
Ein Zwischenfall in Frankfurt bringt das deutsche Nachtflugverbot erneut in die Diskussion. Am 3. Juli 2025 kam es am größten deutschen Flughafen zu einem aufsehenerregenden Zwischenfall. Flug NH203 der japanischen Fluggesellschaft All Nippon Airways aus Tokio musste kurz vor der Landung auf Anweisung des Towers durchstarten. Der Grund: Die Boeing 787-9 von ANA hätte 18 Sekunden zu früh aufgesetzt und wäre damit während des noch geltenden Nachtflugverbots gelandet.
🕒 ANA-Flug musste durchstarten – Landung wäre 18 Sekunden zu früh erfolgt
🔊 Mehr Lärm & Emissionen durch Durchstarten
🚫 Kein Ermessensspielraum: Regel gilt strikt von 23:00 bis 05:00 Uhr
Was ist passiert?
Der Linienflug NH203 verlässt den Flughafen Tokio Haneda (HND) jeden Abend um 21:40 Uhr Ortszeit und kommt planmäßig am nächsten Morgen um 5:20 Uhr in Frankfurt (FRA) an. Die Flugzeit ist mit fast 15 Stunden ziemlich lang, da der russische Luftraum überflogen werden muss.
Das Star-Alliance-Mitglied nutzt für den Flug Boeing 787 Dreamliner, ein solcher startete auch am 2. Juli 2025 pünktlich, die Flugzeit war leicht kürzer als geplant. Als sich der Jet am frühen Morgen Frankfurt näherte, wurde klar: Der geplante Touchdown hätte um 04:59:42 Uhr stattgefunden und wäre damit 18 Sekunden zu früh für eine Landung während des offiziellen Nachtflugverbots von 23:00 bis 05:00 Uhr.
Obwohl die Crew versuchte, die Geschwindigkeit zu drosseln, ordnete der Tower nur wenige Meter vor dem Aufsetzen das Durchstarten an. Das Flugzeug befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits auf ca. 400 Fuß Höhe und war also im finalen Anflug.

Ein paar Sekunden mit mehreren Konsequenzen
Die Entscheidung, die Landung zu verweigern, führte zu einer Verlängerung des Fluges um 16 Minuten. Die Maschine musste eine Warteschleife fliegen und einen neuen Anflug beginnen. Das führte nicht nur zu mehr Kerosinverbrauch und CO₂-Emissionen, sondern auch zu zusätzlichem Lärm. Ironischerweise ist also genau das passiert, was das Nachtflugverbot eigentlich vermeiden soll.
Die durch den Go-Around erzeugte Lärmbelastung war damit sogar höher als bei einer normalen Landung, da Triebwerke in der Durchstartphase mit deutlich mehr Schub arbeiten. Der Betreiber des Flughafens Fraport bestätigte den Vorfall:
„Zwischen 23:00 und 05:00 Uhr gilt ein Flugverbot. In dieser Zeit sind keine geplanten Starts oder Landungen erlaubt. Ausnahmen gelten nur bei medizinischen Notfällen oder sicherheitsrelevanten Gründen.“
Die Deutsche Flugsicherung erklärte das Vergehen und erläuterte, dass kein Ermessensspielraum besteht. Auch das Hessische Wirtschaftsministerium, das die Vorschriften erlassen hat, verweist auf die strikte Umsetzung des Nachtflugverbots.
Der Fall von Flug NH203 ist kein Einzelfall
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu ähnlichen Vorfällen. Erst im Juni musste ein Condor-Flug aus Palma de Mallorca nach Frankfurt-Hahn ausweichen, da die Landung in München nur wenige Sekunden nach Beginn des Nachtflugverbots hätte erfolgen sollen.
Mehrere Flüge von Eurowings und Ryanair mussten nach Hannover umgeleitet werden, nachdem die Maschinen wegen kleiner Verspätungen nicht mehr rechtzeitig in Berlin landen durften.
Der Vorfall entfacht erneut die Debatte über die Sinnhaftigkeit starrer Regelwerke. Während Lärmschutz ein berechtigtes Anliegen ist, zeigt der Fall von NH203, dass eine zu rigide Auslegung auch kontraproduktive Effekte haben kann. Es kommt zu höheren Emissionen und mehr Lärm durch das Durchstarten, und Crews werden zusätzlich belastet.
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Da kommen wieder die Gedanken, die es auch schon nach den letzten Vorfällen gab. Regeln sind wichtig und müssen eingehalten werden, das gilt natürlich auch bei leichten Abweichungen. Wo fängt man sonst an und wo hört man auf?
Auf der anderen Seite ist wieder die Frage nach dem gesunden Menschenverstand und den Auswirkungen. Sind 10 oder 18 Sekunden wirklich zu viel und rechtfertigt das eine solche Maßnahme? Auch wenn der Flug von ANA keinen solchen Rattenschwanz hinterhergezogen hat wie die Story von Condor: Den Vorfall hätte man vermeiden können.
Regeln und Realität: Wie seht Ihr das? Sind 18 Sekunden ein Problem – oder übertriebener Regelwahn? Hinterlasst einen Kommentar!
Eigentlich verstehe ich die Aufregung nicht, eine Regelung ist eine Regelung. Mit Sicherheit kann man sagen das der Towerlotse eine gewisse Mitschuld an dem Vorfall, aber letztendlich weiß die Besatzung des Fliegers und ANA, das das Nachtflugverbot in Deutschland restriktiv gehandhabt wird und Ausnahmen generell beantragt werden müssen. Die geschätze Ankunftszeit wird auf einem Display der Besatzung im Cockpit und dem Dispatcher in Haneda angezeigt, da muss man rechtzeitig reagieren, wenn sich abzeichnet das es zu Überscheidungen mit Standortüblichen Regelungen kommt. Im übrigen halte ich das CO2 Argument für wenig stichhaltig, die Flüge von ANA,JAL und Lufthansa sind je schon 2,5 stunden länger als früher. Das heißt da fallen bei einer 789 gut und gerne 18 Tonnen Mehrverbrauch an, im Vergleich zu einem Flug in 2021, da der russische Luftraum nicht überflogen werden darf, von diesen Fluggesellschaften. Aus meiner Sicht haben wohl alle Beteiligten in der Endphase bei diesem Flug gepennt.
So ein Schwachsinn
Dann gehört Düsseldorf wohl nicht zu Deutschland.
Hier wird Nachts noch um 0:00 Uhr gelandet trotz Verbot. Selbst um 0:30 Uhr kommen manchmal noch Flugzeuge runter.
Das ist absoluter Unfug. Nochmals, ein Nachtflugverbot hat mit Flugsicherheit nichts zu tun, das geht die Flugsicherung daher genau gar nichts an! Die hat sich ausschließlich um die Luftverkehrssicherheit zu kümmern. Wenn jemand das Nachtflugverbot missachtet, sind andere Behörden zuständig und können Strafen verhängen, aber die Flugsicherheit hat sich da raus zu halten, das sind keine Politessen.
Sie können weiterhin gebetsmühlenartig ihren laienhaften Standpunkt wiederholen und wiederholen, Sie liegen damit FALSCH. Genau das Gegenteil Ihrer Behauptungen ist der Fall:
Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat für den Flughafen Frankfurt am 04.04.2012 ein generelles Nachtflugverbot festgelegt, gültig zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr.
Hätten die Lotsen in diesem und in ähnlich gelagerten Fällen eine eigenmächtige Entscheidung zugunsten einer verfrühten Landung getroffen, dann hätte dies die geltende Rechtslage verletzt – nicht das Kommando zum Go-Around.
Falsche Aussagen bleiben falsche Aussagen. Peinlich, wie Sie sich hier produzieren.
Danke dafür, dass Sie dieses Gewäsch fachlich eingeordnet und nicht unkommentiert haben stehen lassen.
Sollten Sie ein Kollege sein: Sie haben keine Ahnung! Sollte es Ihre Intention gewesen sein, auf dem juristischen Parkett zu dilettieren, unqualifizierten Blödsinn wiederzukäuen und sich bis auf die Knochen zu blamieren: Mission complete!
Das ist unsere Deutsche Bürokratie mit ihren Gesetzen. Warum macht man ein Nachtflug Verbot?!?! Um mal etwas Ruhe zu haben. Ein Flugzeug das im Landeanflug ist, macht doch bestimmt um Welten weniger Lärm wie eines das Startet. Das Durchstarten war bestimmt lauter und dann 16Sec.Da muss man sich mal an den Kopf langen.
Absurdistan wiehert…das duchstarten macht ja noch mehr Lärm,das anschließende kreisen auch…Gute Nacht, Deutschland
Fachkräftemangel an jeder Front und das auf Kosten der Sicherheit. Aber an den Kommentaren kann man sehr gut erkennen in welche Richtung Deutschland geht. Es ist erschreckend aber 75% wollen diesen Weg. Viel Spaß im besten Deutschland aller Zeiten.