Lufthansa schmeißt Fluggäste aus der First Class und muss nun zahlen

Die Lufthansa First Class in der Boeing 747 könnt Ihr weit vor dem Flug oder mit etwas Glück auch sehr kurzfristig buchen. Archivfoto: Frankfurtflyer.de

Profit über Kundenzufriedenheit, das scheint die konsequente Strategie der Lufthansa zu sein. So spürten es auch Fluggäste, die die einmalige Chance nutzen wollten, in der First Class besonders komfortabel nach Mallorca zu fliegen. Lufthansa setzte sie einfach in die Business Class um. Zu Unrecht, wie das Amtsgericht Frankfurt nun urteilte.

Vielleicht erinnert Ihr Euch noch an den Hintergrund dieser Geschichte. Lufthansa setzte damals eine Boeing 747 auf ausgewählten Flügen nach Mallorca ein. Und wer Business Class buchte, hatte auch die Gelegenheit, sich einen der begehrten Sitze in der First Class zu reservieren. Nun ja, bis Lufthansa sich dazu entschied, alle Passagiere von den gebuchten First Class-Sitzen zu schmeißen und diese nochmals gegen eine Sitzplatzgebühr zu verkaufen.

Doch nicht alle Fluggäste gaben sich damit zu frieden. Ein Paar hatte sogar geklagt. Und diese Klage wurde nun vor dem Frankfurter Amtsgericht verhandelt. Geklagt hatte ein Mann, der für 951,04 Euro für sich und seine Partnerin Business Class-Sitze in der Lufthansa 747 nach Mallorca kaufte. Die Sitze reservierte er sich in der First Class Kabine, die auf diesem Flug ebenfalls mit an Board sein sollte. Das war soweit alles korrekt und wurde damals sogar von Lufthansa aktiv beworben.

Lufthansa schmeißt Fluggäste aus der First Class und muss nun zahlen | Downgrade

Und wie bei vielen anderen Fluggästen, änderte Lufthansa einfach die Sitzplatzreservierung. Der Paar wurde auf Sitze in der Business Class downgegraded. Das wollte das Pärchen so nicht auf sich sitzen lassen und klagte. Und über diese Klage wurde nun entschieden. Lufthansa muss die Kunden finanziell entschädigen.

Statt First Class gab es nur einen Sitz in der Business Class.

Das Gericht urteilte, dass die Fluggesellschaft Lufthansa nicht berechtigt gewesen sei, dem Paar die neuen Plätze zuzuweisen. Begründet wurde das damit, dass der Sitzkomfort in der First Class und der Business Class unterschiedlich sei. 1.200 Euro Entschädigung wurde dem Paar zugestanden.

Ein Erfolg für die downgegradeten Fluggäste, aber kein 100% zufriedenstellendes Ergebnis. Denn der Mann klagte ursprünglich auf einen ersatzweisen Flug in der First Class nach San Francisco. Doch da spielte das Gericht nicht mit. Entschädigung ja, ein First Class Flug zu einem beliebigen Ziel als Kompensation, da ging das Amtsgericht Frankfurt jedoch nicht mit.

Lufthansa schmeißt Fluggäste aus der First Class und muss nun zahlen | Frankfurtflyer Kommentar

Ein Paar bucht extra einen Sonderflug mit der Boeing 747 von Lufthansa nach Mallorca. Es nutzt die Chance, sich bei der Buchung direkt Sitze im First Class Bereich der Airline zu reservieren. Die Freude darüber hielt nicht lang, denn Lufthansa führt ein Downgrade in die Business Class durch. Und muss dafür sie nun eine Entschädigung zahlen.

Ähnlich ging es seiner Zeit auch vielen anderen Passagieren. Doch nur wenige haben geklagt. Nun zeigt sich, dass sich eine Klage durchaus hätte lohnen können. Zwar wollte der Kläger gerne einen First Class-Flug auf der Langstrecke als Entschädigung erwirken, aber das war dem Amtsgericht Frankfurt dann doch zu dreist.

Was haltet Ihr von dem Urteil?

Quelle: fnp.de

45 Kommentare

  1. Ja. Ich hatte so einen Flug damals mit Reservierung in First schon im Warenkorb schon liegen. Dachte mir dann aber schon: „Na ob das was wird?“. Auch wollte ich mir die Anreise aus Wien nicht antun. Als das dann alles gecancelt, im Nachhinein mit Extra Gebühr verkauft und in einer Reportage auch noch als „Sitze in der First wurden verlost“, ausgegeben wurde, dachte ich mir noch was das für eine Sauerei ist. Gut dass die Klage durch ging. Hätte das auch so gemacht. Hoffe es haben andere auch so getan. Zuerst großartig bewerben, verkaufen, Geld einkassieren, Rückzieher machen und sich dann noch raus reden. Ganz großes Kino.

  2. Völliger Humbuck laut 2 anderen Berichten.

    Business Class gebucht. Konnten aufgrund des 747 8 First Class Sitze auswählen. Dann Flugzeugtypwechsel in 747 400 somit keinen First da.

    • Bitte noch einmal informieren. Es gab keinen Equipment Change, die 747-8 flog nach Malle. Die Sitze wurde nach der Zwangsumsetzung sogar wieder angeboten, nur dann gegen Aufpreis.

  3. Das der Kunde bei manchen nicht überall König ist, wissen wir alle. Aber Lufthansa sollte im eigenen Interesse ihren Umgang mit Ihren zahlenden Kunden überdenken und verbessern. Das sind auch Faktoren, die zu einer 5 Sterne Airline gehören.
    Service am und für den Kunden ohne wenn und aber. Man bricht sich wirklich nichts ab, wenn man mal die fünf gerade sein lässt.

  4. Solche Kunden braucht niemand! Sich rechtlich gegen diese fragwürdige Praxis zu wehren steht jedem frei. Aber dann auch noch so dreist zu sein einen Freiflug in Firstclass nach SFO zu beanspruchen, zeigt einfach nur, dass hier die Gier und nicht die Enttäuschung eher eine Rolle spielte. Ein Businessclass Ticket kaufen und eine kostenlose Firstclass Reservierung… Eine reife Anspruchshaltung!

    • Natürlich hat man diese Anspruchshaltung völlig zurecht, wenn es so von der Lufthansa beworben wird, Vertrag ist Vertrag! Wer sich wie Lufthansa nicht an den Vertrag hält, der wird verklagt, das muss so sein, da darf es kein Pardon geben!

      Das mit dem zusätzlichen First Class Flug nach SFO war nur die Retourkutsche, wenn Lufthansa unverschämt ist, dann ist es der Kunde eben auch!

      • Der Kunde hat einen Beförderungsvertrag für Businessklasse und nicht für die Firstclass. Für die Firstclass bestand lediglich eine Reservierung. Die LH ist ein Wirtschaftsunternehmen und kein Sozialamt. Woher wissen Sie eigentlich, dass die LH unverschämt war und woher resultiert der Anspruch für einen bezahlten Businessflug einen Firstclassflug zu erpressen? Fragen über Fragen…

        • Die Reservierung in der First Class ist natürlich ebenfalls ein Vertrag und Bestandteil des gesamten Beförderungsvertrags, was denn sonst? Muss man das dir oder der Lufthansa erst erklären? Nun, das Gericht hat es getan.

          Da die Lufthansa sich an den Reservierungsvertrag nicht halten wollte, war sie unverschämt, was denn sonst? Der Kunde hat dann entsprechend auch mal unverschämt reagiert.

  5. Business Class gebucht und gezahlt – Business Class bekommen. Wie kann man hier mehrfach von einem Downgrade sprechen bzw. schreiben? Im Umkehrschluss zu einem Upgrade müsste ja die Reiseklasse geändert worden sein. Ist sie aber nicht.

  6. Ich gebe Ihnen komplett Recht. Die Flüge waren in Business gebucht, diese Leistung wurde möglich gemacht. Ein Upgrading liegt immer im Ermessensspielraum der Airline.

    • Na fein, mit dieser Ansicht könnte man beim nächsten Mal die Business auch noch auf die PE und die vorderen Reihen der Eco „erweitern“. Tasting Heimat wird ja ausgeteilt, also wird die „Business“-Leistung erbracht.

      Seid ihr alle eigentlich auch so nachsichtig, wenn der im Restaurant bestellte Platz auf der Terrasse gegen den neben der Klotür zwangsgetauscht wird???

    • Nein, die Flüge wurden in der Business Class mit Sitz in der First Class gebucht, das war der Deal bei der Buchung und damit der Vertrag, daran hat sich Lufthansa nicht gehalten, also müssen sie zahlen, was denn sonst. So geht das im Rechtsstaat. Lufthansa muss das halt noch lernen.

  7. Fragt sich, ob es damals schon die Formulierung „Sitzplatzreservierungen sind unverbindlich“ gab und Teil des Beförderungsvertrages war. Bei allem lausigen Kundenservice von LH wäre das dann eine sehr zu Ungunsten von LH ergangene Entscheidung, auch wenn die sehr robuste Forderung der Klägerin (nach SFO in F for free) abgewiesen wurde. Ansonsten sind wir hier in EU noch gut dran. In Australien ist z.B. die Ankunftszeit NICHT Teil des Beförderungsvertrages!

    • Solche Ergänzungen im Kleingedruckten sind dann das Ergebnis derartiger Streitigkeiten. Zwei gewinnen – ein wenig, der angepeilte Jackpot war es dann ja doch nicht – und wir alle erhalten Nachteile. Sind jetzt eher winzige Nachteile, übersichtlicher machen sie die AGBs nicht.

  8. Natürlich war es ein LH-Fehler, die mit hoher Sicherheit von Anfang an geplanten aufpreispflichtigen First-Class-Sitze – so ein ganz klein wenig können auch LH-Mitarbeiter rechnen – umzugruppieren, nachdem der Fehler auffiel. Für meine Begriffe muss man so einen recht kleinen Fehler auch im Interese des Images aussitzen können.

    Unabhängig davon ist die Klage schlicht eine Unverschämtheit. Schadenersetz, o.K., aber ein vergoldetes Ticket? Da spielte vermutlich die Spekulation auf einen Vergleich mit.

    • Das zusätzliche Ticket nach SFO war nur die Retourkutsche auf das unverschämte Verhalten von Lufthansa. Wer wie Lufthansa unverschämt agiert, bekommt von den Kunden unverschämte Reaktionen, das ist doch klar. Ein Unternehmen, das seine Kunden unfair behandelt, das wird von seinen Kunden auch unfair behandelt.

  9. Wir lassen uns viel zu viel gefallen. Das ist genau wie die Emirates die wechseln einfach das Flugzeug von A380 auf 777 und man hat einfach Pech gehabt. Das man die A380 bewusst gebucht hat intressiert die nicht die sagen sie haben nur einen Flug von A nach B gebucht. Man kann auch nur in der höchsten Klasse kostenlos stornieren oder umbuchen

  10. Oh hier herrscht, aber einiges an Fehlinformationen.

    1. Wenn ich einen Vertrag mit dem Argument, Business buchen – First fliegen, bewerbe und damit auch verbindlich nach §145 ff. BGB anbiete, dann ist auch genau diese Leistung geschuldet. Daran ändert auch die Beförderungsbedingungen nichts, weil diese zumindest irreführend wären.

    2. Die nachträgliche Änderung der freier Sitzwahl zu bezahlten Sitzplätzen in der First Class war rechtlich nicht haltbar und verstößt eindeutig gegen geltendes Recht

    3. Die Forderung der Kläger nach einem kostenlos First Class Flug nach SFO ist tatsächlich bemerkenswert und m.E. auch unpassend. Es ist bereits schon vollkommend fraglich woraus sich so ein Anspruch ergeben sollte. Auf jeden Fall war ein Business Class Flug von Frankfurt nach Mallorca die geschuldete und fällig Leistung im Rahmen des Beförderunsgvertrages.
    Man muss, aber auch sagen, dass die Forderung nach einem kostenlosen First Class Flug bei weitem nicht die „frechste“ Forderung ist, die ich je vor einem deutschen Gericht erlebt habe. Auch dort gilt – fordern kann man erstmal vieles.

    • Zif. 3: es sollte wohl heissen
      Auf jeden Fall war ein FIRST Class Flug von Frankfurt nach Mallorca die geschuldete und fällig Leistung im Rahmen des Beförderunsgvertrages.

      An alle anderen Passagiere, die ebenfalls betroffen waren: Prüft einfach mal die Verjährungsfristen. Nach §§ 195, 199 BGB tritt die regelmäßige Verjährung nach 3 Jahren zum Ende des Kalenderjahres ein. Für alle Ereignisse aus 2020 besteht daher noch bis 31.12.2023 die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung.

    • In Deutschland ist es halt so, dass die Gerichte entscheiden, wer Recht hat und wer nicht. Auch wenn das subjektive Rechtsempfinden manchmal ein anderes ist.

    • Nein, wer wie Lufthansa die geschuldete und vertraglich vereinbarte Leistung (Business Class Flug in First Class Sitz) nicht liefert, der hat sicher Unrecht.

      • Ach, na ja. Das war nichts weiter als eine Spezialform der guten alten error fare.
        Wie souverän man als Firma mit einem solchen Versehen umgeht, ist sicher eine andere Frage. So viele Flüge mit so vielen in Frage kommenden Plätzen waren es ja nicht.

        • eigentlich gerade keine Error Fare. Wenn LH das spezielle Angebot bewirbt, machen das Bevollmächtigte im vollen Bewusstsein. Die spätere Änderung ebenfalls

  11. Leider ist es bei Qatar genauso bei dem Qsuite Glücksspiel. Ich hatte von 4 Sektoren 3 mit Qsuite gebucht und auch dementsprechend mehr gezahlt, die dann durch Fluzeugwechsel alle durch andere Sitze ersetzt wurden. Es gab weder eine Mail, noch eine Entschuldigung. Nur auf Anfrage gab es eine Entschuldigung, aber keinerlei Kompensation mit einem Hinweis auf das Kleingedruckte.

    • Nein, beides ist Kabinenklasse C. wenn LH ohne spezielle Werbung statt eines A330 mit einer A321 fliegt, hat der Fluggast eben Pech beides C

  12. Was für eine absonderliche Wortwahl: Lufthansa schmeißt…………..
    Wurde Gewalt angewendet oder jemand bei der „Landung“ verletzt oder sonstwas?
    Etwas mehr Niveau bitte!
    Dass das Verhalten von LH nicht in Ordnung war, keine Frage. Von sich aus eine Kpmpensation anzubieten wäre sicherlich besser gewesen.
    Dass man sich sein „Recht“ erkämpfen muss, ist heutzutage fast schon normal.

    Bitte hört auf mit diesem Lufthansa-Bushing! Es ödet mich so an.
    Es wird niemand gezwungen mit LH zu fliegen. Dass es so viele tun, wird schon seine Gründe haben.
    Einen schönen Tag noch.

    • Hallo Andreas,

      danke für dein Kommentar. Tatsächlich wird uns eher immer vorgeworfen, dass wir Lufthansa unberechtigt in den Himmel loben.
      Wenn du in einer Telefon-Warteschleife hängst und es plötzlich wieder Freizeichen gibt, wurdest du doch auch „aus der Leitung geschmissen“. Das sagt man einfach umgangssprachlich so, das hat nichts mit Bashing zu tun.

      LG Nicole

      • nein – ich stimme Andreas völlig zu. Hier geht es zu oft darum
        Leistungsträger oft unberechtigter weise schlecht zu machen. Das ist billige effekthascherei und hat mit seriöser berichterstattung leider nichts zu tun.

  13. Und wieviel Lebenszeit hat der Kläger jetzt mit der Klage verloren? Verfahren gewonnen, trotzdem wird bei ihm ein Frust bleiben. Ich habe mal irgendwo den Spruch gelesen: „ruhig bleiben, tief durchatmen, man kann nicht jeden erschiessen“. Da ist was d’ran.

  14. Ich persönlich finde es richtig, dass der Kläger hier dem Kranich „die Zähne gezeigt und zurückgebissen“ hat. Die Formulierung, die LH Oberen stellen den Profit über Kundenzufriedenheit und -wertschätzung teile ich in gewisser Weise. Wir reden hier immerhin von sogenannten Premiumpassagieren, wobei mir dieser Terminus allerdings grundsätzlich Sodbrennen bereitet (was sind dann Ecopassagiere? Pöbel?); gern verwendet in der LH Führungsriege spiegelt er mMn aber gut das dort vorherrschende Mindset wieder. Und wenn selbst dann noch bei dieser Klientel zusätzlich abkassiert werden soll und man sich erdreistet die Kundschaft von bereits bezahlten und reservierten Sitzen zu schmeißen, weil andere Kunden noch etwas mehr zahlen, dann sagt das sehr viel über die Geschäftsethik der LH Führungsmannschaft aus. Da kann die Belegschaft im Kundenkontakt noch so engagiert und motiviert sein, aber ein solch arrogantes und selbstgefälliges Verhalten macht sofort wieder alles zunichte. Wie sagt man doch so schön: der Fisch stinkt immer am Kopf zuerst.

  15. Kann mir das jemand erklären? Hat dieser Gast für einen First Class Seat bezahlt oder nur eine Business Fare gebucht und einen First Class Sitz reserviert?

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