Ab Sonntag gelten neue Regeln bei der Einreise

Bundespolizei, Grenzkontrolle | Quelle: Bundespolizei
Bundespolizei, Grenzkontrolle | Quelle: Bundespolizei

Die Einreisebestimmungen vieler Länder werden derzeit laufend angepasst, die Liste muss beinahe täglich aktualisiert werden. Ab dem 1. August werden die Regeln in Deutschland geändert, ab Sonntag sind dann alle Einreisenden zur Vorlage eines Nachweises verpflichtet- unabhängig davon mit welchem Verkehrsmittel diese einreisen.

Test- bzw. Nachweispflicht wird ausgeweitet

Die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird also in Kürze angepasst, die Änderung betrifft viele die sich derzeit im Ausland aufhalten und beispielsweise mit dem Fahrzeug unterwegs sind. Flugreisende müssen schon heute – unabhängig von dem Herkunftsland – einen negativen Test, einen Beleg der Genesung oder die vollständige Impfung nachweisen. Ab Sonntag gilt dies auch für all diejenigen, die auf der Strasse, Schiene oder auf der See einreisen.

Zudem gibt es künftig nur noch zwei statt drei Kategorien der höheren Risikoeinstufung. Es handelt sich um Hochrisikogebiete und Gebiete, in denen neue Virusvarianten kursieren. Das Gesundheits- und Innenministerium sowie das Auswärtige Amt legen fest, in welche Kategorie ein Land fällt. Die Einstufung wird frühestens mit Ablauf des ersten Tages nach Veröffentlichung durch das Robert Koch-Institut wirksam, damit Rückkehrer sich entsprechend vorbereiten können.


Einreisende aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet müssen ihre Daten als Digitale Einreiseanmeldung übermitteln. Dort können die unterschiedlichen Nachweise auch hochgeladen werden. Aus einem Gebiet mit „besorgniserregenden Virusvarianten“ ist künftig immer ein Testnachweis nötig- auch bei Geimpften. Nachweise von Impfung oder Genesung als Geimpfter oder Genesener reichen dann nicht mehr aus.

Woher einen Test im Ausland?

Teststationen gibt es mancherorts wie Sand am Meer. Doch nicht in jeder Urlaubsregion sind diese so breit gestreut wie in einer deutschen Großstadt. Viele Einrichtungen setzen einem Termin voraus, die Kosten für den Nachweis reichen ab etwa 10€ für einen Antigen-Test bis hin zu gut dreistelligen Beträgen für einen PCR-Test.

Eine interessante Variante wird von TestiFly angeboten, dabei handelt es sich um videobegleitete Covid-19 Antigen-Tests. Dieser kann jederzeit und überall da durchgeführt werden, wo man mit seiner Kamera wie zB. die im Smartphone einen WLAN-Zugang hat. Man führt dabei einen der zugelassenen Selbsttests durch und wird währenddessen von einem Mitarbeiter im Videochat begleitet.

Danach wird ein gleichwertiges Zertifikat ausgestellt und elektronisch übermittelt. Man kauft faktisch also die Videobegleitung, durch den die Richtigkeit der Durchführung sichergestellt und der anerkannte Nachweis möglich wird. Der Vorteil ist die Unabhängigkeit den Test von überall aus durchführen zu können und das Ergebnis innerhalb von wenigen Minuten zu erhalten. Nachteil an der Sache ist die Vorbereitung- denn der Vorgang erfordert QR-Etiketten, die nach der Anmeldung bei Testifly per Post an die Heimatadresse geschickt werden.

Für diejenigen, die den Urlaub noch vor sich haben, ist dies eine sehr interessante und praktische Option um an den verpflichtenden Nachweis zu kommen.

Quarantäneregeln

Wer sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf eigene Kosten in Quarantäne zu begeben. Bei einen Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet gilt eine strikte 14-tägige Absonderungspflicht.

Nicht geimpfte oder nicht genesene Einreisende aus Hochrisikogebieten müssen eine zehntägige Quarantäne antreten. Diese kann verkürzt werden, wenn die Betroffenen einen Genesenennachweis, den Impfausweis oder einen Testnachweis an die zuständige Behörde übermitteln. Ausgenommen davon sind Reisende, die dort lediglich durchgereist sind und keinen Zwischenaufenthalt hatten.

Die Nachweise sollen stichprobenartig überprüft werden. Alle Einreisenden direkt an den Grenzen zu kontrollieren ist nicht darstellbar. Bei den Airlines werden die Dokumente weiterhin vor dem Start geprüft, im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll dies auch während der Fahrt möglich sein.

Es gibt Ausnahmen

Grenzpendler und Grenzgänger sind von der Anmelde- und Absonderungspflicht ausgenommen. Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet gilt das nur, wenn ihre Tätigkeit für die „Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe oder der Aufenthalt zu Bildungs- oder Studienzwecken dringend erforderlich und unabdingbar ist“.

Foto: Lufthansa

Weiterhin gibt es Ausnahmen für Personal, das zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Personen-, Waren-, Güter- und Transportverkehrs gebraucht wird.

Ab Sonntag gelten neue Regeln bei der Einreise | Frankfurtflyer Kommentar

Es hat ganz schön lange gedauert, erst ab Sonntag gelten für alle Einreisenden einheitliche Regeln. Aus dem Ausland kommende Flugpassagiere müssen seit geraumer Zeit immer einen Nachweis erbringen, selbst wenn der Start in einem Land ohne Risikobewertung erfolgte. Die künftige Verordnung macht keine Unterschiede mehr beim Verkehrsmittel, die Neuerung wird insbesondere auf den Straßen kaum zu kontrollieren sein.

 

Quelle: tagesschau

15 Kommentare

  1. Was noch zu ergänzen wäre:
    Testpflicht erst ab 12 Jahren, was Familien wohl aufatmen lässt – wir sind zum Beispiel geimpft und die Kinder unter 12, somit wird man also NICHT auf Grund eines falsch positiven oder gar wirklich positiven Test im Ausland hängen bleiben. Das ist bisher ein massives Risiko für Familien, z.B. aus der (eigenen) Ferienwohnung nicht nach Hause zu kommen, wo quasi gleiches Ansteckungsrisiko besteht….
    Ebenso ist die Quarantäne bei Kindern bis 12 aus Hochrisikogebieten auf 5 Tage halbiert.
    Was nicht explizit ist, ob diese Regelung auch auf Flügen gilt, was eine Lockerung entsprechen würde.

  2. Wie will unsere guter Herr Spahn das alles kontrollieren?

    „zuständig“ (das überprüft der Beamte zuallererst!!) ist das Land und zwar die Gesundheitsämter nicht der Grenzschutz, denn es gibt Schengen!

    Folglicht muss sich das Gesundheitsministerium der Länder mit Aussen-Grenzen (z.B. Hessen nicht!) Hilfe von der Bundespolizei/Grenzpolizei erbeten. Die können unmöglich innerhalb von 2 Nächten (!!) eine Grenzkontrolle wie vor 30 Jahren aufziehen. Nicht bei der Anzahl aussen Grenzen die Deutschald im Kern der EU hat!

    Welche ein weiter Aktionismus unserer großartigen Regierung. Das reiht sich ein in FFP2-Masken Kasperei von Söder über die Ausgangssperren, die vielerorts kassiert wurden!

    Aber allein die Drohun 25.000€ Strafe wird wieder viele dazu anhalten ihren Urlaub zu stornieren und/oder obrigkeitshörig genauestens die Anweisung zu befolgen!

  3. Es gibt doch noch Erleichterungen mit der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung, gültig ab Sonntag.
    Die Altersgrenze zur Vorlage eines negativen Tests bei Flugeinreise nach Deutschland wurde von 6 auf 12 Jahre angehoben (vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_Reise/Corona-Einreiseregeln_August_2021_Update.pdf). Ist ja auch angezeigt. Kinder unter 12 haben ja gar nicht die Möglichkeit einer Impfung.
    Jedenfalls für unseren Kurztrip nach Dänemark (Legoland) nächstes Wochenende brauchen wir keinen Test mehr (Erw. geimpft, Kind unter 12).

  4. Die können nicht alles abdecken, weil sie eh nicht kontrollieren werden können
    Ausserdem versteht die Regierung eh nichts von dem was sie verfügen (s Anfrage FDP)

  5. …und das bei ungeffähr 10% Infektionen, die aus dem Ausland kommen könnten. Ja, genau könnten, weil es dazu vom allwissenden RKI nur eine Schätzung gibt, die nicht angezweifelt oder hinterfragt werden darf.

    Was wird es am Ende bringen? Sicher nichts für die Pandemiebekämpfung (wenn die Bundesrgierung überhaupt einen Plan dazu hat), aber dafür Gesundheitsämter die nicht auch noch die Quarantäne überwachen können und dann empört über die Mehrbelastungen aufschreien, Stornierungen bei Tui Co. – später dann weitere Rettungsmilliarden für die Reisebranche wegen der Stornierungen und vielleicht nächstes Jahr das Eingeständnis: es war falsch die deutschen Pauschaltouristen als „Corona-Importeuere“ zu verteufeln.

    In diesem Jahr musste ja die Bundesregierung kleinlaut eingestehen, dass im letzten Sommer (2020) der Anstieg nicht auf die deutschen Pauschalurlauber zurückzuführen war, sondern auf Familienbesuche von Mitbürgern nichtdeutscher Herkunft in den Balkan-Ländern. Passte irgendwie nicht in das verordnete Bild und man hätte ja sonst keinen Grund für den monatelangen Dauer-Lockdown gehabt.

    • @Micha: ich stimme dir zu! ein weiterer Akt des Aktionismus ohne zu wissen, was es bringt und vermutlich auch unter dem Hintergrund die Impfzögerer noch zum Impfen zu bewegen (ggf. J&J).

      Natürlich kommen jetzt wieder die Medienberichte von den bösen Urlaubern die aus Holland und Spanien (Mallorca ohje, die sind ganz schlimm, war ja schon immer so eine Saubande da auf der Insel und wie kann man da nur in fliegn bei der der Gefahr) das Virus mitbringen.

      Es ist klar, dass mehr Bewegung mehr Virus bringt – wenn es nach Karle, Drosten und Bernd ginge hätten wir seit Ostern einen Dauerlockdown und dann wäre „Ruhe“? Nein eben nicht, aber diese Typen, die sich täglich in den Medien präsentieren, darf man nicht hinterfragen. gleich bist du Querdenker, Nazi und Esoteriker….

  6. zum einen wusste ich gar nicht, dass es inzwischen auch schon „besorgniserregende Virusvarianten“ gibt. Wer hat diesen Begriff erfunden. Der nicht-Virologe Lauterbach? oder ist das schon eine der in Kürze kommenden Varianten im griechischen Alphabet?
    Darüber hinaus stimmt auch manches nicht. Vielleicht liegt dies an der Quelle von der zitiert wird? Eine Einreiseanmeldung auf der Homepage ist definitiv nicht zwingend. es gibt auch das Ersatz-Formular. Die schlauen benutzen genau nur dieses. Weiter steht, dass man sich unmittelbar in Quarantäne begeben muss. Auch das stimmt nicht so ganz. für diese Anordnung bedarf es in Deutschland zwingend eines sogenannten Absonderungsbescheids. Inkl. Darlegung von Gründen und Konsequenzen sowie einer Rechtsbehelfsbelehrung. Ohne diesen Bescheid gibt es rechtlich keine Voraussetzung für eine Quarantäne. Für jeden Müll wird in Deutschland ein Bescheid erstellt. so auch für die Absonderung (= Quarantäne)

    • der begriff „besorgniserregende Virusvarianten“ hat mich auch verwundert! entweder nur von unseren großartigen Journalisten selber interpretiert oder wirklich ein Versuch, von Södolf, Wieler und Mutti sich ein Hintertürchen offen zu halten, auch Geimpfte zukünftig Test auf zuzwingen, weil eben dann alle Gebiete „besorgniserregende Virusvarianten“ Gebiete sein werden?

  7. „für diese Anordnung bedarf es in Deutschland zwingend eines sogenannten Absonderungsbescheids. Inkl. Darlegung von Gründen und Konsequenzen sowie einer Rechtsbehelfsbelehrung. Ohne diesen Bescheid gibt es rechtlich keine Voraussetzung für eine Quarantäne. Für jeden Müll wird in Deutschland ein Bescheid erstellt. so auch für die Absonderung (= Quarantäne)“

    Will sagen, dass die angedrohten Strafen (incl 3 Jahren Haft) erst dann auch juristisch durch gesetzt werden können. Also wieder viel Medien Rummel damit die Bevölkerung auch richtig eingeschüchtert wird…

    • @Jimmy
      Ganz exakt. Man kann in Deutschland nur gegen einen Bescheid Rechtsmittel einlegen. Weder Bußgeld noch irgendeine Steuer wird pauschal aufgrund einer Anordnung oder Verordnung rechtswirksam.

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