Lufthansa schmeißt Fluggäste aus der First Class und muss nun zahlen

Die Lufthansa First Class in der Boeing 747.

Profit über Kundenzufriedenheit, das scheint die konsequente Strategie der Lufthansa zu sein. So spürten es auch Fluggäste, die die einmalige Chance nutzen wollten, in der First Class besonders komfortabel nach Mallorca zu fliegen. Lufthansa setzte sie einfach in die Business Class um. Zu Unrecht, wie das Amtsgericht Frankfurt nun urteilte.

Vielleicht erinnert Ihr Euch noch an den Hintergrund dieser Geschichte. Lufthansa setzte damals eine Boeing 747 auf ausgewählten Flügen nach Mallorca ein. Und wer Business Class buchte, hatte auch die Gelegenheit, sich einen der begehrten Sitze in der First Class zu reservieren. Nun ja, bis Lufthansa sich dazu entschied, alle Passagiere von den gebuchten First Class-Sitzen zu schmeißen und diese nochmals gegen eine Sitzplatzgebühr zu verkaufen.

Doch nicht alle Fluggäste gaben sich damit zu frieden. Ein Paar hatte sogar geklagt. Und diese Klage wurde nun vor dem Frankfurter Amtsgericht verhandelt. Geklagt hatte ein Mann, der für 951,04 Euro für sich und seine Partnerin Business Class-Sitze in der Lufthansa 747 nach Mallorca kaufte. Die Sitze reservierte er sich in der First Class Kabine, die auf diesem Flug ebenfalls mit an Board sein sollte. Das war soweit alles korrekt und wurde damals sogar von Lufthansa aktiv beworben.

Lufthansa schmeißt Fluggäste aus der First Class und muss nun zahlen | Downgrade

Und wie bei vielen anderen Fluggästen, änderte Lufthansa einfach die Sitzplatzreservierung. Der Paar wurde auf Sitze in der Business Class downgegraded. Das wollte das Pärchen so nicht auf sich sitzen lassen und klagte. Und über diese Klage wurde nun entschieden. Lufthansa muss die Kunden finanziell entschädigen.

Statt First Class gab es nur einen Sitz in der Business Class.

Das Gericht urteilte, dass die Fluggesellschaft Lufthansa nicht berechtigt gewesen sei, dem Paar die neuen Plätze zuzuweisen. Begründet wurde das damit, dass der Sitzkomfort in der First Class und der Business Class unterschiedlich sei. 1.200 Euro Entschädigung wurde dem Paar zugestanden.

Ein Erfolg für die downgegradeten Fluggäste, aber kein 100% zufriedenstellendes Ergebnis. Denn der Mann klagte ursprünglich auf einen ersatzweisen Flug in der First Class nach San Francisco. Doch da spielte das Gericht nicht mit. Entschädigung ja, ein First Class Flug zu einem beliebigen Ziel als Kompensation, da ging das Amtsgericht Frankfurt jedoch nicht mit.

Lufthansa schmeißt Fluggäste aus der First Class und muss nun zahlen | Frankfurtflyer Kommentar

Ein Paar bucht extra einen Sonderflug mit der Boeing 747 von Lufthansa nach Mallorca. Es nutzt die Chance, sich bei der Buchung direkt Sitze im First Class Bereich der Airline zu reservieren. Die Freude darüber hielt nicht lang, denn Lufthansa führt ein Downgrade in die Business Class durch. Und muss dafür sie nun eine Entschädigung zahlen.

Ähnlich ging es seiner Zeit auch vielen anderen Passagieren. Doch nur wenige haben geklagt. Nun zeigt sich, dass sich eine Klage durchaus hätte lohnen können. Zwar wollte der Kläger gerne einen First Class-Flug auf der Langstrecke als Entschädigung erwirken, aber das war dem Amtsgericht Frankfurt dann doch zu dreist.

Was haltet Ihr von dem Urteil?

Quelle: fnp.de

21 Kommentare

  1. Wir lassen uns viel zu viel gefallen. Das ist genau wie die Emirates die wechseln einfach das Flugzeug von A380 auf 777 und man hat einfach Pech gehabt. Das man die A380 bewusst gebucht hat intressiert die nicht die sagen sie haben nur einen Flug von A nach B gebucht. Man kann auch nur in der höchsten Klasse kostenlos stornieren oder umbuchen

  2. Oh hier herrscht, aber einiges an Fehlinformationen.

    1. Wenn ich einen Vertrag mit dem Argument, Business buchen – First fliegen, bewerbe und damit auch verbindlich nach §145 ff. BGB anbiete, dann ist auch genau diese Leistung geschuldet. Daran ändert auch die Beförderungsbedingungen nichts, weil diese zumindest irreführend wären.

    2. Die nachträgliche Änderung der freier Sitzwahl zu bezahlten Sitzplätzen in der First Class war rechtlich nicht haltbar und verstößt eindeutig gegen geltendes Recht

    3. Die Forderung der Kläger nach einem kostenlos First Class Flug nach SFO ist tatsächlich bemerkenswert und m.E. auch unpassend. Es ist bereits schon vollkommend fraglich woraus sich so ein Anspruch ergeben sollte. Auf jeden Fall war ein Business Class Flug von Frankfurt nach Mallorca die geschuldete und fällig Leistung im Rahmen des Beförderunsgvertrages.
    Man muss, aber auch sagen, dass die Forderung nach einem kostenlosen First Class Flug bei weitem nicht die „frechste“ Forderung ist, die ich je vor einem deutschen Gericht erlebt habe. Auch dort gilt – fordern kann man erstmal vieles.

    • Zif. 3: es sollte wohl heissen
      Auf jeden Fall war ein FIRST Class Flug von Frankfurt nach Mallorca die geschuldete und fällig Leistung im Rahmen des Beförderunsgvertrages.

      An alle anderen Passagiere, die ebenfalls betroffen waren: Prüft einfach mal die Verjährungsfristen. Nach §§ 195, 199 BGB tritt die regelmäßige Verjährung nach 3 Jahren zum Ende des Kalenderjahres ein. Für alle Ereignisse aus 2020 besteht daher noch bis 31.12.2023 die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung.

    • In Deutschland ist es halt so, dass die Gerichte entscheiden, wer Recht hat und wer nicht. Auch wenn das subjektive Rechtsempfinden manchmal ein anderes ist.

    • Nein, wer wie Lufthansa die geschuldete und vertraglich vereinbarte Leistung (Business Class Flug in First Class Sitz) nicht liefert, der hat sicher Unrecht.

      • Ach, na ja. Das war nichts weiter als eine Spezialform der guten alten error fare.
        Wie souverän man als Firma mit einem solchen Versehen umgeht, ist sicher eine andere Frage. So viele Flüge mit so vielen in Frage kommenden Plätzen waren es ja nicht.

        • eigentlich gerade keine Error Fare. Wenn LH das spezielle Angebot bewirbt, machen das Bevollmächtigte im vollen Bewusstsein. Die spätere Änderung ebenfalls

  3. Leider ist es bei Qatar genauso bei dem Qsuite Glücksspiel. Ich hatte von 4 Sektoren 3 mit Qsuite gebucht und auch dementsprechend mehr gezahlt, die dann durch Fluzeugwechsel alle durch andere Sitze ersetzt wurden. Es gab weder eine Mail, noch eine Entschuldigung. Nur auf Anfrage gab es eine Entschuldigung, aber keinerlei Kompensation mit einem Hinweis auf das Kleingedruckte.

    • Nein, beides ist Kabinenklasse C. wenn LH ohne spezielle Werbung statt eines A330 mit einer A321 fliegt, hat der Fluggast eben Pech beides C

  4. Was für eine absonderliche Wortwahl: Lufthansa schmeißt…………..
    Wurde Gewalt angewendet oder jemand bei der „Landung“ verletzt oder sonstwas?
    Etwas mehr Niveau bitte!
    Dass das Verhalten von LH nicht in Ordnung war, keine Frage. Von sich aus eine Kpmpensation anzubieten wäre sicherlich besser gewesen.
    Dass man sich sein „Recht“ erkämpfen muss, ist heutzutage fast schon normal.

    Bitte hört auf mit diesem Lufthansa-Bushing! Es ödet mich so an.
    Es wird niemand gezwungen mit LH zu fliegen. Dass es so viele tun, wird schon seine Gründe haben.
    Einen schönen Tag noch.

    • Hallo Andreas,

      danke für dein Kommentar. Tatsächlich wird uns eher immer vorgeworfen, dass wir Lufthansa unberechtigt in den Himmel loben.
      Wenn du in einer Telefon-Warteschleife hängst und es plötzlich wieder Freizeichen gibt, wurdest du doch auch „aus der Leitung geschmissen“. Das sagt man einfach umgangssprachlich so, das hat nichts mit Bashing zu tun.

      LG Nicole

      • nein – ich stimme Andreas völlig zu. Hier geht es zu oft darum
        Leistungsträger oft unberechtigter weise schlecht zu machen. Das ist billige effekthascherei und hat mit seriöser berichterstattung leider nichts zu tun.

  5. Und wieviel Lebenszeit hat der Kläger jetzt mit der Klage verloren? Verfahren gewonnen, trotzdem wird bei ihm ein Frust bleiben. Ich habe mal irgendwo den Spruch gelesen: „ruhig bleiben, tief durchatmen, man kann nicht jeden erschiessen“. Da ist was d’ran.

  6. Ich persönlich finde es richtig, dass der Kläger hier dem Kranich „die Zähne gezeigt und zurückgebissen“ hat. Die Formulierung, die LH Oberen stellen den Profit über Kundenzufriedenheit und -wertschätzung teile ich in gewisser Weise. Wir reden hier immerhin von sogenannten Premiumpassagieren, wobei mir dieser Terminus allerdings grundsätzlich Sodbrennen bereitet (was sind dann Ecopassagiere? Pöbel?); gern verwendet in der LH Führungsriege spiegelt er mMn aber gut das dort vorherrschende Mindset wieder. Und wenn selbst dann noch bei dieser Klientel zusätzlich abkassiert werden soll und man sich erdreistet die Kundschaft von bereits bezahlten und reservierten Sitzen zu schmeißen, weil andere Kunden noch etwas mehr zahlen, dann sagt das sehr viel über die Geschäftsethik der LH Führungsmannschaft aus. Da kann die Belegschaft im Kundenkontakt noch so engagiert und motiviert sein, aber ein solch arrogantes und selbstgefälliges Verhalten macht sofort wieder alles zunichte. Wie sagt man doch so schön: der Fisch stinkt immer am Kopf zuerst.

  7. Kann mir das jemand erklären? Hat dieser Gast für einen First Class Seat bezahlt oder nur eine Business Fare gebucht und einen First Class Sitz reserviert?

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.