Was ein Downgrade! Edelweiss fliegt Passagiere überraschend mit Airbus A320, anstelle von A340 in den Oman

Foto: Edelweiss

Mit über sieben Stunden Flugzeit sind die Flüge zwischen dem Oman und Zürich von Lufthansa Tochter Edelweiss durchaus als echte Langstrecken zu bezeichnen und entsprechend wird hier normalerweise auch mit einem Airbus A340-300 und entsprechendem Langstreckenkomfort geflogen. In den letzten zwei Wochen wurden die Passagiere hier allerdings zweimal negativ überrascht, denn anstelle des geplanten Airbus A340-300 stand ein deutlich kleinerer und unbequemerer Airbus A320 am Gate, der dann von Zürich über Muscat nach Salalah in den Oman flog.

Das Wichtigste auf einen Blick:

✈️ Erheblicher Downgrade: Edelweiss ersetzt mehrfach den A340-300 durch einen A320 auf der Oman-Strecke.
🛏️ Weniger Komfort: Kein IFE, keine Lie-Flat-Business-Class, beworbene Leistungen fehlen.
⛽ Zusätzlicher Stopp: Rückflüge mussten einen Tankstopp in Athen einlegen (+80 Minuten).

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Dabei ist dieser Fluggerätewechsel vor allem deshalb unangenehm, da der Airbus A320 eigentlich für Kurzstrecken ausgelegt ist und entsprechend über weniger bequeme Sitze ohne Inflight Entertainment verfügt. Besonders krass ist aber der Unterschied in der Business Class, wo man dann anstelle des Lie-Flat-Sitzes auf Economy-Class-Stühlen mit freiem Mittelsitz die fast sieben Stunden bis Muscat durch die Nacht fliegen darf.

Der Grund für den ungeplanten Einsatz des Airbus A320 auf den Flügen in den Oman ist, dass ein Airbus A350-900 von Edelweiss aktuell in Bogotá festsitzt, da er nach einem Unfall am Boden aktuell nicht flugfähig ist und entsprechend erst repariert werden muss. Da die gesamte Langstreckenflotte von Edelweiss nur aus vier Airbus A340-300 und drei Airbus A350-900 besteht, bringt dieser Ausfall das System der Airline deutlich ins Wackeln.

Daher setzt man nun auf den Flügen nach Muscat und weiter nach Salalah immer wieder den Airbus A320 ein, um den Ausfall zu kompensieren. Die Flüge in den Oman seien dabei die einzigen Langstrecken im Netzwerk, welche man auch mit dem Airbus A320 fliegen kann, wie die Airline gegenüber Aerotelegraph bestätigt hat.

Dabei sind die Flüge auch für den Airbus A320 schon eine Herausforderung und bringen ihn an die Grenze des Machbaren. Dies sieht man auf den Rückflügen aus Salalah im Süden des Omans, die mit dem Airbus A340-300 in etwas über sieben Stunden nonstop nach Zürich geflogen werden. Der Airbus A320 legte hier auf allen Flügen von Salalah nach Zürich einen Tankstopp in Athen ein, was die Reisezeit für die Passagiere noch einmal um etwa 80 Minuten verlängert.

Keine pauschale Entschädigung für die Passagiere

Wer aufgrund des deutlich „minderwertigeren“ Fluggerätes auf eine Entschädigung hofft, wird hier möglicherweise enttäuscht, denn die anzuwendende EU-Verordnung sieht zwar pauschale Ausgleichszahlungen bei Verspätungen vor, allerdings sind hier keine Zahlungen beim Wechsel des Flugzeugtyps vorgesehen. Auch Edelweiss teilte hier mit, dass keine pauschale Entschädigung der Passagiere vorgesehen sei.

Allerdings könnte den Passagieren hier durchaus ein zu kompensierender Schaden entstehen, wenn man durch den Einsatz des Airbus A320 einen beworbenen Service nicht erbringen kann. In der Economy Class fällt hier sofort das fehlende Inflight Entertainment auf, welches von Edelweiss explizit beworben wird auf der Strecke. Dies könnte zu einer kleinen Kompensation bzw. Preisminderung berechtigen.

Etwas deutlicher ist der Unterschied in der Business Class, denn hier wirbt man bei Edelweiss explizit mit einem „flachen, zwei Meter langen Bett“, was man im Airbus A320 nicht bietet. Gerade das Bett ist für Business-Class-Passagiere natürlich eines der wichtigsten Verkaufsargumente und entsprechend sollte dies eine deutliche Kompensation nach sich ziehen.

Fraglich ist allerdings, ob Edelweiss hier freiwillig eine Kompensation anbietet oder ob man hier doch den Klageweg immer individuell beschreiten muss. Für die betroffenen Passagiere wird es aber wohl in jedem Fall ein sehr ärgerlicher Flug sein.

Was ein Downgrade! Edelweiss fliegt Passagiere überraschend mit Airbus A320 anstelle von A340 in den Oman | Frankfurtflyer Kommentar

Sicher ist Edelweiss mit dem Einsatz des Airbus A320 in den Oman auch nicht glücklich und man setzt hier in Zürich aktuell alles daran, dies auch zu vermeiden. Allerdings sieht man gerade, wie kompliziert der Flugbetrieb für eine kleine Airline wie Edelweiss ist, wenn ein Flugzeug ausfällt.

Für die Passagiere auf diesen Flügen ist der Airbus A320 ohne Zweifel aber eine ganz schlechte Nachricht und jeder betroffene Passagier ist hier wohl zurecht enttäuscht. Hoffen wir, dass Edelweiss dieses Problem schnell unter Kontrolle bekommt und der Airbus A320 in den Oman nur ein kurzes Gastspiel war.

11 Kommentare

  1. Technisch/aviatisch sicher spannend, aber gibt’s in der ganzen LHG kein Ersatz? Passen da eigentlich alle Passagiere rein oder war der 350 eh nicht voll?
    Eigentlich müsste vorab eine Umbuchung angeboten werden…

  2. Flüge von München nach Georgien mit ca. 3,5h sind schon eine Qual, auch wenn es ein A320neo ist. Als Alleinreisender kann man noch den Notsitz buchen und freut sich auf ein paar Zentimeter mehr Beinfreiheit. Aber allgemein ist die Beinfreiheit bei den kleinen Fliegern extrem eingeschränkt und nicht mal annähernd mit einem größeren Flieger vergleichbar. Die LH Business Class in den kleinen Fliegern ist ein Grauß und der Preis von hinten bis vorne nicht vertretbar, daher würde ich den Unmut der Fluggäste bei Edelweiß sehr gut verstehen. Besonders kleinere Airlines sollten schon etwas aufpassen, wenn es um Kundenfreundlichkeit geht, dass kann schnell nach hinten losgehen. Auf alle Fälle Beschweren und notfalls Klagen. 2.000 Franken sind ja nun wirklich kein Kleingeld :).

  3. So etwas ist schlicht und einfach eine absolute Frechheit den Passagieren gegenüber. Mit minderwertigem Fluggerät 7 Stunden fliegen geht gar nicht. Also auch Edelweiss ist für mich gestorben! Wenn ich schon Business auf einer Langstrecke fliege und den horrenden Preis, welcher Edelweiss aufruft, dann will ich keinen Eco Sitz!!

    • Naja, ganz so einfach sehe ich das in diesem Fall aber nicht, da hier schon massiv etwas anderes geliefert wird als zugesagt. Wenn ich Lie Flat buche, dann klar, blöd, wenn es eine alte C ist und sonst immer mit dem neuesten Produkt geflogen wird, aber das hier ist schon ein krasser Fall.
      Da stellt sich die Frage, hat die Airline vorher informiert? Wurden vielleicht Umbuchungen auf andere Tage angeboten?
      Einfach nur zu sagen, man hat einen Transport gebucht, finde ich hier etwas einfach.
      Der Autovermieter kann mir auch nicht einfach einen Fiat Panda geben, wenn ich ein SUV gebucht habe, denn es ist ja auch ein Auto.

    • Das ist grundfalsch. Man bucht in der Business Class einen Flug in einem 2m langen Bett und großem Bildschirm. Das ist Vertragsbestandteil, die Leistung wurde nicht erbracht und ist daher mangelhaft. Die Passagiere können den Flug sogar verweigern und auf eine Umbuchung auf ein Flugzeug mit dem versprochenen Komfort bestehen. Der Kunde kann nur nicht auf einen bestimmten Flugzeugtyp bestehen, aber der Komfort muss selbstverständlich vergleichbar sein und dem entsprechen, was beworben und auch bezahlt wird. Niemand würde so viel Geld für einen Euro Business Sitz bezahlen, der ein Eco Sitz ist.

  4. Ich denke mal es wird Zeit, dass hier jemand mal – notfalls bis zum bitteren Ende – durchklagt. Ich kann mir schon vorstellen, dass z.B. der EUGH eine verbraucherfreundliche Entscheidung fällt.
    261/2004 sieht eine Kompensation für Downgrades vor, und ein Kurzstrecken-Campingstuhl anstatt FullFlat stellt bei dieser Flugdauer faktisch schon ein Downgrade dar. Anderenfalls wären den Fantasien der Airlines nämlich Tür und Tor geöffnet, so könnte man dann als nächstes bei Überbuchung ein paar Reihen PE einfach in Business umbenennen und somit den Passagier „vertragsgerecht“ befördern.

    • Zitat schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL):

      „Die Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flugreisen – egal ob Individual- oder Pauschalreise.

      Sie gilt für alle Reisenden, die einen Flug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Norwegen und Island antreten.
      Darüber hinaus gilt sie auch für Reisende, die aus einem Drittstaat abfliegen und deren Zielflughafen in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island liegt und der Flug von einer Fluggesellschaft durchgeführt wird, die ihre Hauptniederlassung in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island hat. Der Begriff «EU Mitgliedstaat» im Sinne von Artikel 3 der Fluggastrechteverordnung umfasst die Schweiz (aufgrund des bilateralen Luftverkehrsabkommens) sowie Norwegen und Island (EWR Staaten).“

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