Ab Sonntag gelten neue Regeln bei der Einreise

Bundespolizei, Grenzkontrolle | Quelle: Bundespolizei
Bundespolizei, Grenzkontrolle | Quelle: Bundespolizei

Die Einreisebestimmungen vieler Länder werden derzeit laufend angepasst, die Liste muss beinahe täglich aktualisiert werden. Ab dem 1. August werden die Regeln in Deutschland geändert, ab Sonntag sind dann alle Einreisenden zur Vorlage eines Nachweises verpflichtet- unabhängig davon mit welchem Verkehrsmittel diese einreisen.

Test- bzw. Nachweispflicht wird ausgeweitet

Die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird also in Kürze angepasst, die Änderung betrifft viele die sich derzeit im Ausland aufhalten und beispielsweise mit dem Fahrzeug unterwegs sind. Flugreisende müssen schon heute – unabhängig von dem Herkunftsland – einen negativen Test, einen Beleg der Genesung oder die vollständige Impfung nachweisen. Ab Sonntag gilt dies auch für all diejenigen, die auf der Strasse, Schiene oder auf der See einreisen.

Zudem gibt es künftig nur noch zwei statt drei Kategorien der höheren Risikoeinstufung. Es handelt sich um Hochrisikogebiete und Gebiete, in denen neue Virusvarianten kursieren. Das Gesundheits- und Innenministerium sowie das Auswärtige Amt legen fest, in welche Kategorie ein Land fällt. Die Einstufung wird frühestens mit Ablauf des ersten Tages nach Veröffentlichung durch das Robert Koch-Institut wirksam, damit Rückkehrer sich entsprechend vorbereiten können.


Einreisende aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet müssen ihre Daten als Digitale Einreiseanmeldung übermitteln. Dort können die unterschiedlichen Nachweise auch hochgeladen werden. Aus einem Gebiet mit „besorgniserregenden Virusvarianten“ ist künftig immer ein Testnachweis nötig- auch bei Geimpften. Nachweise von Impfung oder Genesung als Geimpfter oder Genesener reichen dann nicht mehr aus.

Woher einen Test im Ausland?

Teststationen gibt es mancherorts wie Sand am Meer. Doch nicht in jeder Urlaubsregion sind diese so breit gestreut wie in einer deutschen Großstadt. Viele Einrichtungen setzen einem Termin voraus, die Kosten für den Nachweis reichen ab etwa 10€ für einen Antigen-Test bis hin zu gut dreistelligen Beträgen für einen PCR-Test.

Eine interessante Variante wird von TestiFly angeboten, dabei handelt es sich um videobegleitete Covid-19 Antigen-Tests. Dieser kann jederzeit und überall da durchgeführt werden, wo man mit seiner Kamera wie zB. die im Smartphone einen WLAN-Zugang hat. Man führt dabei einen der zugelassenen Selbsttests durch und wird währenddessen von einem Mitarbeiter im Videochat begleitet.

Danach wird ein gleichwertiges Zertifikat ausgestellt und elektronisch übermittelt. Man kauft faktisch also die Videobegleitung, durch den die Richtigkeit der Durchführung sichergestellt und der anerkannte Nachweis möglich wird. Der Vorteil ist die Unabhängigkeit den Test von überall aus durchführen zu können und das Ergebnis innerhalb von wenigen Minuten zu erhalten. Nachteil an der Sache ist die Vorbereitung- denn der Vorgang erfordert QR-Etiketten, die nach der Anmeldung bei Testifly per Post an die Heimatadresse geschickt werden.

Für diejenigen, die den Urlaub noch vor sich haben, ist dies eine sehr interessante und praktische Option um an den verpflichtenden Nachweis zu kommen.

Quarantäneregeln

Wer sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf eigene Kosten in Quarantäne zu begeben. Bei einen Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet gilt eine strikte 14-tägige Absonderungspflicht.

Nicht geimpfte oder nicht genesene Einreisende aus Hochrisikogebieten müssen eine zehntägige Quarantäne antreten. Diese kann verkürzt werden, wenn die Betroffenen einen Genesenennachweis, den Impfausweis oder einen Testnachweis an die zuständige Behörde übermitteln. Ausgenommen davon sind Reisende, die dort lediglich durchgereist sind und keinen Zwischenaufenthalt hatten.

Die Nachweise sollen stichprobenartig überprüft werden. Alle Einreisenden direkt an den Grenzen zu kontrollieren ist nicht darstellbar. Bei den Airlines werden die Dokumente weiterhin vor dem Start geprüft, im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll dies auch während der Fahrt möglich sein.

Es gibt Ausnahmen

Grenzpendler und Grenzgänger sind von der Anmelde- und Absonderungspflicht ausgenommen. Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet gilt das nur, wenn ihre Tätigkeit für die „Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe oder der Aufenthalt zu Bildungs- oder Studienzwecken dringend erforderlich und unabdingbar ist“.

Foto: Lufthansa

Weiterhin gibt es Ausnahmen für Personal, das zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Personen-, Waren-, Güter- und Transportverkehrs gebraucht wird.

Ab Sonntag gelten neue Regeln bei der Einreise | Frankfurtflyer Kommentar

Es hat ganz schön lange gedauert, erst ab Sonntag gelten für alle Einreisenden einheitliche Regeln. Aus dem Ausland kommende Flugpassagiere müssen seit geraumer Zeit immer einen Nachweis erbringen, selbst wenn der Start in einem Land ohne Risikobewertung erfolgte. Die künftige Verordnung macht keine Unterschiede mehr beim Verkehrsmittel, die Neuerung wird insbesondere auf den Straßen kaum zu kontrollieren sein.

 

Quelle: tagesschau

6 Kommentare

  1. „für diese Anordnung bedarf es in Deutschland zwingend eines sogenannten Absonderungsbescheids. Inkl. Darlegung von Gründen und Konsequenzen sowie einer Rechtsbehelfsbelehrung. Ohne diesen Bescheid gibt es rechtlich keine Voraussetzung für eine Quarantäne. Für jeden Müll wird in Deutschland ein Bescheid erstellt. so auch für die Absonderung (= Quarantäne)“

    Falsch: §32 Verordnungsermächtigung

  2. Top, also wenn ich das richtig verstehe, dann gilt die Quarantäne jetzt auch für Geimpfte. Mit medizinischen Gründen hat das nichts mehr zu tun. Das linksextreme Merkel-Regime sehnt sich nach einem Regime wie Nordkorea. Was bringt die Impfung gegen das völlig ungefährliche Virus dann? Selbst die Regierung selbst sagt ja, dass die Impfung wirkungslos ist. Wurde nicht der FFP2-Maulkorb zur Unterdrückung mit der absurden Begründung und dem linksextremen Geschwurbel eingeführt, dass diese Masken im Gegensatz zu OP-Masken auch den Träger selbst schützen. Würden die Impfungen helfen würden jetzt ja OP-Masken für Geimpfte reichen, der FFP2-Maulkorb bleibt aber weiterhin Pflicht. War das eventuell auch nur linksextremes Geschwurbel wie das ganze Corona-Märchen?

    • FFP2-Masken nur in Bayern, nicht mal auf dem Flug nach Bayern.
      Impfen schützt nicht vor Ansteckung und weiter Verbreitung, konsequenterweise müsste man deshalb alle testen. Das würde aber wiederum die Logik der imofkapagne zerstören, weshalb man das lieber – noch – nicht tut.

      Ich wette dass das aber als nächster Aktionismus von Södolf und Co. Kommen wird.

      Links extremistisch ist das aber weniger, eher dumm wie das meiste was Politiker so machen

  3. @Martin Meister: das “völlig ungefährliche Virus“ bzw. dein „Corona-Märchen“ hat weltweit mittlerweile mehr als 4,2 Millionen Menschen (John Hopkins-Institut“) das Leben gekostet, wahrscheinlich noch viel mehr, da die Übersterblichkeitszahlen in vielen Ländern (z.B. Russland) dies nahe legen.

    • @Sheremetyevo so darf man das nicht rechnen! Man müsste ehrlicherweise diejenigen Toten zählen, die vor der Erkrankung vollkommen gesund waren. Alles anderen Toten sind nicht an Covid 19 gestorben sondern deshalb weil das Virus ihnen wegen anderer Gesundheitsschwächen doppelt so stark zu gesetzt hat.

      Das zu müsste man aber zunächst an die Daten kommen, die werden aber nur unvollständig veröffentlich – vermutlich, damit niemand auf die Idee kommt, hier was zu deuteln. Das ist nicht okay!

      Leider wird jeder Versuch darüber zu diskutieren im „Querdenker“, „Verschwörungstheoretiker“ Abklatsch enden…

  4. und das Totschlagargument „4.2 Mio Tote“ endet letzlich in der philosophischen Frage, ob Menschen noch sterben dürfen oder ob man alles mögliche tun muss, Sterben um alles auf der Welt zu vermeiden.

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