
Am vergangenen Montag wurde ein geplanter Routineflug zum Albtraum für über 220 Menschen. Diese waren an Bord des Condor-Fluges DE1513, der von Palma de Mallorca nach München führte. Die Maschine war aber verspätet und konnte nur per Ausnahmegenehmigung in München landen. Im Anflug wurde dann festgestellt, dass das Zeitlimit um wenige Sekunden überschritten wurde. Der Jet musste durchstarten und ausweichen, für die Insassen begann eine nächtliche Odyssee durch Deutschland. Mit diesem Fall beginnt wieder die Diskussion um die strikte Durchsetzung deutscher Nachtflugverbote und deren Konsequenzen für Airlines und Reisende.
✈️ Condor-Flug DE1513 durfte wegen Nachtflugverbot nicht in München landen.
🧖♂️ Umleitung nötig: Jet musste nach Frankfurt-Hahn ausweichen – 380 km entfernt.
🕐 Nachtodyssee im Bus: Ankunft in München erst fast 12 Stunden später
Geplanter Routineflug wird zum nächtlichen Albtraum
Der Airbus A321 mit der Kennung D-ATCA startete am 2. Juni schon am Morgen mit einer Verspätung in Hamburg. Die Verzögerung von über einer Stunde konnte auch im weiteren Tagesverlauf nicht mehr aufgeholt werden – im Gegenteil. Denn der letzte Flug des Tages startete über zwei Stunden später als ursprünglich geplant. Eigentlich sollte die Maschine um 22:40 Uhr in München landen, doch um diese Zeit bewegte sich der Airbus erst zur Startbahn in Palma.
Da es zu diesem Zeitpunkt schon absehbar war, dass man das Ziel nicht mehr bis zur Sperrstunde zu Mitternacht erreichen würde, beantragte der Ferienflieger eine Sondergenehmigung für eine Landung bis 00:30 Uhr. Ausnahmen sind streng reglementiert und müssen vor dem Start beantragt werden. Die Erlaubnis lag vor, der Jet war voll besetzt, um 22:52 Uhr ging es dann endlich los.
Die Crew gab Gas und begab sich auf direktem Weg in Richtung Bayern. Die Maschine befand sich bereits im Endanflug, das Fahrwerk war ausgefahren, doch dann war das strikte Zeitlimit überschritten. Nach offiziellen Angaben handelte es sich um zehn Sekunden.

Kein Pardon am Münchner Himmel
Statt einer Kulanzregelung oder nachträglichen Ausnahmegenehmigung kam per Funk die Anweisung zum Durchstarten. Der Pilot informierte die überraschten Passagiere, dass man nicht mehr in München landen dürfe, da die Genehmigung mit Ablauf von 00:30 Uhr ihre Gültigkeit verloren habe.
Infolge musste eine Umleitung nach Frankfurt-Hahn (HHN) vorgenommen werden. Der Airport wird überwiegend von Lowcostern genutzt und hat 24 Stunden geöffnet, dieser liegt jedoch etwa 380 Kilometer von München entfernt. Dort landete der Condor-Jet dann erst um 1:13 Uhr nachts, doch auch damit war die Reise nicht beendet. Hahn ist nicht im Streckennetz der Condor, vor Ort ist kein Bodenpersonal der Airline, es gab keine Anschlussmöglichkeiten, um die Fluggäste zum gebuchten Ziel zu bringen. Die Gestrandeten wurden daher auf Busse nach Frankfurt am Main verteilt, die Abfahrt war dann gegen 3 Uhr.
Viele sind jetzt über die Wahl des Ausweichflughafens verwundert, da es besser erreichbare Ausweichziele wie Nürnberg oder Stuttgart gab. Eine offizielle Begründung liegt bislang nicht vor, es könnten aber mehrere Parameter zur Entscheidung geführt haben.

Condor darf nicht landen: Odyssee durch Deutschland
Um 4:30 Uhr trafen die müden Passagiere dann in Frankfurt ein und mussten dort für einen weiteren Inlandsflug mit Condor neu einchecken. Um 8 Uhr morgens ging es dann nach München, die Urlauber waren fast 12 Stunden nach dem ursprünglich geplanten Ankunftszeitpunkt endlich am Ziel.
Ein mitreisender BILD-Fotograf berichtet von dem Unverständnis der Reisenden. Vor allem, weil der Airbus A321 schon sehr tief und kurz vor dem Aufsetzen war. Während des Fluges wurde sogar eine weitere Ausnahmegenehmigung angefragt, doch diese wurde abgelehnt. Ein Sprecher des bayerischen Verkehrsministeriums bestätigte dies, und erklärte, dass die Anfrage nicht nachträglich verlängert werden konnte. Ein solcher Antrag muss immer vor Abflug erfolgen.
Condor entschuldigte sich ausdrücklich bei den betroffenen Fluggästen und bedauere die entstandenen Unannehmlichkeiten. Die in Hahn gestrandete Maschine wurde übrigens um kurz vor 6 Uhr morgens leer nach München überführt und war damit noch vor allen Passagieren am Zielflughafen…
Regeltreu oder lächerlich? Condor kommt 10 Sekunden zu spät aus Mallorca und darf nicht mehr landen | Frankfurtflyer Kommentar
Im letzten Moment wurden die Piloten der Condor zum Durchstarten aufgefordert, damit begann die Odyssee für über 220 Menschen. Natürlich hätte man hier noch ein Auge zudrücken können, es lag aber schon eine Ausnahmesituation vor. Der Airbus durfte eine halbe Stunde nach der Sperrstunde landen. Beim Nachtflugverbot geht es auch darum, die Anwohner vor Lärm zu schützen. Man fragt sich aber, wie laut es da mitten in der Nacht zum Dienstag wurde, als der Jet kurz vor dem Aufsetzen durchstarten musste. Eine Landung wäre wohl leiser gewesen.
Der Fall DE1513 ist nicht der erste seiner Art, erst in den letzten Wochen gab es mehrfach ähnliche Situationen mit weitreichenden Folgen. Auch nun steht wieder die Frage im Raum, ob es in Einzelfällen wie hier bei der Zeitüberschreitung im Endanflug nicht doch Spielraum für pragmatische Entscheidungen geben sollte.
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Nein, dafür kann man kein Verständnis haben, es ist auch einfach ein Skandal, dass die Flugsicherung überhaupt die Landung wegen Nachtflugverboten verweigern darf. Die Flugsicherung ist überhaupt nicht dazu da, Nachtflugverbote durchzusetzen, das ist klarer Rechtsmissbrauch. Die Flugsicherung darf sich ausschließk8ch um die Flugsicherheit kümmern, Nachtflugverbote gehen die Flugsicherung nichts an. Darum können sich dann nach der Landung die zuständigen Aufsichtsbehörden kümmern und Strafen verhängen. ich halte es für einen rechtlichen und sicherheitsrelevanten Skandal, dass die Flugsicherung Landungen außer aus sicherheitsrelevanten Gründen überhaupt verweigern darf. An Stelle der Piloten hätte ich sofort mangelnden Sprit reklamiert, Luftnotlage erklärt und so die Landung erzwungen. Als Airline würde ich das in so einem Fall sogar von meinen Piloten erwarten. Die Sicherheit und die Rechte der Passagiere gehen vor dämliche Nachtflugverbote.
Sicherheit ja, geht natürlich vor. Rechte der Passagiere – nein, denn die Rechte der Anwohner gehen vor. Deswegen das Nachtflugverbot, das ich absolut richtig finde, denn die Anwohner müssen geschützt werden. Aber in diesem Fall die Landung zu verweigern wegen einer geringen Zeitüberschreitung hinterlässt mich nur sprachlos und ist nicht zu rechtfertigen. Ich verstehe aber die Piloten nicht, sie hätten wirklich behaupten können nicht länger fliegen zu können (Unwohlsein, Sprit, …) und fertig.
Mich ärgert die dadurch entstandene Verschwendung an Sprit und die zusätzliche Umweltbelastung. Alles vermeidbar!
In der Tat war der Flieger schon sehr tief und das gesetzliche Ziel wurde hier eindeutig nicht erreicht. Also offensichtlichere Schwachsinn der Flugsicherung, sofern diese es überhaupt veranlasst hat. Denn laut https://www.munich-airport.de/nachtflug-88324 ergibt sich das Nachflugverbot ausschließlich aus der Betriebsgenhmigung. Diese gilt aber nur gegenüber dem Flughafen, nicht gegenüber der Flugsicherung direkt.
Und wenn ein Flugzeug durchstarten muss, gibt es immer ein etwas geringfügig höheres Risiko als bei einer Landung. Und wenn es nur 0,001% sind, es ist höher. Die Frage ist also, ob hier die Interessenabwägung der Flugsicherung mit dem Grund überhaupt angemessen war. Es handelt sich schließlich um einen Verwaltungsakt. Den weitaus größeren Erfolg könnten hier klagefreudige Passagiere haben, die gegen die Flugsicherung als Behörde vorgehen. Dabei müsste dann auch hinterfragt werden, ob die Flugsicherung überhaupt über Uhren verfügt, welche die gesetzliche Zeit, bereitgestellt von der PTB bereitstellen, und nicht etwa z.B. auf die GPS-Zeit abstellt oder gar irgendeinen Wanduhr.
Was das Verweigern der Landung kurz vor dem Aufsetzen angeht stimme ich Ihnen zu aber fälschlicherweise die Luftnotlage erklären geht nach hinten los da in diesem Fall dann sofort die verbleibende Kraftstoffmenge nach der Landung überprüft wird und somit die Lüge entlarvt wird.
Das kann lizenzrechtliche und somit existentielle Folgen für die Piloten haben und keine Fluggesellschaft kann und wird das von ihrem Personal erwarten.
Ich habe als Pilot das auch schon selbst erlebt wenn auch nicht so knapp
ich denke nicht dass ein derartiger Schwachsinn in einem anderen Land dieser Welt möglich wäre
Tja Regeln sind nun mal Regeln, das gilt auch für Condor. Also wenn ich mit 1 Stunde 47 Min Verspätung auf die Reise gehe und dann das Zeitfenster für die Ausnahmeregelung auch noch reiße, dann kann die Airline wohl kaum noch ein Pardon erwarten.
Doch, ein Flug der genehmigt wird, muss zu Ende gebracht werden dürfen. Ansonsten darf der Flug nicht genehmigt werden. Jeder der in der Luftfahrt tätig ist weiß, dass man eine Flugzeit nicht Minuten genau vorherberechnen kann. Die Verantwortung für die Genehmigung eines Fluges liegt allein bei der Flugsicherung. Und wenn es dann eben länger dauert, dann ist das so, basta! Dann kann man nicht während der Landung die Landegenehmigung zurückziehen, das halte ich sogar für kriminell. Wie gesagt, ich halte es schon für unzulässig, dass die Flugsicherung überhaupt eine Landeerlaubnis aus irgendeinem anderen Grund als der Sicherheit widerrufen darf. Das allein ist ein Skandal.
Das ist nicht richtig. Der flug wurde unter der Bedingung genehmigt, dass die Maschine um 0.30h spätestens aufsetzt. Das ist nicht passiert.
Daher ist die Bedingung nicht erfüllt.
Und es ist kein Skandal oder sonstwas. Regeln sind zum befolgen da. Nicht um sich darüber hinwegzusetzen.
Blödsinn, Regeln sind ausschließlich dazu da die Flugsicherheit sicherzustellen, nicht um nichtige Formalien wie ein Nachtflugverbot als Schikane zu nutzen. Ein Nachtflugverbot ist nicht sicherheitsrelevant und daher komplett unwichtig.
Wenn die den Vogel landen lassen steht MOL am nächsten Tag auf der Matte und verklagt den Airport. Solche Dinge können nur per Gesetz geregelt werden und wenn Nachtflugverbot dann ist das halt so. Da das Volk hierzu eh‘ nicht befragt wird, erübrigt sich jede weitere Diskussion.
Jetzt weiß ich nicht, was MOL ist, denke aber, Du triffst des Pudels Kern. Jedes Augezudrücken bei einer gesetzlichen Regelung motiviert einerseits Nachahmer, den Toleranz Rahmen um nochmalige 12 Sekunden zu erweitern, dann um weitere 7 Sekunden…
Und natürlich findet sich nahezu immer ein Kläger. Dagegen hilft nur, bestehende Regeln punktgenau einzuhalten.
Im konkreten Fall sollte der Pilot durchaus einige Kilometer vor der Landung die Verspätung abgeschätzt haben und es darauf angelegt zu haben. Ist natürlich blöd, die vielen Passagiere, die zusätzlichen Kosten, natürlich auch die eigene Nachtruhe, ganz schöne Stresssituation. Dennoch, 10 Sekunden bei einer Anfluggeschwindigkeit von 250 km/h sind immerhin etwa 750 Meter.
MOL ist wohl der ziemlich schräge Michael O‘Leary – der sich über alles und jeden beklagt und seine Passagiere wie Vieh behandelt und in dessen Welt Schuld ohnehin nur die anderen haben.
Zum Thema Nachtflugverbot:
https://youtu.be/Hk_33RBqJWA?t=178
Lächerlich ist einzig und allein, dass Condor das Ganze überhaupt versucht hat – nur, um jetzt den Flughafen bzw. den Staat dafür die Schuld zu geben.
Die Headline allein ist auch nicht korrekt, sondern schönes Clickbaiting. Condor kommt nicht 10s zu spät, sondern 1h40min zu spät. Klingt gleich ganz anders, oder? Liegt es jetzt immer noch an der Flugsicherung, Herr Bayerstein?
Laut OMAAT beträgt die Flugzeit zwischen 1hr38min to 2hr11min und nur bei der absolut minimalen Flugzeit war dieses Unterfangen überhaupt zu schaffen.
Also nein, die Schuld liegt hier nicht bei der Flugsicherung … aber Condor hat wenigstens schön das Geld für Hotelzimmer gespart!
Hätten die Nürnberg (kein Nachtflugverbot, oder?) angesteuert, wäre es für alle Beteiligten viel besser gelaufen.
Achso, auch „ Statt einer Kulanzregelung“ – die Kulanzregelung ist bereits eine Landung nach 0 Uhr. Auf welcher Seite hier der Autor steht ist eindeutig.
Ordnung muss sein! Hier wird das „Ordnungsprinzip“ aber auf den Kopf gestellt: um die Zeit durchzustarten ist für die Bevölkerung zig Mal lauter, als eine leise Landung ohne Umkehrschub hinzulegen. Der Ordnung wurde genüge getan und der gesunde Menschenverstand und der Amtsschimmel wiehern!
Die deutsche Bürokratie kostet uns unglaublich viel Wohlstand.
Und wo der Geräusch-Vorteil einer Landung mit Durchstarten sein soll, muss mir jemand erklären.
Aber viele wollen leider mehr Staat und mehr Gängelung, die anderen leiden drunter.
Stimmt!!!!
Ja, ich hätte mich auch geärgert. Aber Condor hätte die Ausnahmeregelung gar nicht in Anspruch nehmen dürfen, wenn man xie maximal (!) 30 Minuten nicht einhalten kann. Diese ist ja für Flüge gedacht, die 5-10 Minuten zu spät sind und sonst umgeleitet werden müssen. Sonst gibt es irgendwann die Ausnahme zur Ausnahme von der Ausnahme…
Und ein Verkehrsflughafen kann es sich auch nicht erlauben, seine Lizenz zu verlieren.
Der Klassiker. Eigentlich ist doch schon morgens beim ersten Flug klar, dass der letzte Flug abends fast nie pünktlich ist – trotzdem wird das immer wieder zulasten der Passagiere genau so geplant, um den Gewinn zu maximieren.
Dann wird von den Behörden ausnahmsweise eine Ausnahmegenehmigung erteilt, diese Zeit wieder bis zum äußersten ausgereizt – nein, einfach nur nein. Irgendwann ist auch einfach mal Schluss.
DE hätte problemlos den Flieger für eine Strecke weniger an dem Tag einplanen können und den fraglichen Mallorca-Flug entweder einfach gar nicht im Flugplan anbieten oder mit einem anderen Flugzeug durchführen können.
Nochmals, Landungen wegen Lärmschutz zu verweigern, halte ich für gefährlich und kriminell, das gehört verboten. Das Flugzeug muss man immer landen lassen, hinterher kann man dann ja eine Geldstrafe verhängen. Verpassen des Nachtflugverbots ist so unwichtig wie Falschparken, mehr als Geldstrafe ist da nicht angemessen. Die Reaktion der Flugsicherung halte ich für kriminell.