Die Übernahme der insolventen, österreichischen airberlin Tochter NIKI durch die British Airways Muttergesellschaft IAG scheint nun nur noch durch wenig gefährdet zu werden. Die vor zwei Tagen eingebrachte Beschwerde, des Onlineportals Fairplane wurde heute vom Amtsgericht Berlin- Charlottenburg zurückgewiesen. Zwar steht die NIKI Übernahme durch IAG und die anschließende Integration in den spanischen Billigflieger Vueling noch unter Vorbehalt der behördlichen Genehmigung, allerdings werden hier keine nennenswerten Auflagen erwartet.
Besonders für die Angestellten von NIKI werden dies nun gute Nachrichten sein, denn bis zur endgültigen Genehmigung des British Airways Deals, sind auch Ihre Arbeitsplätze nicht gesichert. British Airways möchte 750 der 1.000 Arbeitsplätze erhalten und NIKI in Vueling integrieren. Wien soll hierbei eine neue Basis werden.
Das Amtsgericht Berlin- Charlottenburg begründet die Entscheidung zur Zurückweisung der Beschwerde von Fairplanes wie folgt:
„Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute der Beschwerde gegen seinen Beschluss vom 13. Dezember 2017, durch den die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der NIKI Luftfahrt GmbH (nach österreichischem Recht, im Folgenden: Schuldnerin) angeordnet worden ist, nicht abgeholfen, das heißt, es hat seinen eigenen Beschluss nicht abgeändert und deshalb die Beschwerde dem Landgericht Berlin zur Entscheidung vorgelegt.“
„Das Amtsgericht Charlottenburg geht weiter davon aus, international zuständig zu sein, da maßgebliche Umstände dafür sprächen, dass der für die Zuständigkeit wichtige Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen („Center of Main Interest“, kurz COMI) sich nicht in Wien, sondern in Berlin befinde: Das Gericht sei im Rahmen der Prüfung der internationalen Zuständigkeit nicht verpflichtet, von Amts wegen die dafür maßgeblichen Tatsachen zu ermitteln und in schwierigen Fällen ggfs. sogar ein Sachverständigengutachten zu dieser Frage einzuholen.“
„Es bestehe ein enger zeitlicher Rahmen und gerade bei einer zum Zeitpunkt des Antrags auf Insolvenzeröffnung noch operativ uneingeschränkt tätigen Luftverkehrsgesellschaft sei eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben. Die Prüfung habe ergeben, dass die Schuldnerin nach gesellschaftsrechtlichen Beherrschungsgrundsätzen und operativ in den Konzern der Air-Berlin-Gruppe eingegliedert sei.“
Im Klartext bedeutet es, dass das Amtsgericht Berlin für die Insolvenz zuständig ist, da NIKI auch operativ in die airberlin integriert war und zum Beispiel Tickets nicht selbst ausgestellt hat, sondern dies durch airberlin geschehen ist.
In Österreich wird momentan sogar die Meinung vertreten, dass ein unterlegener Bieter für die NIKI hinter der Beschwerde von Fairplane als Mastermind steht, um die Übernahme durch IAG auszubremsen, bzw. zu stören.
British Airways darf NIKI übernehmen | Frankfurtflyer Kommentar
Besonders die Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften reagierten erleichtert auf die Entscheidung. Denn hierdurch sind nun wenigstens ein großer Teil der Arbeitsplätze in Wien gesichert. Für die Passagiere ist diese Entscheidung allerdings von untergeordneter Bedeutung, denn es gibt noch 400.000 bezahlte, aber nicht abgeflogene NIKI Flugtickets, welche bei einer Übernahme durch Vueling nicht übernommen werden.
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