Italien ändert Rechtsgrundlage damit Arbeitsgerichte nicht bei der Übernahme von ITA durch Lufthansa stören

ITA Airways verlängert den Status bei seinem Vielfliegerprogramm Volare. Foto: ITA

Lufthansa wollte schon lange in Italien eine eigene Airline haben und hat auch schon vor Jahren immer wieder für eine Übernahme von Alitalia geworben, aber nur unter der Voraussetzung, dass man die Airline grundlegend reformiert und keine Altlasten übernehmen muss. Mit ITA Airways hat man in Italien nun eine eigentlich komplett neue Airline geschaffen, die Lufthansa nun auch übernehmen will, allerdings machen die Altlasten von Alitalia nun der Regierung in Rom so viele Sorgen, dass man die Rechtsgrundlage geändert hat.

Dabei geht es um Arbeitsgerichtsprozesse in Italien, bei welchem ehemalige Alitalia Angestellte auf Wiedereinstellung durch ITA Airways klagen, da man sie als rechtlichen Nachfolger von Alitalia ansieht. Zwar wurden reihenweise dieser Arbeitsgerichtsprozesse von den Klägern verloren, aber in Rom und Mailand sind nun Arbeitsgerichte in drei Prozessen zu dem Schluss gekommen, dass die ehemaligen Alitalia Angestellten Ansprüche gegen ITA Airways haben und das droht den Lufthansa Deal zum Platzen zu bringen.

Lufthansa hat bei der ITA Airways Übernahme im Vertragswerk offensichtlich zugesichert bekommen, dass man bei einer übermäßigen Zahl an solchen Urteilen aus dem Deal wieder aussteigen könnte. Für ITA Airways wäre dies eine Katastrophe und auch Italien dürfte die Airline dann wohl nicht mehr ausreichend stützen um sie dauerhaft am Leben zu halten.

Die Argumentation der Regierung in Rom ist dabei nun aber auch recht einfach und schlüssig. Die EU Wettbewerbskommission hat als oberste Instanz der Wettbewerbshüter bereits festgestellt, dass es eine klare Trennung zwischen Alitalia und ITA Airways gegeben habe und daher ITA Airways nicht der wirtschaftliche Nachfolger von Alitalia ist.

Entsprechend hat die Regierung in Rom um Premierministerin Giorgia Meloni nun ein Auslegungsverordnung (im italienischen: norma interpretativa) erlassen, welche Hierüber auch bei allen Arbeitsgerichten im Lande Klarheit schaffen soll.

In Anbetracht der Tatsache, dass ein rechtswissenschaftlicher Gegensatz in der Frage entstanden ist, ob eine geschäftliche Diskontinuität zwischen Alitalia-Società Aerea Italiana und ITA-Italia Trasporto Aereo besteht oder nicht.

Im Einklang mit den Entscheidungen der Europäischen Kommission die Möglichkeit einer Kontinuität zwischen den beiden Unternehmen beim Übergang von Alitalia zu ITA ausschließt.

Die Regierung gibt mit dieser Auslegungsverordnung nun eine klare Anweisung für Gerichte, denn diese gilt nun als Rechtsquelle und ist verbindlich.

Italien ändert Rechtsgrundlage damit Arbeitsgerichte nicht bei der Übernahme von ITA durch Lufthansa stören | Frankfurtflyer Kommentar

In Italien und auch in Frankfurt will man die Übernahme von ITA Airways durch Lufthansa inzwischen unbedingt und entsprechend ist man in Rom auch nicht bereit hier Probleme entstehen zu lassen. Dies hat die Regierung um Giorgia Meloni mit der Auslegungsverordnung unmissverständlich klargestellte.

Weiterhin bleibt es aber spannend ob bei der Übernahme von ITA Airways nicht doch noch etwas schief geht und ob man im Zeitplan bleibt. Eigentlich soll zum Jahresbeginn die Übernahme von Lufthansa bereits vollzogen werden und bis jetzt hat Lufthansa die Übernahme wohl noch nicht offiziell in Brüssel angemeldet, wo eine Zustimmung erforderlich ist. Dies sei aber laut Lufthansa nur eine Formsache und man wäre im andauernden Austausch.

Danke: Aerotelegraph

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