Lufthansa schmeißt Fluggäste aus der First Class und muss nun zahlen

Die Lufthansa First Class in der Boeing 747 könnt Ihr weit vor dem Flug oder mit etwas Glück auch sehr kurzfristig buchen. Archivfoto: Frankfurtflyer.de

Profit über Kundenzufriedenheit, das scheint die konsequente Strategie der Lufthansa zu sein. So spürten es auch Fluggäste, die die einmalige Chance nutzen wollten, in der First Class besonders komfortabel nach Mallorca zu fliegen. Lufthansa setzte sie einfach in die Business Class um. Zu Unrecht, wie das Amtsgericht Frankfurt nun urteilte.

Vielleicht erinnert Ihr Euch noch an den Hintergrund dieser Geschichte. Lufthansa setzte damals eine Boeing 747 auf ausgewählten Flügen nach Mallorca ein. Und wer Business Class buchte, hatte auch die Gelegenheit, sich einen der begehrten Sitze in der First Class zu reservieren. Nun ja, bis Lufthansa sich dazu entschied, alle Passagiere von den gebuchten First Class-Sitzen zu schmeißen und diese nochmals gegen eine Sitzplatzgebühr zu verkaufen.

Doch nicht alle Fluggäste gaben sich damit zu frieden. Ein Paar hatte sogar geklagt. Und diese Klage wurde nun vor dem Frankfurter Amtsgericht verhandelt. Geklagt hatte ein Mann, der für 951,04 Euro für sich und seine Partnerin Business Class-Sitze in der Lufthansa 747 nach Mallorca kaufte. Die Sitze reservierte er sich in der First Class Kabine, die auf diesem Flug ebenfalls mit an Board sein sollte. Das war soweit alles korrekt und wurde damals sogar von Lufthansa aktiv beworben.

Lufthansa schmeißt Fluggäste aus der First Class und muss nun zahlen | Downgrade

Und wie bei vielen anderen Fluggästen, änderte Lufthansa einfach die Sitzplatzreservierung. Der Paar wurde auf Sitze in der Business Class downgegraded. Das wollte das Pärchen so nicht auf sich sitzen lassen und klagte. Und über diese Klage wurde nun entschieden. Lufthansa muss die Kunden finanziell entschädigen.

Statt First Class gab es nur einen Sitz in der Business Class.

Das Gericht urteilte, dass die Fluggesellschaft Lufthansa nicht berechtigt gewesen sei, dem Paar die neuen Plätze zuzuweisen. Begründet wurde das damit, dass der Sitzkomfort in der First Class und der Business Class unterschiedlich sei. 1.200 Euro Entschädigung wurde dem Paar zugestanden.

Ein Erfolg für die downgegradeten Fluggäste, aber kein 100% zufriedenstellendes Ergebnis. Denn der Mann klagte ursprünglich auf einen ersatzweisen Flug in der First Class nach San Francisco. Doch da spielte das Gericht nicht mit. Entschädigung ja, ein First Class Flug zu einem beliebigen Ziel als Kompensation, da ging das Amtsgericht Frankfurt jedoch nicht mit.

Lufthansa schmeißt Fluggäste aus der First Class und muss nun zahlen | Frankfurtflyer Kommentar

Ein Paar bucht extra einen Sonderflug mit der Boeing 747 von Lufthansa nach Mallorca. Es nutzt die Chance, sich bei der Buchung direkt Sitze im First Class Bereich der Airline zu reservieren. Die Freude darüber hielt nicht lang, denn Lufthansa führt ein Downgrade in die Business Class durch. Und muss dafür sie nun eine Entschädigung zahlen.

Ähnlich ging es seiner Zeit auch vielen anderen Passagieren. Doch nur wenige haben geklagt. Nun zeigt sich, dass sich eine Klage durchaus hätte lohnen können. Zwar wollte der Kläger gerne einen First Class-Flug auf der Langstrecke als Entschädigung erwirken, aber das war dem Amtsgericht Frankfurt dann doch zu dreist.

Was haltet Ihr von dem Urteil?

Quelle: fnp.de

24 Kommentare

  1. Ja. Ich hatte so einen Flug damals mit Reservierung in First schon im Warenkorb schon liegen. Dachte mir dann aber schon: „Na ob das was wird?“. Auch wollte ich mir die Anreise aus Wien nicht antun. Als das dann alles gecancelt, im Nachhinein mit Extra Gebühr verkauft und in einer Reportage auch noch als „Sitze in der First wurden verlost“, ausgegeben wurde, dachte ich mir noch was das für eine Sauerei ist. Gut dass die Klage durch ging. Hätte das auch so gemacht. Hoffe es haben andere auch so getan. Zuerst großartig bewerben, verkaufen, Geld einkassieren, Rückzieher machen und sich dann noch raus reden. Ganz großes Kino.

  2. Völliger Humbuck laut 2 anderen Berichten.

    Business Class gebucht. Konnten aufgrund des 747 8 First Class Sitze auswählen. Dann Flugzeugtypwechsel in 747 400 somit keinen First da.

    • Bitte noch einmal informieren. Es gab keinen Equipment Change, die 747-8 flog nach Malle. Die Sitze wurde nach der Zwangsumsetzung sogar wieder angeboten, nur dann gegen Aufpreis.

  3. Das der Kunde bei manchen nicht überall König ist, wissen wir alle. Aber Lufthansa sollte im eigenen Interesse ihren Umgang mit Ihren zahlenden Kunden überdenken und verbessern. Das sind auch Faktoren, die zu einer 5 Sterne Airline gehören.
    Service am und für den Kunden ohne wenn und aber. Man bricht sich wirklich nichts ab, wenn man mal die fünf gerade sein lässt.

  4. Solche Kunden braucht niemand! Sich rechtlich gegen diese fragwürdige Praxis zu wehren steht jedem frei. Aber dann auch noch so dreist zu sein einen Freiflug in Firstclass nach SFO zu beanspruchen, zeigt einfach nur, dass hier die Gier und nicht die Enttäuschung eher eine Rolle spielte. Ein Businessclass Ticket kaufen und eine kostenlose Firstclass Reservierung… Eine reife Anspruchshaltung!

    • Natürlich hat man diese Anspruchshaltung völlig zurecht, wenn es so von der Lufthansa beworben wird, Vertrag ist Vertrag! Wer sich wie Lufthansa nicht an den Vertrag hält, der wird verklagt, das muss so sein, da darf es kein Pardon geben!

      Das mit dem zusätzlichen First Class Flug nach SFO war nur die Retourkutsche, wenn Lufthansa unverschämt ist, dann ist es der Kunde eben auch!

      • Der Kunde hat einen Beförderungsvertrag für Businessklasse und nicht für die Firstclass. Für die Firstclass bestand lediglich eine Reservierung. Die LH ist ein Wirtschaftsunternehmen und kein Sozialamt. Woher wissen Sie eigentlich, dass die LH unverschämt war und woher resultiert der Anspruch für einen bezahlten Businessflug einen Firstclassflug zu erpressen? Fragen über Fragen…

        • Die Reservierung in der First Class ist natürlich ebenfalls ein Vertrag und Bestandteil des gesamten Beförderungsvertrags, was denn sonst? Muss man das dir oder der Lufthansa erst erklären? Nun, das Gericht hat es getan.

          Da die Lufthansa sich an den Reservierungsvertrag nicht halten wollte, war sie unverschämt, was denn sonst? Der Kunde hat dann entsprechend auch mal unverschämt reagiert.

  5. Business Class gebucht und gezahlt – Business Class bekommen. Wie kann man hier mehrfach von einem Downgrade sprechen bzw. schreiben? Im Umkehrschluss zu einem Upgrade müsste ja die Reiseklasse geändert worden sein. Ist sie aber nicht.

  6. Ich gebe Ihnen komplett Recht. Die Flüge waren in Business gebucht, diese Leistung wurde möglich gemacht. Ein Upgrading liegt immer im Ermessensspielraum der Airline.

    • Na fein, mit dieser Ansicht könnte man beim nächsten Mal die Business auch noch auf die PE und die vorderen Reihen der Eco „erweitern“. Tasting Heimat wird ja ausgeteilt, also wird die „Business“-Leistung erbracht.

      Seid ihr alle eigentlich auch so nachsichtig, wenn der im Restaurant bestellte Platz auf der Terrasse gegen den neben der Klotür zwangsgetauscht wird???

    • Nein, die Flüge wurden in der Business Class mit Sitz in der First Class gebucht, das war der Deal bei der Buchung und damit der Vertrag, daran hat sich Lufthansa nicht gehalten, also müssen sie zahlen, was denn sonst. So geht das im Rechtsstaat. Lufthansa muss das halt noch lernen.

  7. Fragt sich, ob es damals schon die Formulierung „Sitzplatzreservierungen sind unverbindlich“ gab und Teil des Beförderungsvertrages war. Bei allem lausigen Kundenservice von LH wäre das dann eine sehr zu Ungunsten von LH ergangene Entscheidung, auch wenn die sehr robuste Forderung der Klägerin (nach SFO in F for free) abgewiesen wurde. Ansonsten sind wir hier in EU noch gut dran. In Australien ist z.B. die Ankunftszeit NICHT Teil des Beförderungsvertrages!

    • Solche Ergänzungen im Kleingedruckten sind dann das Ergebnis derartiger Streitigkeiten. Zwei gewinnen – ein wenig, der angepeilte Jackpot war es dann ja doch nicht – und wir alle erhalten Nachteile. Sind jetzt eher winzige Nachteile, übersichtlicher machen sie die AGBs nicht.

  8. Natürlich war es ein LH-Fehler, die mit hoher Sicherheit von Anfang an geplanten aufpreispflichtigen First-Class-Sitze – so ein ganz klein wenig können auch LH-Mitarbeiter rechnen – umzugruppieren, nachdem der Fehler auffiel. Für meine Begriffe muss man so einen recht kleinen Fehler auch im Interese des Images aussitzen können.

    Unabhängig davon ist die Klage schlicht eine Unverschämtheit. Schadenersetz, o.K., aber ein vergoldetes Ticket? Da spielte vermutlich die Spekulation auf einen Vergleich mit.

    • Das zusätzliche Ticket nach SFO war nur die Retourkutsche auf das unverschämte Verhalten von Lufthansa. Wer wie Lufthansa unverschämt agiert, bekommt von den Kunden unverschämte Reaktionen, das ist doch klar. Ein Unternehmen, das seine Kunden unfair behandelt, das wird von seinen Kunden auch unfair behandelt.

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