Ein Kompromiss bei der Neugestaltung der EU-Fluggastrechte wurde gefunden. Viel ändert sich nicht. Passagiere können weiterhin ab drei Stunden Verspätung sowie bei Annullierung und Nichtbeförderung von Entschädigungsleistungen profitieren. Nur auf der Langstrecke soll es eine geringfügige Änderung geben. Dafür müssen Fluggäste jedoch umfangreicher informiert werden. Ob jedoch dieser Kompromiss für die Fluggastrechteverordnung EU261 kommt, ist unklar. Das Zeitfenster für eine Entscheidung schließt sich in wenigen Tagen.
✈️ Entschädigung bleibt: Ausgleichszahlungen sollen weiterhin ab drei Stunden Verspätung möglich sein.
🕒 Langstrecke betroffen: Volle 600 Euro Entschädigung künftig wohl erst ab vier Stunden Verspätung.
📧 Mehr Transparenz: Airlines sollen Passagiere aktiv und umfassender über Verspätungen informieren.
Die EU-Reform der Fluggastrechte EU261/2004 steht schon lange im Raum. Im Juni 2025 berichteten wir erstmals über die Pläne zur Veränderung der Ansprüche bei Flugunregelmäßigkeiten. Nun läuft bald die Frist ab und es deutet sich an, dass maximal geringfügige Änderungen auf Flugreisende ab oder in die Europäische Union (EU) zukommen.
Kompensation ab drei Stunden Verspätung
Diese Rechte haben Fluggäste aktuell:
- Entschädigung bei Annullierung, Nichtbeförderung oder großer Verspätung
- bis 1.500 km: 250 €
- 1.500–3.500 km (oder innerhalb der EU): 400 €
- über 3.500 km: 600 €
- Verspätung ab 3 Stunden am Zielort berechtigt zur Entschädigung.
- Betreuungsleistungen bei Wartezeiten wie Mahlzeiten, Getränke und Hotelübernachtungen.
Fluggastrechte sollten später greifen
Das war eigentlich mit der Novellierung der Fluggastrechte geplant:
- Höhere Schwellenwerte für Entschädigungen
- Reduzierte Entschädigung bei Langstreckenflügen
- Ausbau der Betreuungs- und Informationspflichten
- Mehr digitale Unterstützung bei Beschwerden und Rückerstattungen
- Neuregelung für multimodale Reisen
Doch der große Einschnitt kommt nicht. Passagiere können weiterhin ab drei Stunden eine Entschädigung einfordern. Lediglich auf der Langstrecke wird die Grenze auf vier Stunden Verspätung angehoben, um die volle Entschädigung von 600 Euro zu erhalten. Bei einer Verspätung von drei bis vier Stunden gilt ein reduzierter Satz von 300 Euro.
Dafür werden Airlines jedoch verpflichtet, den Fluggast nach einer Verspätung aktiv zu informieren. Die Information soll über ein dauerhaftes Medium, wie zum Beispiel E-Mail, erfolgen. Die ausführende Fluggesellschaft muss auch über den Grund der Verspätung informieren.
Sobald der Passagier einen Antrag auf Entschädigung eingereicht hat, hat die Fluggesellschaft 30 Tage Zeit, um den Anspruch auszuzahlen oder die Ablehnung zu begründen.
Die Zeit dafür rennt jedoch. Denn der Antrag muss bis zum 15. Juni 2026 angenommen und vom Schlichtungsausschuss angenommen werden. Unter Experten wird das als sportliches Timing wahrgenommen.
Kompromiss gefunden: Kaum Änderungen bei den EU-Fluggastrechten | Frankfurtflyer Kommentar
Ein Satz mit X, das war wohl nix. Dieses Sprichwort dürfte wohl die Gefühlslage einiger europäischer Fluggesellschaften beschreiben, die darauf gehofft hatten, zukünftig erst nach vier Stunden Verspätung das Knöpfchen für die Überweisung drücken zu müssen. Stattdessen würden ihnen zusätzliche Informationspflichten und engere Zeitfenster aufgebrummt, wenn die Neuregelung der Fluggastrechte denn tatsächlich angenommen wird.
Aus Passagiersicht würde weiterhin der Aufwand bestehen bleiben, einen Antrag einzureichen. Viel schöner wäre es doch gewesen, wenn Fluggesellschaften zur automatisierten Zahlung gezwungen worden wären.
Was haltet Ihr von dem Kompromiss, der sich bei den EU-Fluggastrechten anbahnt? Kommentiert gerne unter diesem Beitrag.
Quelle: Politico via AeroTelegraph.com
Auch schon heute darf die Fluggesellschaft bei Langstrecken bei einer Verspätung von 3 bis 4 Stunden die Ausgleichszahlung um 50% kürzen. Daher bekommt man auch heute bei Langstrecken mit 3 bis 4 Stunden Verspätung nur 300,00 Euro. Dann ändert sich doch wohl gar nichts an den bisherigen Regelungen. Nur die Informationspflichten und das 30 Tage Bearbeitungsfenster kommen hinzu.