FFP2 Maskenpflicht an Bord aller Austrian Airlines Flüge

Schon seit Mai des letzten Jahres ist bei allen Airlines der Lufthansa Gruppe der Mund-Nasenschutz auf allen Flügen Pflicht, allerdings wird man diese Regelung ab Februar sogar noch einmal verschärfen und nur noch medizinische Masken, wie OP- Masken oder FFP2 Masken ohne Ventil sind dann an Bord erlaubt. Einen Schritt weiter ist man allerdings sogar bei Austrian Airlines gegangen, denn hier sind bereits seit dem 25. Januar nur noch Masken der Qualität FFP2, FFP3 oder KN95 ohne Ventile erlaubt.

Austrian Airlines hat hierfür extra seine allgemeinen Beförderungsbedingungen angepasst und man reagiert hiermit auf die neue Notmaßnahmenverordnung der österreichischen Bundesregierung, die ab dem 25. Jänner bis vorerst 3. Februar gilt. Die Verordnung regelt unter anderem das verpflichtende Tragen von FFP2 Masken ohne Ventil in Massenbeförderungsmitteln. Die Masken-Trage-Pflicht gilt damit unter anderem an Bord von Flugzeugen und auch an allen österreichischen Flughäfen. Bei Austrian Airlines selbst ist die Regelung aktuell nicht befristet und vermutlich wird man die FFP2 Maske sehr weit über den 3. Februar bei Austrian Airlines tragen müssen.

Hiervon geht auch der Vorstand von Austrian Airlines, Jens Ritter, aus:

Reisen und Gesundheitsschutz gehen Hand in Hand. Die umfassenden Schutzmaßnahmen an Bord werden vom großen Teil unserer Passagiere problemlos akzeptiert und umgesetzt. Ich bin überzeugt davon, dass die FFP2 Maske schnell zum neuen Reisebegleiter werden wird.

Grundsätzlich ist das Risiko, sich während einer Flugreise mit dem Virus anzustecken, sehr gering. Flugzeuge sind mit Filtern ausgestattet, die die Kabinenluft von Verunreinigungen wie Staub, Bakterien und Viren befreien.

FFP2 Maskenpflicht an Bord aller Austrian Airlines Flüge | Frankfurtflyer Kommentar

In Deutschland wurde auch schon mehrfach darüber diskutiert, ob eine FFP2 Maskenpflicht sinnvoll ist und in Bayern ist diese auch wie in Österreich Realität. Wie hoch der Vorteil einer FFP2 Maske ist, wenn alle Passagiere in einem Flugzeug diese tragen, kann ich persönlich nicht bewerten, allerdings ist die Ansteckungsgefahr im Flugzeug nach der aktuellen Studienlage besonders gering, was mit der massiven Luftumwälzung zusammenhängt.

Doch auch wenn kaum Ansteckungen im Flugzeug bekannt sind, trage ich inzwischen auf all meinen Flügen, sowie davor und danach am Flughafen durchgängig eine FFP2 Maske. Diese sind zwar tatsächlich etwas unangenehmer als OP Masken, allerdings geben sie mir persönlich ein zusätzliches Gefühl der Sicherheit und bisher habe ich Langstreckenflüge mit der Maske problemlos überstanden.

26 Kommentare

  1. Unser Meisterjournalist mit Doktortitel hätte Werbe-Texter werden sollen. Schon wieder eine clickbait Überschrift!

    Es gibt eben KEINE FFP2 Maskenpflicht, allein deshalb weil die nach z.B. deutschem Recht im professionellen Bereich maximal für 75min genutzt werden darf und danach für mindestens 30min keine Maske (oder eine, die nicht soviel filtert) genutzt werden muss.

    In Österreich dürften ähnliche Vorschriften gelten. Genau deshalb schreibt weder die AuA noch die Mutter LH ihren Mitarbeitern oder Gästen die FFP2 Masken vor.

    Ja, wird im Text wieder konkretisiert aber das ist genau diese sensationsgeile Darstellung. So wie die Bilder von stampelden Särgen, die manche Websites hinter die Meldung legen „Infektionszahlen gehen weiter zurück, aber die Toten!!!!!!“

    Muss das wirklich sein?

    • Hallo Jimmy ,verschone Deine Tastur und uns mit diesen Unwahrheiten !
      Es gibt kein Gesetz für die Tragedauer der FFP2 Masken ,es gibt nur
      eine Empfehlung des Arbeitsschutzes für diese 75 Minuten .
      Wenn eine Airline eine Pflicht für das Tragen einer FFP2 Maske vorschreibt,
      dann ist das eben eine Pflicht !
      Christophs Artikel ist völlig in Ordnung , wenn Du es auch nicht wahrhaben
      willst !

      • eine Vorschrift einer Berufsgenossenschaft kommt einer gesetzlichen Vorschrift gleich!

        Die Anforderungen an den Arbeitsschutz sind in der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) im August konkretisiert worden.

        Es können nicht andere Regeln für die arbeitenende FA geben als für Fluggäste

    • Sorry Jimmy aber jetzt verfällst du hier sehr deutlich den FAKE News und verbreitest nur noch Unwahrheiten. In Österreich gibt es diese Pflicht und dieser unterliegt auch Austrian Airlines. Die Beförderungsbedingungen sind angepasst worden und wer keine FFP2 Maske tragen will, der fliegt einfach nicht mit UND bekommt auch schon am Airport Wien große Probleme.

      An dem Beitrag gibt es in dieser Hinsicht nichts zu korrigieren und es wurde auch nichts relativiert.

      Christoph

  2. Die Sauerstoffsättigung fällt nachweislich auf Flügen und die Herzfrequenz steigt – alles bekannt. Die FFP 2 Masken auf einem mehrstündigen Flug für alle Passagiere vorzuschreiben ist äußerst bedenklich, da es auch hier wieder nachweislich zu einem Abfall der Sättigung kommt, die Maske durchfeuchtet wird und dann das gesamte Anliegen ad absurdum geführt wird. Wenn es denn diese Pflicht bei Australien Airlines gibt,werden Patienten ab Mitte 40 teils schwerwiegende gesundheitliche Probleme bekommen. Wer diese Regelung erlassen hat, hat zumindest keine Ahnung von Medizin…

    • Hallo Sascha,

      Ja ich sehe das auch nicht ganz unkritisch, allerdings sollte man aktuell wohl wirklich nur noch fliegen, wenn es unbedingt sein muss und dies will man in Österreich und auch in Deutschland sehr deutlich unterstreichen. Bei FFP2 Masken gilt auch, dass diese auf einem Langstreckenflug mindestens ein mal, am besten alle 4 Stunden getauscht werden sollten.

      Ich habe mehrere Flüge mit FFP2 Maske, auch Langstrecken über 10 Stunden bisher gemacht und kann sagen, dass man es durchaus überlebt und aushält, aber man merkt es. Die OP Masken sind deutlich angenehmer zu tragen und quasi keine spürbare Einschränkung. Wie problematisch diese Regelung für Personen sind, die gewisse, gesundheitliche Beschwerden haben, kann ich nicht beurteilen. Ich habe nach einem Langstreckenflug aber schon direkt einen COVID Test für den Rückflug gemacht und meine Vitalzeichen (Puls, Blutdruck und Blutsauerstoff) waren alle absolut normal, obwohl ich die Maske seit 12 Stunden nur für sehr kurze Momente abgenommen habe, z.B. um etwas zu trinken oder um sie zu wechseln. Aber das gilt wie gesagt für mich und nicht zwingend für jeden Passagier.

      Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man solche Regeln kritisch diskutieren kann und sollte.

      LG
      Christoph

    • Ooops, mein Fehler: die AuA erlaubt keine anderen Masken als FFP2, also ist die Überschrift doch 100% korrekt. Tut mir leid, bitte löschen!

      Danke Sascha, wenn es einer sagt, der nicht Jimmy genannt wird, nehnmen es die Teilnehmer hier ggf. ernster?

      Es gibt nicht ohne Grund die 75min Regel + 30min Aussetzen (oder andere leichtere Maske) in deutschen Arbeitsgesetzen.

      Das können wir hier nicht ändern, aber wir können es kommentieren und unsere Ansicht kund tun.

      • Ich währe sehr überrascht, wenn das Infektionsschutzgesetzt, welches weitreichende Eingriffe in Grundrechte erlaubt, von einem Arbeitnehmer Schutzgesetz, bzw. wie du schreibst sogar nur von einer Vorschrift der Berufsgenossenschaft (welche natürlich NICHT den Stellenwert eines Gesetzes hat) ausgehebelt wird.

        Ich würde mir bei dir wünschen, dass du sachlicher hier kommentierst. Du darfst deine Meinung haben, aber sie immer als absolute Wahrheit darzustellen sorgt leider dafür, dass eine Diskussion unmöglich ist.

        • Aha, bestimmte Gesetze stehen über anderen Gesetzen? Interessante Rechtsaufassung?

          Meines Wissen steht allein die Verfassung (Grundgesetz „constitution“) über allen Gesetzen.

          Es ist nicht nachzuvollziehen, wie die letzen Wochen allerlei Grundlagen unseres Rechtssystems einfach ignoriert wurden. Man muss Grundrechte einklagen weil die Exekutive es nicht für notwendig erachtet, diese zu respektieren. Ja unser Rechtsstaat funktioniert (noch), aber allein die Tatsache, dass es notwendig ist „Grundrechte“ einzuklagen, sagt alles.

          Verhältnismässigkeit ist nicht erkennbar. Mit einer grundsätzlichen FFP2 Maskenplficht (will sagen: du must die Maske während des gesamten Aufenthalts an Bord auf haben, keine Alternative ist erlaub) erlaubt sich die Exekutive in Austria eine Vorgabe, die jeglicher medizinischer Grundlage widerspricht und die nicht gedeckt ist, von arbeitsmedizinischen bzw. berufsgenossenschaftlichen Vorgabem, die auch in Österreich in ähnlicher Form gelten!

          • Hallo Jimmy,

            JA Gesetze können sich gegenseitig aushebeln und eines kann vorrangig sein, das ist und war schon seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland so.

            Deine Rechtsauffassung hast du nun kundgetan, bitte klage es durch und trage deine Argumentation einem Gericht vor. Hier ist nicht dein Forum hierfür.

            Danke!

  3. Auf den Flug von Stuttgart nach Wien am 28.01, gab es weder vor dem Boarding noch bei der Ansage der Flugcrew ein Wort zur FFP2 Maskenpficht. Bei der Information der Crew wurde lediglich auf eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hingewiesen.

    Ich hatte mich schon gewundert, warum 4 Passagiere mit dem regulären Mund-Nasen-Schutz an Board waren.
    Nach ca. 10 Minuten Flugzeit hat die Crew Ihren Fehler bemerkt und hat den 4 Passagieren eine FFP2 Maske gegeben.

    Schon enttäuschend, zumal es bereits Tag 4 mit der „Pflicht“ war.

    • Das ist natürlich nicht gut, denn die Crew sollte hier besonders darauf achten, insbesondere da es in Wien am Flughafen sonst auch Ärger gibt.

      Auch wenn es möglicherweise der erste Flug seit der neuen Regelung für die Crew war (aktuell fliegen die ja auch nicht viel), sollten sie hierüber informiert sein und man stellt sich die Frage, was falsch gelaufen ist.

    • @Jimmy: anstelle die selbe und immer selbe Aussage zu wiederholen, die du nicht belegen kannst, warum tust du uns nicht den Gefallen und klagst das einmal durch? Dann hast du Gewissheit ob deine individuelle Ansicht des Österreichischen Rechtes korrekt ist.

      Oder du gehst nach Bayern, da herzt in Bus, Bahn und auch auf dem Bahnhof auch FFP2 Maskenpflicht und hier müssen Menschen diese Maske auch deutlich länger als 75 Minuten tragen.

    • Wie gesagt: Bitte klage es durch, wenn du deine Behauptung untermauern willst. Ich bin mir sicher, dass die Veränderung der Beförderungsbedingungen bei AUA sowohl durch deren Rechtsabteilung und eine externe Kanzlei geprüft wurden. Das sind keine Clowns die das machen und auch nicht auf der Basis von Vermutungen.

      Die haben sicherlich alle das zweite Staatsexamen mit mehr als 5 Punkten bestanden ;).

  4. @Christoph, wenn jeder mit der Begründung „Covid 19“ alle machen darf und man alles einklagen will sind wir auf dem falschen Weg!

    Die FFP2 Maskenpflicht ist in meine Augen pure Aktionsimus weil den Politikern nichts anderes mehr einfällt.

    Medizinische Masken als Mindestanforderung finde ich ausreichend und natürlich kann jeder selber entscheidein ob er mit einer Plastiktüte über dem Kopf (gar keine Partikel mehr rein – sicherer Tod nach ein paar Minuten) oder eine Gasmaske aus dem letzen Weltkrieg ins Flugzeug geht!

  5. nein, leider ist es diesem (worldpress?) System nicht möglich Beiträge zu editieren.

    Ich hatte das überlesen, dass ein ausschliessliche FFP2 Maskenpflicht wirklich gilt, kann das aber nicht editieren.

    Es bleibt die Frage, weshalb sich AuA das Recht rausnimmt, was Mutter LH aus den o.g. Gründen (Arbeitsrechtliche Vorschriften zum max Dauertragen von FFP2 Masken und Pause) bisher nicht durchgesetzt hatte.

    Das Thema ist nicht zu unterschätzen! Die ansonsten geltende FFP2-Maskenpflicht in Bayerischen Supermärkten wurde selbst in Bayern konkretisiert: Beschäftigte kann man das nicht vorschreiben (dort dürfen sie auch medizinische Masken nutzen) und ein Kunde dürfte selten länger als 75min einkaufen. Busfahren ähnlich, Langstrecke Zug kein Problem, weil man dann wieder aus Bayern raus ist und wieder medizinische Masken tragen darf.

    Flugzeug ist was anderes!

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