Eine der gröĂten Errungenschaften fĂŒr FluggĂ€ste in Europa, ist seit rund 20 Jahren die Verordnung Nr. 261/2004. Sie stĂ€rkt die Passagierrechte fĂŒr FlĂŒge von, nach und innerhalb der EuropĂ€ischen Union. Doch die EU-Kommission will die Fluggastrechte seit einiger Zeit reformieren. Ein erster entscheidender Schritt ist bereits getan â und das mit spĂŒrbaren Konsequenzen fĂŒr Reisende. KĂŒnftig könnten Passagiere bei VerspĂ€tungen oder Annulierungen seltener eine EntschĂ€digung erhalten. DafĂŒr sollen andere Rechte wie Betreuung und Transparenz gestĂ€rkt werden. Was sich konkret Ă€ndern soll und warum die PlĂ€ne bereits jetzt fĂŒr Kritik sorgen, fassen wir Euch in diesem Beitrag zusammen.
đ« Reform beschlossen: EntschĂ€digung kĂŒnftig erst ab 4 bzw. 6 Stunden VerspĂ€tung.
đ± Service im Fokus: Verbesserte Betreuung & digitale RĂŒckerstattungen geplant.
đ Kritik laut: VerbraucherschĂŒtzer sehen Passagierrechte stark gefĂ€hrdet.
Diese Rechte stehen Passagieren von LinienflĂŒgen derzeit zu
Seit 2005 regelt die Verordnung (EG) Nr.âŻ261/2004 die EntschĂ€digungsansprĂŒche von Flugreisenden innerhalb der EU. Doch wer seinen Flug innerhalb der EU antritt oder dort ankommt, kann von den umfangreichen EntschĂ€digungsansprĂŒchen profitieren.
Zu den wichtigsten Regelungen zÀhlen:
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EntschĂ€digung bei Annullierung, Nichtbeförderung oder groĂer VerspĂ€tung, gestaffelt nach Flugdistanz:
- bis 1.500âŻkm: 250âŻâŹ
- 1.500â3.500âŻkm (oder innerhalb der EU): 400âŻâŹ
- ĂŒber 3.500âŻkm: 600âŻâŹ
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VerspĂ€tung ab 3 Stunden am Zielort berechtigt zur EntschĂ€digung (es sei denn, es liegen auĂergewöhnliche UmstĂ€nde vor).
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Betreuungsleistungen bei Wartezeiten: Mahlzeiten, GetrĂ€nke, Telefonate und soweit nötig auch HotelĂŒbernachtungen.
Diese Regelung gilt unabhĂ€ngig vom Ticketpreis â also auch fĂŒr gĂŒnstige Economy-FlĂŒge.
Was sich laut EU-Ratsbeschluss Àndern soll
Nach langer Diskussion einigten sich im Juni 2025 die Verkehrsminister der EU-Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Position zur Ăberarbeitung der Fluggastrechteverordnung. Die wichtigsten geplanten Ănderungen bedeuten Folgendes:
- Höhere Schwellenwerte fĂŒr EntschĂ€digungen: KĂŒnftig sollen Passagiere erst ab vier Stunden auf der Kurz- und Mittelstrecke sowie sechs Stunden auf der Langstrecke Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben.
- Reduzierte EntschĂ€digung bei LangstreckenflĂŒgen
- Ausbau der Betreuungs- und Informationspflichten
- Mehr digitale UnterstĂŒtzung bei Beschwerden und RĂŒckerstattungen
- Neuregelung fĂŒr multimodale Reisen (z.âŻB. mit Bus und Bahn)
Die geplanten Anpassungen mĂŒssen noch im Trilog mit EU-Parlament und Kommission verhandelt werden. Dennoch gehen Experten davon aus, die neuen Regelungen noch vor Ende 2025 umgesetzt werden.
Alt vs. neu im Vergleich
Spannend ist ein Blick auf die VerĂ€nderungen. Denn wĂ€hrend die Dauer der VerspĂ€tung und die Höhe der EntschĂ€digungsleistungen zu Gunsten der Fluggesellschaften ausfĂ€llt, dĂŒrfte der Prozess der EntschĂ€digung zukĂŒnftig einfacher werden.
| Thema | Bisherige Regelung (EGâŻ261/2004) | Geplante Ănderungen (EU-Ratsposition, Juni 2025) |
|---|---|---|
| EntschĂ€digung bei VerspĂ€tung | ab 3 Stunden AnkunftsverspĂ€tung | ab 4 Std. (bis 3.500âŻkm), ab 6 Std. (ĂŒber 3.500âŻkm) |
| Kurzstrecken-EntschĂ€digung | 250âŻâŹ (bis 1.500âŻkm) | 300âŻâŹ (bis 3.500âŻkm) |
| Langstrecken-EntschĂ€digung | 600âŻâŹ (ĂŒber 3.500âŻkm) | 500âŻâŹ (ĂŒber 3.500âŻkm, erst ab 6 Std. VerspĂ€tung) |
| Versorgung bei Wartezeit | verpflichtend ab 2 Std. (Mahlzeit, Hotel etc.) | ausgeweitet, z.âŻB. mit digitalem Zugang zu Informationen |
| RĂŒckerstattung | oft mĂŒhsam, je nach Airline, keine Standarisierung | RĂŒckerstattungspflicht bei VerspĂ€tung von mehr als 3 Std. |
| Multimodale Reisen | nicht geregelt | Haftungsklarheit bei verknĂŒpften Tickets (z.âŻB. Flug+Zug) |
| Barrierefreiheit / MobilitĂ€t | Grundrechte fĂŒr Menschen mit Behinderung | verbesserter Schutz und verpflichtende Hilfeleistungen |
Kritik und Reaktionen
WĂ€hrend die Fluggesellschaften jubeln dĂŒrften, schlagen VerbraucherschĂŒtzer Alarm: Organisationen wie BEUC oder der vzbv befĂŒrchten eine „massive Aushöhlung“ der Rechte von Reisenden. Besonders problematisch: FlĂŒge mit 3 bis 4 Stunden VerspĂ€tung blieben kĂŒnftig entschĂ€digungslos. FĂŒr die meisten FluggĂ€ste dĂŒrften hingegen drei Stunden VerspĂ€tung schon nervenaufreibend genug sein.
Auch der ehemalige Justizminister Marco Buschmann (FDP) Ă€uĂerte sich wĂ€hrend seiner Amtszeit kritisch. Deutschland wurde im Rat ĂŒberstimmt. Er sieht das Vorhaben als RĂŒckschritt.
EuropĂ€ische Airlines dĂŒrften im wesentlichen Happy mit den neuen Regelungen sein. So beschreibt Lufthansa die Reform als „ĂŒberfĂ€llig“ und betont, dass die Anpassungen rechtliche Unsicherheiten beseitigen.
Was Reisende jetzt wissen mĂŒssen
ZunĂ€chst einmal kann die Hysterie aus der Diskussion herausgenommen werden. Denn die neuen Regeln sind noch nicht in Kraft. Das EU-Parlament muss die EU-Ratsposition noch bestĂ€tigen. Dazu gibt es noch einige Verhandlungen, die ĂŒber den Sommer und vielleicht auch Herbst 2025 weiterlaufen sollten.
Selbst wenn die neuen Fluggastrechte noch in diesem Jahr in Kraft treten, werden sie nicht rĂŒckwirkend gelten. FlĂŒge bis zum Inkrafttreten unterliegen weiterhin den aktuellen Rechten. Aber wir können davon ausgehen, dass nicht der Buchungszeitraum, sondern der Zeitpunkt des Fluges relevant sein dĂŒrfte.
Wer in Zukunft hĂ€ufiger mit knapp 4 Stunden VerspĂ€tung reist, wird leer ausgehen. Damit dĂŒrften die streitbaren FĂ€lle deutlich reduziert werden. Es gibt jedoch Hoffnung, dass es in berechtigten FĂ€llen zukĂŒnftig einfacher sein wird, die Erstattung zu erlangen. Denn Stand heute handhabt jede Fluggesellschaft den Erstattungsprozess individuell.
Flugausfall und VerspĂ€tung bei Lufthansa – so lange hat die Kompensation gedauert
EU-Reform der Fluggastrechte: Was Reisende jetzt wissen mĂŒssen | Frankfurtflyer Kommentar
Als damals die EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 in Kraft trat, hatte ich schon die Vermutung, dass die eine oder andere unzuverlĂ€ssige Airline damit in den Ruin getrieben wird. Ein Airline-Sterben gab es nun auf Grund verbesserter Fluggastrechte nicht, auch wenn damals Airberlin krĂ€ftig auszahlen musste. Dass die Regelungen irgendwann angepasst werden, war jedoch kein Geheimnis. Eine Anpassung nach rund 20 Jahren hĂ€tte ich jedoch nicht erwartet. Da hat die Airline-Lobby offensichtlich lange arbeiten mĂŒssen, dass sich etwas tut.
Fasst man die Ănderungen zusammen, sieht das sehr stark nach einem Kompromiss aus. Ein EntschĂ€digungsanspruch erst nach vier bzw. sechs Stunden Flugzeit, ist eine deutliche Verschlechterung. In der Praxis bedeutet das: Vier Stunden ungewisses Warten am Gate â meist mit scheibchenweise kommunizierten Verzögerungen. Die Reduzierung der Höhe der EntschĂ€digung ist dabei verkraftbar. Was bei mir bleibt, ist die Hoffnung, dass EntschĂ€digungsleistungen zukĂŒnftig leichter zu erhalten sind. Das dĂŒrfte wiederum spezialisierten Portalen, wie Flightright nicht gefallen, da sie in Zukunft weniger Relevanz haben werden.
Was haltet Ihr von der VerÀnderung der EU-Fluggastrechteverordnung? Hinterlasst gerne einen Kommentar.
Das sind die europÀischen Fluggesellschaften mit den meisten VerspÀtungen und Flugstreichungen
Sehe ich anders! im Gegenteil: mit den verlĂ€ngerten VerspĂ€tungen kann man leben, weniger mit den viel zu geringen KompensationsbetrĂ€gen: korrekt wĂ€ren 500 und 1000âŹ! Alles wird teurere, warum kann man die Kaufkraftverlust nicht ausgleichen
2004 bin ich noch fĂŒr 99⏠incl. GepĂ€ck von allen DE-Airports in der EU geflogen, heute geht’s selten unter 250 mit GepĂ€ck!
Die genannten Verbesserungen sind pure Augenwischerei? Was soll digital werden? Der Antrag auf Kompensation, dann entschieden durch eine AI-Robot?
Vergessen habt ihr eine entscheidende Ănderung: der angebotene Ersatzflug darf zum Zeitpunkt der Ănderung maximal 4 mal soviel kosten wie der zuerst gekaufte, ansonsten Aufpreis zu bezahlen….
Das hab ich etwas anders verstanden. Der Preis des angebotenen Ersatzfluges ist ĂŒberhaupt nicht erwĂ€hnt, was die Airline anbietet muss sie zahlen. Nur der Preis des selbst gebuchten Ersatzfluges (wenn die Airline rechtswidrig keinen anbietet) ist aufs 4fache gedeckelt. Sollte man im Regelfall aber auch mit hinkommen, auĂer bei SuperschnĂ€ppchen fĂŒr 9,99âŹ.
Gute Arbeit der Fluggesellschaft Lobby. Gab es fĂŒr die Entscheider in BrĂŒssel bestimmt wieder paar gratis FlĂŒge oder Ă€hnliches – natĂŒrlich reine Spekulation, wir haben ja strenge Compliance Regeln die vollumfĂ€nglich eingehalten werden.
vermutlich wieder einmal „auf vielfachen Wunsch der Kunden“ …
Wartet mal ab ob es durch das Parlament geht đ
Das ist doch nur ein Abnickverein…
Dann schreibt Euren Abgeordneten! Denn die haben es in der Hand.
Genauso gut kann ich einen Wunschzettel an den Weihnachtsmann schreiben…
eindeutige Verschlechterung – Zumutung
Es ist eine Zumutung, was in BrĂŒssel abgeht.
In jeder Firma gibt es Compliance und du darfst kaum noch einen Stift annehmen ohne befĂŒrchten zu mĂŒssen, es gilt als Bestechung.
Aber die Herren und Damen der Regierungen machen sich die Taschen voll und es passiert nichts.
Hier wird mit zweierlei MaĂ gemessen, aber es ist scheinbar normal und gerechtfertigt.
Wir sollten BĂŒrgerentscheide einfĂŒhren, vor allem wenn es um viele wichtige Dinge geht.
Was nach wie vor fehlt ist bei Langstrecke eine erweiterte Staffelung. Bei Ausfall des Fluges sind das max. 600 EURO pro Passagier, egal wann der Ersatzflug angeboten wird. Der Airline ist es dann egal, ob sie euch am nĂ€chsten, am ĂŒbernĂ€chsten oder sogar noch spĂ€ter einen Ersatzflug anbietet.
So ist es uns mit Lufthansa passiert und ĂŒber 52 Stunden spĂ€ter im USA Urlaub anzukommen macht da schon einen Unterschied zu 24 Stunden spĂ€ter.