Lufthansa verklagt No Show Passagier

Oft gibt es günstige Tarife ab dem Ausland und besonders bei Business Class Reisen spart man hier mehre hundert oder gar tausend Euro. Für den einen oder anderen ist es spannend, extra den Flug ab dem Ausland zu starten um so besonders günstig zu fliegen. Wer nun einen oder mehrere Flüge, wie zum Beispiel den Rückflug, verfallen lässt oder diese Flüge nicht wie gebucht antritt, gilt als No Show Passagier. Und genau solch einen No Show Passagiere verklagt Lufthansa gerade.

Lufthansa verklagt No Show Passagier | Beispiel

Verbindungen mit Start im Ausland sind oft günstiger, deswegen wird diese Möglichkeit von vielen genutzt um dann aber schon in Frankfurt oder München auszusteigen und nicht zurück ins Ausland zu fliegen bei der Rückreise. Wir möchten Euch ein Beispiel aufzeigen, dass vor einiger Zeit tatsächlich passiert ist.

Ein Passagier bucht Flüge mit Lufthansa von Oslo nach Los Angeles, weil diese in der Business Class besonders günstig sind. Die Flugreihenfolge ist: Oslo- Frankfurt- Los Angeles- Frankfurt- Oslo. Um nach Oslo zu kommen, hat der Gast sich ein One Way Ticket gebucht. Der Passagier hat den letzten Flug (Frankfurt nach Oslo) verfallen lassen und buchte sich ein Ticket nach Berlin, wo er wohnt – Und genau das ist nun das Problem! Der Passagier hat das letzte Flugsegment verfallen lassen und galt deshalb als No Show. Lufthansa hat gegen diesen Gast geklagt und sich auf die Beförderungsbedingungen berufen. Diese sind, in den Augen von Lufthansa, recht eindeutig:

Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte: wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten angetreten, werden wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren. Dabei wird der Flugpreis ermittelt, den Sie in Ihrer Preisgruppe am Tag Ihrer Buchung für Ihre tatsächliche Streckenführung zu entrichten gehabt hätten.

In einem Fall hat ein Passagier von der Lufthansa eine Nachforderung über 2.100 Euro erhalten. Wir haben bereits darüber berichtet. Dieser Fall ging letztlich vor Gericht. Lufthansa wurde darauf aufmerksam, weil der Passagier einen anderen Lufthansa Flug nach Hause gebucht hatte.

Das Urteil: Der Passagier bekam Recht und musste nicht nachzahlen. Laut dem Richterspruch ist der Weg der Nachberechnung in dem Fall nicht transparent genug gewesen – so der zuständige Richter:

Dies kann man glauben oder auch nicht. Denn eine Möglichkeit zur Überprüfung der Preisermittlung besteht nicht. Es ist in keiner Weise nachvollziehbar dargelegt, wie und über welche Parameter die Klägerin (Lufthansa) diesen Preis ermittelt hat.

Das Verfahren ist allerdings noch nicht zu Ende. Lufthansa hat Berufung eingelegt, wobei Prozessbeobachter sich sicher sind, dass Lufthansa auch hier verlieren wird.

Lufthansa verklagt einen no show Passagier | Zukünftig mehr Klagen?

Grundsätzlich dürfen Lufthansa und andere Airlines theoretisch den Flugpreis nachberechnen, wenn der Passagier einen oder mehrere Flüge absichtlich verfallen lässt. Ausnahme bilden wohl ausergewöhnliche Umstände oder Krankheit. Die Gestaltung von Flugpreisen ist allerdings derart untransparent, dass es fast nicht nachvollziehbar ist, wie eine solche Nachberechnung zustande kommt, daher hat das Gericht die Forderung von Lufthansa gegen den Passagier zurückgewiesen.

Es ist dennoch möglich, dass sich Airlines die Tariftricks zukünftig nicht mehr gefallen lassen und es vermehrt zu Klagen gegen Passagiere kommt, wenn sie das Schlupfloch nutzen. Dem stehen diverse europäische Verbraucherschutz-Organisationen gegenüber. Hier wird argumentiert, dass der Passagier das Ticket bezahlt hat und es unfair ist, es nicht so nutzen zu können wie er wolle, insbesondere wenn man bedenkt, dass man nur einen Teil der gekauften Leistung nutzt, wenn man das letzte Segment verfallen lässt. Der Airline wird es hier sehr schwer fallen, einen Schaden nachzuweisen, denn immerhin spart man sogar Geld, da man den Passagier nun nicht auf einem weiteren Flug befördern muss.

Sie Erfolgsaussichten einer Klage der Airline sind wohl nicht allzu groß. Insbesondere, wenn es um das letzte Segment einer Reise handelt. In anderen europäischen Ländern, wie z.B. Österreich, müssen Airlines einen Passagier sogar befördern, wenn dieser den Hinflug verfallen lässt und nur den Rückflug nutzen will.

Lufthansa verklagt No Show Passagier | Frankfurtflyer Kommentar

Für den Passagier sind Tickets ab dem Ausland spannend, da man einiges an Geld sparen kann. Die Position der Airlines ist in gewisser Weise auch verständlich. Man möchte vermeiden, dass Passagiere diese Schlupflöcher nutzen und stattdessen zu höheren Preisen ab dem Heimatmarkt buchen. Allerdings ist dies ungefähr so, wie wenn eine Supermarktkette ein Sonderangebot in einer bestimmten Filiale hat und man nur Kunden erlaubt dieses Angebot wahrzunehmen, wenn man max. 3 Kilometer von dieser entfernt wohnt.

Ich fliege meistens alle Segmente solcher Angebote ab, schließlich sammelt man hier auch Meilen und ist zu 100% vor solch fragwürdigen Nachforderungen geschützt. Wer es allerdings nicht macht, wird wohl auch zukünftig nicht viel zu befürchten haben, denn die Wahrscheinlichkeit, dass Lufthansa unterliegt, ist groß.

Danke an airliners.de

7 Kommentare

  1. Ich bin mittlerweile soweit, daß ich den letzten Flug ebenfalls abfliege. Dies insbesonders bei supergünstigen Angeboten wie z.B. DUB – SFO in C-Class mit SWISS über ZRH, oder PAR – SIN in F-Class über FRA mit LH und zurück via ZRH mit LX.
    So gibt es KEINE Diskussionen und ich erfliege erst noch 938, bzw. 2500 Meilen.
    Dass ich mich für einen allf. gebuchten Weiterflug, den ich beabsichtige nicht zu benützen, am Ticketschalter melde, versteht sich von selbst — so bin ich nämlich kein „Now Show“ !!

  2. Ich gehe davon aus, dass LH auch in der Berufung unterliegt. Nicht wegen den AGB´s, die mögen klar und deutlich sein, aber die Preisgestaltung sowie Berechnung ist nicht nachvollziehbar. Hier wird LH sicherlich keine Offenlegung vornehmen. Kann ja auch nicht sein, dass der „Restflug“ (wie hier im Fall FRA – Oslo) dann eine Preisdiff. von € 2.100,– vorliegt.
    Ich selber habe auch schon Auslandsticket gebucht, diese aber auch so abgeflogen.
    (letzte Buchung ATH – FRA – PVG – FRA – ATH in der FIRST)
    Denn erst nachdem ich alle Flüge (HIN & RÜCK) abgeflogen bin hat Miles & More mir meine Meilen komplett gut geschrieben. Ich gehe davon aus, dass man seine Meilen nicht bekommt, wenn man eine Strecke ausfallen lässt. Und auf diese Diskussion hätte ich keine Lust.
    Aber: Ich bin der Meinung, dass der Passagier solange nicht nachzahlen muss bis LH die Preiskalkulation offen legt. Denn sonst wäre für LH „Tür & Tor“ bei Nachberechnungen offen.

    • Jetzt dämmert mir, weshalb ich auf die Meilengutschrift für meinen zweitletzten Flug von NRT nach ZRH in der Business über 2 Monate warten mußte: Bin nicht nach MXP weiter geflogen, sondern habe in ZRH die Reise beendet ( habe mich jedoch am Schalter abgemeldet, was auch freundlich verdankt wurde).
      Es hiess: “ Flug bereits erfasst“, oder: “ Passagier nicht auf Passagierliste“.

  3. naja hier stehen die zusätzlichen Meilen für den Flug nach z.B. Oslo im Verhältnis zu zusatzkosten für den Heimflug.
    Die Klagen haben keine Aussicht auf Erfolg und nach paar Abfuhren vor Gericht werden die Airlines dies schnell lassen, da vor Gericht entstehen zusätzliche Kosten, auch wenn Streitwert nicht hoch ist, kommt da einiges zusammen.

  4. Beförderungsbedingungen hin oder her… Eine nicht Inanspruchnahme bezahlter Leistungen kann keinen Schaden auslösen solange dadurch kein Handlungszwang beim Leistungserbringer ausgelöst wird. Wer bestellt muss zahlen, klar… Aber wer dann nicht isst muss zusätzlich zahlen? Eher nicht. Bringt einfach Mal den gesunden Menschenverstand in die „Fliegerwelt“.

    • Sehe ich auch so. Ich verursache ja keinen “ Schaden “ …. ganz im Gegenteil: Da ich mich am Ticketschalter melde und das letzte Segment storniere, müsste die Airline froh darüber sein. Der frei gewordene Sitz kann nämlich nochmals verkauft werden!

  5. SELTSAM das eine in-transparente und offensichtlich hingefakte Flugpreisberechnung zu solchen Aktionen anregt. Mich hat es schon oft gestört das ein Flug von meinem Heimatflughafen zum Ziel teurer ist als ein Flug der noch weiter ist. Das KANN ja nicht günstiger sein. Unmöglich. Und da nutzt man kein „Schlupfloch“, sondern die Flugfirmen nutzen ihre halbe Monopolstellung aus und verarschen den Kunden. Soll die Lufthansa doch ihre verquere Kalkulation offenlegen und erklären wie es billiger sein kann wenn man einen zusätzlichen Flug dranhängt. Kranke Welt.

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