Gerichtsurteil: Downgrade der Reiseklasse berechtigt nicht zur Stornierung

Kein Premium Economy Sitz ist kein Stornierungsgrund. Symbolfoto: Robert

Fluggäste treffen sehr bewusst eine Entscheidung für eine bestimmte Reiseklasse. Wem die Holzklasse nicht komfortabel genug ist, der bucht sich in die teurere aber bequemere Business Class. Manchmal sind es auch gesundheitliche Gründe, die Reisende tiefer in die Tasche greifen lassen. Ein Gericht hat nun jedoch geurteilt, dass die gebuchte Reiseklasse kein so relevanter Bestandteil ist, um nach einem Downgrade eine Reise kostenfrei zu stornieren.

Zu welchem konkreten Fall wurde das Urteil getroffen?

Die Klägerin hatte eine Pauschalreise von Deutschland nach Kuba gebucht. Aus gesundheitlichen Gründen entschied sich die Klägerin dazu, den Flug in der Premium Economy-Klasse zu buchen. Für Hin- und Rückflug zahlte die Klägerin einen Aufpreis von 1.148 Euro im Vergleich zur Economy Class.

Vor der Reise informierte der Reiseveranstalter die Klägerin, dass die durchführende Fluggesellschaft keine Premium Economy Class mehr anbieten würde. Der Reiseveranstalter bot eine Entschädigung von 150 Euro pro Person an.

Das lehnte die Klägerin jedoch ab und forderte eine Stornierung der gesamten Reise sowie eine Erstattung der geleisteten Anzahlung in Höhe von 864,40 Euro.

Wo wurde der Sachverhalt verhandelt und wie urteilte das Gericht?

Der Fall landete ursprünglich vor dem Amtsgericht München. Dieses wies die Klage ab. Nun gab es einen Berufungsprozess, der das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichtes bestätigte.

Wie begründet das Amtsgericht München diese Entscheidung?

Das  Amtsgericht erklärt in seiner Urteilsverkündung: „Zwar bietet die Premium Economy Class unstreitig einige Vorteile gegenüber der Economy Class, insbesondere einen größeren Abstand der Sitze zueinander und damit größere Beinfreiheit. In Anbetracht dessen, dass der Flug aber bei einer Pauschalreise nur einer von mehreren Reisebestandteilen und im Vergleich zur gebuchten Reisezeit von elf Nächten auch nur von kurzer Dauer ist, stellt die Änderung der Beförderungsklasse gerade keine erhebliche Beeinträchtigung der Pauschalreise dar.“

Die gesundheitliche Einschränkung wurde dem Reiseveranstalter vorab nicht mitgeilt und so war sie auch kein Vertragsbestandteil. Die Klägerin hätte sich auch über die Buchung von XL-Sitzen oder einem Sitz in der Notausgangreihe helfen können.

Gerichtsurteil: Downgrade der Reiseklasse berechtigt nicht zur Stornierung | Frankfurtflyer Kommentar

Irgendwie ein Klassiker. Ein Richter, der ein mal im Jahr seinen Fuerteventura-Urlaub im All-Eco-Bomber startet, trifft ein Urteil über ein Downgrade der Reiseklasse. Das ist zwar irgendwie nachvollziehbar, da Richter nicht in allen verhandelten Sachverhalten Experten sein können, aber dennoch frustrierend. Denn zwar dürfte es nicht nur die Klägerin frustrieren, sondern auch alle Fluggäste, die zukünftig von einem Downgrade betroffen sind. Es öffnet kriminellen Fluggesellschaften Türen und Tore. Und mittlerweile wissen wir ja alle, wie kriminell es manche Fluggesellschaften treiben.

Ein Lichtblick bliebt: Das Urteil betriftt eine Pauschalreise, bei der der Flug nur ein Bestandteil des Gesamterlebnisses ist. Bei reinen Flugbuchungen könnte man daher zu einer anderen Einschätzung kommen.

Quelle: Focus.de

1 Kommentar

  1. Liebe Frankfurtflyer,
    geht es hier um das Thema Vielfliegen oder darum, wer jetzt mehr Durchhaltevermögen hat? Juristisch mag der eine Recht haben, für den ein oder anderen Vielflieger fühlt es sich halt unfair an.
    Aber es wäre super, wenn Ihr den Konflikt bei Facebook weiter austragt. Dafür wurde das Medium ja irgendwann geschaffen.
    Ich wünsche allseits einen guten Flug;-)

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