Airberlin Insolvenz | Gebuchte Flex Tickets sind nicht mehr erstattungsfähig

Die Insolvenz von airberlin  sorgt kontinuierlich für Schlagzeilen. So gibt es immer neue Entwicklungen und nachdem wir alle wohl recht wenig Erfahrung mit der Insolvenz von Airlines haben, sind einige Dinge zwar logisch, allerdings auch sehr ärgerlich für den Kunden. So hat airberlin eine Nachricht an ihre Reisebüro Partner versendet, in welcher sie darauf hinweisen, dass alle bis zum 11. August gebuchten Tickets, auch wenn es sich um voll erstattungsfähige Tickets handelt, nicht mehr erstattet werden können.

Mir liegt der Text momentan nur im Englischen vor:

WILL TICKETS ALREADY ISSUED BE REIMBURSED?
All tickets issued until August 11th 2017 are no longer refundable. Tickets valid from August 12th 2017 will be subject to the applicable tariff conditions.

CAN TICKETS BE REBOOKED?
The tariff conditions valid at ticket issuance are still actual. Issued tickets can be rebooked on the basis of the valid tariff conditions, if these include the possibility to change a booking. If fees apply, they must be paid by the passenger.

WILL AGREED TARIFF CONDITIONS (FOR EXAMPLE, COMPANY RATES, TOUR OPERATOR FARES OR CONSOLIDATOR RATES) REMAIN?
All tickets issued until August 11, 2017 are not refundable. Tickets valid from 12 August 2017 will be subject to the applicable tariff conditions.

Im Grunde ist es einfach erklärt.

  • Alle Tickets, welche vor dem 11. August gebucht wurden, also vor Beantragung der Insolvenz, werden nicht mehr erstattet, auch wenn es die ursprünglichen Tarifregeln erlauben. Umbuchungen sind allerdings weiterhin möglich nach den ursprünglichen Tarifregeln.
  • Tickets, welche ab dem 12. August gebucht wurden, behalten ihre Tarifbedingungen bei und sind, wenn in den Tarifregeln erlaubt, erstattungsfähig.

Warum ist dies so?

Das deutsche Insolvenzrecht unterscheidet strickt zwischen einer Schuld, welche man vor und nach der Anmeldung der Insolvenz aufgenommen hat und schützt die insolvente Firma vor Einforderung der Schuld. Demnach ist man mit einem erstattungsfähigen Ticket, welches man vor dem 11. August gebucht hat, Gläubiger der airberlin. Sollte man das Ticket nicht abfliegen wollen, erhält man nach der Insolvenz seinen Anteil aus der Insolvenzmasse.

Alle Tickets, welche nach dem 12. August ausgestellt wurden, sind separat abgesichert und daher weiterhin, nach den Tarifregeln erstattbar.

Gebuchte Flex Tickets sind nicht mehr erstattungsfähig | Frankfurtflyer Kommentar

Der Verlust der Erstattungsoption ist sicherlich ein herber Schlag für alle, welche solch ein Ticket gebucht haben. Im Allgemeinen tut man dies, da man die Flexibilität auch benötigt und zahlt daher deutlich mehr für das Ticket. Die einzige und beste Option ist daher momentan, dass man die Tickets umbucht und abfliegt.

 

Danke für den Hinweis: OMAAT

 

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