger immer genau gleich viel kostet wie einzelne Legs des Umsteigers. Dazu würde dann entweder der direkte Flug A-B günstiger (was die Airlien natürlich nicht will) oder der Umsteiger A-B-C teurer (was die aus Wettbewerbsgründen angeblich nicht machen können).
Einzig was helfen würde: ein LCC auf A-B, der diesen Machenschaften (hohe Preise weil Monopol Verbindung) ein Ende bereiten könnte!
Gepaeck koennte er sehr wohl einchecken.
Am Gate habe ich bisher nie auch nur eine Rueckfrage auf meinen Wunsch das Gepaeck nur bis XY durchzuchecken bekommen….
Gepäck am Gate einchecken? was ist das für ein Blödsinn? Gpeäck wird am checkin Schalter eingecheckt, könnte auch sein, dass der Junge genau das vor hatte und deshalb überhaupt am Schalter aufgeschlagen ist. Das ist immer kritisch… leider keine genauen Angaben in dem Bericht!
muß dir voll recht geben jmmy ! ! !
ich bin einmal von BKK zurück über AMS nach BSL geflogen, wollte aber 2 tage in AMS bleiben und sagte denen am check-in-schalter in BKK daß ich erst einmal nur bis AMS fliege, war absolut keine problem. aber ich mußte etwas aufpreis zahlen weil ich ja erst 2 tage später weiter nach BSL geflogen bin
keine Ahnung was du für Tickets hattest, das am Checkin zu machen finde ich etwas spät (Tickets müssen umgeschrieben werden)
BKK hatte ich 2022 mit LX auch gute Erfahrunge mit dem sogn. „short-checkin“ – ich hatte ZRH-CDG auf einen Tag nach Ankunft gelegt (geht ohne Aufpreis wenn der Stop kleiner 24h also Nacht dazwischen) und BKK-ZRH um shortcheckin gebeten. Zuerst hat es die Tante nicht verstanden, dann aber ZRH auf dem Baggage tag und ich erleichtert.
Entgegen aller Unkenrufe (im VFT) ist natürlich nichts passiert – wir waren sogar
eingecheckt bis CDG, Flieger ging ohne uns raus….
Hinwärts mussten wir von CDG los, aus verschiedenen Gründen haben wir das mit einem AF Flug gelöst (schlappe 80€ extra oneway ZRH-CDG). Weil ich zuerst in ZRH was mit dem Gepäck tricksen wollte, haben die Spitzel von LX Business Supervisor dann doch was in die Buchung geschrieben (400€ incl. Gepäck war echt der Corona Schnapper!). Am Gate ZRH-BKK wurden wir gefragt ob wir wirklich aus CDG kommen und das Handgepäck wollten sie „wiegen“ (ohne Waage) – ich sag nur „wie ne Behörde halt“
Ticket LH stock auf LH.com gebucht, op LX. Letztes leg „Air Baltic“ …
Da gab es nach meiner Erinnerung in Deutschland ein Urteil, dass es legal ist, wenn man nicht alle bezahlten Leistungen nutzt. Deshalb wäre es sehr überraschend, wenn das in den LH AGBs stehen würde. So kann man auch ein Valuemeal mit Mealcoupon in einer Fastfoodfiliale kaufen und dann nur Burger und Fries essen und die Cola nicht trinken, auch wenn Burger und Fries getrennt gekauft teurer sind als das meal mit Mealcoupon.
Anders verhält es sich, wenn die Segmente nicht in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden. Das hat man irgendwann als aufpreispflichtige Sonderleistung deklariert.
Falsch! Es ging im Urteil nicht um die „Legalität“ des Weglassens sondern darum, ob die Airline (hier Lufthansa) das Recht hat, bei Nichtnutzung des letzten legs, 4000€ extra zu verlangen.
Urteil verkürzt: die Airline könnte das machen, müsste aber bei der Buchung „nachvollziehbar“ und „transparent“ offen legen, welche Kosten auf den Käufer zukämen, wenn er eine Teil der Leistung nicht nutzt.
LH wird sich hüten, so was zu veröffentlichen selbts wenn das zumindest theoretisch 2023 technisch möglich wäre, das zu tagesaktuell zu berechnen. 10 Tage oder Wochen später kann das aber wieder ganz anders aussehen.
wie ist es eigentlich andersrum?
mein Fall war mal (bin alles geflogen), köln nach London, via Berlin. da ich in Berlin wohne und der Flug berlin-london 300€ kostete, der „via köln“ aber nur 80€. daher bin ich dann mit dem Zug nach köln gefahren und wieder zurück nach Berlin geflogen. wenn ich jetzt das erste Leg hätte verfallen lassen, hätten sie mir wahrscheinlich das boarding in Berlin verweigert, aber dürfen die das?
besten Gruß
mike
@Mike: korrekt! Offizielle LH-Policy, noshow des ersten legs = Storno der Gesamtbuchung (PNR) – Ticket bleibt bestehen!
bei Feedern innerhalb DE gab’s früher aber Toleranz, gerade wenn man in FRA aufschlug und klar aus der Richtung kam (also nicht in FRA wohnte) – ob das heute noch gilt?
Ich hatte kürzlich ein no-show FRA-BRU – 1h nach dem „verpassten“ Abflug kam eine email „wir mussten Ihre Buchung leider stornieren“….
strafrechtlich gesehen ist das (in Deutschland) kein Betrug und ob unter AGB Gesichtspunkten dürfte wohl jeder Regelung zu diesem Thema äußerst heikel sein.
Was mich aber interessieren würde,in dem Artikel steht, dass eine Gepäckaufgabe nicht in Betracht käme, da das nach NYC weiterfliegen würde. Ist dem tatsächlich so? Wird das nicht aus Sicherheitsgründen rausgeholt, wenn der Weiterflug nicht angetreten wird?
das müssten wir einen Richter klären lassen… wie gesagt: es wird täglich überall betrogen, das allermeiste landet nicht beim Kadi
„Wann liegt ein Betrug vor? Ein Betrug erfordert eine Täuschung über Tatsachen, durch die bei einer anderen Person ein Irrtum hervorgerufen oder aufrechterhalten wird. Die Täuschung muss eine Vermögensverfügung (z.B. Geldzahlung) auslösen und so einen Schaden beim Betroffenen oder bei einem Dritten verursachen“
Täuschung: dem Verkäufer wird vorgetäuscht man von wolle von A über B nach C, tatsächlich ist die Absicht aber bereits beim Kauf, dass man in B auststeigt. Schaden beim Betroffenen: Differenz aus Tarif A-B-C zu Tarif A-B
Kein Betrug: wenn man nachweislich beim Kauf NICHT die Absicht gehabt hätte, in B auszusteigen (lässt sich nicht nur schwierig nachweisen, ausser wie hier der Junge sagt die Wahrheit)
Also wenn das kein Betruf im strafrechtlichen Sinne ist?
Gepäck: genau das ist der offene ungeklärte Punkt! Was wollte der Junge denn am Checkin? War doch Gepäck dazu gekauft, welches „short-checkin“ werden sollte? Dann ist es klar, dass die misstrauisch werden!
es ist strafrechtlich kein Betrug.
und man muss nicht beweisen, dass man bei Buchung keine Absicht hatte, die Reise vorzeitig „abzubrechen“, sondern es muss seitens der Fluggesellschaft bewiesen werden, dass man diese Absicht hatte.
okay, wenn man aber beim checkin oder sonst wie dieser Airline diese Absicht bekannt macht, kann es passieren, dass man „gebannt“ wird.
Es stellt sich auch die Frage: darf die Airline überhaupt Nachforschungen anstellen, wie hier ezählt: der Führerschein des Jungen war in CLT ausgestellt und nicht in NYC – verdächtig…?
Wie bereits mehrfach gesagt: ein gestandener Kerl lässt sich von so Airline CI-agenten nicht in die Bredouille nehmen – ein Jugendlicher ggf. schon!
Ich bin frequent traveller und kann sagen, dass das Gepäck rausgeholt wird. Man selber würde zu einem Counter gehen der Airline und bspw. sagen, dass einem Unwohl ist, die Reise nicht weiter angetreten werden kann und man sein Gepäck bitte rausholen lässt. Wenn man aus persönlichen/gesundheitlichen Gründen die Weiterreise nicht antritt, ist das einem selbst überlassen. Dies sollte man dann eben der Fluggesellschaft melden und bei evtl Rückflügen auch das letzte und erste Segment rausnehmen lassen.
Das kann man natürlich nicht 100 mal machen, ohne dass es die Fluggesellschaft merkt.
LG
Die Story „riecht“, das passt hinten und vorne nicht! Das hat eine Agentur lanciert im Auftrag einer Fluggesellschaft.
Im realen Leben würde allenfalls der Weiterflug nach dem Zwischenstop verweigert. Und auffliegen kann es nur, wenn das Handgepäck zu groß ist oder aus anderen Gründen nicht in die Kabine darf! „ich will mein Gepäck nicht aufgeben, ich will ja gar nicht nach NY“
Sorry Denkfehler: den Weiterflug will er ja absichtlich nicht nutzen!! Die Airline will, dass man alle coupons im PNR nutzt (in der Reihenfolge wie gebucht). Zuwiderhandlungen widersprechen den AGB und werden mit „denied boarding“ und angeblich 3 Jahren Bann auf der AA geahndet.
Berichte über Meilenentzug gab es schon früher für diese bösen Kunden, Flugverbote sind neu!
mit dem Handgepäck hast du Recht! Ein geübter Fluggast könnte das mit „es sind Dinge drin, die ich nicht einchecken kann (z.B. LiIonen Batterien etc.) – dann geht’s ggf zu Security Check, die dann überprüfen. aber ein Jugendlicher kann das eher weniger.
Nicht vergessen: Gainesville ist jetzt nicht der Nabel der Welt, ggf. haben die da mehr Zeit und Nerven alles detailliert zu überprüfen.
Ja, wie bereits geschrieben: diese Berichte sollen Angst machen vor Aufdeckung dieser Betrügereien. Kann sein, dass das von AA bezahlter Journalismus ist.
In STR hatten sie mir 1999 also vor-Internet Zeit mehrmals am Checkin erzählt, dass Swissair bevor sie von LH gekauft wurden (oder auch noch danach als LX), ernsthaft Nachberechnungen machen würden, weil viele mit Swiss oneway kaufen und den Rückflug nicht nutzen.
Erstens ist das lange her, Swissair ist Geschichte und zweitens wurden damals die bösen Buben „Reisebüro“ belastet, die das ohne die AGB zu beachten, verkauft hatten unter dem Hinweis „oneway geht klar, Rückflug lassen Sie einfach verfallen“. Ausserdem war das ganze auchh sehr beliebt bei sogn. Cross-Tickets auf long hault!
Sehe ich auch so, kompletter Schwachsinn und typisch.
ich arbeite zwar nicht als Richter, bin aber „zum Richteramt“ befähigt“, wie es in der Juristenwelt so schön heißt.
ich versuch’s mal verkürzt darzustellen: bei Verträgen erklären die Parteien Leistungsbereitschaft, sprich die Fluggesellschaft verspricht zu transportieren, der Fluggast verspricht den Flugpreis zu zahlen. Eine Abnahmeverpflichtung gibt es hingegen nicht. Ergo erklärt er insofern gar nichts. Bleibt Betrug durch Unterlassen, wofür eine Garantenstellung notwendig ist. Die kann sich in gesondert gelagerten Einzelfällen aus einem Vertrag ergeben (z.B. Vermögensberater) aber davon sind wir hier meilenweit entfernt. Zudem stellen sich hier zur Kausalitätsfragen und es dürfte auch an einem Vermögensschaden fehlen. Zu guter Letzt fällt das „ich hoffe der Fluggast findet nicht den günstigeren Tarif für den Teilflug“ wohl auch nicht unter den Schutzzweck der Norm. Im Ergebnis sind wir hier wirklich recht weit entfernt von einer Strafbarkeit. Längst nicht alles, was vllt ein bisschen stinkt ist auch ein Straftat. Dass den Fluggesellschaften das nicht schmeckt ist klar. Und wäre der junge Mann mein Mandant in Deutschland, würde ich mir doch Mal anschauen, ob das „Flugverbot“ nicht gegen eine Beförderungspflicht verstößt.
@Stabilo: wieder falsch verstanden: der Teilflug ist teurer, genau deshalb bucht der Kunde ja den Umsteiger (bzw. diese Webportal).
Erkläre mir doch bitte mal, wie ich – wenn das kein strafrechtlich relevanter Betrug wäre – ich nicht mit der Nutzung von „frei durch probieren“ gefundene Nummern bei Hertz als CDP eingetragen als Betrüger abgekanzelt werde?
Ist nicht jede Art von „täuschung“ = Betrug?
Nach § 263 StGB macht sich strafbar: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.
jimmy, so lange die flugpreiskalkulation der fluggesellschaften so undurchsichtig ist kann man nicht von einem betrug ausgehen wenn ein weiterflug nicht genommen wird. dadurch kommt keiner zu schaden und die sogenannten „stand by“ passagiere ( meist angehörige der fluggesellschaften ) freuen sich wenn sie mitfliegen können da noch plätze frei sind
doch die Airlines kommt zu Schaden, entgangener Umsatz.
Die Buchung an sich ist kein Betrug, denn der 2te Flug kann ja ganz normal genutzt werden. Allein die Tatsache, dass man es auch nicht nutzen könnte (Kausalität), aber dann der Airline eine Schaden zufügt reicht nicht aus.
okay
@Jimmy: Mit Teilflug meinte ich den ersten Teil des „Umsteigers“, buche ich den ersten Teil als Einzelstrecke, wäre es ja kein Teil mehr 😉
Nein, nicht jede Art der Täuschung ist ein strafrechtlicher Betrug. Durch die Täuschung muss eine Vermögensverfügung veranlasst werden, welche zu einem Vermögensschaden führt. Hier fehlt es wahrscheinlich schon an einer Vermögensverfügung, denn der Flieger fliegt auch so und wenn der Fluggast nicht an Bord ist, sparen die vllt sogar noch ein paar kg Kerosin. Deine Schadensberechnung von weiter oben ist ebenfalls verfehlt. Nicht nur sind hypothetische Kausalverläufe generell problamtisch. Es ist auch völlig unklar, was passiert wäre, wenn er Junge den Umsteiger (ich bin lernfähig ;)) nicht gebucht hätte. Evt. wäre er die Reise gar nicht angetreten oder hätte bei einer anderen Fluggesellschaft gebucht, deren Preis dazwischen gelegen hätte oder auf ein günstigeren Flugtag ausgewichen. Vllt hätte ein anderer Passergier den Umsteiger gebucht und wäre beide Flüge angetreten (= kein Vermögensschaden) oder der Platz wäre auf beiden Flügen leer geblieben (=Fluggesellschaft wäre sogar schlechter gestellt).
Folgende Frage: Ein Fluggast kauft 3 Monate vor dem Flug zwei Flugtickets. Tatsächlich möchte er alleine fliegen, schätzt aber einen freien Mittelplatz. Der Flug ist nachher tatsächlich ausgebucht und wenige Tage vor dem Flug gehen die letzten Plätze zum doppelten Preis weg. Bist Du der Meinung, dass der Fluggast die Airline betrogen hat, da diese den Platz jetzt nicht mehr zum doppelten Preis verkaufen konnte?
Im schlimmsten Fall könnte hier der Passagier angeklagt werden wegen Störung des Luftverkehrs. Das ist in einigen Ländern ein Tatbestsnd welcher mit Gefängnis bestraft wird.
Es ist ja so, dass der Reisende von Anfang an auf BEIDEN Flügen eingecheckt wird. Ist er dann auf dem zweiten Flug „noshow“ wird er zuerst gesucht und dann ausgecheckt. Sollte er Gepäck aufgegeben haben muss dieses ebenfalls ausgeladen werden. Das kann zu Verspätungen führen mit erheblichen Kosten. Steckt Absicht dahinter ist eine Strafe angebracht.
@Tommy – sorry für die Airline ist nicht jeder no-show eine Störung des Luftverkehrs. Ist ja lächerlich, was hier inszeniert wird!
Wenn man so einfach den Flugfrieden stören kann, sollten die Klimakleber statt zu klebeb besser Tickets kaufen einchecken und dann nicht am Gate erscheinen??
Was für ein Schwachsinn…
Es ist überhaupt nicht „so“, man kann sich auch nur auf 1 leg eingchecken! Das mit dem Gepäck hatten wir schon, wäre dumm hier Gepäck zu nutzen, ausser man bucht das, dass der Weiterflug <24h nach Ankunft ist und hat möglichst Übernachtung dazwischen. Es soll dann Airlines geben, die eine Hotelbuchung verlangen, was ein geübter Jurist als Gast natürlich als "unzulässig" entwerten würde. Hier war es ein Jugendlicher!
Natürlich ist es möglich einen gebuchten, aber nicht eingecheckten Flug nicht anzutreten. Es ist gar kein Problem beim Check-In das Gepäck nur bis zum Umsteige-Flughafen aufzugeben und auf die Bordkarte des letzten Flugs zu verzichten („Heute fliegen wir nur bis Frankfurt, und nicht mehr weiter nach München“). Habe das schon etliche Male so praktiziert bei verschiedenen EU Airlines.
Speziell bei LH Flügen aus Südamerika oder Afrika ist die Preisersparnis oft bedeutend, wenn man noch über den Hub FRA hinaus bucht (LH bietet den einzigen direktflug LOS-FRA, ist da also konkurrenzlos im Zeitvorteil. Anders auf Umsteigeverbindungen wo sie direkt mit AF, BA, etc konkurrieren müssen). Allerdings müssen die Segmente in der richtigen Reihenfolge abgeflogen werden, man kann also nicht den ersten Abflughafen weglassen und erst ein Segment später einchecken.
Noch unkomplizierter ist es den Rückflug bei einem return Ticket einfach nicht anzutreten, das ist manchmal günstiger als ein one-way Tarif. Wer One-way bucht, muss meist dringend eine bestimmte Strecke fliegen. Return-Kunden fliegen notfalls auch woanders hin in den Urlaub oder bleiben zu Hause…
Ein leerer, aber bezahlter Sitzplatz ist kein Verlust für die Airline.
@Pascal: ganz so problemlos wie du das beschreibst geht es leider nicht (immer).
November 2022 BKK, op-LX, ich hatte eine Nacht in ZRH und wollte von Anfang an, nicht zurück nach CDG. Online nur bis ZRH eingecheckt, am bag-drop nochmals gesagt „only to Zurich“ – die Tante druckt trotzdem das tag bis CDG. Mit Nachdruck „no please only to Zurich“ wurde dann gemacht.
Es gibt aber viele Berichte über Probleme beim short-checkin, wenn dein Weiterflug unmittelbar danach ist (so spät als möglich <24h buchen, am besten mit Nacht dazwischen, geht aber nicht immer!)
wie bereits erwähnt, gab es Zeiten als Swissair oder auch Swiss die Reisebüro nachbelastet hat, die Roundtickets als one-way angeboten hatten (Ende 1990er). Persönlich hatte ich nie – wirklich nie – ein Problem mit dem weglassen vom "letzten leg"
Ich bin erstaunt, diesen Artikel bei Frankfurtflyer zu lesen, wo Ihr doch sehr oft gerade solche Tricks zeigt. Flug anfangen in IST, AMS,etc. nach CPT und anderen Zielen, den Rückflug dann in Deutschland (wo man wohnt) beenden und den Rückflug Deutschland nach IST, AMS etc. nicht antreten bzw. verfallen lassen. 😁
Ich verstehe nicht, was Dich daran erstaunt.
Einerseits wird festgestellt, dass es betrügerische ist (im Fall von dem Jungen), andererseits zeigt Ihr, dass es sich lohnt, Tricks anzuwenden um Geld zu sparen. Entweder es ist legal, oder doch nicht so ganz 😁
Okay, jetzt verstehe ich was Du meinst. Aber der Fall hier verstößt gegen die Beförderungsbedingungen der Airline in den USA. Konsequenz: Flugverbot.
Wenn wir so etwas empfehlen würden, würden wir immer auch auf das Risiko hinweisen.
Das was wir in der Regel empfehlen, sind ja Flüge aus einem gûnstigeren Markt. Da kann man natürlich den letzten Flug weg lassen. Aber auch das sehen Airlines nicht gern. Im Fall von Lufthansa würde man sich die Neuberechnung des Tickets erlauben. Zumindest aus Sicht der Airline. Gerichte haben aber schon bestätigt, dass das nicht durchsetzbar ist. Also verlierst Du maximal die Meilen.
Ist doch schon ein bisschen anders, oder?
kann man so nicht stehen lassen: klingt so als würden 150% korrekte Airlines wie Lufthansa Group IMMER nachberechnen, wenn man das letzte leg oder Rückflug nicht nutzt.
Es gab Berichte, dass FRÜHER (vor 20 Jahren!) verschiedene Airlines vorallem die aus dem deutschsprachigen Raum (weil es „geschrieben steht“) den REISEBÜROS sogenannte ABMs (Agent Debit Memos) verpasst haben, wenn bestimmte Coupons nicht genutzt wurden.
Das ist lange her – Berichte über Eco-Nachbelastungen gibt’s IMHO nicht!
Das immer wieder zitierte Exempel welches Lufthansa 2018 inzinieren wollte war ein Business Class Flug, wo durch „anderer Markt nutzen“ eine Ersparnis von angeblich 4000€ möglich war. Und sie haben diesen Prozess verloren!
AF/KLM darf auch keine no-show Strafgebühren verlangen, wie sie es versucht hatten.
Nachberechnung wie sie im Moment gemacht werden (wenn sie gemacht werden) sind überraschend, intransparent und unangenemessen benachteiligend und damit unrechtmässig.
ich nutze das Verfallen lassen seit über 15 Jahren (incl. Fueldumps, letzes leg in der Wüste) und mir wurde noch nie irgendwas nachbelastet oder nachgefragt:
die letzten:
2016 Start ARN nach LAX, Rückflug in MUC ausgestiegen (Folgetag)
2022 Start in CDG nach BKK (fullflex Ticket FR Sonderpreis), Rückflug ZRH ausgestiegen (Folgetag)
Klingt für Dich so, steht da aber nicht. Vor dem Hintergrund unnötig investierte Zeit, die Du da in den Kommentar gesteckt hast.