
Ein Zwischenfall in Frankfurt bringt das deutsche Nachtflugverbot erneut in die Diskussion. Am 3. Juli 2025 kam es am größten deutschen Flughafen zu einem aufsehenerregenden Zwischenfall. Flug NH203 der japanischen Fluggesellschaft All Nippon Airways aus Tokio musste kurz vor der Landung auf Anweisung des Towers durchstarten. Der Grund: Die Boeing 787-9 von ANA hätte 18 Sekunden zu früh aufgesetzt und wäre damit während des noch geltenden Nachtflugverbots gelandet.
🕒 ANA-Flug musste durchstarten – Landung wäre 18 Sekunden zu früh erfolgt
🔊 Mehr Lärm & Emissionen durch Durchstarten
🚫 Kein Ermessensspielraum: Regel gilt strikt von 23:00 bis 05:00 Uhr
Was ist passiert?
Der Linienflug NH203 verlässt den Flughafen Tokio Haneda (HND) jeden Abend um 21:40 Uhr Ortszeit und kommt planmäßig am nächsten Morgen um 5:20 Uhr in Frankfurt (FRA) an. Die Flugzeit ist mit fast 15 Stunden ziemlich lang, da der russische Luftraum überflogen werden muss.
Das Star-Alliance-Mitglied nutzt für den Flug Boeing 787 Dreamliner, ein solcher startete auch am 2. Juli 2025 pünktlich, die Flugzeit war leicht kürzer als geplant. Als sich der Jet am frühen Morgen Frankfurt näherte, wurde klar: Der geplante Touchdown hätte um 04:59:42 Uhr stattgefunden und wäre damit 18 Sekunden zu früh für eine Landung während des offiziellen Nachtflugverbots von 23:00 bis 05:00 Uhr.
Obwohl die Crew versuchte, die Geschwindigkeit zu drosseln, ordnete der Tower nur wenige Meter vor dem Aufsetzen das Durchstarten an. Das Flugzeug befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits auf ca. 400 Fuß Höhe und war also im finalen Anflug.

Ein paar Sekunden mit mehreren Konsequenzen
Die Entscheidung, die Landung zu verweigern, führte zu einer Verlängerung des Fluges um 16 Minuten. Die Maschine musste eine Warteschleife fliegen und einen neuen Anflug beginnen. Das führte nicht nur zu mehr Kerosinverbrauch und CO₂-Emissionen, sondern auch zu zusätzlichem Lärm. Ironischerweise ist also genau das passiert, was das Nachtflugverbot eigentlich vermeiden soll.
Die durch den Go-Around erzeugte Lärmbelastung war damit sogar höher als bei einer normalen Landung, da Triebwerke in der Durchstartphase mit deutlich mehr Schub arbeiten. Der Betreiber des Flughafens Fraport bestätigte den Vorfall:
„Zwischen 23:00 und 05:00 Uhr gilt ein Flugverbot. In dieser Zeit sind keine geplanten Starts oder Landungen erlaubt. Ausnahmen gelten nur bei medizinischen Notfällen oder sicherheitsrelevanten Gründen.“
Die Deutsche Flugsicherung erklärte das Vergehen und erläuterte, dass kein Ermessensspielraum besteht. Auch das Hessische Wirtschaftsministerium, das die Vorschriften erlassen hat, verweist auf die strikte Umsetzung des Nachtflugverbots.
Der Fall von Flug NH203 ist kein Einzelfall
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu ähnlichen Vorfällen. Erst im Juni musste ein Condor-Flug aus Palma de Mallorca nach Frankfurt-Hahn ausweichen, da die Landung in München nur wenige Sekunden nach Beginn des Nachtflugverbots hätte erfolgen sollen.
Mehrere Flüge von Eurowings und Ryanair mussten nach Hannover umgeleitet werden, nachdem die Maschinen wegen kleiner Verspätungen nicht mehr rechtzeitig in Berlin landen durften.
Der Vorfall entfacht erneut die Debatte über die Sinnhaftigkeit starrer Regelwerke. Während Lärmschutz ein berechtigtes Anliegen ist, zeigt der Fall von NH203, dass eine zu rigide Auslegung auch kontraproduktive Effekte haben kann. Es kommt zu höheren Emissionen und mehr Lärm durch das Durchstarten, und Crews werden zusätzlich belastet.
Regeltreu oder lächerlich? Condor kommt 10 Sekunden zu spät aus Mallorca und darf nicht mehr landen
Wenige Sekunden zu früh: Flug aus Tokio darf nicht landen und startet in Frankfurt durch | Frankfurtflyer Kommentar
Da kommen wieder die Gedanken, die es auch schon nach den letzten Vorfällen gab. Regeln sind wichtig und müssen eingehalten werden, das gilt natürlich auch bei leichten Abweichungen. Wo fängt man sonst an und wo hört man auf?
Auf der anderen Seite ist wieder die Frage nach dem gesunden Menschenverstand und den Auswirkungen. Sind 10 oder 18 Sekunden wirklich zu viel und rechtfertigt das eine solche Maßnahme? Auch wenn der Flug von ANA keinen solchen Rattenschwanz hinterhergezogen hat wie die Story von Condor: Den Vorfall hätte man vermeiden können.
Regeln und Realität: Wie seht Ihr das? Sind 18 Sekunden ein Problem – oder übertriebener Regelwahn? Hinterlasst einen Kommentar!
Grüne Ideologie gegen jedweden Sinn und Verstand!
Leider haben die Grünen in Hessen das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr.
Hat nichts mit den Grünen zu tun, aber danke, Grünenbashingman.
Tatsächlich stellt die SPD aktuell den Verkehrsminister.
Als ob das einen Unterschied macht 🤡
Sehr penibel, sehr deutsch und in der Handhabung absurd. Als das Nachtflugverbot kam, war klar, dass man es auch einhalten und durchsetzen muss. Am Anfang gab es ja airlines, bei denen man den Ei druck gewinnen konnte, dass sie ihre Rotationen so kanpp planten, dass es fast vorprogramiert zu Verstössen kommen musste. dem musste einnRiegel vorgeschoben werden.
Dennoch bedarf die Handhabung einer vernünftigen Regelung. wäre gan einfach zu machen: zB mit einem Korridor von plus/ minus 2 Min. Starts bzw Landungen wären dann noch zulässig. Darüber hinaus aber nicht mehr. Für die Anreiner wäre das ok, es sei denn man würde zu der Gruppe gehören, die jeden Tag die Uhr auf 23 bzw 5 Uhr programmierenn,um sich sofort beschweren zu können. Damit die Frage gleich beantwortet ist: ich wohne in Sachsenhausen und höre jedes Flugzeug bei Ost und Westwind. by the way: die mitten durch Sachsenhausen verlaufende Bahntrasse nervt weit mehr!!
Wenn man die 2 Minuten-Regel dann lesen wir hier demnächst: „Flugzeug durfte um 4h47:56 nocht landen, weil es 4 Sekunden zu früh war.“
Irgendeine Grenze gibt es einfach immer.
und die wird bei knapper Verfehlung immer zu Diskussionen führen.
Regeln sind gemacht, um eine verlässliche Umsetzung zu garantieren. Dies umzusetzen wird verantwortungsvollen, verantwortungsübernehemenden Menschen übergeben. Diese müßen auch verantwortungsvoll mit Verstand Ihre Aufgabe erfüllen. D.h., wenn 18 Sekunden Lärm, Ärger und Kosten verursachen, ist eine Regel immer noch erfüllt. Diese Verantwortung muß auf den Verantwortlichen vom Dienst übertragen werden. Wenn man die derzeitige Regel bei der Bundesbahn anwenden würde……..!?!!
Gute Nacht Deutschland!
Regeln unterliegen auch einer Verhältnismäßigkeit…und wenn man erwarten kann, dass da ein Flugzeug noch im Anflug ist, dann sollte man sich ernsthaft fragen, wieso man – bei aller Regelversessenheit – dieses Flugzeug überhaupt noch in Richtung Landebahn fliegen lässt.
Hat nicht jeder Wert auch einen Fehler/Toleranz? Also ein paar Minuten eines 15h Fluges sollten da doch drin sein. Man könnte eher die Fluggesellschaften, die eine Neigung zum Überziehen haben disziplinieren. Aber einmal um 5 Minuten überziehen sollte doch OK sein. Man denke auch mal an die Passagiere und deren dann eventuell folgenden Umwege. Auf der anderen Seite könnte die ANA auch ein bischen später aus Tokyo Haneda abfliegen und damit die Gefahr einer zu frühen Landung reduzieren. Ich fliege im November genau mit dieser Maschine (NH203). Laut Flugunterlagen sollte diese um 5:30 morgens ankommen. Die NH204 geht um 11:30 wieder zurück nach Haneda. Vielleicht spielt die Wartungszeit eine Rolle, dass man versucht lieber früher als später anzukommen. Wie auch immer. Ich wohne in der Nähe von Darmstadt und weiss, dass es 5 Uhr ist, wenn ich was fliegendes höre. Ich glaube es handelt sich dabei aber um abfliegende Flugzeuge, die Anflieger machen viel weniger Lärm und zudem noch woanders.
18s? Übertriebener Regelwahn. Man könnte der Behörde tatsächlich 15 min Ermessensspielraum einräumen, für den sie über eine Landung entscheiden darf. Nach einem Langstreckenflug ist die Besatzung mit Sicherheit eher am Ende ihrer Kräfte angelangt, auch wenn es eine redundante Cockpitbesatzung gibt.
Beim Fliegen ist alles minutiös getaktet und geplant. Piloten müssen sich auf den Flug vorbereiten und die Umstände des Start- und Zielflughafens, sowie aller Ausweichflughäfen für Zwischenfällte kennen. Wenn ich als Pilot Flying nun merke Gefahr zu laufen zu früh zu landen, aufgrund der Besonderheiten am Frankfurter Flughafen, warum trage ich dafür nicht Sorge und fliege halt eine Schleife oder Frage eine andere Anflugroute an die länger ist etc.
Sich hier darauf zu verlassen das es schon passt und im Zweifel Kulanz gewährt wird, finde ich viel schlimmer. Dadurch wurde die Maschine erst in diese Situation gebracht. Den Passagieren an Board wäre es wohl kaum aufgefallen wenn der Anflug etwas verändert wird.
Das sich danach an der Flugsicherung abgeackert wird, finde ich daher nur schwer verständlich.
Wo soll man die Grenze ziehen was noch im Rahmen ist und was nicht ? Wer steht dafür grade wenn Einwohner Klage erheben ? Die Klage bei 18s hat wird vielleicht noch abgewiesen, bei 56s dann vielleicht nicht mehr ? Das keiner in dieses Wespennest stechen möchte, kann ich absolut verstehen.
Nochmals, es ist nicht die Aufgabe der Flugsicherung sich überhaupt um das Thema Nachflugverbot zu kümmern, die ist ausschließlich für die Verkehrssicherheit da. Die Flugsicherung hat eine Landegenehmigung erteilt, damit basta. Sie darf nicht aus anderen Gründen, die nicht die Flugsicherheit betreffen, wieder aufgehoben werden, das ist illegal und unzulässig. Es käme auch niemand auf die Idee, Polizisten für das Aufsammeln von illegalem Müll einzusetzen, die Polizei ist ausschließlich für die Sicherheit da, den Müll muss jemand anderes einsammeln.
Das können Sie gerne gebetsmühlenartig wiederholen. Dennoch glaube ich nicht, dass die Flugsicherung in unregelmäßiger Regelmäßigkeit ihre Kompetenzen überschreitet.
Eine kleine Recherche meinerseits hat ergeben, dass die Flugsicherung einerseits für die Flugsicherheit zuständig ist, andererseits aber auch für einen rechtskonformen Ablauf aller Starts und Landungen. Und hier wird dann auch die rechtliche Grundlage liegen die Landeerlaubnis wieder zu entziehen. Denn eine Landung im Nachtflugverbot bewegt sich nicht mehr im rechtlich zulässigen Rahmen.
Aber wer weiß, vielleicht landet so ein Fall eines Tages tatsächlich mal vor Gericht.
Das sehe ich ähnlich. Es gibt genug Regeln und Ausnahmen.
Wer im Umfeld vom FRA den Traffic im Blick hat, wird sehen, dass nicht nur NH203 durchaus häufiger mal eine Zusatzschleife über Mittelhessen dreht, oder wenigstens etwas weiter ausholt, als erforderlich, um erst nach Betriebsbeginn auf der Landebahn aufzusetzen.
Solche Grenzfälle, in die eine wie in die andere Richtung werden einfach immer zu Diskussionen führen – beim 12h-Flug wird das wohl eher nicht passieren, auch wenn für ihn die selben Regeln gelten.
Das muss man dann aushalten, wenn man Regeln aushandelt und sie dann auch durchsetzt.
Ich unterstelle mal, dass das Manchem hier auf der Arbeit, im Verein oder zu Hause auch so geht.
Und jetzt frage ich euch: wer wird in diesen Situationen ernster genommen und respektiert – die, die die gemeinsamen Regeln einfordern und durchsetzen, oder die, die sowieso ständig und immer irgendwelche Ausnahmen zulassen?
Man sollte hier auch den Sicherheitsaspekt bedenken – auch wenn Durchstarten ein Routinemanöver ist, birgt es immer die Gefahr von Fehlern oder Problemen, gerade noch über 14 Stunden Flugzeit absolut unnötig.
In der Luftfahrt steht Sicherheit eigentlich an erster Stelle – außer natürlich, es geht um die ideologische Umsetzung sinnwidriger Regelungen. Muss es hier wirklich erst zu einem Unfall kommen, bis der Schwachsinn beendet wird?
Insgesamt halte ich diese starren Nachtflugregeln für völlig kontraproduktiv. Hier werden Anwohner geschützt, die zum Großteil völlig freiwillig in die Nähe eines großen Verkehrsflughafens gezogen sind. Die Durchgangsstraße und Bahnstrecke vor meinem Schlafzimmerfenster werden nachts auch nicht gesperrt.. Demgegenüber verliert der Luftverkehrsstandort Deutschland jährlich erhebliche Summen für diesen „Lärmschutz“ und wird auch im europäischen Vergleich immer weiter abgehängt.
Die Menschen sind aber zu dem Flughafen gezogen wissend, dass es ein Nachtflugverbot gibt. 😉
In meinen Augen hat hier jemand etwas zu optimistisch den Endanflug geplant. Der 5h-Betriebsstart ist nun mal bekannt. Eine Zusatzschleife oder reduzierte cruising speed schon im Vorfeld wären sicher Optionen gewesen.
Da war in meinen Augen jemand etwas zu optimistisch. Zumal die Ankunft für NH203 ohnehin erst für 5h20 anberaumt ist.
Ehrlich. So viel Planung sollte doch machbar sein? Ein paar Kilometer 850 statt 900 km/h? War vielleicht die genaue Ortung aus irgend einem Grund gestört?
Beide Fälle sind natürlich großer Schwachsinn. D a s ist wohl die deutsche eng ausgelegte und streng befolgte Bürokratie (ohne gesunden Menschenverstand), die von Herrn Bundeskanzler Merz ja reduziert werden soll
all die, die so ein Vorgehen gutheißen oder rechtfertigen, die nsdap wäre stolz auf euch gewesen.
Die NSDAP-Flugsicherung hätte den Achsen-Flieger auch um 3:00 AM landen lassen.
JAWOHL HAUPTMANN 🙂
Wenn man über 10.000 km fliegt und weiß, dass in FRA Regeln herrschen, dann ist genügend Zeit, sich darauf einzustellen.
die nsdap wäre stolz auf dich gewesen
Jemand wie der Gruber Georg, der gebetsmühlenartig und ohne Bezug solche Dinge äußert, statt zu akzeptieren, dass Menschen auch anderer Meinungen sein können, und diese dann ausdiskutieren, wäre der von ihm (nicht ganz korrekt) benannten Partei nach meinem Kenntnisstand sicher noch mehr willkommen gewesen.
Oder mit anderen Worten: Georg, bleiben Sie beim Thema und unterlassen Sie derartige haltlose Vergleiche.
mal zum Nachdenken: rein statistisch gesehen würde jeder Vierte, der/die sich hier bei Frankfurtflyer äußert eine Partei wählen, die derzeit als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft wird.
Auf der Strecke kann es durchaus immer wieder zu neuen Routenzuweisungen durch die entsprechenden Flugsicherungen kommen. Wenn kurz vor knapp nochmal ein neuer (schnellerer) Anflug dem Flieger zugewiesen wurde, dann kann man die 18s schon mal übersehen… Fakt ist aber, dass wegen diesen 18s, dem mit Passagieren besetzten Flugzeug ein zwar routiniertes aber doch unnötiges Manöver abverlangt wurde. Das zudem komplett entgegen der eigentlichen Maßnahme gerichtet war: Lärmschutz. Übrigens sollte alles +/- 1 Minute innerhalb einer nicht mal erwähnenswerten Toleranz liegen. Der Blitzer löst im Straßenverkehr auch nicht ab 0,1km/h Geschwindigkeitsübertretung aus. Obwohl man ja klar zu schnell gefahren ist…
Nein, es ist nicht Aufgabe der Piloten, ständig auf die Uhr zu schauen, ob sie zu früh ankommen. Wenn die Piloten die Landegenehmigung haben, was hier der Fall ist, dann müssen sie darauf vertrauen dürfen, dass sie auch landen dürfen. Die Schuld liegt ausschließlich bei der Flugsicherung, die erst die Landeerlaubnis erteilt hat und dann aus bürokratischem Grund widerrufen hat. Meines Erachtens machen sich die Verantwortlichen der Flugsicherung damit strafbar, denn sie haben völlig unnötig Unsicherheit in den Flug gebracht.