Nach Klima-Protesten: Letzte Generation drohen jetzt auch Millionen-Klagen von Fluggesellschaften

Eurowings hat neue Meilenschnäppchen veröffentlicht. Foto: Sebastian

Die Luft wird dünner für die Klima-Kleber der Vereinigung „Letzte Generation“. Nachdem der Flughafen Düsseldorf Schadensersatzansprüche geltend machen will, haben sich nun auch diverse Fluggesellschaften dazu bekannt, den entstandenen Schaden nach Klebeaktionen an Flughäfen in Deutschland zivilrechtlich zu verfolgen.

Anfang der Sommerferien 2023 blockierten Mitglieder der „Letzte Generation“ die Rollfelder an den Flughäfen Düsseldorf (DUS) und Hamburg (HAM). Teils mehrere Stunden wurde der Flugverkehr lahm gelegt und in Düsseldorf mussten 48 Flüge storniert und zwei zu anderen Flughäfen umgeleitet werden. Die Aktionen erhielten große Aufmerksamkeit und befeuerten eine Diskussion um die Sicherheit an deutschen Flughäfen.

Die Unternehmen, die direkt von den Aktionen betroffen waren, wie. z.B. Flughafenbetreiber und Airlines, hielten sich lange Zeit zurück, die Aktionen der Klima-Kleber zu verurteilen. Am 28. Juli 2023 berichtete Frankfurtflyer.de dann, dass mit dem Flughafen Düsseldorf ein erstes Unternehmen Schadensersatzansprüche gegen die Täter aus dem Kreis der „Letzte Generation“ gelten machen will.

Der Düsseldorf Airport blieb mit diesem Standpunkt nicht lang allein. Aktuell berichtete die Rheinische Post, dass auch mehrere Airlines zivilrechtlich gegen die vermeintlichen Täter vorgehen wollen. Sowohl Eurowings zusammen mit der Mutter Lufthansa, als auch TUIfly und Condor prüfen Klagen und wollen Schadensersatz einfordern. Und während es beim Flughafen primär um Einnahmeausfälle aus entgangenen Starts und Landungen gehen dürfte, könnte sich die Schadenssumme der Airlines auf einige Millionen Euro summieren.

Letzte Generation drohen jetzt auch Millionen-Klagen von Fluggesellschaften | Frankfurtflyer Kommentar

Ein interessantes Theater-Stück, das sich da gerade abspielt. Die Protest-Aktionen der „Letzte Generation“ sind nun ein paar Wochen her und anfangs hielten sich alle betroffenen Unternehmen bewusst zurück. Und erst vor ein paar Tagen gab es Umfrageergebnisse, nach denen die Zustimmung zu den Aktivitäten der Klima-Kleber auf einem Tiefpunkt ist. Dann kommt der Flughafen Düsseldorf als Erster aus der Deckung und kündigt Schadensersatzforderungen an. Und die dürften nur ein „Fliegenschiss“ im Vergleich zu dem sein, was den Fluggesellschaften an Schaden entstanden ist.

Es bleibt weiterhin spannend, ob damit endlich die ersten Klima-Kleber um Ihre Existenzgrundlage gebracht werden und das für andere ein mahnendes Beispiel wird.

14 Kommentare

    • Der funktioniert schon seine Längerem nicht mehr. Und ich wette eine große Summe darauf, dass weder Airlines noch Flughafen die Eier in der Hose haben, hier mal für Klartext zu sorgen. Das wird zu 100% wieder mal eine Blendgranate. Denn deren Sponsoren, die nach Recherche zumeist aus großen US Stiftungen kommen und sicher deshalb agieren, weil Deutschland Ihnen unterstützt von der Politik alle Freiheit dazu lässt.

  1. Leider kennt das deutsche Zivilrecht nicht die Strafkomponenten wie das amerikasnische Recht. Dort kann in einem Zivilverfahren zu den Ersatzansprüchen noch ein „Strafelement“ hinzugefügt werden, um die verurteilte Partei(häufig Big Business) darauf hinzuweisen, dass eine Wiederholung extrem teuer wird. Bei den „Klimaaktivisten“ wäre das sinnvoll, weil lächerliche Bewährungsstrafen selbst dann ausgesprochen werden, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt oder wenn die Täter deutlich erklären, sie würden weiterhin solche Taten verüben, für die sie verurteilt wurden. Hier wird von den Gerichten (vorsätzlich?) die Grundlage für Bewährungsstrafen nicht beachtet. Wobei Geldstrafen völlig fehl am Platze sind, weil der Aufwand für die Einziehung des Strafgeldes viel zu hoch ist und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die verurteilten Täter das Geld von dritter Seite ersetzt bekommen. Wobei aber mehrjährige Gefängnisstrafen im Normalfall(keine Wiederholungstäter, keine Personenschäden etc.) unangemessen sind. Da sollte man „die Kirche im Dorf“ lassen. Es reicht schon, wenn die Täter sofort nach der Tat bis zum Prozess „aus dem Verkehr gezogen werden“, der Prozess zügig angesetzt und abgeschlossen wird und die Täter aus der U-Haft in den Regelvollzug eingeliefert werden.

    • Spannend ist, dass die Letzte Generation wohl mittlerweile aktiv Leute anwirbt, die bereit sind, für die Sache später „gut“ vom Existenzminimum zu leben. Die haben für solche Personen eine extra Bezeichnung, die mir gerade leider nicht mehr einfällt.

      Die ganzen prominenten Klima-Kleber sieht man daher natürlich nicht, wenn es auf das Rollfeld eines Flughafens geht. Das übernehmen irgendwelche leicht beeinflussbaren Opfer.

    • Ich befürchte, du verkennst da zwei wesentliche Elemente unseres Rechtssystems, Norbert:
      1. Wir trennen klar zwischen Straf- und Zivilrecht, weil es nicht Aufgabe des Bürgers ist, eine Strafe zu erwirken. Das Strafmonopol liegt beim Staat. Er verfolgt Straftaten (im pflichtgemäßen Ermessen).
      2. Da du ganz richtig erkennst, dass längere Gefängnisstrafen nicht in Betracht kommen und auch kein anderer/weiterer Haftgrund vorliegt, kommt U-Haft in einem Rechtsstaat nicht in Betracht. Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung.

      Völlig unabhängig davon sind die Klagen doch nur Marketinggeschrei: Klage ich auf einen Millionenbetrag, muss ich erst einmal Gerichtskosten vorschießen. Da die Beklagten offensichtlich keine so großen Summen haben, können sich die Kläger das Geld (wenn sie überhaupt siegen) nicht wiederholen. Die Beklagten können, falls sie verurteilt werden, immer noch in die Privatinsolvenz und sich so entschulden.
      Wenn das Marketingbudget nicht allzu hoch ist, wird es daher wohl bei Ankündigungen bleiben. Denn gerade die Rechtsabteilung wird sicher für so etwas nicht an ihr Budget gehen.

  2. @Simon: Ich verkenne diese Trennung nicht, ich halte sie für falsch. Der Staat verfolgt keineswegs Straftaten nach pflichtgemäßen Ermessen, sondern es wird unterschieden zwischen Offizialdelikten, wo der Staat von sich aus aktiv werden muss und Straftaten, die nur verfolgt werden, wenn eine Anzeige erstattet wird. Das hat aber mit dem Gewaltmonopol nichts zu tun. Übrigens ist der Rechtsstaatstatus von Deutschland strittig, weil die Staatsanwaltschaft als Teil der Judikative gegenüber der Exekutive weisungsgebunden ist. D.h. die Exekutive kann die Verfolgung von Straftaten unterbinden. Die Unschuldsvermutung hat rein gar nichts mit der U-Haft zu tun, sondern nur mit der Verurteilung. Die Klimakleber werden direkt beim Rechtsverstoß verhaftet, d.h. die Täter wurden auf frischer Tat erwischt und es spricht nichts gegen eine Verurteilung. Haftgründe sind u.a. Verdunklungsgefahr, aber auch Wiederholungsgefahr. Etwas, was bei den Klimaklebern gegeben ist. In Anbetracht der Wiederholungsgefahr ist auch die Verhältnismäßigkeit gegeben. Die Wiederholungsgefahr spricht auch gegen eine Bewährungsstrafe.
    Hinweis zu den Kosten bei Zivilklagen: Man kann, um die Kosten niedrig zu halten, mit einem geringerem Streitwert anfangen und erst ein Mal nur einen Teil der Forderung geltend machen. Zusätzlich die Beklagten in eine gesamtschuldnerische Haftung nehmen. Ob die Klimakleber mit einer Privatinsolvenz glücklich werden sei dahingestellt und ist nicht Gegenstand dieser Diskussion. Die Rechtsabteilung entscheidet nicht, sondern führt aus. Das Marktingbudget hat damit nichts zu tun. Es ist eine Unternehmensentscheidung, die auch die Glaubwürdigkeit eines Unternehmens betrifft.

    • Eyeyey, da haben wir arg unterschiedliche Meinungen, Norbert. Schön finde ich vor allem, dass du meinst, bestimmen zu dürfen, was Teil der Diskussion ist und was nicht. Ich erlaube mir, meinen Teil zur Diskussion beizutragen. Gefällt dir das Thema nicht, steht es dir frei, dazu zu schweigen.

      Auch (relative) Antragsdelikte werden nach pflichtgemäßem Ermessen verfolgt. So sieht es das Gesetz vor. Lediglich absolute Antragsdelikte nicht und davon gibt es nicht viele. Übrigens: Es kommt nicht auf die Strafanzeige an, sondern auf den Strafantrag.

      Der Rechtsstaats-Status Deutschlands ist vielleicht unter Reichsbürgern strittig. Dass die Staatsanwaltschaft bei uns aber zur Exekutive gehört, ist weder ungewöhnlich, noch steht es dem Rechtsstaat entgegen. Die Diskussion kam nur auf, weil der EuGH Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nicht als von der Politik weisungsfrei ansieht. Auf dem Papier hat er damit recht; in der Praxis kommt das kaum vor.
      Schau übrigens mal in die USA: Dort ist der Generalbundesanwalt Mitglied des Kabinetts und leitet ein Ministerium.

      Die Unschuldsvermutung hat m. E. extrem viel mit der U-Haft zu tun: Sie steht jedem und jeder zu bis zur Verurteilung. Auch wenn er oder sie auf frischer Tat ertappt wurde. Aus der Unschuldsvermutung lässt sich ableiten, dass die Gründe für U-Haft schwerer wiegen müssen, als jene für die Strafhaft. Denn dort ist die Schuld rechtskräftig festgestellt.

      Du hast natürlich recht, dass man einen geringeren Streitwert wählen kann. Dann ist aber die Drohung mit „Millionenklagen“ eben nicht mehr als eine medienwirksame Drohung. Genau das sagte ich bereits zuvor. Wenn die Unternehmen die Millionenklage dennoch durchziehen wollen, müssen sie auch die hohen Kosten vorschießen.
      Zum Abschluss noch ein guter Rat: Sag nie jemandem aus der Rechtsabteilung, er treffe keine Entscheidungen, sondern habe diese nur auszuführen. – Wobei eigentlich noch viel abstrakter: Sage nie jemandem, er habe nicht zu entscheiden, sondern auszuführen. Das ist nicht nur ignorant, sondern in den meisten Fällen auch schlicht falsch.

    • Mir ist keine andere Gruppe bekannt, welche die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands insgesamt in Zweifel zieht. Das ist der Zusammenhang. Aber halte ihn gerne für „schwachsinnig“, wenn du das möchtest. Damit kann ich leben.

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.