
Am vergangenen Montag wurde ein geplanter Routineflug zum Albtraum für über 220 Menschen. Diese waren an Bord des Condor-Fluges DE1513, der von Palma de Mallorca nach München führte. Die Maschine war aber verspätet und konnte nur per Ausnahmegenehmigung in München landen. Im Anflug wurde dann festgestellt, dass das Zeitlimit um wenige Sekunden überschritten wurde. Der Jet musste durchstarten und ausweichen, für die Insassen begann eine nächtliche Odyssee durch Deutschland. Mit diesem Fall beginnt wieder die Diskussion um die strikte Durchsetzung deutscher Nachtflugverbote und deren Konsequenzen für Airlines und Reisende.
✈️ Condor-Flug DE1513 durfte wegen Nachtflugverbot nicht in München landen.
🧖♂️ Umleitung nötig: Jet musste nach Frankfurt-Hahn ausweichen – 380 km entfernt.
🕐 Nachtodyssee im Bus: Ankunft in München erst fast 12 Stunden später
Geplanter Routineflug wird zum nächtlichen Albtraum
Der Airbus A321 mit der Kennung D-ATCA startete am 2. Juni schon am Morgen mit einer Verspätung in Hamburg. Die Verzögerung von über einer Stunde konnte auch im weiteren Tagesverlauf nicht mehr aufgeholt werden – im Gegenteil. Denn der letzte Flug des Tages startete über zwei Stunden später als ursprünglich geplant. Eigentlich sollte die Maschine um 22:40 Uhr in München landen, doch um diese Zeit bewegte sich der Airbus erst zur Startbahn in Palma.
Da es zu diesem Zeitpunkt schon absehbar war, dass man das Ziel nicht mehr bis zur Sperrstunde zu Mitternacht erreichen würde, beantragte der Ferienflieger eine Sondergenehmigung für eine Landung bis 00:30 Uhr. Ausnahmen sind streng reglementiert und müssen vor dem Start beantragt werden. Die Erlaubnis lag vor, der Jet war voll besetzt, um 22:52 Uhr ging es dann endlich los.
Die Crew gab Gas und begab sich auf direktem Weg in Richtung Bayern. Die Maschine befand sich bereits im Endanflug, das Fahrwerk war ausgefahren, doch dann war das strikte Zeitlimit überschritten. Nach offiziellen Angaben handelte es sich um zehn Sekunden.

Kein Pardon am Münchner Himmel
Statt einer Kulanzregelung oder nachträglichen Ausnahmegenehmigung kam per Funk die Anweisung zum Durchstarten. Der Pilot informierte die überraschten Passagiere, dass man nicht mehr in München landen dürfe, da die Genehmigung mit Ablauf von 00:30 Uhr ihre Gültigkeit verloren habe.
Infolge musste eine Umleitung nach Frankfurt-Hahn (HHN) vorgenommen werden. Der Airport wird überwiegend von Lowcostern genutzt und hat 24 Stunden geöffnet, dieser liegt jedoch etwa 380 Kilometer von München entfernt. Dort landete der Condor-Jet dann erst um 1:13 Uhr nachts, doch auch damit war die Reise nicht beendet. Hahn ist nicht im Streckennetz der Condor, vor Ort ist kein Bodenpersonal der Airline, es gab keine Anschlussmöglichkeiten, um die Fluggäste zum gebuchten Ziel zu bringen. Die Gestrandeten wurden daher auf Busse nach Frankfurt am Main verteilt, die Abfahrt war dann gegen 3 Uhr.
Viele sind jetzt über die Wahl des Ausweichflughafens verwundert, da es besser erreichbare Ausweichziele wie Nürnberg oder Stuttgart gab. Eine offizielle Begründung liegt bislang nicht vor, es könnten aber mehrere Parameter zur Entscheidung geführt haben.

Condor darf nicht landen: Odyssee durch Deutschland
Um 4:30 Uhr trafen die müden Passagiere dann in Frankfurt ein und mussten dort für einen weiteren Inlandsflug mit Condor neu einchecken. Um 8 Uhr morgens ging es dann nach München, die Urlauber waren fast 12 Stunden nach dem ursprünglich geplanten Ankunftszeitpunkt endlich am Ziel.
Ein mitreisender BILD-Fotograf berichtet von dem Unverständnis der Reisenden. Vor allem, weil der Airbus A321 schon sehr tief und kurz vor dem Aufsetzen war. Während des Fluges wurde sogar eine weitere Ausnahmegenehmigung angefragt, doch diese wurde abgelehnt. Ein Sprecher des bayerischen Verkehrsministeriums bestätigte dies, und erklärte, dass die Anfrage nicht nachträglich verlängert werden konnte. Ein solcher Antrag muss immer vor Abflug erfolgen.
Condor entschuldigte sich ausdrücklich bei den betroffenen Fluggästen und bedauere die entstandenen Unannehmlichkeiten. Die in Hahn gestrandete Maschine wurde übrigens um kurz vor 6 Uhr morgens leer nach München überführt und war damit noch vor allen Passagieren am Zielflughafen…
Regeltreu oder lächerlich? Condor kommt 10 Sekunden zu spät aus Mallorca und darf nicht mehr landen | Frankfurtflyer Kommentar
Im letzten Moment wurden die Piloten der Condor zum Durchstarten aufgefordert, damit begann die Odyssee für über 220 Menschen. Natürlich hätte man hier noch ein Auge zudrücken können, es lag aber schon eine Ausnahmesituation vor. Der Airbus durfte eine halbe Stunde nach der Sperrstunde landen. Beim Nachtflugverbot geht es auch darum, die Anwohner vor Lärm zu schützen. Man fragt sich aber, wie laut es da mitten in der Nacht zum Dienstag wurde, als der Jet kurz vor dem Aufsetzen durchstarten musste. Eine Landung wäre wohl leiser gewesen.
Der Fall DE1513 ist nicht der erste seiner Art, erst in den letzten Wochen gab es mehrfach ähnliche Situationen mit weitreichenden Folgen. Auch nun steht wieder die Frage im Raum, ob es in Einzelfällen wie hier bei der Zeitüberschreitung im Endanflug nicht doch Spielraum für pragmatische Entscheidungen geben sollte.
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Befehl ist Befehl – anders kann man die ganze Farce, ein Flugzeug wegen Lärmschutz durchstarten zu lassen, ja nicht sehen.
Unglaublich deutsch das Ganze
Wir hatten letztes Jahr um diese Zeit eine ganz ähnliche Situation! Kamen auch von PMI mit Condor und sollten in FRA landen.
Am Ende ging es um 2 Min die wir über der Zeit waren.
In Hahn war aber zumindest alles gut organisiert – trotzdem waren wir in mit fast 5 Stunden Verspätung erst zuhause in Aschaffenburg.
Grenze ist Grenze.
Auch wenn sich hier sicherlich viele Beteiligte bei einer so knappen Nummer ins Knie gebissen haben. Kennt man vielleicht auch vom Sport. Knapp, aber eben doch nicht ganz.
In diesem Fall geht es aber darum, auch der Spaßgesellschaft Grenzen aufzuzeigen, um eine größere Allgemeinheit vor (Lärm-)Beeinträchtigungen zu schützen.
Ich postuliere mal, dass hier niemand in seiner Existenz gefährdet worden ist, durch die Geschehnisse. Augen auf bei der Wahl des Flugzeitpunktes.
Wir brauchen keine Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme. Der Flug war bereits zu spät. Man hat im Rahmen des Möglichen eine Ausnahme bekommen (wir reden hier über ein Zeitfenster von 30min!). Und auch das gerissen.
Blöd, aber ist so. Und ich find’s fair für die vielen zehntausende Menschen, die täglich in den Einflugschneisen der großen Flughäfen ihre wohlverdiente Nachtruhe suchen, hier für 220 Menschen und eine Airline, die es nicht anders hinbekommt, diesen Schutz aufzuweichen.
Das ist ein hart ausdiskutiertes Miteinander von Menschen und der Luftfahrt. Und ich finde es gut, dass der in demeokratischen Prozessen gefundene Kompromiss auch konsequent umgesetzt wird.
Zum Glück leben wir in einer Demokratie und könnten bei Bedarf solche Regeln anpassen.
nein, das Verhalten der Flugsicherung ist schlicht skandalös und auch kriminell. Erst die Landung genehmigen und dann kurz vor dem Aufsetzen die Landung verweigern, ist schlicht gefährlich und daher ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr. Wenn beim Durchstarten ein Unglück passiert wäre, dann könnten sich die Verantwortlichen bei der Flugsicherung schon jetzt ein warmes Plätzchen im Knast aussuchen. Ein Durchstarten ist immer mit Risiken verbunden und darf daher ausschließlich aus Sicherheitsgründen stattfinden, niemals wegen irgendwelcher Zeitgrenzen. Die Verantwortlichen bei der Flugsicherung gehören zur Rechenschaft gezogen.
Durchstarten ist im Regelfall mindestens genau so ein Risiko wie das grundsätzliche Starten oder Landen. Da Piloten bei den Landevorbereitungen grundsätzlich auch ein Durchstartmanöver durchsprechen und es extra einen „go around“ Modus gibt, ist ein Risiko nicht wirklich vorhanden.
Und man stelle sich vor, er landet 10 Sekunden zu spät und beim Aufsetzen geht was schief. Ist das dann auch die Schuld der Flugsicherung weil die es erlaubt haben?
Genau – das sollte einer der betroffenen Passagiere wirklich versuchen…. man hat doch Rechtsschutz – gleichzeitig sollte man aber auch die Genehmigung der Ausnahmegenehmigung in diesem Fall ahnden!! Dafür gibt’s nämlich auch keine Begründung… Mallorca ist nicht so weit weg…da hätte es Alternativen gegeben!
Wünsche Euch das ihr jeden Tag in eine solche Situation kommt
Ich denke mal, dass hier seitens des Flughafens richtig reagiert wurde. Allein schon die Ausnahme war „grenzwertig“. Es liegt allein in der Verantwortung der Fluggesellschaft, im Regelbetrieb die Betriebszeiten der Flughäfen einzuhalten. Und weiter: Die Aufforderung zum „Durchstarten“ erfolgte nicht Sekundenbruchteile vor dem Aufsetzen sonder beim Beginn des Landeanflugs. Hätte man die „verspätete“ Landung genehmigt, wäre das nahezu eine „Aufforderung“ solche Szenarien in der Zukunft fortzusetzen, gerade bei solch diversen Airlines, welche die Betriebszeiten regelmäßig vom Anfang und Ende ausnutzen.
Grenze ist Grenze.
Auch wenn sich hier sicherlich viele Beteiligte bei einer so knappen Nummer ins Knie gebissen haben. Kennt man vielleicht auch vom Sport. Knapp, aber eben doch nicht ganz.
In diesem Fall geht es aber darum, auch der Spaßgesellschaft Grenzen aufzuzeigen, um eine größere Allgemeinheit vor (Lärm-)Beeinträchtigungen zu schützen.
Ich postuliere mal, dass hier niemand in seiner Existenz gefährdet worden ist, durch die Geschehnisse. Augen auf bei der Wahl des Flugzeitpunktes.
Wir brauchen keine Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme. Der Flug war bereits zu spät. Man hat im Rahmen des Möglichen eine Ausnahme bekommen (wir reden hier über ein Zeitfenster von 30min!). Und auch das gerissen.
Blöd, aber ist so. Und ich find’s fair für die vielen zehntausende Menschen, die täglich in den Einflugschneisen der großen Flughäfen ihre wohlverdiente Nachtruhe suchen, hier für 220 Menschen und eine Airline, die es nicht anders hinbekommt, diesen Schutz aufzuweichen.
Das ist ein hart ausdiskutiertes Miteinander von Menschen und der Luftfahrt. Und ich finde es gut, dass der in demokratischen Prozessen gefundene Kompromiss auch konsequent umgesetzt wird.
Zum Glück leben wir in einer Demokratie und könnten bei Bedarf solche Regeln anpassen.
Ich bin auch der Meinung, Grenze ist Grenze. Darüber hinaus bleiben noch Fragen an die Flugmanschaft offen. Wurde wirklich alles aus der Maschine herausgeholt um pünktlich zu landen?! – Oder wurde mit mit Spritsparmodus gerade so schnell geflogen, dass man gerade noch rechtzeitig ankäme… und das ging dann schief…! Dann auf die mediale Tränendrüse zu drücken ist schon frech.
Klassischer Fall von verzockt. Eurowings hätte bei der knappen Kiste von vornherein auch nach Köln ausweichen können, wo es eine Basis hat und es kein Nachtflugverbot gibt. Hat es aber nicht getan. Warum dann die Bevölkerung rund um den Münchner Flughafen mit ihrem Nachtschlaf dafür bezahlen soll, dass Eurowings eine wirtschaftliche Fehlentscheidung getroffen hat, erschließt sich mir nicht.
Was allerdings seltsam ist: Kann die Flugsicherung nicht schon vor Einleitung des Landeanflugs entscheiden und das Flugzeug gleich ablehnen? Bei einem so leeren Luftraum um diese Uhrzeit und den bekannten Wetterbedingungen müsste sich der Anflug doch fast auf die Sekunde genau berechnen lassen?
Exakt so ist es, ich halte die kurzfristige Verweigerung der Landung aus absolut nichtigem Grund für einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr und damit eine klare Straftat. Ich überlege , hier Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei der Flugsicherung zu stellen, das ist ein Fall für den Staatsanwalt.
Dann machen Sie bitte das und halten Sie uns auf dem Laufenden!
Danke Herr Bayerstein, der Kommentar toppt den obigen noch einmal. Meinst du das alles auch ernst, was du hier schreibst? Ich glaube wohl kaum. Du willst uns nur verarschen.
Genau – das sollte einer der betroffenen Passagiere wirklich versuchen…. man hat doch Rechtsschutz – gleichzeitig sollte man aber auch die Genehmigung der Ausnahmegenehmigung in diesem Fall ahnden!! Dafür gibt’s nämlich auch keine Begründung… Mallorca ist nicht so weit weg…da hätte es Alternativen gegeben!
Condor, nicht eurowings.
Eurowings? Es war ein Condor-Flug :-))
Ob es Sinn macht, wenn ein Flugzeug sich so kurz vor dem Aufsetzen befindet es durchstarten zu lassen (vor allem da der „go around“ lauter ist als das Aufsetzen) lass ich mal dahingestellt. Ich wäre bei solch knappen Situationen von unter 60 Sekunden vor dem Aufsetzen eher dafür die Landung zuzulassen und der Fluggesellschaft ne Strafe aufzubrummen.
Aber gut, am Ende wollte Condor den Flug trotz Verspätung auf biegen und brechen durchführen anstatt ihn direkt beispielsweise nach Nürnberg umzuleiten oder Ihn auf den nächsten morgen zu verschieben. Daher liegt die Schuld bei der Planung von Condor.
Wo gibt es bei uns noch Pragmatismus? Hier wird stur nach Vorschrift gehandelt.
Und klimafreundlich war dieser Vorgang schon gar nicht vor allem in einem Land, wo der Klimaschutz doch bei vielen an erster Stelle steht.
Ganz unabhängig von „zu Recht“ oder „Unrecht“… :
„Die in Hahn gestrandete Maschine wurde übrigens um kurz vor 6 Uhr morgens leer nach München überführt und war damit noch vor allen Passagieren am Zielflughafen…“
Das hier ist ein Grund für mich, den Passagieren eine fette Entschädigung zu zahlen.