Ob im kleinen Boutique-Hotel oder im großen Ferienresort – dauerhaft belegte oder besser gesagt mit Handtüchern reservierte Liegen am Pool gehören inzwischen in fast allen Regionen zum Urlaubsalltag. Oft werden die Handtücher noch vor dem Frühstück auf den Sonnenliegen platziert, danach bleiben die Plätze teilweise stundenlang ungenutzt. Für die Gäste kann das, was als deutsches Klischee gilt, schnell frustrierend werden. Erst recht wenn sie für einen entspannten Poolurlaub viel Geld bezahlt haben. Ausgerechnet ein deutscher Urlauber war darüber derart entnervt, dass er deswegen vor Gericht zog – und nun auch Recht bekommen hat.
🛏️ Gerichtsurteil: Reservierte Poolliegen wurden offiziell als Reisemangel eingestuft.
💶 Entschädigung zugesprochen: Eine Familie erhielt knapp 1.000 Euro Rückzahlung für den Urlaub auf Kos.
⚖️ Veranstalter haftet: Hotels müssen ihre eigenen Regeln zur Liegenreservierung auch durchsetzen.
Eine Familie hatte für die Pauschalreise auf die griechische Insel Kos insgesamt 7.186 Euro bezahlt und entsprechend hohe Erwartungen an einen entspannten Urlaub. Doch stattdessen begann offenbar jeder Morgen mit derselben Prozedur: Schon kurz nach dem Frühstück waren sämtliche Sonnenliegen am Pool mit Handtüchern reserviert, von den eigentlichen Gästen fehlte jedoch häufig jede Spur. Selbst als die Familie eigenen Angaben zufolge bereits um sechs Uhr morgens aufstand und rund 20 Minuten nach freien Plätzen suchte, blieb sie erfolglos. Teilweise mussten die Kinder sogar auf dem Boden liegen.
Nachdem weder das Hotelpersonal noch die Reiseleitung reagierte, war der Ärger über die Situation schließlich so groß, dass der Urlauber gegen den Veranstalter klagte und Erfolg bekam. Das Amtsgericht Hannover sprach der Familie nun eine Rückzahlung von 986,70 Euro zu. Die Richter stuften die blockierten Sonnenliegen als Reisemangel ein und gewährten eine Minderung des Tagesreisepreises um 15 Prozent für insgesamt zehn Urlaubstage.

Gericht sieht Reisemangel durch reservierte Poolliegen
Das Hotel hatte das unbeaufsichtigte Reservieren von Liegen eigentlich ausdrücklich untersagt. Handtücher durften demnach nicht länger als 30 Minuten auf den Plätzen liegen bleiben. Offenbar wurde diese Regel vor Ort jedoch kaum oder gar nicht durchgesetzt. Genau darin sahen die Richter ein Problem, denn das Hotelpersonal gilt als sogenannter Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters. Wenn niemand gegen die Dauerblockade einschreitet, fällt dies letztlich auf den Veranstalter zurück.
Dieser argumentierte zwar, es handle sich lediglich um ein „friedliches Wettrennen“ um die begehrten Plätze am Pool, bei dem die Frühaufsteher eben im Vorteil seien. Das Gericht sah die Sache jedoch anders und stellte klar, dass Urlauber nicht selbst aktiv werden müssen, indem sie fremde Handtücher entfernen oder sich ebenfalls an der Reservierungsmentalität beteiligen.

Nach Angaben der Frankfurter Rundschau war es übrigens nicht das erste Urteil dieser Art. Bereits Ende 2023 hatte das Amtsgericht Hannover in einem ähnlichen Fall zugunsten eines Urlaubers entschieden, der trotz hunderter Poolliegen regelmäßig keinen freien Platz fand. Die Richter bestätigten nun erneut ihre Linie: Können Urlaubsgäste wesentliche Einrichtungen einer Hotelanlage faktisch nicht nutzen, kann dies durchaus einen Reisemangel darstellen.
Wenn es nicht so vorbildlich läuft wie auf den Bildern in unserem Beitrag, sollten Urlauberinnen und Urlauber Reisemängel möglichst direkt dokumentieren und sowohl dem Hotel als auch dem Reiseveranstalter melden. Fotos und schriftliche Beschwerden können im Streitfall entscheidend sein.
Handtuchkrieg am Hotel-Pool: Deutscher Urlauber erhält fast 1.000 Euro Entschädigung | Frankfurtflyer Kommentar
Das Thema bringt einen schnell zum Schmunzeln, ich kann aber gut nachvollziehen, dass es auch schnell nerven kann. Es muss ja nicht unbedingt die Pole-Position in der ersten Reihe oder der Platz direkt unter der Palme sein. Wenn man aber schon in der Früh keine Chance hat, überhaupt eine Sonnenliege zu finden, wird es frustrierend. Erst recht, wenn man so viel Geld auf den Tisch legt, in einem hochwertigen Hotel wohnt und entsprechende Erwartungen hat.
In manchen Regionen bzw. guten Resorts hat das Personal die Kontrolle über Handtuchausgabe und Zuteilung der Liegen. Oft ist es den Angestellten aber auch egal, was passiert, nachdem die Badetücher ausgegeben wurden. In dem geschilderten Fall hatte der Urlauber dem Hotel aber offensichtlich die Chance gegeben zu reagieren, dem Reiseveranstalter und den Verantwortlichen vor Ort war es aber scheinbar egal.
Nun kommt die Strafe frei nach dem Motto: Wer nicht hören will, muss fühlen. Ob und wie das Hotel auf das Urteil reagiert hat, ist uns nicht bekannt. Das Umsetzen der Hausordnung wäre aber für die Zukunft ratsam.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen mit reservierten Poolliegen gemacht und was ist Eure Strategie beim Kapmpf um die Liegen?
Antworten