Wenige Sekunden zu früh: Flug aus Tokio darf nicht landen und startet in Frankfurt durch

Foto: All Nippon Airways (ANA) Boeing 787-9

Ein Zwischenfall in Frankfurt bringt das deutsche Nachtflugverbot erneut in die Diskussion. Am 3. Juli 2025 kam es am größten deutschen Flughafen zu einem aufsehenerregenden Zwischenfall. Flug NH203 der japanischen Fluggesellschaft All Nippon Airways aus Tokio musste kurz vor der Landung auf Anweisung des Towers durchstarten. Der Grund: Die Boeing 787-9 von ANA hätte 18 Sekunden zu früh aufgesetzt und wäre damit während des noch geltenden Nachtflugverbots gelandet.

Das Wichtigste auf einen Blick:

🕒 ANA-Flug musste durchstarten – Landung wäre 18 Sekunden zu früh erfolgt
🔊 Mehr Lärm & Emissionen durch Durchstarten
🚫 Kein Ermessensspielraum: Regel gilt strikt von 23:00 bis 05:00 Uhr

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Was ist passiert?

Der Linienflug NH203 verlässt den Flughafen Tokio Haneda (HND) jeden Abend um 21:40 Uhr Ortszeit und kommt planmäßig am nächsten Morgen um 5:20 Uhr in Frankfurt (FRA) an. Die Flugzeit ist mit fast 15 Stunden ziemlich lang, da der russische Luftraum überflogen werden muss.

Das Star-Alliance-Mitglied nutzt für den Flug Boeing 787 Dreamliner, ein solcher startete auch am 2. Juli 2025 pünktlich, die Flugzeit war leicht kürzer als geplant. Als sich der Jet am frühen Morgen Frankfurt näherte, wurde klar: Der geplante Touchdown hätte um 04:59:42 Uhr stattgefunden und wäre damit 18 Sekunden zu früh für eine Landung während des offiziellen Nachtflugverbots von 23:00 bis 05:00 Uhr.

Obwohl die Crew versuchte, die Geschwindigkeit zu drosseln, ordnete der Tower nur wenige Meter vor dem Aufsetzen das Durchstarten an. Das Flugzeug befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits auf ca. 400 Fuß Höhe und war also im finalen Anflug.

Quelle: Fraport

Ein paar Sekunden mit mehreren Konsequenzen

Die Entscheidung, die Landung zu verweigern, führte zu einer Verlängerung des Fluges um 16 Minuten. Die Maschine musste eine Warteschleife fliegen und einen neuen Anflug beginnen. Das führte nicht nur zu mehr Kerosinverbrauch und CO₂-Emissionen, sondern auch zu zusätzlichem Lärm. Ironischerweise ist also genau das passiert, was das Nachtflugverbot eigentlich vermeiden soll.

Die durch den Go-Around erzeugte Lärmbelastung war damit sogar höher als bei einer normalen Landung, da Triebwerke in der Durchstartphase mit deutlich mehr Schub arbeiten. Der Betreiber des Flughafens Fraport bestätigte den Vorfall:

„Zwischen 23:00 und 05:00 Uhr gilt ein Flugverbot. In dieser Zeit sind keine geplanten Starts oder Landungen erlaubt. Ausnahmen gelten nur bei medizinischen Notfällen oder sicherheitsrelevanten Gründen.“

Die Deutsche Flugsicherung erklärte das Vergehen und erläuterte, dass kein Ermessensspielraum besteht. Auch das Hessische Wirtschaftsministerium, das die Vorschriften erlassen hat, verweist auf die strikte Umsetzung des Nachtflugverbots.

Der Fall von Flug NH203 ist kein Einzelfall

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu ähnlichen Vorfällen. Erst im Juni musste ein Condor-Flug aus Palma de Mallorca nach Frankfurt-Hahn ausweichen, da die Landung in München nur wenige Sekunden nach Beginn des Nachtflugverbots hätte erfolgen sollen.

Mehrere Flüge von Eurowings und Ryanair mussten nach Hannover umgeleitet werden, nachdem die Maschinen wegen kleiner Verspätungen nicht mehr rechtzeitig in Berlin landen durften.

Der Vorfall entfacht erneut die Debatte über die Sinnhaftigkeit starrer Regelwerke. Während Lärmschutz ein berechtigtes Anliegen ist, zeigt der Fall von NH203, dass eine zu rigide Auslegung auch kontraproduktive Effekte haben kann. Es kommt zu höheren Emissionen und mehr Lärm durch das Durchstarten, und Crews werden zusätzlich belastet.

Regeltreu oder lächerlich? Condor kommt 10 Sekunden zu spät aus Mallorca und darf nicht mehr landen

Wenige Sekunden zu früh: Flug aus Tokio darf nicht landen und startet in Frankfurt durch | Frankfurtflyer Kommentar

Da kommen wieder die Gedanken, die es auch schon nach den letzten Vorfällen gab. Regeln sind wichtig und müssen eingehalten werden, das gilt natürlich auch bei leichten Abweichungen. Wo fängt man sonst an und wo hört man auf?

Auf der anderen Seite ist wieder die Frage nach dem gesunden Menschenverstand und den Auswirkungen. Sind 10 oder 18 Sekunden wirklich zu viel und rechtfertigt das eine solche Maßnahme? Auch wenn der Flug von ANA keinen solchen Rattenschwanz hinterhergezogen hat wie die Story von Condor: Den Vorfall hätte man vermeiden können.

Regeln und Realität: Wie seht Ihr das? Sind 18 Sekunden ein Problem – oder übertriebener Regelwahn? Hinterlasst einen Kommentar!

78 Kommentare

  1. In Deutschland ist inzwischen jeder Irrsinn Methode.
    Diese Entscheidung hatte doch nur Nachteile: Mehr Lärm, mehr Kerosinverbrauch.
    Nur noch sture Bürokratie anstatt pragmatische Lösungen.
    Der Gipfel ist der Befehl zum durchstarten kurz vor der Landung.
    Ich glaube so etwas gibt es wirklich nur bei uns in Deutschland.

  2. Es ist so traurig und tut so unendlich weh, dass man mit ansehen muss, wie Deutschland immer wahnsinniger wird und man nichts dagegen tun kann. Neben der Umweltbelastung wird der Crew nach 15 Stunden Flug auch noch ein aufwendiges Durchstartmanöver zugemutet.
    Was müssen die Japaner für einen Eindruck von Deutschland gewonnen haben? Ein insgesamt erbärmlicher Sachverhalt!

  3. Deutschland als ein Irrenhaus zu bezeichnen, ist ein beispielloser Euphemismus und eine infame Beleidigung für jede auch nur halbwegs gut geführte psychiatrische Klinik.
    In Sachen Nachtflugverbot ist alles bis ins Tausendstel geregelt und wird ohne Rücksicht auf Verluste brachial durchgesetzt.

    In anderen grundsätzlichen und viel wichtigeren Themenbereichen lässt man laufen, akzeptiert, toleriert, ignoriert, sieht weg oder setzt bestehende Regeln nicht durch.

    BRD 2025: Was für ein erbärmlicher Clusterfu.k! Die ganze Welt schüttelt nur noch den Kopf über uns oder lacht uns aus. Zurecht.

    • Deswegen will ja ein Großteil der Welt nach Deutschland…hier sind schon Schreiberlinge am Werk. Die Welt steht ihnen ja offen wo anders das Glück zu suchen wo es sooo viel besser ist.

      • Das ist politisch so gewollt und weder ein Lotse noch ein Kommandant werd n sich die Blöße geben, deswegen eine Geldstrafe zu kassieren. Dann wird’s halt laut.

      • Ich verstehe Ihre Logik, Ihre Argumentation nicht ganz. Das was Sie schildern, ist ja Teil des Problems. Aber nicht das Problem, wie so viele fälschlicherweise meinen. Diese Ursachen liegen viel tiefer. Meine Jahre im nicht deutschsprachigen Ausland möchte ich um nichts missen.

      • Dass es einen Unterschied gibt zwischen denjenigen, die nach Deutschland kommen („Grßteil der Welt“) und denjenigen, die Deutschland verlassen, ist Ihnen offenbar noch nicht aufgefallen.
        Ich lebe längst nicht mehr in der BRD.

  4. nicht zu fassen!
    sitze gerade in japan und falls wir jemals diesen level in allen(!)bereichen nochmal schaffen, sollten wir ehal welcher carrier landen lassen!

    „Deutschland ist das neue Italien 🇮🇹
    Hochmütig, aber schon länger nicht mehr exzellent“

    Nicht falsch verstehen ich liebe Italien, nur sind wir germans halt keine Italiener-if that makes sense?!

    • Sehr Deutsch, die Italiener oder wen auch immer herunterzumachen.. Warum haben die Italiener nicht diesen Komplex? Als ich vor ein paar Monaten in Roma Termini auf die riesige Anzeigetafel mit den Ankünften und Abfahrten gestartet habe,gab es doch keine einzige Verspätung…. jede Umsteigeverbindung hat geklappt. Nach meinen DB Erlebnissen Nie mehr wieder. Jetzt ist mir das auch noch rausgerutscht.. Sagen wir, nur wenn der Preis stimmt und die Ankunftszeit egal ist.

  5. Der echte Skandal ist vor allem der Missbrauch der Flugsicherung zur Durchsetzung des Nachtflugverbots. Die Flugsicherung heißt Flugsicherung, weil sie den sicheren Flugbetrieb sicherstellen sonst, und sonst gar nichts. Das Nachtflugverbot hat mit der Flugsicherheit nichts zu tun, da geht es nur um Komfort der Anwohner. Die Flugsicherung darf sich um das Nachtflugverbot überhaupt nicht kümmern, nur um die Flugsicherheit. Wenn die Flugsicherung eine Landerlaubnis erteilt hat, dann darf sie diese nicht wegen dem Nachtflugverbot widerrufen, sondern ausschließlich aus Gründen der Flugsicherheit. Ich fordere die Lotsen der Flugsicherung auf, dem Missbrauch ein Ende zu machen und sich ab sofort um das Nachtflugverbot nicht mehr zu kümmern, das ist nicht ihre Aufgabe. Dafür gibt es in unserem Staat andere Behörden und zivile Gerichte, die können sich darum kümmern, wenn sie Langweile haben. Ein Flugzeug nach 14h Flug wegen Nachtflugverbot und 18s nicht landen zu lassen, schafft massive Unsicherheit in der Luft, eine solche Vorgehensweise ist der Flugsicherung unwürdig und kontraproduktiv für die Sicherheit.

  6. Einfache Lösung – flugzeug 18s später ankommen lassen, problem solved.

    An die ganzen Hater da oben: wo zieht ihr denn die Grenze? 1 min zu früh? 10min zu früh? 30min zu früh? Der Fehler war hier ganz offensichtlich nicht das durchstarten, sondern das routing. Vielleicht sollte die Verbindung auch einfach später starten, wenn man sich die durchschnittliche Ankunftszeit so anschaut …

    • Die Grenze ist irrelevant. Wer früher ankommt zahlt halt Strafe, so wie beim Auto auch, wenn man zu schnell fährt. Trotzdem käme niemand auf die Idee, Autofahrer aktiv am zu schnellen Fahren zu hindern. Die Flugsicherung hat sich da komplett rauszuhalten, das Nachtflugverbot haben ausschließlich Behörden und Gerichte zu kontrollieren, nicht die Flugsicherung. Das Nachtflugverbot ist nicht sicherheitsrelevant, nullkommanull!

    • Ja, Felix, Du bist halt ein ganz schlauer, Ich bin auch für einen gesunden Menschenverstand und sage nichts, wenn ein Flieger mehrere MINUTEN zu früh landen will, aber 18 SEKUNDEN, da habe ich extrem Mühe damit.

  7. Normalerweise enthalten Gesetze und Vorschriften in Deutschland einen Passus zur Vermeidung solcher unbilligen Härten. Das ist dann Beurteilungsspielraum der Entscheider vor Ort und kann natürlich im Nachhinein rechtlich überprüft werden. Warum das hier nicht so ist, ist wohl nur im Hinblick auf die jahrzehntelangen Diskussionen rund um FFM zu erklären, aber trotzdem falsch. Diskussionen müssen geführt, nicht vermieden werden

  8. Genau das verstehen alle nicht. Wenn es eine Regel wie „darf auch 5 Minuten früher landen“ gibt, werden die Flieger extra früher losgeschickt.

    Es gibt immer eine starre Grenze. Ohne das funktioniert es nicht.

    Die Frage ist eher, ob man nicht innerhalb der 15 Stunden einfach 2 Minuten hätte langsamer fliegen können.

    • Nein, das Flugzeug hatte eine Landegenehmigung der Flugsicherung, die ihm kurz vor der Landung aus nichtigem Grunde wieder entzogen wurde. Dann darf die Flugsicherung erst gar keine Landeerlaubnis erteilen. Das Verhalten der Flugsicherung in diesem Fall ist meines Erachtens ein gefährlicher Eingriff in die Luftverkehrssicherheit und damit eine Straftat. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt sollte ermitteln.

  9. Ich bin mir nicht sicher, was unterhaltsamer ist: Der Fall als solcher oder die ganzen Stammtischparolen und fundierten Einschätzungen der Experten für jegliche Sachlagen hier in den Kommentaren.

    • Immer wieder ein Vergnügen, bestimmte Kommentare zu lesen 😉. Und dazu noch der Hinweis im Text, dass die Flugzeit deshalb so lang ist, weil der russische Luftraum überflogen werden muss 🤔.

  10. Regeln sind Regeln, so einfach ist das. Man stelle sich das nur einmal als Analogie im Straßenverkehr vor. Da heißt es auch nicht: „Vor dem Kindergarten beschleunigte ich auf 40 statt 30 km/h, um schneller aus der Gefahrenzone zu kommen“, oder „Ich habe doch nur 0,1 Promille über die festgelegte Grenze getrunken“. Zumal ich jeden, der hier „Irrenhaus“ und „Bürokratie-Wahnsinn“ schreit, einmal sehen möchte, wenn das Finanzamt ihm 50 Cent zu viel abnähme und bei der Steuer aus Praktikabilitätsgründen aufrundete. Freut euch, dass ihr (NOCH) in einem Land lebt, in dem im Grunde gleiches Recht für alle gilt und ihr euren unsäglichen Schwachsinn in jedes Forum blasen könnt.

    • Danke für Deine beiden Beispiele:
      Sowohl bei der Messung von Geschwindigkeiten als auch bei der Messung des Grads der Konzentration von Alkohol im Blut gibt es eine gewissen Ungenauigkeit bzw. einen Toleranzbereich.
      Im Fall des Nachtflugverbots muss ein solcher aus meiner Sicht festgelegt werden.
      Das Vorgehen eines Finanzamts als ein Beispiel anzuführen, warum Du noch gerne in diesem Land lebst, sagt sehr viel aus. Und darüber, inwieweit bei uns noch ohne Konsequenzen die Meinung geäußert werden kann, gibt es sehr interessante Studien.

        • Boah, Felix…
          Es war so klar, dass Du jetzt mit diesem Blödsinn kommst und eine rechte Gesinnung unterstellst.
          Vielleicht steigst Du mit der Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach von 2023 ein und arbeitest Dich dann weiter durch die umfangreicheren Studien?

          • Naja, aus welcher Ecke kommt denn immer der Vorwurf, “man dürfe ja etwas nicht mehr sagen”? Dass ich da eins und eins zusammenzähle und auf 2 komme, ist nun wahrlich nicht mein Fehler.

            Danke für die Studie, ich habe da in der Schnelle nur den Artikel der ZEIT dazu gefunden. Dabei geht es ja eher “um das Gefühl” nicht alles sagen zu können, unabhängig von realen Konsequenzen. Ein Zusammenhang mit Bildungsabschlüssen wird da auch aufgezeigt. Ich komme schon wieder zu Unterstellungen, Entschuldigung dafür: Viele der Menschen, die da angeben, nicht frei Ihre Meinung und außerhalb zu dürfen, empfinden bereits Widerworte als Konsequenz. Sie haben keine Lust auf die Diskussion, deshalb wird gar nicht erst die Diskussion eingegangen.

            Wir entfernen uns aber hier ganz stark vom ursprünglichen Thema, daher sind das meine letzten Worte dazu. 🙂

    • Also erstens gibt es genau diese Messtoleranz, so dass man mit 3 km/h zu schnell eben keine Strafe bekommt und zweitens darf kein Polizist mich am Weiterfahren hindern oder mir mit Führerscheinentzug auch nur drohen, nur weil ich etwas zu schnell gefahren bin, er darf mir ein Bußgeld schicken, das war es dann auch. Hier hat die Flugsicherung aber das Flugzeug aktiv am Landen gehindert, das ist unzulässig.

      • Das hat nichts mit Bashing zu tun, das Land ist vollkommen irre und alle machen mit. Kann sich einer vorstellen was in den Köpfen der Passagiere in so einem Moment vor sich geht? Keinen interessiert dies. Ganz zu schweigen vom zusätzlichen CO2 Ausstoß. Es sollten endlich die Airlines Deutschland die kalte Schulter zeigen und den Markt aufgeben. So ein Kindergarten, auf Kosten der Sicherheit und den Nerven der Passagiere nach so einem langen Flug, sollte Einhalt geboten werden.

    • Sehr penibel, sehr deutsch und in der Handhabung absurd. Als das Nachtflugverbot kam, war klar, dass man es auch einhalten und durchsetzen muss. Am Anfang gab es ja airlines, bei denen man den Ei druck gewinnen konnte, dass sie ihre Rotationen so kanpp planten, dass es fast vorprogramiert zu Verstössen kommen musste. dem musste einnRiegel vorgeschoben werden.
      Dennoch bedarf die Handhabung einer vernünftigen Regelung. wäre gan einfach zu machen: zB mit einem Korridor von plus/ minus 2 Min. Starts bzw Landungen wären dann noch zulässig. Darüber hinaus aber nicht mehr. Für die Anreiner wäre das ok, es sei denn man würde zu der Gruppe gehören, die jeden Tag die Uhr auf 23 bzw 5 Uhr programmierenn,um sich sofort beschweren zu können. Damit die Frage gleich beantwortet ist: ich wohne in Sachsenhausen und höre jedes Flugzeug bei Ost und Westwind. by the way: die mitten durch Sachsenhausen verlaufende Bahntrasse nervt weit mehr!!

      • Wenn man die 2 Minuten-Regel dann lesen wir hier demnächst: „Flugzeug durfte um 4h47:56 nocht landen, weil es 4 Sekunden zu früh war.“

        Irgendeine Grenze gibt es einfach immer.
        und die wird bei knapper Verfehlung immer zu Diskussionen führen.

        • Volle Zustimmung, Stefan. Genau diese Diskussion hatten wir ja neulich bei dem Condor Flug nach MUC. Man kann ja einfach auf 5:02 +/- 2 Min planen, dann hat man denselben Effekt.

        • das ist Unfug, die Flüge müssen ja vorab genehmigt werden, und zwar sowohl im Abflugland als auch im Ankunftsland. Und wenn beide Behörden die Genehmigung erteilt haben, dann muss der Flug auch durchgeführt werden können, auch wenn dann das Nachtflugverbot missachtet wird. Es ist ausschließlich Aufgabe der die Flugerlaubnis erteilenden Behörden das im Vorfeld zu prüfen.

  11. Regeln sind gemacht, um eine verlässliche Umsetzung zu garantieren. Dies umzusetzen wird verantwortungsvollen, verantwortungsübernehemenden Menschen übergeben. Diese müßen auch verantwortungsvoll mit Verstand Ihre Aufgabe erfüllen. D.h., wenn 18 Sekunden Lärm, Ärger und Kosten verursachen, ist eine Regel immer noch erfüllt. Diese Verantwortung muß auf den Verantwortlichen vom Dienst übertragen werden. Wenn man die derzeitige Regel bei der Bundesbahn anwenden würde……..!?!!
    Gute Nacht Deutschland!

    • Regeln unterliegen auch einer Verhältnismäßigkeit…und wenn man erwarten kann, dass da ein Flugzeug noch im Anflug ist, dann sollte man sich ernsthaft fragen, wieso man – bei aller Regelversessenheit – dieses Flugzeug überhaupt noch in Richtung Landebahn fliegen lässt.

  12. Hat nicht jeder Wert auch einen Fehler/Toleranz? Also ein paar Minuten eines 15h Fluges sollten da doch drin sein. Man könnte eher die Fluggesellschaften, die eine Neigung zum Überziehen haben disziplinieren. Aber einmal um 5 Minuten überziehen sollte doch OK sein. Man denke auch mal an die Passagiere und deren dann eventuell folgenden Umwege. Auf der anderen Seite könnte die ANA auch ein bischen später aus Tokyo Haneda abfliegen und damit die Gefahr einer zu frühen Landung reduzieren. Ich fliege im November genau mit dieser Maschine (NH203). Laut Flugunterlagen sollte diese um 5:30 morgens ankommen. Die NH204 geht um 11:30 wieder zurück nach Haneda. Vielleicht spielt die Wartungszeit eine Rolle, dass man versucht lieber früher als später anzukommen. Wie auch immer. Ich wohne in der Nähe von Darmstadt und weiss, dass es 5 Uhr ist, wenn ich was fliegendes höre. Ich glaube es handelt sich dabei aber um abfliegende Flugzeuge, die Anflieger machen viel weniger Lärm und zudem noch woanders.

  13. 18s? Übertriebener Regelwahn. Man könnte der Behörde tatsächlich 15 min Ermessensspielraum einräumen, für den sie über eine Landung entscheiden darf. Nach einem Langstreckenflug ist die Besatzung mit Sicherheit eher am Ende ihrer Kräfte angelangt, auch wenn es eine redundante Cockpitbesatzung gibt.

  14. Beim Fliegen ist alles minutiös getaktet und geplant. Piloten müssen sich auf den Flug vorbereiten und die Umstände des Start- und Zielflughafens, sowie aller Ausweichflughäfen für Zwischenfällte kennen. Wenn ich als Pilot Flying nun merke Gefahr zu laufen zu früh zu landen, aufgrund der Besonderheiten am Frankfurter Flughafen, warum trage ich dafür nicht Sorge und fliege halt eine Schleife oder Frage eine andere Anflugroute an die länger ist etc.
    Sich hier darauf zu verlassen das es schon passt und im Zweifel Kulanz gewährt wird, finde ich viel schlimmer. Dadurch wurde die Maschine erst in diese Situation gebracht. Den Passagieren an Board wäre es wohl kaum aufgefallen wenn der Anflug etwas verändert wird.
    Das sich danach an der Flugsicherung abgeackert wird, finde ich daher nur schwer verständlich.
    Wo soll man die Grenze ziehen was noch im Rahmen ist und was nicht ? Wer steht dafür grade wenn Einwohner Klage erheben ? Die Klage bei 18s hat wird vielleicht noch abgewiesen, bei 56s dann vielleicht nicht mehr ? Das keiner in dieses Wespennest stechen möchte, kann ich absolut verstehen.

    • Nochmals, es ist nicht die Aufgabe der Flugsicherung sich überhaupt um das Thema Nachflugverbot zu kümmern, die ist ausschließlich für die Verkehrssicherheit da. Die Flugsicherung hat eine Landegenehmigung erteilt, damit basta. Sie darf nicht aus anderen Gründen, die nicht die Flugsicherheit betreffen, wieder aufgehoben werden, das ist illegal und unzulässig. Es käme auch niemand auf die Idee, Polizisten für das Aufsammeln von illegalem Müll einzusetzen, die Polizei ist ausschließlich für die Sicherheit da, den Müll muss jemand anderes einsammeln.

      • Das können Sie gerne gebetsmühlenartig wiederholen. Dennoch glaube ich nicht, dass die Flugsicherung in unregelmäßiger Regelmäßigkeit ihre Kompetenzen überschreitet.

        Eine kleine Recherche meinerseits hat ergeben, dass die Flugsicherung einerseits für die Flugsicherheit zuständig ist, andererseits aber auch für einen rechtskonformen Ablauf aller Starts und Landungen. Und hier wird dann auch die rechtliche Grundlage liegen die Landeerlaubnis wieder zu entziehen. Denn eine Landung im Nachtflugverbot bewegt sich nicht mehr im rechtlich zulässigen Rahmen.

        Aber wer weiß, vielleicht landet so ein Fall eines Tages tatsächlich mal vor Gericht.

    • Das sehe ich ähnlich. Es gibt genug Regeln und Ausnahmen.

      Wer im Umfeld vom FRA den Traffic im Blick hat, wird sehen, dass nicht nur NH203 durchaus häufiger mal eine Zusatzschleife über Mittelhessen dreht, oder wenigstens etwas weiter ausholt, als erforderlich, um erst nach Betriebsbeginn auf der Landebahn aufzusetzen.

      Solche Grenzfälle, in die eine wie in die andere Richtung werden einfach immer zu Diskussionen führen – beim 12h-Flug wird das wohl eher nicht passieren, auch wenn für ihn die selben Regeln gelten.
      Das muss man dann aushalten, wenn man Regeln aushandelt und sie dann auch durchsetzt.

      Ich unterstelle mal, dass das Manchem hier auf der Arbeit, im Verein oder zu Hause auch so geht.
      Und jetzt frage ich euch: wer wird in diesen Situationen ernster genommen und respektiert – die, die die gemeinsamen Regeln einfordern und durchsetzen, oder die, die sowieso ständig und immer irgendwelche Ausnahmen zulassen?

  15. Man sollte hier auch den Sicherheitsaspekt bedenken – auch wenn Durchstarten ein Routinemanöver ist, birgt es immer die Gefahr von Fehlern oder Problemen, gerade noch über 14 Stunden Flugzeit absolut unnötig.
    In der Luftfahrt steht Sicherheit eigentlich an erster Stelle – außer natürlich, es geht um die ideologische Umsetzung sinnwidriger Regelungen. Muss es hier wirklich erst zu einem Unfall kommen, bis der Schwachsinn beendet wird?
    Insgesamt halte ich diese starren Nachtflugregeln für völlig kontraproduktiv. Hier werden Anwohner geschützt, die zum Großteil völlig freiwillig in die Nähe eines großen Verkehrsflughafens gezogen sind. Die Durchgangsstraße und Bahnstrecke vor meinem Schlafzimmerfenster werden nachts auch nicht gesperrt.. Demgegenüber verliert der Luftverkehrsstandort Deutschland jährlich erhebliche Summen für diesen „Lärmschutz“ und wird auch im europäischen Vergleich immer weiter abgehängt.

    • In meinen Augen hat hier jemand etwas zu optimistisch den Endanflug geplant. Der 5h-Betriebsstart ist nun mal bekannt. Eine Zusatzschleife oder reduzierte cruising speed schon im Vorfeld wären sicher Optionen gewesen.

      Da war in meinen Augen jemand etwas zu optimistisch. Zumal die Ankunft für NH203 ohnehin erst für 5h20 anberaumt ist.

  16. Beide Fälle sind natürlich großer Schwachsinn. D a s ist wohl die deutsche eng ausgelegte und streng befolgte Bürokratie (ohne gesunden Menschenverstand), die von Herrn Bundeskanzler Merz ja reduziert werden soll

      • Jemand wie der Gruber Georg, der gebetsmühlenartig und ohne Bezug solche Dinge äußert, statt zu akzeptieren, dass Menschen auch anderer Meinungen sein können, und diese dann ausdiskutieren, wäre der von ihm (nicht ganz korrekt) benannten Partei nach meinem Kenntnisstand sicher noch mehr willkommen gewesen.

        Oder mit anderen Worten: Georg, bleiben Sie beim Thema und unterlassen Sie derartige haltlose Vergleiche.

        mal zum Nachdenken: rein statistisch gesehen würde jeder Vierte, der/die sich hier bei Frankfurtflyer äußert eine Partei wählen, die derzeit als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft wird.

    • Auf der Strecke kann es durchaus immer wieder zu neuen Routenzuweisungen durch die entsprechenden Flugsicherungen kommen. Wenn kurz vor knapp nochmal ein neuer (schnellerer) Anflug dem Flieger zugewiesen wurde, dann kann man die 18s schon mal übersehen… Fakt ist aber, dass wegen diesen 18s, dem mit Passagieren besetzten Flugzeug ein zwar routiniertes aber doch unnötiges Manöver abverlangt wurde. Das zudem komplett entgegen der eigentlichen Maßnahme gerichtet war: Lärmschutz. Übrigens sollte alles +/- 1 Minute innerhalb einer nicht mal erwähnenswerten Toleranz liegen. Der Blitzer löst im Straßenverkehr auch nicht ab 0,1km/h Geschwindigkeitsübertretung aus. Obwohl man ja klar zu schnell gefahren ist…

    • Nein, es ist nicht Aufgabe der Piloten, ständig auf die Uhr zu schauen, ob sie zu früh ankommen. Wenn die Piloten die Landegenehmigung haben, was hier der Fall ist, dann müssen sie darauf vertrauen dürfen, dass sie auch landen dürfen. Die Schuld liegt ausschließlich bei der Flugsicherung, die erst die Landeerlaubnis erteilt hat und dann aus bürokratischem Grund widerrufen hat. Meines Erachtens machen sich die Verantwortlichen der Flugsicherung damit strafbar, denn sie haben völlig unnötig Unsicherheit in den Flug gebracht.

      • Was ist eigentlich aus deiner Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei der Flugsicherung geworden? Wolltest doch nach dem 06.06 Anzeige erstatten.
        Oder wie immer nur heiße Luft um nichts.
        Gerne würde ich ja schreiben: einfach mal die Fr…. halten, aber das verkneife ich mir.
        Vielleicht solltest du dir ein anderes Hobby suchen, wie Häkeln oder Stricken. Das entspannt und du must hier nicht mehr soviel Unsinn schreiben

  17. Eigentlich verstehe ich die Aufregung nicht, eine Regelung ist eine Regelung. Mit Sicherheit kann man sagen das der Towerlotse eine gewisse Mitschuld an dem Vorfall, aber letztendlich weiß die Besatzung des Fliegers und ANA, das das Nachtflugverbot in Deutschland restriktiv gehandhabt wird und Ausnahmen generell beantragt werden müssen. Die geschätze Ankunftszeit wird auf einem Display der Besatzung im Cockpit und dem Dispatcher in Haneda angezeigt, da muss man rechtzeitig reagieren, wenn sich abzeichnet das es zu Überscheidungen mit Standortüblichen Regelungen kommt. Im übrigen halte ich das CO2 Argument für wenig stichhaltig, die Flüge von ANA,JAL und Lufthansa sind je schon 2,5 stunden länger als früher. Das heißt da fallen bei einer 789 gut und gerne 18 Tonnen Mehrverbrauch an, im Vergleich zu einem Flug in 2021, da der russische Luftraum nicht überflogen werden darf, von diesen Fluggesellschaften. Aus meiner Sicht haben wohl alle Beteiligten in der Endphase bei diesem Flug gepennt.

    • So ein Schwachsinn
      Dann gehört Düsseldorf wohl nicht zu Deutschland.
      Hier wird Nachts noch um 0:00 Uhr gelandet trotz Verbot. Selbst um 0:30 Uhr kommen manchmal noch Flugzeuge runter.

    • Das ist absoluter Unfug. Nochmals, ein Nachtflugverbot hat mit Flugsicherheit nichts zu tun, das geht die Flugsicherung daher genau gar nichts an! Die hat sich ausschließlich um die Luftverkehrssicherheit zu kümmern. Wenn jemand das Nachtflugverbot missachtet, sind andere Behörden zuständig und können Strafen verhängen, aber die Flugsicherheit hat sich da raus zu halten, das sind keine Politessen.

      • Sie können weiterhin gebetsmühlenartig ihren laienhaften Standpunkt wiederholen und wiederholen, Sie liegen damit FALSCH. Genau das Gegenteil Ihrer Behauptungen ist der Fall:
        Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat für den Flughafen Frankfurt am 04.04.2012 ein generelles Nachtflugverbot festgelegt, gültig zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr.
        Hätten die Lotsen in diesem und in ähnlich gelagerten Fällen eine eigenmächtige Entscheidung zugunsten einer verfrühten Landung getroffen, dann hätte dies die geltende Rechtslage verletzt – nicht das Kommando zum Go-Around.
        Falsche Aussagen bleiben falsche Aussagen. Peinlich, wie Sie sich hier produzieren.

      • Sollten Sie ein Kollege sein: Sie haben keine Ahnung! Sollte es Ihre Intention gewesen sein, auf dem juristischen Parkett zu dilettieren, unqualifizierten Blödsinn wiederzukäuen und sich bis auf die Knochen zu blamieren: Mission complete!

  18. Das ist unsere Deutsche Bürokratie mit ihren Gesetzen. Warum macht man ein Nachtflug Verbot?!?! Um mal etwas Ruhe zu haben. Ein Flugzeug das im Landeanflug ist, macht doch bestimmt um Welten weniger Lärm wie eines das Startet. Das Durchstarten war bestimmt lauter und dann 16Sec.Da muss man sich mal an den Kopf langen.

    • Fachkräftemangel an jeder Front und das auf Kosten der Sicherheit. Aber an den Kommentaren kann man sehr gut erkennen in welche Richtung Deutschland geht. Es ist erschreckend aber 75% wollen diesen Weg. Viel Spaß im besten Deutschland aller Zeiten.

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