Gerichtsurteil: Downgrade der Reiseklasse berechtigt nicht zur Stornierung

Kein Premium Economy Sitz ist kein Stornierungsgrund. Symbolfoto: Robert

Fluggäste treffen sehr bewusst eine Entscheidung für eine bestimmte Reiseklasse. Wem die Holzklasse nicht komfortabel genug ist, der bucht sich in die teurere aber bequemere Business Class. Manchmal sind es auch gesundheitliche Gründe, die Reisende tiefer in die Tasche greifen lassen. Ein Gericht hat nun jedoch geurteilt, dass die gebuchte Reiseklasse kein so relevanter Bestandteil ist, um nach einem Downgrade eine Reise kostenfrei zu stornieren.

Zu welchem konkreten Fall wurde das Urteil getroffen?

Die Klägerin hatte eine Pauschalreise von Deutschland nach Kuba gebucht. Aus gesundheitlichen Gründen entschied sich die Klägerin dazu, den Flug in der Premium Economy-Klasse zu buchen. Für Hin- und Rückflug zahlte die Klägerin einen Aufpreis von 1.148 Euro im Vergleich zur Economy Class.

Vor der Reise informierte der Reiseveranstalter die Klägerin, dass die durchführende Fluggesellschaft keine Premium Economy Class mehr anbieten würde. Der Reiseveranstalter bot eine Entschädigung von 150 Euro pro Person an.

Das lehnte die Klägerin jedoch ab und forderte eine Stornierung der gesamten Reise sowie eine Erstattung der geleisteten Anzahlung in Höhe von 864,40 Euro.

Wo wurde der Sachverhalt verhandelt und wie urteilte das Gericht?

Der Fall landete ursprünglich vor dem Amtsgericht München. Dieses wies die Klage ab. Nun gab es einen Berufungsprozess, der das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichtes bestätigte.

Wie begründet das Amtsgericht München diese Entscheidung?

Das  Amtsgericht erklärt in seiner Urteilsverkündung: „Zwar bietet die Premium Economy Class unstreitig einige Vorteile gegenüber der Economy Class, insbesondere einen größeren Abstand der Sitze zueinander und damit größere Beinfreiheit. In Anbetracht dessen, dass der Flug aber bei einer Pauschalreise nur einer von mehreren Reisebestandteilen und im Vergleich zur gebuchten Reisezeit von elf Nächten auch nur von kurzer Dauer ist, stellt die Änderung der Beförderungsklasse gerade keine erhebliche Beeinträchtigung der Pauschalreise dar.“

Die gesundheitliche Einschränkung wurde dem Reiseveranstalter vorab nicht mitgeilt und so war sie auch kein Vertragsbestandteil. Die Klägerin hätte sich auch über die Buchung von XL-Sitzen oder einem Sitz in der Notausgangreihe helfen können.

Gerichtsurteil: Downgrade der Reiseklasse berechtigt nicht zur Stornierung | Frankfurtflyer Kommentar

Irgendwie ein Klassiker. Ein Richter, der ein mal im Jahr seinen Fuerteventura-Urlaub im All-Eco-Bomber startet, trifft ein Urteil über ein Downgrade der Reiseklasse. Das ist zwar irgendwie nachvollziehbar, da Richter nicht in allen verhandelten Sachverhalten Experten sein können, aber dennoch frustrierend. Denn zwar dürfte es nicht nur die Klägerin frustrieren, sondern auch alle Fluggäste, die zukünftig von einem Downgrade betroffen sind. Es öffnet kriminellen Fluggesellschaften Türen und Tore. Und mittlerweile wissen wir ja alle, wie kriminell es manche Fluggesellschaften treiben.

Ein Lichtblick bliebt: Das Urteil betriftt eine Pauschalreise, bei der der Flug nur ein Bestandteil des Gesamterlebnisses ist. Bei reinen Flugbuchungen könnte man daher zu einer anderen Einschätzung kommen.

Quelle: Focus.de

38 Kommentare

  1. Der Flug sei im Vergleich zur gebuchten Reisezeit „auch nur von kurzer Dauer“.

    Aha.

    Wer so urteilt, hat noch nie in seinem Leben zwischen 10 und 12 Stunden reine Flugzeit in der Economy verbracht.

    Und wenn die Reiseklasse nicht mehr von der Fluggesellschaft angeboten wird, dann hat man dieses zweifelhafte Vergnügen in beide Richtungen?

    Unglaublich, was Gerichte hierzulande entscheiden…

    • Durchaus vertretbar bei 11 Tagen Pauschalreise einen Reisemangel zu verneinen und damit ein Recht zur Kündigung abzulehnen.
      Aber Hauptsache mal wieder Gerichtsschelte…

      • Erfolgreich promoviert habe ich auch, wenngleich nicht in Jura.

        Wurden nur die Zeiten – ca. 11 Stunden vs. 11 Tage – ins Verhältnis gesetzt, oder auch die anteiligen Kosten für diese Pauschalreise?

        Beim Preisniveau auf Kuba für Hotels, Verpflegung, Transfers usw. dürften die Kosten für den Flug einen ganz erheblichen Teil des Gesamtpreises ausgemacht haben.

        Unabhängig von einer gesundheitlichen Einschränkung:

        In der Holzklasse an- und abzureisen, beeinträchtigt das Gesamterlebnis „Urlaub“ ganz erheblich. Diese Reise hätte ich so ebenfalls nicht durchgeführt.

        Ich bleibe dabei:

        Warum hier nicht im Sinne der Verbraucher, sondern zu Gunsten des Anbieters entschieden worden ist, bleibt unverständlich. Wer so urteilt, hat Langstreckenflüge in der Economy nicht am eigenen Leib erlebt und wohl nur die Zeiten gegeneinander abgewogen. Judex non calculat.

      • Nein, Vertrag ist Vertrag, und wenn der Reiseveranstalter nicht 100 % liefert, muss Storno immer kostenlos sein. Warum sympathisieren Richter mit Gangstern??? Keine Gnade mit ehrlosen Reiseveranstaltern.

  2. Das ist schon ein merkwürdiges Urteil. Zumindest das EU Gesetz zum Downgrade müsste doch Anwendung finden. Und da ist das doch eindeutig geregelt, was man zumindest als Entschädigung zu erwarten hat.

    Ist natürlich bei Pauschal komplizierter, wenn der Flugpreis nicht separat ausgewiesen ist.

  3. Es ist eine amtsgerichtliche Entscheidung (223 C 12146/23), die mittlerweile rechtskräftig ist.

    Ich kann der Pressemeldung des AG München nicht entnehmen, dass der Kläger das Urteil mit dem Rechtsmittel der Berufung angegriffen hat. Insoweit dürfte es sich hierbei um eine Entscheidung eines dt. AG handeln.
    Ich glaube ich lehne mich nicht aus dem Fenster, wenn ich sage, dass dies in der Rechtswissenschaft eher unbedeutend ist. Schließlich haben wir 638 Amtsgerichte in der Republik…
    Des Weiteren ist das AG München – unter Kollegen – bekannt sehr freundlich für die Reiseindustrie zu urteilen.

    • Nein, gerechtfertigt, wenn der Richter Mist baut, ist er auch allein dafür verantwortlich und wird persönlich haftbar gemacht. Das Urteil ist Rechtsbeugung.

  4. Der Artikel ist eine einzige Frechheit! Entschuldigung, aber nur weil meine gerichtliche Entscheidung ist nicht gleich falsch.

    §651 l BGB erfordert nun mal einen erheblichen Reisemangel. Wie bereits geschrieben wurde, ist es durchaus vertretbar diesen abzulehen im vorliegenden Fall und auf die gesamten 11 Tage Reisedauer abzustellen.
    Überzeugt mich auch nicht wirklich, aber ist akzeptabel.
    Mit Verlaub, wenn sich ein Content Creator nun einfach anmaßt 2 juritische Staatsexamen zu haben und diesen Fall rechtlich beurteilen zu können, wird dringend anheim gestellt eine Arztpraxis zu eröffnen.

      • Ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung von rechtlichen Belangen.

        Mal davon abgesehen, dass der Artikel keine Meinung äußert, sondern einen rechtlichen Sachverhalt bewertet.
        Und ja, da würde ich dir jeden Sachverstand absprechen. Beginnt offensichtlich bereits damit, dass nicht zwischen einem erstinstanzlichem und einem Berufungsurteil unterschieden werden kann.

        • Dein mangelnder Intellekt wird dadurch ersichtlich, dass Du zuvor den gesamten Artikel als Frechheit kommentiert hast und nicht nur den Meinungsteil. Über den Kommentar kann man streiten, über die sachliche Wiedergabe des Inhalts jedoch nicht. Ganz schön viel Dummheit, für jemanden, der sich hier so aufbläht.

          Und auch nun liegst Du wieder falsch. Das Urteil wurde bereits 2023 gefällt und nun bestätigt. So steht es im Artikel. Zumindest für den durchschnittlichen kompetenten Leser (exklusive Dir).

          • Gut gebrüllt Löwe. Ich erspare dir und mir jetzt jeden Kommentar zu Max Frisch, denn dies dürfte dann an deine Grenze der eigenen Intelligenz stoßen.

            Sachliche Widergabe?

            „Es öffnet kriminellen Fluggesellschaften Türen und Tore. Und mittlerweile wissen wir ja alle, wie kriminell es manche Fluggesellschaften treiben“
            Sportliche Argumentation am Punkt.

            Oh Boy! Ich habe nirgendswo artikuliert, wann dieses Urteil verkündet wurde.
            Falls du jedoch mit deinen unzureichenden Ausführungen meinst, dass die Rechtskraft eines Urteils beinahe ein halbes Jahr braucht, nein tut es nicht. Nach Ablauf der Frist zum Rechtsmittel wird es rechtskräftig. Da muss niemand irgendetwas bestätigen. Aber Hauptsache mal etwas behaupten.

            Eins muss man dir aber lassen, du lebst getreu dem Motto „Stark behauptet – ist halb bewiesen. Alter Juristenspruch, kennst du nur nicht, weil du die Welt und die Rechtswissenschaft nur aus der Zeitung kennst.

          • Schau mal, ich bin ein Autor, der sich mit Themen aus dem Bereich Vielfliegerprogramme, Reisen und Fliegen beschäftigt. Ich bin und werde nie Experte im Bereich Rechtsprechung. Brauche ich auch gar nicht. Schon gar nicht um eine Meinung zu haben. Aber ich habe zumindest den Vorteil, dass ich die korrekte Rechtschreibung des Begriffs “Wiedergabe” kenne.

            Und ich stelle nochmals Deinen mangelnden Intellekt in den Fokus, weil Du weiterhin nicht lesen konntest, wo die Nachricht endet und der Kommentar beginnt. Und das, obwohl “Kommentar” drüber steht.

          • Nein Sebastian, da wurde nichts bestätigt. Es gibt nur ein Urteil.
            So steht es auch in der o.g Pressemitteilung.
            Ggf. gab es eine Rücknahme der Berufung, aber keine Bestätigung.
            Insoweit hast du Unrecht.

          • Das mag sein. Es ist nun rechtskräftig. Das ist für den Nachrichtengehalt der entsprechende Fakt, der zu diesem Artikel geführt hat.

    • Nein, die Reiseklasse ist immer wesentlich, sonst würde niemand Aufpreis zahlen. Niemand muss ein Downgrade akzeptieren, der Richter ist nicht ganz dicht und gehört aus dem Dienst entfernt. Das war glatte Rechtsbeugung.

    • nein, das ist nicht vertretbar, wenn ich einen Apfel kaufe, darf man mir auch keine Birne liefern. Wird nicht exakt geliefert wie bestellt, muss ich die Lieferung nicht annehmen, wir sind keine Bananenrepublik.

  5. Hauptsache nur die Ungenauigkeiten der Gegenseite aufzeigen. Eigene Fehler?
    Nicht vorhanden bzw. nicht erwähnenswert.
    Wäre sicherlich ein guter Vorsatz für eine Karriere als Jurist. Dafür fehlen dann
    leider die beiden Staatsexamen.

    Man kann sich sicherlich mal verschreiben. Dummheit, Schlendrian und Ungenauigkeiten durch mehrere Artikel durchziehen, ist dann schon Vorsatz.

    Darüber hinaus auch Zeugnis der eigenen Ansprüche, die dann relativ gerade auf die Zielgerade der Dummheit abbiegen.
    Gestern ist die Senator Lounge eine Frist Class Lounge, heute ist es egal ob das AG oder LG entscheidet und morgen die Erde eine Scheibe.

    • Schau mal, von exakt dem
      erstgenannten Beispiel habe ich eine Ahnung. Die Senator Lounges gelten im Star Alliance Netzwerk als First Class Lounges. Und damit disqualifizierst Du Dich ein
      weiteres Mal. Aber im Grunde genommen finde ich es schön, dass Du Dich so intensiv mit meiner Arbeit auseinandersetzt. Das ist vermutlich etwas was wir nicht gemeinsam haben.

      • Leider sehr wahr.

        Aber Einsicht ist der erste Weg zur Besserung! Um dich mit meiner Arbeit zu beschäftigen, bräuchtest du halt ein Studium, welches du offensichtlich nicht hast.
        Traurig, aber menschlich.

        • Auch diesbezüglich bin ich sehr stolz, dass wir uns deutlich unterscheiden. Nein, ich habe nicht studiert und ich werte Menschen nicht ab, weil sie nicht studiert haben. Und trotzdem gehöre ich mit meinem Einkommen zu den Topverdienern in Deutschland. Und sitze hier auf der Terrasse meines Hauses in Spanien und schaue mir abwechselnd Meer, Mond und meine wundervolle Frau an, während ich zwischendurch die qualitativ hochwertigen Kommentare zu meinen Beiträgen durchlese (und auch Deine).
          Und was machst Du: Du sitzt mit Deinem Studium vor irgendeinem Endgerät und kommentierst frustriert Beiträge im Internet. Vermutlich während deine hässliche Frau schon drei Meter weiter auf der Couch neben Dir eingeschlafen oder vor drei Stunden allein ins Bett gegangen ist, während sich für Deine Arbeit niemand interessiert. Sorry, Dich so mit der Realität konfrontieren zu müssen. Reach for the stars.

          • Hallo Sebastian, hab mit gerade eure Konservationen durchgelesen und kann es nicht fassen.
            1. jeder hat andere Meinungen und du stellst hier Artikel vor und gibst deine Meinung dazu ab was gut ist
            2. Meinungsverschiedenheiten gibt es und ist normal, ich habe aber das Gefühl,dass du dich hier ganz schön beleidigen lassen musstest was ich echt schon Frech finde
            3. ihr macht hier einen tollen Job und ja auch das erzeugt Neid was leider nicht unüblich ist
            4. versuche, wenn es sich hochschaukelt wie in diesem Fall, es abprallen zu lassen, da du es m. E. nicht nötig hast dich auf dieses Niveau herab zu lassen

            Also weiter so und jedem dem es nicht passt darf sich gerne wo anders auslassen.

  6. … „wird dringend anheim gestellt eine Arztpraxis zu eröffnen“… Wie geht das? Jemandem dringend ein Vorhaben überlassen/freistellen? Das Verb ‚anheimstellen‘ klingt gut und gebildet, ist jedoch kein Synonym für ‚empfehlen‘ oder ‚anraten‘. Zudem schmälert konsequentes Ignorieren von grammatikalischen Regeln (i.d.F. Interpunktion) den durchaus humoristischen Ansatz Ihrer Ausführungen.

    An den Autor: Getroffene Hunde bellen. Wer etwas veröffentlicht, muss Gegenwind aushalten können. Einem Autor zu unterstellen, keine Ahnung zu haben, ist vollkommen legitim. Dem Leser mangelnden Intellekt zu unterstellen, ist jedoch ein absolutes NO-GO. Das gehört sich einfach nicht und lässt an der Seriosität der Plattform zweifeln.

    Pax tibi.

    • Klar der Verfasser „Lutz“ hätte etwas mehr Wert auf die Interpunktion legen können.
      Aber dies ändert nichts an der Tatsache, dass seine Ausführungen, zumindest juristisch, zutreffend und präzise sind. Außerdem steht es jedem Leser frei Fehler anzusprechen und auf Unstimmigkeiten hinzuweisen.

      Was der Autor dieses Artikels teilweise verschriftlicht und darüber hinaus auch eigene Fehler nicht einsehen möchte, lässt tief blicken und schmälert die eigene Leistung ganz erheblich.
      Des Weiteren ist absolut unzureichend auf Kritik mit einem persönlichen Angriff zu reagieren und dem Leser seinen Intellekt abzusprechen. Zumal die Ausführungen von Lutz durchaus erkennen lassen, dass dieses Argument, in seiner pauschalisieren, nicht stimmt.

      • Ja, die großen Philosophen haben ihre Diskussionen alle mit “dieser Artikel ist eine einzige Frechheit” begonnen und konnten den Kommentar nicht von eigentlichen Nachrichtenwert unterscheiden. Da erlaube ich mir auf jeden Fall mich dem Niveau meines Gesprächspartners anzupassen.

        • Doch ich glaube, dass konnten die Verfasser der Beiträge sehr gut sogar.
          Sie haben – zugegebenermaßen überspritzt – auf Fehler hingewiesen.

          Dies muss man aushalten. Darauf derart zu reagieren, ist leider unpassend.
          Vor allem „da erlaube ich mir auf jeden Fall mich dem Niveau meines Gesprächspartners anzupassen“ zeugt halt von mangelnden Einsichtsvermögen. Zur Eskalation gehören immer zwei.

          • Mir ist unklar, was so schwer daran zu verstehen ist, dass eine Meinung eine Meinung ist und man sich da partout nicht erlauben sollte diese als Fehler zu bezeichnen. Alles andere kam danach, um sich da irgendwie als Neunmalklug darzustellen. Was denkst Du denn, dass ich einsehen müsste, um dem Ganzen hier mal etwas Substanz zu geben?

    • Das seh ich ganz genau so, leider. Ein Blogautor sollte nicht rumpöbeln und Leser auf strafrechtlich relevantem Niveau beleidigen nur weil sein Artikel Kritik erntet. Nein, auch dann nicht wenn die Kritik unsachlich ist. Wenn Sebastian das nicht kann ist er aus meiner Sicht ungeeignet für diese Rolle.

      • Siehst Du, das ist Deine Meinung. Genauso wie ich meine Meinung zu Hansi oder wie auch immer er hieß hatte. Und wie es meine Meinung ist, dass ich glaube Du solltest aufhören solch ein krasses Zeug zu rauchen, dass Dich dazu bringt hier von “strafrechtlich relevantem Niveau” zu schreiben.
        Ich weiß, dass es manchmal schwierig zu verstehen ist, dass ich nicht immer bei allem glatt geleckt bin und mir jeden bullshit gefallen lasse. Aber das ist nun mal die Realität. Niemand zwingt Dich dazu, Dich mit dieser Wahrheit zu beschäftigen.

        • Niemand verbietet dir deine Meinung zu haben, nur bist du meiner Meinung nach als Blogautor ungeeignet wenn du (regelmäßig) ausfällig wirst. Du schadest dem Blog insgesamt mehr als dass du ihm nützt.

          Und natürlich ist es strafrechtlich relevant wenn du beleidigende Äußerungen tätigst oder wenn du ehrverletzende Tatsachenbehauptung verbreitest, die sich nicht sicher beweisen lassen oder sich als falsch beweisen lassen („aufhören solch ein krasses Zeug zu rauchen“).
          Nur weil das Antragsdelikte sind und du das Glück hattest, dass hier alle entspannt genug sind, heißt es nicht dass es nicht strafbar ist.

          Damit will ich niemanden dazu aufrufen dich anzuzeigen, auf keinen Fall, ich möchte dich nur animieren darüber nachzudenken ob es so schlau ist, für dich persönlich und auch für den Blog, am laufenden Bande Leser dieses Blogs zu beleidigen oder zu verleumden.

      • Nur weil der Lutz den Rechtsbeugungsrichter in Schutz nimmt , hat er nicht Recht. Das Urteil ist glatte Rechtsbeugung und Unrecht.

  7. Anteil der Gesamtreise hin oder her, aber:
    – „Für Hin- und Rückflug zahlte die Klägerin einen Aufpreis von 1.148 Euro im Vergleich zur Economy Class.“
    – „Der Reiseveranstalter bot eine Entschädigung von 150 Euro pro Person an.“

    Das ist der Punkt, der moch hier wunder.
    Den Rest finde ich auch nicht fair, aber wohl zulässig.
    Oder konnte nachgewiesen werden, dass der Aufpreis beim Hinflug nur 300€ Betrug und beim Rückflug fast 1000€?

    Das wäre hier schon interessant, geht aber aus der Veröffentlichung nicht hervor.

  8. Hä, irgendwas an dem Artikel stimmt wohl nicht. Der Kunde zählt für PremiumEco einen Aufpreis von 1.148 Euro im Vergleich zur Economy Class und bekommt vor Reiseantritt eine Entschädigung von 150 Euro an???? Da fehlt wohl die Rückvergütung des Aufpreises, oder?
    Bitte diesen Artikel überarbeiten!

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