Hitze im Ferienflieger: Passagiere wählen den Notruf um aussteigen zu dürfen

Foto: Flughafen München GmbH

Am Sonntag mussten zahlreiche Türkei-Urlauber stundenlang in einem Flugzeug ohne laufende Klimaanlage auf den Start warten. Die Maschine der türkischen Tailwind Airlines hatte technische Probleme, der Start verzögerte sich. Mehrere Medien berichten, dass sich Passagiere übergeben mussten oder gar zusammengebrochen sind. Einige Fluggäste wählten nach fast drei Stunden den Notruf, Einsatzkräfte leisteten auf dem Vorfeld Erste Hilfe.

Sonntag Vormittag, 9:55 Uhr, Flug TI314 sollte um diese Zeit nach Antalya starten. Doch die Boeing 737-800 hatte Probleme, die Urlauber durften erst um diese Zeit in das Flugzeug einsteigen. Der Münchner Merkur schreibt, dass dann erstmal nichts passierte und sich einige Passagiere bereits über die steigende Temperatur in der Maschine beschwerten. Vom Kapitän gab es nur eine kurze Info- dieser wusste zu diesem Zeitpunkt selbst nicht wann man starten könne.

Für die Getränke mussten die Fluggäste bezahlen, viele wurden ungeduldig und wollten aussteigen. Dem konterte der Pilot mit einer weiteren Durchsage und drohte den Wartenden mit den Worten: „Tun Sie jetzt nichts Unüberlegtes“. Ein Passagier hat die Worte aufgezeichnet und an die tz geschickt.

Es war schon nach Mittag als die Fluggäste aussteigen durften, zu diesem Zeitpunkt sind einige bereits an Bord ohnmächtig geworden. Auf dem Vorfeld konnten sich die eingetroffenen Sanitäter und Einsatzkräfte der Feuerwehr dann um die strapazierten Insassen kümmern. Der Flughafen hat erst gegen 12:30 Uhr von dem Geschehen in dem Flugzeug erfahren, da einige Passagiere den Notruf gewählt haben.

Die Gäste wurden in das Terminal gebracht und mit Getränken und Snacks versorgt, immerhin musste niemand ins Krankenhaus gebracht werden. Gegen 15 Uhr ging es dann tatsächlich los, die Maschine landete dann mit einer Verspätung von fünf Stunden in Antalya.

Hitze im Ferienflieger: Passagiere wählen den Notruf um aussteigen zu dürfen | Frankfurtflyer Kommentar

Wieder zeigt sich, wie wichtig es ist, die Betroffenen auf dem Laufenden zu halten und keine Märchen zu erzählen. Der Kapitän hätte hier mal lieber vorher auf die Passagiere gehört und Getränke ausgeben lassen anstatt Drohungen auszusprechen.

Bei den Urlaubern handelt es sich um Kunden des Reiseveranstalters TUI, dieser schiebt die Verantwortung auf die beauftragte Airline. Hier wäre es interessant zu erfahren ob sich der Veranstalter inzwischen bei den Reisenden gemeldet hat und ob einige Passagiere den Flug verweigert haben.

15 Kommentare

  1. Also in solch einem Fall ist es bestimmt gut wenn FrankfurtFlyer dran bleibt denn es ist bestimmt gut hier zu erfahren wie diese schlimme Begebenheit ausgeht. Und wenn TUI und die Airline den Druck des Nachfragens spüren kann dass wohl sehr viel Positives aus der Sicht der Passagiere ergeben!!!

  2. Die betroffenen Paxe sollten klagen. Die Airlines ignorieren die Bedürfnisse der Gäste, weil sie den Zeit- und Kostenaufwand scheuen, zu deboarden und dann nochmals zu boarden.

  3. Der Sachverhalt rechtfertigt den Anfangsverdacht der Körperverletzung in Garantenstellung. Außerdem wären zu prüfen Nötigung, event Freiheitsberaubung. Nach Fluggastrechten VO EU 261/2004 Artikel 9 wären kostenlose Getränke usw fällig gewesen. Das Luftfahtbundesamt sollte prüfen, ob dem Kapitän die Fluglizenz für hiesige Staatsgebiet zu entziehen ist. Das Verhalten war ganz offensichtlich von wirtschaftlichen Interessen geprägt, ohne Rücksicht auf das gesundheitliche Wohl der Passagiere.

  4. @herbert. Na falsch gegoogelt? Wenn man solche Kommentare liest. Ich schlage vor, mal ein entsprechendes juristisches Studium zu absolvieren, bevor solche wahrheitswidrigen Behauptungen gepostet werden – auch sagt die VO nicht zu Tarmac – Delays – also nach dem Boarding aus.

    • „… auch sagt die VO nicht zu Tarmac – Delays – also nach dem Boarding aus …“

      Leider falsch.
      Zitat
      „Verspätung
      (1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
      a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger um zwei Stunden oder mehr oder
      b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km um drei Stunden oder mehr oder
      c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen um vier Stunden oder mehr
      gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen
      i) die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1
      Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten (Anm.: „Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis
      zur Wartezeit“)…“

      ABFLUG ist bekanntlich etwas anderes als Boarding.

      • @Mike
        Nun, der EuGH hat bereits in 2012 entschieden, dass mit Aflug das Schließen der Türen und mit Ankunft das Öffnen der Türen gemeint ist. Damit ist klar, dass die Versorgung von Fluggästen an Bord bei Verspätungen nicht unter die VO fällt.
        Erster Ansprechpartner ist hier übrigens der Reiseveranstalter. Es handelt sich um einen Vollcharter, des Tarif nicht öffentlich verfügbar ist. Erst subsidiär kann die Airline in die Haftung genommen werden.

        • Den Entscheid, dass die Ankunftszeit der Zeitpunkt das Öffnens der Tür ist, hat der EuGH 2014 mit EuGH C-452/13 getroffen. Der Sachverhalt ist auch allgemein bekannt.

          Wo wurde jetzt aber die Abflugzeit als Zeitpumkt des Türenschließens definiert? In diesem Verfahren jedenfalls nicht. Bitte Quelle für diese Aussage benennen.

        • Nachtrag:

          Die 261/2014 gilt im vorliegenden Fall explizit auch für Pauschalreisende.

          Zitat aus den Leitlinien zur Auslegung der VO:
          „Gemäß Artikel 3 Absatz 6 und dem Erwägungsgrund 16 der Verordnung gilt diese auch für in einer Pauschalreise enthaltene Flüge, außer in den Fällen, in denen eine Pauschalreise aus anderen Gründen als der Annullierung des Fluges annulliert wird.“

      • Klasse Antwort! Ganz offenbar haben hier einige Kommentatoren überaus viel Zeit – aber auch ich fände es sehr interessant, wie es in diesem Fall weitergeht und freue mich baldigst über weitere Informationen

  5. Bei TUI wundert mich nichts mehr. Hoffentlich werden einige Passagiere dagegen vorgehen. Wahrscheinlich werden wir zu dem Fall nichts mehr hören

  6. @Daniel
    Laut Pressemeldung wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Fluggesellschaft durch die Staatsanwaltschaft Landshut eingeleitet. Im dortigen Zuständigkeitsbereich befindet sich der Flughafen. Ein Link zur Pressemeldung ist auf dieser Internetseite offenbar nicht erwünscht, aber mit Suchmaschine leicht zu finden.

  7. Ganz ehrlich, wenn die mich nach 2h nicht aussteigen lassen, wenn ich das will, dann sorg ich selbst dafür aussteigen zu können…dafür gibt’s die schönen Hebel an der Tür….

    • @Markus: Aus einer der Veröffentlichung ergibt sich, dass es noch gedauert habe, bis der Flughafen habe Treppen bereitstellen können. Somit hätte ein eigenmächtiges Öffnen einer Tür nur was gebracht, wenn der Mechanismus der Notrutsche bekannt gewesen wäre. Ein Sprung aus Türhöhe ins Freie wäre für eine anschließende Urlaubsreise auf längere Sicht nicht Ziel führend.

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