Thomas Cook Insolvenz – diese Rechte habt Ihr

In der vergangenen Nacht hat Thomas Cook, der zweitgrößte Reiseveranstalter weltweit, Insolvenz beantragt und mit sofortiger Wirkung den Geschäftsbetrieb eingestellt. Auch die konzerneigenen Airlines von Thomas Cook sind teils von der Insolvenz betroffen. Besonders im deutschsprachigen Raum wurde und wird die Thomas Cook Insolvenz häufig mit der Ferienairline Condor aus Frankfurt (Main) in Verbindung gebracht, woraus auch einige Fragen zur Zukunft der traditionsreichen Airline sowie zu mit Thomas Cook gebuchten Pauschalreisen resultieren.

Nach aktuellem Stand fliegt die Thomas Cook Group Airline Condor ohne Einschränkungen weiter. Jedoch werden Pauschalreisende von Thomas Cook bzw. anderen Reiseveranstaltern aus der Thomas Cook Group nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Ferienort befördert. Bei Rückflügen von Ferienorten in die Heimatorte gibt es dieses Problem bisher nicht.

Thomas Cook Insolvenz | Details

Von der in der vergangenen Nacht angemeldeten Insolvenz von Thomas Cook sind rund 600.000 Kunden weltweit betroffen. Für die britischen Kunden hat das Vereinigte Königreich nun eine staatlich organisierte Rückholaktion gestartet. Auch deutsche Kunden sind von der Insolvenz unmittelbar betroffen, hier gibt es jedoch nach derzeitigem Stand keine staatlich organisierten Rückholmaßnahmen. Jedoch sind und waren Pauschalreisen, die bei Thomas Cook gebucht wurden, über eine Versicherung auch im Falle einer Insolvenz abgesichert.

Thomas Cook Insolvenz | Rechte für Pauschalreisende

Kunden, die ihre Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter aus der Thomas Cook Group gebucht haben, sollten sich an die auf dem Versicherungsschein (dieser ist nach deutschem Recht verpflichtend bei einer Pauschalreise) angegebene Versicherung des Reiseveranstalters wenden und hier entsprechende Forderungen geltend machen. Zudem übernimmt die Versicherung auch etwaige Kosten für einen vorzeitigen Reiseabbruch und daraus entstehenden Mehraufwand für neue Flüge etc.

War die Reise erst für die Zukunft geplant, gibt es von der Versicherung den vollen Reisepreis erstattet.

Sollte die Reise bereits begonnen sein, kann ein vorzeitiger Abbruch durch den Reiseveranstalter erfolgen. In diesem Fall wird anteilig der Reisepreis erstattet.

Thomas Cook Insolvenz | Rechte für Flugreisende

Direkt bei den betroffenen Airlines von Thomas Cook gebuchte Flugreisen bzw. „reine“ Flugreisen (also keine Pauschalreisen) sind nicht gesetzlich durch eine im Insolvenzfall eintretende Versicherung abgesichert.

Solltet Ihr einen Flug mit einer Thomas Cook Airline gebucht haben, die unmittelbar von der Insolvenz betroffen ist, bleibt Euch nur die Anmeldung Eurer Forderung im anschließend eröffneten Insolvenzverfahren in der Gläubigerrolle. Dieser Prozess wurde so unter anderem auch bei der airberlin Insolvenz vor gut zwei Jahren durchgezogen.

In diesem Zusammenhang wurde in der Vergangenheit (z.B. bei der airberlin Insolvenz) auch immer wieder das sogenannte „Chargeback-Verfahren“ ins Gespräch gebracht. Hierbei bucht die kreditkartenausgebende Bank bzw. das kreditkartenausgebende Finanzinstitut wie American Express oder die DKB mit der Miles&More Kreditkarte den bezahlten Betrag auf Euer Kreditkartenkonto zurück. Hierfür ist allerdings in der Regel der persönliche Kontakt zum Kundenservice notwendig.

Grundsätzlich wird in diesem Fall damit argumentiert, dass eine von Euch gebuchte Leistung (der Flug bzw. die Flugbuchung) nicht erbracht wurde und damit auch Eurerseits kein Geld gezahlt werden muss. Zur Umsetzung bzw. Bearbeitung des „Chargeback-Verfahrens“ wird in der Regel jedoch mindestens eine schriftliche Bestätigung über die Stornierung der gebuchten Flugleistung verlangt.

Thomas Cook Insolvenz | Rechte bei Hotelbuchungen

Auch bei „reinen“ Hotelbuchungen habt Ihr vergleichsweise wenig Rechte im Insolvenzfall, da auch hier keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung des Reiseveranstalters greift. Da Hotels durch die Reiseveranstalter auch nicht selten erst kurz vor Anreise des Gastes bezahlt werden, empfiehlt sich hier der direkte schriftliche Kontakt zum Hotel. Sollte die Euer Aufenthalt durch die Thomas Cook Group bereits bezahlt sein, sollte es keine Probleme für einen sorgenfreien Aufenthalt im Hotel geben. Sollte eine Zahlung jedoch bisweilen nicht erfolgt sein, könnt Ihr nur auf entsprechende Kulanz des Hotels hoffen.

Ansonsten bleibt hier, ähnlich wie bei den Flugbuchungen, nur der Weg  des „Chargeback-Verfahrens“ oder der Eintrag auf die Gläubigerliste nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Thomas Cook Insolvenz | Frankfurtflyer Kommentar

Die Insolvenz von Thomas Cook wird im deutschsprachigen Raum besonders mit der Thomas Cook Group Airline Condor in Verbindung gebracht. Bisher fliegt Condor ohne Einschränkungen im normalen Betrieb. Wir hoffen, dass dies auch in Zukunft der Fall ist und keine weitere Insolvenz einer deutschen Airline die Folge ist.

2 Kommentare

  1. Hi,
    habt ihr eventuell mehr Informationen zum Chargeback? Amex stellt sich im Moment quer und meint, dass ein chargeback bei Pauschalreisen nicht möglich sei, nur bei Einzelleistungen. Dabei wird es ja sogar von Kaera und auch von den Reisebüros so kommuniziert, dass man nach Möglichkeit zurückbuchen sollte. Es gibt ja auch einige Leute, die das erfolgreich getan haben. Und ausgerechnet Amex mit der 600€ Kreditkarte stellt sich nun quer…

  2. Hallo zusammen, ich habe alle Unterlagen bei der Versicherung unter http://www.kaera-ag.de hochgeladen. Nun hoffe ich meine Anzahlung von 503€ zurückzubekommen. Ich habe auch bei der Mercedes Bank zwecks Rückbuchung (da mit Visa bezahlt) angerufen. Die Mercedes Bank sagte mir eine Rückbuchung ist nicht möglich und es handelt sich um eine weit verbreitete Fehlinformation.

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