Regeltreu oder lächerlich? Condor kommt 10 Sekunden zu spät aus Mallorca und darf nicht mehr landen

Condor Symbolbild

Am vergangenen Montag wurde ein geplanter Routineflug zum Albtraum für über 220 Menschen. Diese waren an Bord des Condor-Fluges DE1513, der von Palma de Mallorca nach München führte. Die Maschine war aber verspätet und konnte nur per Ausnahmegenehmigung in München landen. Im Anflug wurde dann festgestellt, dass das Zeitlimit um wenige Sekunden überschritten wurde. Der Jet musste durchstarten und ausweichen, für die Insassen begann eine nächtliche Odyssee durch Deutschland. Mit diesem Fall beginnt wieder die Diskussion um die strikte Durchsetzung deutscher Nachtflugverbote und deren Konsequenzen für Airlines und Reisende.

Das Wichtigste auf einen Blick:

✈️  Condor-Flug DE1513 durfte wegen Nachtflugverbot nicht in München landen.
🧖‍♂️ Umleitung nötig: Jet musste nach Frankfurt-Hahn ausweichen – 380 km entfernt.
🕐 Nachtodyssee im Bus: Ankunft in München erst fast 12 Stunden später

Folgt Frankfurtflyer auf GOOGLE NEWS

Geplanter Routineflug wird zum nächtlichen Albtraum

Der Airbus A321 mit der Kennung D-ATCA startete am 2. Juni schon am Morgen mit einer Verspätung in Hamburg. Die Verzögerung von über einer Stunde konnte auch im weiteren Tagesverlauf nicht mehr aufgeholt werden – im Gegenteil. Denn der letzte Flug des Tages startete über zwei Stunden später als ursprünglich geplant. Eigentlich sollte die Maschine um 22:40 Uhr in München landen, doch um diese Zeit bewegte sich der Airbus erst zur Startbahn in Palma.

Da es zu diesem Zeitpunkt schon absehbar war, dass man das Ziel nicht mehr bis zur Sperrstunde zu Mitternacht erreichen würde, beantragte der Ferienflieger eine Sondergenehmigung für eine Landung bis 00:30 Uhr. Ausnahmen sind streng reglementiert und müssen vor dem Start beantragt werden. Die Erlaubnis lag vor, der Jet war voll besetzt, um 22:52 Uhr ging es dann endlich los.

Die Crew gab Gas und begab sich auf direktem Weg in Richtung Bayern. Die Maschine befand sich bereits im Endanflug, das Fahrwerk war ausgefahren, doch dann war das strikte Zeitlimit überschritten. Nach offiziellen Angaben handelte es sich um zehn Sekunden.

Flightradar

Kein Pardon am Münchner Himmel

Statt einer Kulanzregelung oder nachträglichen Ausnahmegenehmigung kam per Funk die Anweisung zum Durchstarten. Der Pilot informierte die überraschten Passagiere, dass man nicht mehr in München landen dürfe, da die Genehmigung mit Ablauf von 00:30 Uhr ihre Gültigkeit verloren habe.

Infolge musste eine Umleitung nach Frankfurt-Hahn (HHN) vorgenommen werden. Der Airport wird überwiegend von Lowcostern genutzt und hat 24 Stunden geöffnet, dieser liegt jedoch etwa 380 Kilometer von München entfernt. Dort landete der Condor-Jet dann erst um 1:13 Uhr nachts, doch auch damit war die Reise nicht beendet. Hahn ist nicht im Streckennetz der Condor, vor Ort ist kein Bodenpersonal der Airline, es gab keine Anschlussmöglichkeiten, um die Fluggäste zum gebuchten Ziel zu bringen. Die Gestrandeten wurden daher auf Busse nach Frankfurt am Main verteilt, die Abfahrt war dann gegen 3 Uhr.

Viele sind jetzt über die Wahl des Ausweichflughafens verwundert, da es besser erreichbare Ausweichziele wie Nürnberg oder Stuttgart gab. Eine offizielle Begründung liegt bislang nicht vor, es könnten aber mehrere Parameter zur Entscheidung geführt haben.

Foto: Condor A321

Condor darf nicht landen: Odyssee durch Deutschland

Um 4:30 Uhr trafen die müden Passagiere dann in Frankfurt ein und mussten dort für einen weiteren Inlandsflug mit Condor neu einchecken. Um 8 Uhr morgens ging es dann nach München, die Urlauber waren fast 12 Stunden nach dem ursprünglich geplanten Ankunftszeitpunkt endlich am Ziel.

Ein mitreisender BILD-Fotograf berichtet von dem Unverständnis der Reisenden. Vor allem, weil der Airbus A321 schon sehr tief und kurz vor dem Aufsetzen war. Während des Fluges wurde sogar eine weitere Ausnahmegenehmigung angefragt, doch diese wurde abgelehnt. Ein Sprecher des bayerischen Verkehrsministeriums bestätigte dies, und erklärte, dass die Anfrage nicht nachträglich verlängert werden konnte. Ein solcher Antrag muss immer vor Abflug erfolgen.

Condor entschuldigte sich ausdrücklich bei den betroffenen Fluggästen und bedauere die entstandenen Unannehmlichkeiten. Die in Hahn gestrandete Maschine wurde übrigens um kurz vor 6 Uhr morgens leer nach München überführt und war damit noch vor allen Passagieren am Zielflughafen…

Regeltreu oder lächerlich? Condor kommt 10 Sekunden zu spät aus Mallorca und darf nicht mehr landen | Frankfurtflyer Kommentar

Im letzten Moment wurden die Piloten der Condor zum Durchstarten aufgefordert, damit begann die Odyssee für über 220 Menschen. Natürlich hätte man hier noch ein Auge zudrücken können, es lag aber schon eine Ausnahmesituation vor. Der Airbus durfte eine halbe Stunde nach der Sperrstunde landen. Beim Nachtflugverbot geht es auch darum, die Anwohner vor Lärm zu schützen. Man fragt sich aber, wie laut es da mitten in der Nacht zum Dienstag wurde, als der Jet kurz vor dem Aufsetzen durchstarten musste. Eine Landung wäre wohl leiser gewesen.

Der Fall DE1513 ist nicht der erste seiner Art, erst in den letzten Wochen gab es mehrfach ähnliche Situationen mit weitreichenden Folgen. Auch nun steht wieder die Frage im Raum, ob es in Einzelfällen wie hier bei der Zeitüberschreitung im Endanflug nicht doch Spielraum für pragmatische Entscheidungen geben sollte.

 

Das könnte Euch auch interessieren:

90 Sekunden zu spät: Ryanair-Fluggäste werden wegen Nachtflugverbot 250 km umgeleitet

44 Kommentare

  1. Befehl ist Befehl – anders kann man die ganze Farce, ein Flugzeug wegen Lärmschutz durchstarten zu lassen, ja nicht sehen.
    Unglaublich deutsch das Ganze

    • Nürnberg darf nicht als nächtlicher Ausweichflughafen genonmen werden. Auch hier hätte man nicht landen dürfen, ausgenommen bei einem Notfall, aber eine Verspätung ist kein Notfall. Und Stuttgart hat auch ein Nachtflugverbot.

    • Eine Ausnahmegenehmigung war ja schon erteilt.Zeitkorridor überschritten.Die Maschine hätte München gar nicht mehr anfliegen sollen.
      Ausnahmegenehmigung ,Verlängerung der Ausnahme ,Ausnahme von der Ausnahme.
      Dann benötigt man keine Regeln ,so kann man gleich 24 Stunden Betrieb führen.

    • Ist uns auch passiert im August 2024. Durften mit tuifly um 0.13 Uhr nicht mehr landen. Wurden nach Köln umgeleitet. Sind dann mit Flixbus in 10 Stunden nach München gefahren.

    • Da sieht man leider mal wieder wie erwachsene und mündige Bürger stur nach überpenibel gehandhabten Vorschriften verarscht werden. Hätten z. B. die Baerbock, oder ähnliche Politiker in dieser Maschine gesessen wäre diese Landung ganz sicher ohne Rücksicht auf irgendwelche Verbote erfolgt. Quod licet jovi nun licet bovi! Armes Deutschlad….
      Ralf Reichenbächer-Zimmermann

  2. Wir hatten letztes Jahr um diese Zeit eine ganz ähnliche Situation! Kamen auch von PMI mit Condor und sollten in FRA landen.
    Am Ende ging es um 2 Min die wir über der Zeit waren.
    In Hahn war aber zumindest alles gut organisiert – trotzdem waren wir in mit fast 5 Stunden Verspätung erst zuhause in Aschaffenburg.

  3. Grenze ist Grenze.

    Auch wenn sich hier sicherlich viele Beteiligte bei einer so knappen Nummer ins Knie gebissen haben. Kennt man vielleicht auch vom Sport. Knapp, aber eben doch nicht ganz.

    In diesem Fall geht es aber darum, auch der Spaßgesellschaft Grenzen aufzuzeigen, um eine größere Allgemeinheit vor (Lärm-)Beeinträchtigungen zu schützen.

    Ich postuliere mal, dass hier niemand in seiner Existenz gefährdet worden ist, durch die Geschehnisse. Augen auf bei der Wahl des Flugzeitpunktes.

    Wir brauchen keine Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme. Der Flug war bereits zu spät. Man hat im Rahmen des Möglichen eine Ausnahme bekommen (wir reden hier über ein Zeitfenster von 30min!). Und auch das gerissen.
    Blöd, aber ist so. Und ich find’s fair für die vielen zehntausende Menschen, die täglich in den Einflugschneisen der großen Flughäfen ihre wohlverdiente Nachtruhe suchen, hier für 220 Menschen und eine Airline, die es nicht anders hinbekommt, diesen Schutz aufzuweichen.

    Das ist ein hart ausdiskutiertes Miteinander von Menschen und der Luftfahrt. Und ich finde es gut, dass der in demeokratischen Prozessen gefundene Kompromiss auch konsequent umgesetzt wird.
    Zum Glück leben wir in einer Demokratie und könnten bei Bedarf solche Regeln anpassen.

    • nein, das Verhalten der Flugsicherung ist schlicht skandalös und auch kriminell. Erst die Landung genehmigen und dann kurz vor dem Aufsetzen die Landung verweigern, ist schlicht gefährlich und daher ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr. Wenn beim Durchstarten ein Unglück passiert wäre, dann könnten sich die Verantwortlichen bei der Flugsicherung schon jetzt ein warmes Plätzchen im Knast aussuchen. Ein Durchstarten ist immer mit Risiken verbunden und darf daher ausschließlich aus Sicherheitsgründen stattfinden, niemals wegen irgendwelcher Zeitgrenzen. Die Verantwortlichen bei der Flugsicherung gehören zur Rechenschaft gezogen.

      • Durchstarten ist im Regelfall mindestens genau so ein Risiko wie das grundsätzliche Starten oder Landen. Da Piloten bei den Landevorbereitungen grundsätzlich auch ein Durchstartmanöver durchsprechen und es extra einen „go around“ Modus gibt, ist ein Risiko nicht wirklich vorhanden.

        Und man stelle sich vor, er landet 10 Sekunden zu spät und beim Aufsetzen geht was schief. Ist das dann auch die Schuld der Flugsicherung weil die es erlaubt haben?

        • Zu meiner Zeit wurde das Durchstarten “ Touch-and-Go “
          regelmäßig träniert und diente der Sicherheit, für den Fall das Hindernisse auf der Landebahn das gefahrlose Landen unmöglich machen. Wenn die Maschine schon aufgesetzt hat, hat der Pilot vom Tower eine Landefreigabe erhalten. Und wenn absehbar war das er bis zum Aufsetzen die Sondergehehmigung um 10 Sekunden überziehen wird, hätte der Tower spätestens im Queranflug die Landeerlaubnis durch ein „Abort the approach“ canceln können.
          Aber, ohne NOT eine Maschine welche schon am Boden ist, die Anweisung zum Durchstarten zu geben, das geht überhaupt nicht. Da muss ich John Bayerstein Recht geben. Das ist skandalös, wenn es sich so tatsächlich zugetrGen hat. Allerdings könnte es auch sein, das der vorliegende Artikel fehlerhaft ist.

      • Sie haben absolut keine Ahnung wovon sie schreiben.
        Null, nada, nix, gar nix. Totaler Schwachsinn!
        Die Flugsicherung hat damit nichts zu tun! Sie erteilt Freigaben, in diesem Fall eine Landefreigabe im Rahmen der Spielregeln, zu denen die vorgeschriebene Zeit in der Ausnahmegenhmigung gehört. Diese wurde bis 0:30 Uhr erteilt. Die Airline hätte vor dem Abflug in Palma eine neue beantragen können, man dachte aber anscheinend es würde funktionieren. Es war schon absehbar das es extrem knapp werden würde.
        Durchstartmanöver sind Standardverfahren, die jeder Pilot beherrschen muss. Tut er das nicht, gehört er nicht ins Cockpit. Durchstarten kann man immer. Das hat mit Risiko nix zu tun und ist auch seitens der Flugsicherung kein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr.
        Im Gegenteil. Hätte der Lotse den Flieger landen lassen, hätte er zu 100% ein Ordnungswidrigkeitsverfahren am Hals, wenn nicht sogar eine Anzeige wegen Körperverletzung durch einen Flughafengegner.
        Alles schon passiert.
        Sie haben vermutlich mal ganz viele tolle Begriffe aufgeschnappt aber absolut Null Ahnung was diese Bedeuten.
        Fast so wie die „Journalisten“ die darüber berichten.
        Wie kann man nur soviel Schwachsinn schreiben.

        • Danke für die Informationen!

          Was das Risiko betrifft:

          Das Durchstarten mag ein Standardvorgang sein. Aber sagt nicht die Plus-Drei-Minus-Acht-Regel, dass beim Fliegen die meisten Zwischenfälle in den ersten drei Minuten nach dem Start und in den letzten acht Minuten vor der Landung auftreten?

          Hier wurden aufgrund der Vorschriften aus einem Start und einer Landung ein Start und mindestens zwei Landungen bzw. zwei Landeanflüge.
          Nach dem Durchstarten beginnen dann die neue Navigation und die Vorbereitungen auf den Flug zum Ausweichflughafen und auf eine erneute Landung. Oder sollte ich sagen auf einen erneuten Landeversuch? Wind, Wetter, Vogelschlag, Fehlanflug… Irgendwann kann es dann auch eng werden.

          Verursacht das nicht einen gewissen Stress im Cockpit, der völlig unnötig wäre?

      • Genau – das sollte einer der betroffenen Passagiere wirklich versuchen…. man hat doch Rechtsschutz – gleichzeitig sollte man aber auch die Genehmigung der Ausnahmegenehmigung in diesem Fall ahnden!! Dafür gibt’s nämlich auch keine Begründung… Mallorca ist nicht so weit weg…da hätte es Alternativen gegeben!

      • Die Flugsicherung ist für diese Situation nicht verantwortlich. Verantwortlich ist die Landesluftfahrtbehörde. Die Flugsicherung wird zum Buhmann, weil sie die Direktiven der Länderbehörde übermitteln muss.

      • Mit Vorwürfen der Kriminalität sollten Sie doch etwas vorsichtiger sein, vor allem wenn sie keine Ahnung haben, wie z.B. davon, dass die Flugsicherung gar keine Nachtflüge genehmigt.

    • Aha , da ist ja jemand mit ganz viel Ahnung…. Lärmschutz im Sinne der Anwohner wäre gewesen die Maschine landen zulassen statt kurz vor dem aufsetzen zum Durchstarten aufzufordern… Denn dadurch wurde viel mehr Lärm erzeugt als bei einer Landung . Vor allem wenn es nur um Sekunden geht.

    • Aha,wenn aber Bärbock aus privaten Gründen trotz Nachtflugverbot von Frankfurt nach Luxenburg fliegt, dann ist das mit der Demokratie vereinbar.

    • Ich denke mal, dass hier seitens des Flughafens richtig reagiert wurde. Allein schon die Ausnahme war „grenzwertig“. Es liegt allein in der Verantwortung der Fluggesellschaft, im Regelbetrieb die Betriebszeiten der Flughäfen einzuhalten. Und weiter: Die Aufforderung zum „Durchstarten“ erfolgte nicht Sekundenbruchteile vor dem Aufsetzen sonder beim Beginn des Landeanflugs. Hätte man die „verspätete“ Landung genehmigt, wäre das nahezu eine „Aufforderung“ solche Szenarien in der Zukunft fortzusetzen, gerade bei solch diversen Airlines, welche die Betriebszeiten regelmäßig vom Anfang und Ende ausnutzen.

    • Verstehe ich vollkommen, aber dieses war eine Landung. Ich erinnere an einen Start in Frankfurt nach einem Fussballspiel für nur einen Fluggast(in) mitten des Nacht’s, bei absolutem Nachtflugverbot.
      Peter

    • Das ist alles inhaltlich nachvollziehbar. In diesem Fall war es aber so, dass der Lärm wegen des Durchstartens eben genau durch das sture Festhalten an Regeln wegen weniger Sekunden der weit größere „Schaden“ für die Anwohner war. Da das Flugzeug den Anflug schon erledigt hatte, war der „legale“ Lärm bis dahin ja schon erledigt. Es wurde nur noch zusätzlicher und unnötiger neuer Lärm erzeugt. Nur darum geht es hier rein praktisch.

  4. Grenze ist Grenze.

    Auch wenn sich hier sicherlich viele Beteiligte bei einer so knappen Nummer ins Knie gebissen haben. Kennt man vielleicht auch vom Sport. Knapp, aber eben doch nicht ganz.

    In diesem Fall geht es aber darum, auch der Spaßgesellschaft Grenzen aufzuzeigen, um eine größere Allgemeinheit vor (Lärm-)Beeinträchtigungen zu schützen.

    Ich postuliere mal, dass hier niemand in seiner Existenz gefährdet worden ist, durch die Geschehnisse. Augen auf bei der Wahl des Flugzeitpunktes.

    Wir brauchen keine Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme. Der Flug war bereits zu spät. Man hat im Rahmen des Möglichen eine Ausnahme bekommen (wir reden hier über ein Zeitfenster von 30min!). Und auch das gerissen.
    Blöd, aber ist so. Und ich find’s fair für die vielen zehntausende Menschen, die täglich in den Einflugschneisen der großen Flughäfen ihre wohlverdiente Nachtruhe suchen, hier für 220 Menschen und eine Airline, die es nicht anders hinbekommt, diesen Schutz aufzuweichen.

    Das ist ein hart ausdiskutiertes Miteinander von Menschen und der Luftfahrt. Und ich finde es gut, dass der in demokratischen Prozessen gefundene Kompromiss auch konsequent umgesetzt wird.
    Zum Glück leben wir in einer Demokratie und könnten bei Bedarf solche Regeln anpassen.

    • Ich bin auch der Meinung, Grenze ist Grenze. Darüber hinaus bleiben noch Fragen an die Flugmanschaft offen. Wurde wirklich alles aus der Maschine herausgeholt um pünktlich zu landen?! – Oder wurde mit mit Spritsparmodus gerade so schnell geflogen, dass man gerade noch rechtzeitig ankäme… und das ging dann schief…! Dann auf die mediale Tränendrüse zu drücken ist schon frech.

      • Hans du sprichst mir aus der Seele… war auch genau mein Gedanke diese letzten Tropfen Kerosin sparen und genau solche Situationen heraufbeschwören… ich frage mich schon länger wie es sein kann dass man Flüge, etwas über 1000 Km Distanz hat und die Flugzeit dann um die 2 Stunden sind, teilweise sogar darüber. Oder Flüge mit 2-3h Flugzeit auch relativ einfach 30-40 min schneller am Ziel sein können, wenn aus darauf ankommt.

  5. Klassischer Fall von verzockt. Eurowings hätte bei der knappen Kiste von vornherein auch nach Köln ausweichen können, wo es eine Basis hat und es kein Nachtflugverbot gibt. Hat es aber nicht getan. Warum dann die Bevölkerung rund um den Münchner Flughafen mit ihrem Nachtschlaf dafür bezahlen soll, dass Eurowings eine wirtschaftliche Fehlentscheidung getroffen hat, erschließt sich mir nicht.
    Was allerdings seltsam ist: Kann die Flugsicherung nicht schon vor Einleitung des Landeanflugs entscheiden und das Flugzeug gleich ablehnen? Bei einem so leeren Luftraum um diese Uhrzeit und den bekannten Wetterbedingungen müsste sich der Anflug doch fast auf die Sekunde genau berechnen lassen?

    • Exakt so ist es, ich halte die kurzfristige Verweigerung der Landung aus absolut nichtigem Grund für einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr und damit eine klare Straftat. Ich überlege , hier Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei der Flugsicherung zu stellen, das ist ein Fall für den Staatsanwalt.

      • Danke Herr Bayerstein, der Kommentar toppt den obigen noch einmal. Meinst du das alles auch ernst, was du hier schreibst? Ich glaube wohl kaum. Du willst uns nur verarschen.

        • Genau – das sollte einer der betroffenen Passagiere wirklich versuchen…. man hat doch Rechtsschutz – gleichzeitig sollte man aber auch die Genehmigung der Ausnahmegenehmigung in diesem Fall ahnden!! Dafür gibt’s nämlich auch keine Begründung… Mallorca ist nicht so weit weg…da hätte es Alternativen gegeben!

    • Noch etwas,
      Ich finde es nicht richtig, wenn sich Anwohner ganz bewusst ein günstiges Grundstück in unmittelbarer Nähe einer Einflugschneise eines Flughafens kaufen oder Mieten und sich dann über den Fluglärm aufregen

  6. Ob es Sinn macht, wenn ein Flugzeug sich so kurz vor dem Aufsetzen befindet es durchstarten zu lassen (vor allem da der „go around“ lauter ist als das Aufsetzen) lass ich mal dahingestellt. Ich wäre bei solch knappen Situationen von unter 60 Sekunden vor dem Aufsetzen eher dafür die Landung zuzulassen und der Fluggesellschaft ne Strafe aufzubrummen.

    Aber gut, am Ende wollte Condor den Flug trotz Verspätung auf biegen und brechen durchführen anstatt ihn direkt beispielsweise nach Nürnberg umzuleiten oder Ihn auf den nächsten morgen zu verschieben. Daher liegt die Schuld bei der Planung von Condor.

  7. Wo gibt es bei uns noch Pragmatismus? Hier wird stur nach Vorschrift gehandelt.
    Und klimafreundlich war dieser Vorgang schon gar nicht vor allem in einem Land, wo der Klimaschutz doch bei vielen an erster Stelle steht.

  8. Ganz unabhängig von „zu Recht“ oder „Unrecht“… :

    „Die in Hahn gestrandete Maschine wurde übrigens um kurz vor 6 Uhr morgens leer nach München überführt und war damit noch vor allen Passagieren am Zielflughafen…“

    Das hier ist ein Grund für mich, den Passagieren eine fette Entschädigung zu zahlen.

  9. Irgendwo wird es immer eine Grenze geben müssen, was soll man da machen? Gestern 0.30, dann 0.31, leider 0.32, aber wir sind doch nur 0.33…

    • Ganz einfach, dafür gibt es Geldstrafen wie beim falsch Parken. Aber dass die Landeerlaubnis verweigert wird aus Lärmschutzgründen ist ein absolutes No-Go. Die Flugsicherung ist ausschließlich dazu da, die Flugsicherheit zu gewähren und nicht dazu da, Lärm zu begrenzen, das ist illegal und nicht deren Aufgabe. Ich halte es für einen rechtlichen Skandal, dass die Flugsicherheit dazu missbraucht wird.

  10. Ich bin ein großer Fan von klaren Regeln (und von klaren Sanktionen).

    Das Problem in der Bundesrepublik ist allerdings, dass in diesem und in anderen Fällen aufgrund weniger Sekunden sofort sanktioniert wird.
    Dies wäre ohne jede Diskussion nachvollziehbar, wenn das grundsätzlich der Fall wäre und auch an anderer Stelle Recht, Gesetze, Verordnungen usw. in dieser Form durchgesetzt würden.

    Werden sie aber nicht.

    Wir können uns also darauf verlassen, dass wir umgeleitet werden, wenn unsere Maschine 10 Sekunden zu spät ist, dass wir ein Bußgeld erhalten, wenn der Reifen beim Parken 0,5 cm übersteht oder dass wir eine Mahnung erhalten, wenn wir eine Überweisung an das Finanzamt auch nur einen Tag zu spät durchführen.

    An anderer Stelle hingegen wir millionenfach nicht kontrolliert, nicht sanktioniert, sondern geduldet, akzeptiert, weggesehen.

    Und genau das hat dieses Land kaputt gemacht.
    Und genau deswegen war diese Umleitung nach Hahn lächerlich.

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..