Bundesarbeitsgericht erklärt Air Berlin Kündigungen für unwirksam

Spät und für die Betroffenen vermutlich ohne positive Auswirkungen steht nun fest, dass zahlreiche Kündigungen des Air Berlin Kabinenpersonals unwirksam sind. So entschied es am Donnerstag (14. Mai 2020) das Bundesarbeitsgericht. Ein moralischer Erfolg, der wohl aber nicht zu Nachzahlungen für die betroffenen Flugbegleiter führen wird. Die Masse des Insolvenzvermögens ist zu gering.

Bundesarbeitsgericht erklärt Air Berlin Kündigungen für unwirksam | Auch Piloten betroffen

Schon im Februar 2020 urteile das Bundesarbeitsgericht über die Klage einiger Piloten. Sie bekamen recht. Airberlin hatte nur am Standort Berlin Massenentlassungen angemeldet. Die Entlassungen der Piloten von den anderen Stationen hätte jedoch an den jeweils  örtlichen Arbeitsagenturen angemeldet werden müssen. Die jeweiligen Standorte wurden dabei als eigene Einheiten gewertet.

Und aus genau diesem Grund bekam auch eine klagende Düsseldorfer Flugbegleiterin recht. Allerdings mit wenig Konsequenzen, denn auf Nachzahlungen des Gehaltes kann sich niemand des betroffenen Kabinen- und Cockpit-Personals einstellen. Denn die Insolvenzmasse bietet dafür keinen Spielraum.

Bundesarbeitsgericht erklärt Air Berlin Kündigungen für unwirksam | Kein Betriebsübergang

Dass mangels Masse kaum mehr Gehalt der insolventen Air Berlin eingetrieben werden kann, war auch den Klagenden bewusst. Daher hatten einige innerhalb der Prozessführung argumentiert, dass ein Betriebsübergang zur Luftfahrtgesellschaft Walter (LGW) stattgefunden habe. Dies konnte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt jedoch nicht bestätigen. Die Begründung lautet, dass nur komplette wirtschaftliche Einheiten einen Betriebsübergang vornehmen können. Das Wetlease wurde bei Air Berlin jedoch nicht als eigene Einheit mit eigenem Personal geführt.

Bundesarbeitsgericht erklärt Air Berlin Kündigungen für unwirksam | Frankfurtflyer Kommentar

Zumindest waren sie im Recht. Ein schwacher Trost, wenn man überlegt, dass das Urteil keine positiven finanziellen Konsequenzen für die Kläger und alle anderen betroffenen Flugbegleiter und Piloten hat. Sie gehen leer aus, weil aus der Insolvenz nicht genug Masse hervorgeht, um nachträglich Löhne und Gehälter auszuzahlen.

Zumindest hat das lange Prozessieren jetzt ein Ende. Fast drei Jahre nach der Insolvenz ist noch mal ein Urteil zu Gunsten eines großen Teils der damals über 3.500 Flugbegleiter und 1.200 Piloten. gefällt worden.

Dank an airliners.de für den Hinweis.

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