EU erteilt Zwangsgutscheinen für stornierte Flüge eine Absage – Kein deutscher Alleingang

LH, Check-In Frankfurt
Lufthansa Check-In am Flughafen Frankfurt

Es klang schon wie eine beschlossene Sache: Fluggäste, deren Flüge im Rahmen der Corona-Krise storniert wurden, sollten statt einer Rückerstattung nur einen Gutschein erhalten. So praktizierten es vorsorglich auch schon einige Fluggesellschaften, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Verbraucher laufen seitdem Sturm gegen diese Praxis und wurden nun auch von der EU-Komission erhört. Diese erteilt den Zwangsgutscheinen eine klare Absage.

EU erteilt Zwangsgutscheinen für stornierte Flüge eine Absage | Alternativer Gutschein

Zahlreiche Fluggäste kämpfen seit Wochen verzweifelt um Geld für Flüge, die im Rahmen der Corona-Krise storniert wurden. Doch viele Fluggesellschaften weigern sich, geltendes Recht umzusetzen und den Ticketpreis zu erstatten. Unterstützt durch die Bundesregierung, die beharrlich daran festhielt, Konsumenten dazu zu zwingen, den Airlines einen ungewollten Kredit in Form von Gutscheinen zu gewähren.

Die temporäre Verankerung eines Zwangsgutscheins in den EU-Fluggastrechten hatten Anfang April drei deutsche Minister gefordert. Verkehrsminister Andreas Scheuer, Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Justizministerin Christine Lambrecht schickten der EU zu dem Zeitpunkt einen Brief. Die klare Forderung: Statt Rückerstattung des Ticketpreises soll zukünftig lediglich ein Gutschein ausgestellt werden, der für zukünftige Flüge gelte.

Der Grund ist klar: Zahlreiche Fluggesellschaften haben schon jetzt Liquiditätsengpässe. Zum Teil werden Milliarden an Staatshilfen zum Überleben benötigt, wie zum Beispiel bei Lufthansa, die alleine 10 Mrd. Euro Unterstützung benötigt. Müssten die Airlines nun noch die Erstattung von Tickets von tausenden Kunden mit einberechnen, würde es noch enger.

Der Praxis Gutscheine statt Geld hat die EU-Kommission aber nun erneut eine Absage erteilt. Der ARD liegt ein Schreiben vor, indem EU-Verkehrskommissarin Adina Valean klar macht, dass auch in Zeiten des Corona-Virus die bestehenden Fluggastrechte Gültigkeit behalten. Damit wird die Position der Verbraucher deutlich gestärkt.

EU erteilt Zwangsgutscheinen für stornierte Flüge eine Absage | Alternativer Gutschein

Zwangsgutscheine sind zum wirtschaftlichen Nachteil der Verbraucher. Niemand kann absehen, wie viel Leistung man zukünftig noch für den Wert seines Gutscheins bekommt. Daher soll auf Freiwilligkeit gesetzt werden. Diese Freiwilligkeit funktioniert natürlich nur, wenn der Gutschein für den Verbraucher wirtschaftlich interessant ist, so sagt es Valean. Außerdem müssen die Gutscheine gegen Insolvenz abgesichert werden. Doch dazu gibt es noch keine verbindliche Lösung.

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Deutschland steht übrigens mit seinen Forderungen nicht alleine da. Zahlreiche weitere EU-Staaten haben ähnliche Forderungen an die EU-Kommission gestellt. Zuletzt hatten vergangene Woche die EU-Verkehrsminister in einer Videokonferenz getagt und eine Gutschein-Lösung gefordert.

Eine Änderung der Fluggastrechte ist jedoch nicht so einfach machbar. Die EU-Kommission könnte diese nicht alleine durchsetzen. Das EU-Parlament müsste dem ebenfalls zustimmen. Und auch dort hat man sich in den letzten Wochen immer wieder gegen eine zwangsweise Ausstellung von Gutscheinen ausgesprochen.

EU erteilt Zwangs-Gutscheinen für stornierte Flüge eine Absage | Frankfurtflyer Kommentar

Endlich hat es die deutsche Regierung schwarz auf weiß: Die EU stützt die Verbraucherrechte auch in schweren Zeiten. Kein Fluggast oder Urlaubsreisender kann dazu gezwungen werden, einem Unternehmen zwangsweise einen Kredit zu gewähren. Und das ist auch gut so, denn Fluggesellschaften und Reiseanbieter bauen ihr Geschäftsmodell seit langem darauf auf, vorab für nicht erbrachte Leistungen Monate und teils Jahre im Voraus abzurechnen. Ähnliche Praktiken gibt es in kaum einer anderen Branche.

Quelle: tagesschau.de

1 Kommentar

  1. auch die Aussage: alles wird teurer ist nicht korrekt, denn es kann nur teurer werden, wenn der hohe Preis auch bezahlt wird. Wenn aber erstens die Nachfrage schwach bleibt, weil sich keiner traut, zu reisen bzw. früher oder später der Wohlstand flöten geht (20-25%++ Arbeitslose sind nicht unwahrscheinlich), gibt’s auch noch keinen, der die „hohen“ Preise bezahlen wird. Also noch mehr Konkurs…

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