Jetzt greift die EU-Kommission in den Streit zwischen Lufthansa und Condor ein

Ein Airbus A330-900NEO von Condor. Foto: Alex

Die Fehde zwischen Condor und Lufthansa um günstige Zubringerflüge ist noch nicht vorbei. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen den Zwang der Lufthansa, den eigenen Konkurrenten auf der Langstrecke mit Passagieren zu füllen, mischt sich nun die Europäische Union (EU) ein. Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission sorgen sich dabei besonders um eine Strecke.

Das Wichtigste auf einen Blick:
  • EU-Kommission prüft Wettbewerb: Die EU-Kommission untersucht die Auswirkungen der Beendigung der Lufthansa-Zubringerflüge für Condor
  • Eine Strecke betroffen: In den Fokus sind dabei die Flüge zwischen Frankfurt und New York geraten
  • Prüfung eingeleitet: Noch gibt es keine konkreten Auswirkungen für Condor und Lufthansa

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Condor war selbst einmal Teil der Lufthansa-Familie. Doch seit nun über 15 Jahren gehen die beiden Airlines getrennte Wege. Lange Zeit teilten sich die beiden Kontrahenten noch das Vielfliegerprogramm und wenn es um den Hub Frankfurt geht, starten beide Fluggesellschaften noch genau von dort ihre Langstrecken. Condor gelingt das seit Jahren durch einen weiteren Punkt, der beide Fluggesellschaften verbindet: Ein so genanntens Special-Pro-Rate Agreement (SPA), welches Lufthansa dazu zwingt, dem Urlaubsflieger auf Zubringerflügen äußerst günstige Tickets zu verkaufen.

Was ist ein Special-Pro-Rate-Agreement?

Ein Special-Pro-Rate-Agreement in der Luftfahrt ist eine spezielle Vereinbarung zwischen Fluggesellschaften, die es ihnen ermöglicht, Flüge zu einem reduzierten, vorgegebenen Tarif für bestimmte Kategorien von Passagieren (wie Mitarbeiter der Fluggesellschaften und deren Familienangehörige) zu buchen. Diese Abkommen sind oft Teil von Interline- oder Codeshare-Vereinbarungen und dienen dazu, die Zusammenarbeit und die Vorteile für das Personal zu fördern.

Im Grunde muss es man „zwang“ Lufthansa dazu, günstige Zubringerflüge für Condor durchzuführen, lauten. Denn dem Kranich war diese Vereinbarung schon seit Jahren ein Dorn im Auge. Daher stritt man sich bis zuletzt auch durch mehrere Instanzen vor Gericht. Während es zwischenzeitlich eher positiv für eine Fortsetzung des SPA aussah, traf der Bundesgerichtshof kurz vor Weihnachten eine für Condor verheerende Entscheidung. Lufthansa konnte die Vereinbarung zu sofort stoppen. Der Urlaubsflieger musste unmittelbar einige Nordamerika-Flüge aus dem Programm nehmen. Und das, obwohl sich die Airline schon mit eigenen Zubringerflügen auf den GAU vorbereitet hatte. Christoph bewertete die Entscheidung des BGH sogar als möglichen Genickbruch.

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Nun gibt es unerwartet eine neue Wendung. Denn die Europäische Union ist auf den Fall aufmerksam geworden. In Brüssel sorgt man sich um den Wettbewerb. Nicht generell, sondern speziell auf der Strecke zwischen Frankfurt und New York. Dort würde ein Joint Venture zwischen Lufthansa, United und Air Canada eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Um das zu verhindern, wurden der Partnerschaft der Star Alliance Fluggesellschaften bereits im Mai 2013 Auflagen verordnet.

Diese Auflagen könnten nun Condor helfen. Denn die Airline hatte im Rahmen des Verfahrens am BGH bekannt gegeben, dass 25-30% der Passagiere auf der Langstrecke zwischen Frankfurt und New York zunächst auf einem Zubringer der Lufthansa gebucht sind.

Die EU-Kommission befürchtet großen Schaden, wenn Condor die Verbindung nicht mehr aufrecht erhalten kann. Eine konkrete Konsequenz für die beiden beteiligten Parteien hat das noch nicht, da die Wettbewerbshüter den Sachverhalt derzeit noch prüfen. Einen konkreten Termin, bis zu dem das abgeschlossen ist, gibt es noch nicht.

Unterdessen widerspricht Lufthansa den Ansichten der EU-Kommission. Die Fluggesellschaft will die Stellungnahme aus Brüssel in den kommenden Tagen jedoch prüfen.

Jetzt greift die EU-Kommission in den Streit zwischen Lufthansa und Condor ein | Frankfurtflyer Kommentar

Eine unendliche Geschichte spielt sich da zwischen Lufthansa und Condor rund um das Special-Pro-Rate-Agreement ab. Konnte Lufthansa zuletzt die günstigen Zubringerflüge für die Konkurrentin Condor endlich beenden, droht nun Unheil aus Brüssel.

Noch ist jedoch offen, welche Konsequenzen eine Brüsseler Entscheidung zu Lasten des Joint Ventures aus Lufthansa, United und Air Canada haben würde. Denn wenn es konkret bei Sorgen um die eine Verbindung ginge, könnte die EU-Kommission auch auf die Idee kommen, Lufthansa nur zu Zubringern für eben diese Strecke zu verpflichten. Oder umgekehrt Lufthansa zu der Einstellung zu bringen, dass sie eben nur Condor-Flüge nach New York füttern muss.

Ich denke jedenfalls derzeit nicht, dass die aktuelle Entwicklung der Gamechanger für Condor wird. So sehr wie ich Wettbewerb im Luftverkehr mag, so verrückt klingt doch dieses SPA, welches der Ferienflieger in den vergangenen Jahren nutzen konnte.

Was jedoch wiedereinmal klar wird: Die EU scheint Spaß daran gefunden zu haben, dem Kranich das Leben schwer zu machen. Zuletzt bewies man das im Rahmen des Einstiegs bei der italienischen ITA Airways.

Quelle: Aero.de

5 Kommentare

  1. Wieso gibt man den original Artikel nicht einfach richtig wieder statt mit falschen Behauptungen auf zu bauschen?
    Es geht nicht um Lufthansa (alleine) sondern um das Joint Venture dreier Airlines.

    Leute…man sollte (hier) nicht einfach alles glauben und dann kommentieren. Vielleicht mal eine zweite Information dagegen halten, wenn das vom Autor schon nicht richtig gemacht wird.

    • Ohne die EU – bei allem was man an ihr mit Recht kritisieren kann – sähe Dein Leben ganz anders aus, zB. wäre alles deutlich teurer und Deutschland nicht so reich (was derzeit leider verjuxt wird)

    • Zum Glück mischt sich die EU ein, denn ich bin an möglichst günstigen Preisen interessiert, egal ob das Lufthansa nun passt oder nicht.

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