Sie hat 100 Dollar geboten und musste dann 1000 Euro bezahlen. Der Bestechungsversuch einer 70 Jahre alten US-Amerikanerin brachte dieser eine Geldbuße ein. Anstatt in die Vereinigten Staaten zu fliegen, endete die Reise am Flughafen in München.
Wer die Bereiche H bzw. L im Terminal 2 des bayerischen Airports betreten möchte, muss zunächst die Passkontrolle durchlaufen. Dort werden all die Flüge abgefertigt, die den Schengen-Raum verlassen. Also auch Langstreckenflüge wie die LH414 nach Washington. Die Dame war auf der Maschine am 15. Juli gebucht und kam zuvor aus der griechischen Hauptstadt Athen. Beim Betreten der Passkontrolle gab die Passagierin an, sie habe ihren Pass auf dem Zubringerflug in der Maschine liegen lassen.
Die Polizisten kontaktierten darauf hin die entsprechenden Abteilungen um nachzuforschen ob das Dokument gefunden wurde. Die Frau reagierte währenddessen mit einem Angebot von 100 US-Dollar, dieses richtete sie an einen Bundespolizisten, der das Bestechungsgeld abgelehnt hat. Das beeindruckte die Frau offensichtlich nicht wirklich, sie legte dann einen 100-Dollar-Schein auf den Tisch.
Spätestens da war Schluss mit lustig, der Polizist zeigte die Frau an. Als Sicherheitsleistung für die Strafanzeige wegen Bestechung mussten 1000 Euro bezahlt werden. Bei den Kosten wird es nicht bleiben, da der Pass nicht mehr aufgefunden wurde. Die Amerikanerin musste daher zum Konsulat um einen neuen Reisepass zu beantragen und entsprechend lange in Deutschland verweilen.
100 Dollar statt Reisepass – Frau besticht Polizisten am MUC | Frankfurtflyer Kommentar
Dass das nicht gut endet, hätte man sich vorher ausmalen können. Selbst wenn die Frau mit der Nummer durchgekommen wäre- sie hätte an dem gleichen Tag den Pass wohl noch ein paar Mal gebraucht. Gerade auf Langstreckenflügen werden die Dokumente beim Boarding am Gate nochmals verlangt. Spätestens nach der Ankunft hätte sie dann noch die Immigration passieren müssen und einen Pass benötigt. Entweder hat sie das in dem Moment vergessen- oder für den Fall noch ein paar Scheine in der Tasche zurecht gelegt…
Die Überschrift ist einfach falsch. Sie besticht niemanden, sondern hat versucht zu bestechen. Wenn ich jemanden besteche heißt das, dass die andere Person bereits mitmacht. Bei einem Mordversuch schreibt ihr ja auch nicht „Frau ermordet xyz“ nur um dann im Text zu schreiben, dass es lediglich ein Versuch war.
Entschuldigung, aber das ist Blödsinn:
§ 334 Abs. 1 StGB lautet:
„Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.“
Mit anderen Worten: Das bloße Anbieten oder Versprechen der Gegenleistung reicht schon, um die Tat zu vollenden. Es ist nicht notwendig, dass der Amtsträger darauf eingeht (und sich somit selbst strafbar machen würde).
Hat die Dame in Athen ihren Pass nicht vorzeigen müssen?
Theoretisch gehts auch ohne wenn beim Boarding nicht danach gefragt wird. (Passdaten beim Online Check in angeben z.B.)
In dem Fall hat sie aber den Pass erst im Flugzeug verloren.
Ist schon blöd.
In Barcelona haben mir sehr geschickte Taschendiebe einmal u.a. die Ausweisdokumente abgenommen (hab sie wieder bekommen, ist eine andere Geschichte). Das nun auf dem Weg zum Flughafen? Da steht man dann ziemlich dumm da.
Gibt für alles eine Lösung, auf alle Fälle wird es aber teurer.