Für einen Delta Air Lines-Piloten wurde die Sicherheitskontrolle im vergangenen Jahr zum Verhängnis. Er wurde mit zwei Flaschen Schnaps im Handgepäck erwischt und nun verurteilt. Der erfahrene Pilot muss zehn Monate ins Gefängnis.
Alkohol gilt als Volksdroge Nummer 1, und der Konsum alkoholischer Getränke ist dementsprechend weit akzeptiert. Dies gilt allerdings überwiegend nur im privaten Rahmen. In den meisten Berufen ist das Trinken während der Arbeitszeit oder betrunken zum Dienst erscheinen einfach verboten. Besonders strikt gelten diese Regeln in der Luftfahrt, wo man Verantwortung für zahlreiche andere Menschen trägt.
Das hat jedoch einen Piloten von Delta Air Lines nicht davon abgehalten, betrunken zum Dienst zu erscheinen und zu versuchen, Spirituosen durch die Sicherheitskontrolle zu schmuggeln. Im letzten Jahr sollte der langjährige Pilot den Delta-Flug DL209 von Edinburgh (EDI) nach New York (JFK) steuern. Doch er blieb an der Sicherheitskontrolle des schottischen Flughafens hängen, nachdem sein Handgepäck aufgefallen war.
Bei der Kontrolle seines Koffers fanden die Sicherheitsbeamten zwei Flaschen Jägermeister. Eine davon war bereits zur Hälfte geleert. Dies erregte die Aufmerksamkeit des Sicherheitspersonals, welches daraufhin die Polizei verständigte. Der Pilot musste daraufhin einen Atemalkoholtest ablegen. Da das Gerät anschlug, musste der Delta-Pilot zur Blutabnahme. Die Untersuchung ergab ein Blutalkoholwert von 49 mg. Fast das zweieinhalbfache des erlaubten Wertes von 20 mg.
Nun stand der Prozess im Vereinigten Königreich an. Der Angeklagte hatte sich bereits zuvor schuldig bekannt und wurde nun zu zehn Monaten Haft verurteilt. Nun muss er zehn Monate in Haft.
Betrunkener Linienpilot muss zehn Monate in Haft | Frankfurtflyer Kommentar
Ob man betrunken hinter das Steuer eines Autos oder in ein Cockpit steigt. Mit solch einer verantwortungslosen Tat werden Menschenleben in Gefahr gebracht. In der Luftfahrt hat solch ein Vergehen eine noch viel stärkere Dynamik. Im Cockpit muss man jederzeit bei klarem Verstand sein und in Sekundenbruchteilen rational reagieren können. Schließlich sitzen hinter einem mehrere Hundert Passagiere und die eigenen Kollegen.
Vor diesem Hintergrund ist die Strafe von zehn Monaten sicherlich angemessen. Wer sich so verhält, sollte nie wieder ein Flugzeug führen dürfen. Für den Betroffenen dürfte dies, noch vor Antritt der Haftstrafe, sicherlich die größere Strafe darstellen.
Quelle: AeroTelegraph.com
Irgendwie scheint mir das nicht ganz sauber zu sein: in Milligramm pro Liter wird die AAK (=Atemalkoholkonzentration) gemessen; bei Blut nimmt man Promille. Der Hintergrund ist sehr einfach: Wenn ich ohnehin den Alkohol aus dem Vollblut extrahieren muss, kann ich auch dasselbe Maß (also Liter, wenn ich das Volumen nehme oder g, wenn ich das Gewicht nehme) für beides ermitteln.
Die AAK muss verdoppelt werden, damit man auf die BAK (=Blutalkoholkonzentration), also den Promillewert, kommt. Das hieße, hier wären 20 mg (wohl pro 100 ml Luft) = 2 mg/l = 4 Promille erlaubt. Das scheint mir etwas zu hoch.
0,2g = 200mg pro Liter = 20mg pro 100ml = 0,2 Promille Blutgehalt, wenn ich mich nicht vertan habe
1mg ist nach meinem Kenntnisstand ein Tausendstel Gramm
Dass 1 mg ein Tausendstel Gramm ist, ist natürlich korrekt, Sebastian. Aber mg pro l ist nun einmal ein Wert für die AAK. Und da wird der gemessene Alkoholwert in Milligramm mit zwei multipliziert, um auf die Promillezahl zu kommen.
Bei Bedarf findest du hier Literatur, die das belegt: https://www.google.com/search?q=umrechnung+aak+in+bak
Anders ist es bei der BAK. Da kann man einheitlich Volumen oder Gewicht nehmen und tatsächlich einen Promillewert berechnen. Dann hätten die Werte aber entweder auf mg [Alkohol] pro g [Blut] oder ml [Alk.] pro l [Blut] lauten müssen. mg/l gibt es bei der BAK einfach nicht. (Theoretisch wäre das möglich, aber warum sollte man das tun, wenn die Werte ohnehin im Labor bestimmt werden müssen?)
Ich verstehe Dich nicht? Was ist Dein Thema? der Wert? Die Berechnung? Entscheide Dich doch mal.
Ich verstehe auch nicht, warum Du mir Literaturtipps für etwas gibst, was Dich interessiert.
Schade, dass ich es bis dato nicht so erklären konnte, dass du (man?) mich versteht: Du schreibst im Beitrag „Die Untersuchung ergab ein Blutalkoholwert von 49 mg. Fast das zweieinhalbfache des erlaubten Wertes von 20 mg.“ Ich weiß, dass du die Information aus einem anderen Post hast. Ich halte sie jedoch für falsch.
Das habe ich versucht zu erklären: Die 49 mg beziehen sich in deiner Quelle auf 100 ml Blut, so steht es jedenfalls dort. Das passt aber nicht. Zum Einen werden Angaben von Blut im Alkohol nicht in mg pro l angegeben, sondern in mg pro g.
Zum anderen entsprächen 49 mg pro 100 ml im Atem einer BAK von 9,8 Promille.
Auf diese Unstimmigkeit wollte ich dich aufmerksam machen und implizit dazu anregen, ggfs. einmal nachzuforschen, ob du Quellen findest, anhand derer du deinen Artikel verbessern kannst.
Du hast daraufhin geantwortet, dass du die Rechnung aus deinem Artikel für plausibel hältst. Ich habe dem entgegengehalten, dass „0,2g = 200mg pro Liter = 20mg pro 100ml = 0,2 Promille Blutgehalt“ nicht richtig ist. In der Medizin wird einfach kein Wert von Gramm (einer Gewichtseinheit) in Liter (einem Volumenmaß) ermittelt, sondern entweder einheitlich in Gewicht oder in Volumen.
Denn sonst hätte man ja noch das Problem des Umrechnungsfaktors: Ein ml wiegt nicht ein Gramm, sofern es nicht (reines) Wasser ist.
Der Literaturhinweis war eher als „Falls du mir nicht glaubst, findest du dort recht einfach die Bestätigung“ gemeint.
Deine Wahrnehmung in allen Ehren, dass Du mich als medizinischen Wissenschaftsjournalisten siehst. Dem ist nicht so. Ich bin nur ein Blogger, der zu den Themen unseres Blogs schreibt. Ich habe von ein paar Dingen Ahnung, bei vielen Dingen von denen ich keine Ahnung habe, nehme ich erstmal an, dass die Information stimmt. Der Artikel ist mittlerweile so alt, dass sich außer Dir vermutlich niemand mehr dafür interessiert. Da gibt es ein Ungleichgewicht beim Aufwand-Nutzen-Verhältnis.
Keine Sorge, ich halte dich nicht für einen Wissenschaftsjournalisten. Aber ich befürchte, du unterschätzt die Reichweite des Blogs ein wenig. Vor allem, wenn die Artikel erst einmal von Google indiziert sind. Aber wie dem auch sei: Deine Entscheidung muss ich natürlich akzeptieren.