Buchungstrick bringt Jugendlichem drei Jahre Flugverbot ein

In Eeiner Boeing 777 von American Airlines kam es zu einem ekligen Vorfall.

Mit American Airlines ist nicht gut Kirschen essen. Das musste ein Jugendlicher jetzt am eigenen Leib am Flughafen Gainesville in den USA erfahren. Der Teenager fand sich selbst plötzlich in einem separaten Raum bei einem Verhör wieder und wurde anschließend für drei Jahre von allen Flügen der amerikanischen Oneworld-Airline ausgeschlossen. Alles nur, weil bei seinem Flugticket zu einem illegalen Buchungstrick gegriffen wurde.

Die Queen City News berichteten gerade über einen Jugendlichen, der zum ersten Mal alleine fliegen wollte. Von Gainesville sollte es zurück zu seiner Familie nach Charlotte, North Carolina gehen. Das Flugticket dafür buchte sein Vater. Doch statt nur den Direktflug zwischen den beiden Städten zu buchen, fügte der Vater dem Ticket einen Weiterflug nach New York zu. Laut dem Bericht wies der Vater seinen Sohn jedoch an, die Reise in Charlotte zu beenden und nicht weiter nach New York zu fliegen.

Soweit der Plan, doch die Reise endete noch viel früher. Als der Teenager am Flughafen Gainesville zum Check-In ging, bemerkte dort angeblich ein Mitarbeiter den Führerschein des jungen Mannes. Dieser war in North Carolina – also dem Staat in dem sich der „Zwischenstopp“ befand – ausgestellt worden. Das machte den Check-In Agent misstrauisch und führte dazu, dass der Jugendliche in einem separaten Raum verhört wurde und sein Ticket anschließend storniert wurde. Denn während des Verhörs gab er zu, dass er nie vor hatte, das Ticket bis nach New York abzufliegen. Und das verstößt gegen die Beförderungsbedingungen von American Airlines.

Der Vater zeigte sich besorgt und reumütig. Gegenüber Queen City News beteuert er, dass er das Ticket nie so gebucht hätte, wenn er gewusst hätte, was sein Sohn anschließend durchmachen müsse. So gibt er an, dass er sich Sorgen macht, weil sein Sohn in einem andere Bundesstaat auf sich alleine gestellt ist.“

Dabei ist der Vater jedoch so etwas wie ein Serientäter. Er gab selbst zu, dass er in den letzten fünf bis acht Jahren alle Flüge seiner Familie auf ähnliche Art und Weise gebucht hat.

American Airlines hat mittlerweile zu dem Vorfall Stellung genommen (übersetzt mit Google Translate aus dem Englischen): „Der Kauf eines Tickets, ohne die Absicht zu haben, alle Flüge zu fliegen, um günstigere Tarife zu erhalten, stellt einen Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von American Airlines dar und ist in unseren Online-Beförderungsbedingungen beschrieben. Unser Kundenbeziehungsteam hat mit dem Kunden Kontakt aufgenommen, um mehr über seine Erfahrungen zu erfahren.“ Von der Festnahme des Jugendlichen will man jedoch seitens der Airline nichts wissen.

Buchungstrick bringt Jugendlichem drei Jahre Flugverbot ein | Hidden City Ticketing

Doch was steckt eigentlich dahinter? Der Vater hat einen unter Vielfliegern sehr bekannten Buchungstrick angewandt. So bekannt, dass es dafür sogar einen eigenen Begriff gibt. Beim so genannten „Hidden City Ticketing“ bucht man ein Ticket nicht nur bis zum eigentlichen Zielort, sondern noch einen Anschlussflug darüber hinaus.

Die komplexen Tarifstruktur von Fluggesellschaften führen häufig dazu, dass Flüge zu bestimmten Zielen deutlich günstiger angeboten werden, als beispielsweise zu den eigenen Hubs.

Man steigt dann aber trotzdem an dem eigentlichen Zielort aus und tritt das letzte Leg des Fluges einfach nicht mehr an.

Nehmen wir mal ein Beispiel: Ich will mit Lufthansa von Hamburg nach München fliegen. Die Airline ist auf dieser Strecke quasi Monopolist. Der Flug kostet an meinem Datum 250 Euro. So viel will ich nicht ausgeben und daher suche ich nach anderen Lufthansa-Zielen von Hamburg aus. Und mit etwas Recherche und Glück finde ich einen Flug mit Lufthansa nach Budapest für nur 150 Euro. Die Reise geht ebenfalls über München, da der Flughafen der bayrischen Landeshauptstadt ein Hub von Lufthansa ist.

Also buche ich statt einem Flug nach München nun eine Reise nach Budapest. Da ich aber eigentlich nur nach München will, steige ich auch dort aus und lasse das letzte Flugsegment verfallen. In diesem frei erfunden Beispiel habe ich also 100 Euro gespart.

Das sehen die Airlines natürlich nicht gerne und daher verbieten viele Fluggesellschaften das „Hidden City Ticketing“ in ihren Beförderungsbedingungen.

Buchungstrick bringt Jugendlichem drei Jahre Flugverbot ein | Frankfurflyer Kommentar

Eine interessante Geschichte, die gleichzeitig auch Ungereimtheiten hat. Wenn ich ein Hidden-City-Ticket buchen würde, wäre meine oberste Priorität, möglichst keinen Kontakt zu Mitarbeitern der Airline zu haben. So ähnlich wie auch bei Error Fares. Warum geht der junge Mann also zum Check-In-Counter am Flughafen, wo er doch eh kein Gepäck aufgeben kann (das würde bis New York transportiert). Außerdem ist in der Original-Story von einem „Sicherheitsraum“ der Fluggesellschaft die Rede. Gainesville ist nach meinem Kenntnisstand kein riesiger Flughafen. Was soll das also für ein „Sicherheitsraum“, in dem das Verhör stattgefunden haben muss.

Für den Teenager dürfte das auf jeden Fall ein Trauma gewesen sein und der Vater denkt beim nächsten Mal vermutlich zweimal darüber nach, ob er weiter auf diesem Weg Geld spart. Wenn er denn nicht auch von American Airlines gesperrt wird.

Quelle: Queen City News via OMAAT

23 Kommentare

  1. strafrechtlich gesehen ist das (in Deutschland) kein Betrug und ob unter AGB Gesichtspunkten dürfte wohl jeder Regelung zu diesem Thema äußerst heikel sein.

    Was mich aber interessieren würde,in dem Artikel steht, dass eine Gepäckaufgabe nicht in Betracht käme, da das nach NYC weiterfliegen würde. Ist dem tatsächlich so? Wird das nicht aus Sicherheitsgründen rausgeholt, wenn der Weiterflug nicht angetreten wird?

    • das müssten wir einen Richter klären lassen… wie gesagt: es wird täglich überall betrogen, das allermeiste landet nicht beim Kadi

      „Wann liegt ein Betrug vor? Ein Betrug erfordert eine Täuschung über Tatsachen, durch die bei einer anderen Person ein Irrtum hervorgerufen oder aufrechterhalten wird. Die Täuschung muss eine Vermögensverfügung (z.B. Geldzahlung) auslösen und so einen Schaden beim Betroffenen oder bei einem Dritten verursachen“

      Täuschung: dem Verkäufer wird vorgetäuscht man von wolle von A über B nach C, tatsächlich ist die Absicht aber bereits beim Kauf, dass man in B auststeigt. Schaden beim Betroffenen: Differenz aus Tarif A-B-C zu Tarif A-B

      Kein Betrug: wenn man nachweislich beim Kauf NICHT die Absicht gehabt hätte, in B auszusteigen (lässt sich nicht nur schwierig nachweisen, ausser wie hier der Junge sagt die Wahrheit)

      Also wenn das kein Betruf im strafrechtlichen Sinne ist?

      Gepäck: genau das ist der offene ungeklärte Punkt! Was wollte der Junge denn am Checkin? War doch Gepäck dazu gekauft, welches „short-checkin“ werden sollte? Dann ist es klar, dass die misstrauisch werden!

      • es ist strafrechtlich kein Betrug.

        und man muss nicht beweisen, dass man bei Buchung keine Absicht hatte, die Reise vorzeitig „abzubrechen“, sondern es muss seitens der Fluggesellschaft bewiesen werden, dass man diese Absicht hatte.

        • okay, wenn man aber beim checkin oder sonst wie dieser Airline diese Absicht bekannt macht, kann es passieren, dass man „gebannt“ wird.

          Es stellt sich auch die Frage: darf die Airline überhaupt Nachforschungen anstellen, wie hier ezählt: der Führerschein des Jungen war in CLT ausgestellt und nicht in NYC – verdächtig…?

          Wie bereits mehrfach gesagt: ein gestandener Kerl lässt sich von so Airline CI-agenten nicht in die Bredouille nehmen – ein Jugendlicher ggf. schon!

    • Ich bin frequent traveller und kann sagen, dass das Gepäck rausgeholt wird. Man selber würde zu einem Counter gehen der Airline und bspw. sagen, dass einem Unwohl ist, die Reise nicht weiter angetreten werden kann und man sein Gepäck bitte rausholen lässt. Wenn man aus persönlichen/gesundheitlichen Gründen die Weiterreise nicht antritt, ist das einem selbst überlassen. Dies sollte man dann eben der Fluggesellschaft melden und bei evtl Rückflügen auch das letzte und erste Segment rausnehmen lassen.
      Das kann man natürlich nicht 100 mal machen, ohne dass es die Fluggesellschaft merkt.
      LG

  2. Die Story „riecht“, das passt hinten und vorne nicht! Das hat eine Agentur lanciert im Auftrag einer Fluggesellschaft.
    Im realen Leben würde allenfalls der Weiterflug nach dem Zwischenstop verweigert. Und auffliegen kann es nur, wenn das Handgepäck zu groß ist oder aus anderen Gründen nicht in die Kabine darf! „ich will mein Gepäck nicht aufgeben, ich will ja gar nicht nach NY“

    • Sorry Denkfehler: den Weiterflug will er ja absichtlich nicht nutzen!! Die Airline will, dass man alle coupons im PNR nutzt (in der Reihenfolge wie gebucht). Zuwiderhandlungen widersprechen den AGB und werden mit „denied boarding“ und angeblich 3 Jahren Bann auf der AA geahndet.

      Berichte über Meilenentzug gab es schon früher für diese bösen Kunden, Flugverbote sind neu!

      mit dem Handgepäck hast du Recht! Ein geübter Fluggast könnte das mit „es sind Dinge drin, die ich nicht einchecken kann (z.B. LiIonen Batterien etc.) – dann geht’s ggf zu Security Check, die dann überprüfen. aber ein Jugendlicher kann das eher weniger.

      Nicht vergessen: Gainesville ist jetzt nicht der Nabel der Welt, ggf. haben die da mehr Zeit und Nerven alles detailliert zu überprüfen.

      Ja, wie bereits geschrieben: diese Berichte sollen Angst machen vor Aufdeckung dieser Betrügereien. Kann sein, dass das von AA bezahlter Journalismus ist.

      In STR hatten sie mir 1999 also vor-Internet Zeit mehrmals am Checkin erzählt, dass Swissair bevor sie von LH gekauft wurden (oder auch noch danach als LX), ernsthaft Nachberechnungen machen würden, weil viele mit Swiss oneway kaufen und den Rückflug nicht nutzen.
      Erstens ist das lange her, Swissair ist Geschichte und zweitens wurden damals die bösen Buben „Reisebüro“ belastet, die das ohne die AGB zu beachten, verkauft hatten unter dem Hinweis „oneway geht klar, Rückflug lassen Sie einfach verfallen“. Ausserdem war das ganze auchh sehr beliebt bei sogn. Cross-Tickets auf long hault!

  3. ich arbeite zwar nicht als Richter, bin aber „zum Richteramt“ befähigt“, wie es in der Juristenwelt so schön heißt.

    ich versuch’s mal verkürzt darzustellen: bei Verträgen erklären die Parteien Leistungsbereitschaft, sprich die Fluggesellschaft verspricht zu transportieren, der Fluggast verspricht den Flugpreis zu zahlen. Eine Abnahmeverpflichtung gibt es hingegen nicht. Ergo erklärt er insofern gar nichts. Bleibt Betrug durch Unterlassen, wofür eine Garantenstellung notwendig ist. Die kann sich in gesondert gelagerten Einzelfällen aus einem Vertrag ergeben (z.B. Vermögensberater) aber davon sind wir hier meilenweit entfernt. Zudem stellen sich hier zur Kausalitätsfragen und es dürfte auch an einem Vermögensschaden fehlen. Zu guter Letzt fällt das „ich hoffe der Fluggast findet nicht den günstigeren Tarif für den Teilflug“ wohl auch nicht unter den Schutzzweck der Norm. Im Ergebnis sind wir hier wirklich recht weit entfernt von einer Strafbarkeit. Längst nicht alles, was vllt ein bisschen stinkt ist auch ein Straftat. Dass den Fluggesellschaften das nicht schmeckt ist klar. Und wäre der junge Mann mein Mandant in Deutschland, würde ich mir doch Mal anschauen, ob das „Flugverbot“ nicht gegen eine Beförderungspflicht verstößt.

    • @Stabilo: wieder falsch verstanden: der Teilflug ist teurer, genau deshalb bucht der Kunde ja den Umsteiger (bzw. diese Webportal).

      Erkläre mir doch bitte mal, wie ich – wenn das kein strafrechtlich relevanter Betrug wäre – ich nicht mit der Nutzung von „frei durch probieren“ gefundene Nummern bei Hertz als CDP eingetragen als Betrüger abgekanzelt werde?

      Ist nicht jede Art von „täuschung“ = Betrug?

      Nach § 263 StGB macht sich strafbar: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.

      • jimmy, so lange die flugpreiskalkulation der fluggesellschaften so undurchsichtig ist kann man nicht von einem betrug ausgehen wenn ein weiterflug nicht genommen wird. dadurch kommt keiner zu schaden und die sogenannten „stand by“ passagiere ( meist angehörige der fluggesellschaften ) freuen sich wenn sie mitfliegen können da noch plätze frei sind

        • doch die Airlines kommt zu Schaden, entgangener Umsatz.

          Die Buchung an sich ist kein Betrug, denn der 2te Flug kann ja ganz normal genutzt werden. Allein die Tatsache, dass man es auch nicht nutzen könnte (Kausalität), aber dann der Airline eine Schaden zufügt reicht nicht aus.

          okay

      • @Jimmy: Mit Teilflug meinte ich den ersten Teil des „Umsteigers“, buche ich den ersten Teil als Einzelstrecke, wäre es ja kein Teil mehr 😉

        Nein, nicht jede Art der Täuschung ist ein strafrechtlicher Betrug. Durch die Täuschung muss eine Vermögensverfügung veranlasst werden, welche zu einem Vermögensschaden führt. Hier fehlt es wahrscheinlich schon an einer Vermögensverfügung, denn der Flieger fliegt auch so und wenn der Fluggast nicht an Bord ist, sparen die vllt sogar noch ein paar kg Kerosin. Deine Schadensberechnung von weiter oben ist ebenfalls verfehlt. Nicht nur sind hypothetische Kausalverläufe generell problamtisch. Es ist auch völlig unklar, was passiert wäre, wenn er Junge den Umsteiger (ich bin lernfähig ;)) nicht gebucht hätte. Evt. wäre er die Reise gar nicht angetreten oder hätte bei einer anderen Fluggesellschaft gebucht, deren Preis dazwischen gelegen hätte oder auf ein günstigeren Flugtag ausgewichen. Vllt hätte ein anderer Passergier den Umsteiger gebucht und wäre beide Flüge angetreten (= kein Vermögensschaden) oder der Platz wäre auf beiden Flügen leer geblieben (=Fluggesellschaft wäre sogar schlechter gestellt).

        Folgende Frage: Ein Fluggast kauft 3 Monate vor dem Flug zwei Flugtickets. Tatsächlich möchte er alleine fliegen, schätzt aber einen freien Mittelplatz. Der Flug ist nachher tatsächlich ausgebucht und wenige Tage vor dem Flug gehen die letzten Plätze zum doppelten Preis weg. Bist Du der Meinung, dass der Fluggast die Airline betrogen hat, da diese den Platz jetzt nicht mehr zum doppelten Preis verkaufen konnte?

  4. Im schlimmsten Fall könnte hier der Passagier angeklagt werden wegen Störung des Luftverkehrs. Das ist in einigen Ländern ein Tatbestsnd welcher mit Gefängnis bestraft wird.
    Es ist ja so, dass der Reisende von Anfang an auf BEIDEN Flügen eingecheckt wird. Ist er dann auf dem zweiten Flug „noshow“ wird er zuerst gesucht und dann ausgecheckt. Sollte er Gepäck aufgegeben haben muss dieses ebenfalls ausgeladen werden. Das kann zu Verspätungen führen mit erheblichen Kosten. Steckt Absicht dahinter ist eine Strafe angebracht.

    • @Tommy – sorry für die Airline ist nicht jeder no-show eine Störung des Luftverkehrs. Ist ja lächerlich, was hier inszeniert wird!

      Wenn man so einfach den Flugfrieden stören kann, sollten die Klimakleber statt zu klebeb besser Tickets kaufen einchecken und dann nicht am Gate erscheinen??

      Was für ein Schwachsinn…

      Es ist überhaupt nicht „so“, man kann sich auch nur auf 1 leg eingchecken! Das mit dem Gepäck hatten wir schon, wäre dumm hier Gepäck zu nutzen, ausser man bucht das, dass der Weiterflug <24h nach Ankunft ist und hat möglichst Übernachtung dazwischen. Es soll dann Airlines geben, die eine Hotelbuchung verlangen, was ein geübter Jurist als Gast natürlich als "unzulässig" entwerten würde. Hier war es ein Jugendlicher!

  5. Natürlich ist es möglich einen gebuchten, aber nicht eingecheckten Flug nicht anzutreten. Es ist gar kein Problem beim Check-In das Gepäck nur bis zum Umsteige-Flughafen aufzugeben und auf die Bordkarte des letzten Flugs zu verzichten („Heute fliegen wir nur bis Frankfurt, und nicht mehr weiter nach München“). Habe das schon etliche Male so praktiziert bei verschiedenen EU Airlines.

    Speziell bei LH Flügen aus Südamerika oder Afrika ist die Preisersparnis oft bedeutend, wenn man noch über den Hub FRA hinaus bucht (LH bietet den einzigen direktflug LOS-FRA, ist da also konkurrenzlos im Zeitvorteil. Anders auf Umsteigeverbindungen wo sie direkt mit AF, BA, etc konkurrieren müssen). Allerdings müssen die Segmente in der richtigen Reihenfolge abgeflogen werden, man kann also nicht den ersten Abflughafen weglassen und erst ein Segment später einchecken.

    Noch unkomplizierter ist es den Rückflug bei einem return Ticket einfach nicht anzutreten, das ist manchmal günstiger als ein one-way Tarif. Wer One-way bucht, muss meist dringend eine bestimmte Strecke fliegen. Return-Kunden fliegen notfalls auch woanders hin in den Urlaub oder bleiben zu Hause…

    Ein leerer, aber bezahlter Sitzplatz ist kein Verlust für die Airline.

    • @Pascal: ganz so problemlos wie du das beschreibst geht es leider nicht (immer).

      November 2022 BKK, op-LX, ich hatte eine Nacht in ZRH und wollte von Anfang an, nicht zurück nach CDG. Online nur bis ZRH eingecheckt, am bag-drop nochmals gesagt „only to Zurich“ – die Tante druckt trotzdem das tag bis CDG. Mit Nachdruck „no please only to Zurich“ wurde dann gemacht.

      Es gibt aber viele Berichte über Probleme beim short-checkin, wenn dein Weiterflug unmittelbar danach ist (so spät als möglich <24h buchen, am besten mit Nacht dazwischen, geht aber nicht immer!)

      wie bereits erwähnt, gab es Zeiten als Swissair oder auch Swiss die Reisebüro nachbelastet hat, die Roundtickets als one-way angeboten hatten (Ende 1990er). Persönlich hatte ich nie – wirklich nie – ein Problem mit dem weglassen vom "letzten leg"

  6. Ich bin erstaunt, diesen Artikel bei Frankfurtflyer zu lesen, wo Ihr doch sehr oft gerade solche Tricks zeigt. Flug anfangen in IST, AMS,etc. nach CPT und anderen Zielen, den Rückflug dann in Deutschland (wo man wohnt) beenden und den Rückflug Deutschland nach IST, AMS etc. nicht antreten bzw. verfallen lassen. 😁

  7. Einerseits wird festgestellt, dass es betrügerische ist (im Fall von dem Jungen), andererseits zeigt Ihr, dass es sich lohnt, Tricks anzuwenden um Geld zu sparen. Entweder es ist legal, oder doch nicht so ganz 😁

    • Okay, jetzt verstehe ich was Du meinst. Aber der Fall hier verstößt gegen die Beförderungsbedingungen der Airline in den USA. Konsequenz: Flugverbot.

      Wenn wir so etwas empfehlen würden, würden wir immer auch auf das Risiko hinweisen.

      Das was wir in der Regel empfehlen, sind ja Flüge aus einem gûnstigeren Markt. Da kann man natürlich den letzten Flug weg lassen. Aber auch das sehen Airlines nicht gern. Im Fall von Lufthansa würde man sich die Neuberechnung des Tickets erlauben. Zumindest aus Sicht der Airline. Gerichte haben aber schon bestätigt, dass das nicht durchsetzbar ist. Also verlierst Du maximal die Meilen.

      Ist doch schon ein bisschen anders, oder?

      • kann man so nicht stehen lassen: klingt so als würden 150% korrekte Airlines wie Lufthansa Group IMMER nachberechnen, wenn man das letzte leg oder Rückflug nicht nutzt.

        Es gab Berichte, dass FRÜHER (vor 20 Jahren!) verschiedene Airlines vorallem die aus dem deutschsprachigen Raum (weil es „geschrieben steht“) den REISEBÜROS sogenannte ABMs (Agent Debit Memos) verpasst haben, wenn bestimmte Coupons nicht genutzt wurden.

        Das ist lange her – Berichte über Eco-Nachbelastungen gibt’s IMHO nicht!

        Das immer wieder zitierte Exempel welches Lufthansa 2018 inzinieren wollte war ein Business Class Flug, wo durch „anderer Markt nutzen“ eine Ersparnis von angeblich 4000€ möglich war. Und sie haben diesen Prozess verloren!

        AF/KLM darf auch keine no-show Strafgebühren verlangen, wie sie es versucht hatten.

        Nachberechnung wie sie im Moment gemacht werden (wenn sie gemacht werden) sind überraschend, intransparent und unangenemessen benachteiligend und damit unrechtmässig.

        ich nutze das Verfallen lassen seit über 15 Jahren (incl. Fueldumps, letzes leg in der Wüste) und mir wurde noch nie irgendwas nachbelastet oder nachgefragt:

        die letzten:
        2016 Start ARN nach LAX, Rückflug in MUC ausgestiegen (Folgetag)
        2022 Start in CDG nach BKK (fullflex Ticket FR Sonderpreis), Rückflug ZRH ausgestiegen (Folgetag)

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