Buchungstrick bringt Jugendlichem drei Jahre Flugverbot ein

In Eeiner Boeing 777 von American Airlines kam es zu einem ekligen Vorfall.

Mit American Airlines ist nicht gut Kirschen essen. Das musste ein Jugendlicher jetzt am eigenen Leib am Flughafen Gainesville in den USA erfahren. Der Teenager fand sich selbst plötzlich in einem separaten Raum bei einem Verhör wieder und wurde anschließend für drei Jahre von allen Flügen der amerikanischen Oneworld-Airline ausgeschlossen. Alles nur, weil bei seinem Flugticket zu einem illegalen Buchungstrick gegriffen wurde.

Die Queen City News berichteten gerade über einen Jugendlichen, der zum ersten Mal alleine fliegen wollte. Von Gainesville sollte es zurück zu seiner Familie nach Charlotte, North Carolina gehen. Das Flugticket dafür buchte sein Vater. Doch statt nur den Direktflug zwischen den beiden Städten zu buchen, fügte der Vater dem Ticket einen Weiterflug nach New York zu. Laut dem Bericht wies der Vater seinen Sohn jedoch an, die Reise in Charlotte zu beenden und nicht weiter nach New York zu fliegen.

Soweit der Plan, doch die Reise endete noch viel früher. Als der Teenager am Flughafen Gainesville zum Check-In ging, bemerkte dort angeblich ein Mitarbeiter den Führerschein des jungen Mannes. Dieser war in North Carolina – also dem Staat in dem sich der „Zwischenstopp“ befand – ausgestellt worden. Das machte den Check-In Agent misstrauisch und führte dazu, dass der Jugendliche in einem separaten Raum verhört wurde und sein Ticket anschließend storniert wurde. Denn während des Verhörs gab er zu, dass er nie vor hatte, das Ticket bis nach New York abzufliegen. Und das verstößt gegen die Beförderungsbedingungen von American Airlines.

Der Vater zeigte sich besorgt und reumütig. Gegenüber Queen City News beteuert er, dass er das Ticket nie so gebucht hätte, wenn er gewusst hätte, was sein Sohn anschließend durchmachen müsse. So gibt er an, dass er sich Sorgen macht, weil sein Sohn in einem andere Bundesstaat auf sich alleine gestellt ist.“

Dabei ist der Vater jedoch so etwas wie ein Serientäter. Er gab selbst zu, dass er in den letzten fünf bis acht Jahren alle Flüge seiner Familie auf ähnliche Art und Weise gebucht hat.

American Airlines hat mittlerweile zu dem Vorfall Stellung genommen (übersetzt mit Google Translate aus dem Englischen): „Der Kauf eines Tickets, ohne die Absicht zu haben, alle Flüge zu fliegen, um günstigere Tarife zu erhalten, stellt einen Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von American Airlines dar und ist in unseren Online-Beförderungsbedingungen beschrieben. Unser Kundenbeziehungsteam hat mit dem Kunden Kontakt aufgenommen, um mehr über seine Erfahrungen zu erfahren.“ Von der Festnahme des Jugendlichen will man jedoch seitens der Airline nichts wissen.

Buchungstrick bringt Jugendlichem drei Jahre Flugverbot ein | Hidden City Ticketing

Doch was steckt eigentlich dahinter? Der Vater hat einen unter Vielfliegern sehr bekannten Buchungstrick angewandt. So bekannt, dass es dafür sogar einen eigenen Begriff gibt. Beim so genannten „Hidden City Ticketing“ bucht man ein Ticket nicht nur bis zum eigentlichen Zielort, sondern noch einen Anschlussflug darüber hinaus.

Die komplexen Tarifstruktur von Fluggesellschaften führen häufig dazu, dass Flüge zu bestimmten Zielen deutlich günstiger angeboten werden, als beispielsweise zu den eigenen Hubs.

Man steigt dann aber trotzdem an dem eigentlichen Zielort aus und tritt das letzte Leg des Fluges einfach nicht mehr an.

Nehmen wir mal ein Beispiel: Ich will mit Lufthansa von Hamburg nach München fliegen. Die Airline ist auf dieser Strecke quasi Monopolist. Der Flug kostet an meinem Datum 250 Euro. So viel will ich nicht ausgeben und daher suche ich nach anderen Lufthansa-Zielen von Hamburg aus. Und mit etwas Recherche und Glück finde ich einen Flug mit Lufthansa nach Budapest für nur 150 Euro. Die Reise geht ebenfalls über München, da der Flughafen der bayrischen Landeshauptstadt ein Hub von Lufthansa ist.

Also buche ich statt einem Flug nach München nun eine Reise nach Budapest. Da ich aber eigentlich nur nach München will, steige ich auch dort aus und lasse das letzte Flugsegment verfallen. In diesem frei erfunden Beispiel habe ich also 100 Euro gespart.

Das sehen die Airlines natürlich nicht gerne und daher verbieten viele Fluggesellschaften das „Hidden City Ticketing“ in ihren Beförderungsbedingungen.

Buchungstrick bringt Jugendlichem drei Jahre Flugverbot ein | Frankfurflyer Kommentar

Eine interessante Geschichte, die gleichzeitig auch Ungereimtheiten hat. Wenn ich ein Hidden-City-Ticket buchen würde, wäre meine oberste Priorität, möglichst keinen Kontakt zu Mitarbeitern der Airline zu haben. So ähnlich wie auch bei Error Fares. Warum geht der junge Mann also zum Check-In-Counter am Flughafen, wo er doch eh kein Gepäck aufgeben kann (das würde bis New York transportiert). Außerdem ist in der Original-Story von einem „Sicherheitsraum“ der Fluggesellschaft die Rede. Gainesville ist nach meinem Kenntnisstand kein riesiger Flughafen. Was soll das also für ein „Sicherheitsraum“, in dem das Verhör stattgefunden haben muss.

Für den Teenager dürfte das auf jeden Fall ein Trauma gewesen sein und der Vater denkt beim nächsten Mal vermutlich zweimal darüber nach, ob er weiter auf diesem Weg Geld spart. Wenn er denn nicht auch von American Airlines gesperrt wird.

Quelle: Queen City News via OMAAT

31 Kommentare

  1. ein witz das ganze was die fluggesellschaften mit ihren preisen machen ! ! !
    ich fliege jährlich von BSL über AMS nach BKK mit KLM und rund 6 monate später zurück. schaue ich mir flüge nur von AMS nach BKK an so sind die öfters teuerer als wenn ich von BSL aus fliege.

  2. gääähn Thema: hatten wir ja schon zig mal.

    Ich finde es viel interessanter dass American Airlines jetzt so Spitzel am checkin hat, die Buchungen auf „Plausibiltät“ überprüfen und dann „Strafanzeige wegen Betrugs“ auf Verdacht machen.

    Das ist schon langsam eine Perversität die die Airlines an den Tag legen, wenn es darum geht das vereinzelt Gäste 150 USD sparen wollen. Schwach!

    Aber die Amis lassen sich das gefallen? „it’s the law“ oder „It’s the AA rule“?

    • wenn ich den Text richtig verstehe, hat der Vater das zuvor schon mehrfach so erfolgreich durchgezogen. Ich vermute daher nicht einen „Spitzel am Check-In Schalter“ und halte die Story von dem Fuehrerschein fuer vorgeschoben. Sehr viel wahrscheinlicher ist, dass es eben in den Daten vergangener Fluege aufgefallen ist, dass der Sohn schon wiederholt vorzeitig den Flug abgebrochen hat, zudem immer am gleichen Ort.
      Und daher hat man ihn wahrscheinlich schon vorgemerkt gehabt.

      Wahrscheinlich war das auch der Grund, warum der junge Mann auch ohne Gepaeck am Check-In Schalter war, man hat warhscheinlich mit irgendeiner Fehlermeldung den Online-CheckIn abgebrochen und ihn aufgefordert, zum Check-In Schalter zu kommen…

      Natuerlich ist die Regel schwachsinnig. Koennte sich der Gesetzgeber oder besser international die IATA dazu durchringen, solche Beschraenkungen zu verbieten, besser noch, auch den Verfall von nachfolgenden Segmenten nach einem nicht wahrgenommenen Segment zu unterbinden, waeren die Gesellschaften gezwungen, solche Preisspielchen aufzugeben, damit waere allen gedient, der Wettbewerb durch sinnvollere Preisgestaltung gestaerkt, den Kunden mehr Freiheit gewaehrt und die Umwelt weniger belastet durch sinnlose Umwegverbindungen…

  3. Die Airlines könnten diesem „Trick“ ohne viel Aufwand entgegen wirken.
    Wie? Ganz einfach: Wurde das letzte Segment nicht abgeflogen, so wird für die ganze Reise keine einzige Meile gutgeschrieben (funktioniert natürlich nur bei Meilen / Punktesammlern, aber das sind ja mittlerweile sehr viele).

      • Noch einfacher ist die Regelung, welche die meisten Fluggesellschaften in ihren ABB haben: die Strecken müssen wie gebucht abgeflogen werden, ansonsten hat die Airline das Recht, den Ticketpreis basierend auf der tatsächlich geflogenen Route neu zu berechnen und die Preisdifferenz in Rechnung zu stellen.

        • Die Klausel hält bereits keiner Inhaltskontrolle statt und dürfte im Bezug auf LH, LX und OS nicht wirksam sein.
          Hat LH so auch schon probiert durchzusetzen. Zumal man als Kläger dann auch seine Preiskalkulation offenlegen muss 😉
          Spätestens darauf hat keine Airline Lust

          • Das gibt’s doch nicht scheiss amerikan Buissness. Habe auch mal dem Lufthansabus zu spaet gefunden.Wsr nichts ausgeschildert musste mich durchfragen.Soll man dafuer auch noch bestraft werden?Habe damals auch ein Bahntiket gekauft um eine Uebernachtung zu vermeide weil der naechste bus abends ging

        • @Stephan: du bist echt ein Held!! solange es Tickets gibt’s die durch das Anhängen eines Weiterflugs günstiger werden, wird das auch gebucht!

          Es geht darum, die Gründe, welche Paxe dazu bewegen, einen Flug mehr zu kaufen, zu beseitigen: Preis!

  4. Das wird nach hinten los gehen, der Vater wird jetzt AA wegen Misshandlung seines Sohns verklagen und viel Geld erhalten. AA hat überhaupt kein Recht Personen festzuhalten und zu verhören, dass das auch in den USA nur die Polizei und die würde sich um so eine Zivilsache niemals kümmern. Depperte Airlines wie AA mit depperten Tarifen gehören genau so betrogen.

    • ich vermute (s.meinen Beitrag), dass AA die CheckinAgenten als Spitzel ausbildet oder zumindest Prämien ausetzt für Mitarbeiter die „Betrug“ aufdecken.

      Der Agent ist ausgebildet zu hinterfragen. Merkt dass der junge Mann unsicher ist, also geht er zur Polizei und zeigt ihn an wegen Betrug. Polizei verhört den Jungen, der sagt in jugendlichem Leichtsinn „I never wanted to fly to NYC“ – bam schon ist der Betrug unter Vorsatz nachgewiesen.

      Diese Fälle werden publikumswirksam herausgestellt, damit Nachahmer verschreckt werden. Das hilft mehr als „Meilchen nicht gutschreiben“…

      Angst muss man erzeugen, das wissen die Amis auch seit Corona – dann machen alle mit!

    • nix Zivilsache: das ist Betrug und Strafrecht!

      Hätte der Junge gesagt „ich fliege bis NYC“ und „was hat der Füherschein mit meinem Flug zu tun“ wäre gar nichts passiert. Einzig der Umstand, dass der vermutlich unsicher war, hat den AA-Agenten (Spitzel) misstrauisch gemacht. Meine Vermutung!

      • nein, das ist kein Betrug, jeder Passagier hat das Recht mit seinem Ticket zu machen was er will, wenn er es nicht zu Ende fliegen will, dann ist das so. Ich muss den gekauften Kaffee auch nicht austrinken, sondern kann ihn wegschütten. Das wurde bei uns längst gerichtlich auch so entschieden.

        • natürlich ist das Betrug!

          Eine Firma verkauft dir einen Beförderung von A nach B über C, sagt dir gleichzeitig „Sie müssen aber bis B mit uns kommen“ und dann kaufst du den Vertrag trotzdem in der Absicht, B nach C nicht zu nutzen. Das nennt man Betrug! Wenn du der Airline sagen würdest „ich kaufe das Ticket, aber ich steige in B aus“, wäre es kein Betrug. Aber dann würde dich die Airline nicht transportieren, wie hier der Fall!

          Wie wir alle wissen, gibt’s täglich tausende solcher Betrügereien, auf allen Seiten: Verkäufer wie Käufer. Bestraft werden sie erst, wenn es richtig große Kreise zieht: Dieselbetrug, Steuerbetrug etc.

  5. Ich habe mir angewöhnt, das letzte Segment immer abzufliegen. Nur schon deshalb, weil die definitive „Endabrechnung“ der Reise erst auf diesem Flug erfolgt. So wurde z.B. meine letzte Strecke von ZRH nach Stockholm mit über 4000 Prämienmeilen angerechnet. Verschenkt man ja auch nicht einfach so.

    • @Rene: jetzt höre auf mit Meilchen, das ist ja da dümmste Argument.

      Von Stockholm schwimmst du dann rüber nach Riga und fährst dann mit dem Flixbus nach Deutschland?

      Welche Endabrechung?

      Es geht hier um 3 Sachen:

      1. die idiotische Tarifpolitik der meisten Airlines, die Umsteiger aus Wettbewerbsgründen billiger machen „muss“ als Teile dieser Umsteiger

      2. das Verbot sich frei entschieden zu können, eine gekaufte Leistung nicht zu nutzen (bzw. dafür noch extra bezahlen zu müssen)

      3. das Verhalten des Verkäufers bei Verstoss gegen diese Regel

      • @Jimmy: So klar, wie du das darstellst, ist die Rechtslage nicht! Nehmen wir das im Artikel genannte Beispiel eines Fluges von Hamburg über München nach Budapest. Man kann sich durchaus auf den Standpunkt stellen, die von der Fluggesellschaft geschuldete Leistung sei ein Flug HAM-BUD und nicht etwa HAM-MUC-BUD. Dies würde etwa bedeuten, dass LH im Falle einer Annullierung des Anschlussfluges MUC-BUD den Passagier ohne weiteres auf einen passenden Flug über Frankfurt umbuchen könnte. Wenn der Passagier dann mehr oder weniger gleichzeitig in Budapest ankommen würde, so hätte LH dem Fluggast trotz des geänderten Routings eine vertragskonforme Beförderung angeboten.

        Das Ausfallenlassen des letzten Flugsegmentes birgt also gewisse Risiken, auch wenn ich dies – nebenbei erwähnt – auch schon praktiziert habe.

        • Jetzt werden aber Sachen verdreht? Was hat LH mit American Airlines Florida – Charlotte – NYC zu tun?

          Was du schreibst ist doch überhaupt nicht das Problem! Stimmt was du sagst: der Kunde kauft HAM-BUD und nicht 2 coupons. Die Gefahr besteht bei solchen Buchungen.

          Andererseits: in welchem Land leben wird denn? Ich darf nict mehr selber entscheiden ob ich eine gebuchte und bezahlte Leistung in Anspruch nehme?

          Ich buche 10 Massagen, bezahle alle sofort und dann kommt das Massagestudio nach 1 Jahr und sagt „hey du Kunde, es fehlen noch 2 Massagen, da müssen wir nachberechnen wenn due die 2 nicht nimmst, kostetn die restlichen 8 da doppelte“.

          nochmals: es besteht kein Recht auf das Routing (=Restrisiko) aber mir per AGB vorschreiben zu lassen, ich müsse die gekaufte Dienstleistung auch 100 annehmen halte ich für absolut untragbar!

          Das ganze dient nur einem Preissystem welches noch aus Zeiten stammt, als man ins Reisebüro gehen musste um Flüge zu kaufen (wo man durch die Agenten mehr Macht hatte, dem Kunden die AGBs aufzudrängen).

          2023 ist das vorbei!

      • Die billigeren Umsteigeverbindungen sind gar nicht so idiotisch. Das Prinzip ist ganz einfach. Die bequemen Direktverbindungen gehen an die zahlungskräftige Kundschaft, die eben darauf angewiesen ist. Und wenn voraussichtlich Plätze frei bleiben, dann werden sie halt wie immer zu günstigeren Preisen verkauft.

        Nur eben nicht als Direktflug. So blöd ist die o.g. zahlungswillige und -fähige Clientel ja auch nicht. Der günstigere Preis muss mit Nachteilen kombiniert werden.

        Ganz normale Marktwirtschaft, die nur auf den ersten Blick abstrus aussieht.

        • @Rainer: das ist ja nichts was 2023 neu wäre, gibt’s seit 40 Jahren!

          Was willst du uns denn sagen? Dass die Airlines mit diesen Flügen ihre Yield erhöhen? klaro, aber sie verlieren bei denjenigen die vorher aussteigen halt ihren Mehrumsatz für A nach B (ohne C) und zusätzlich bleibt ein Platz von B nach C leer (der ggf. vrkauft hätte werden können).

          Die Airlines könnten das selber aber verhindern, indem sie ihre aus den 1980er Jahren stammende Preisalgorithmen so einstellen, dass ein Umsteiger immer genau gleich viel kostet wie einzelne Legs des Umsteigers. Dazu würde dann entweder der direkte Flug A-B günstiger (was die Airlien natürlich nicht will) oder der Umsteiger A-B-C teurer (was die aus Wettbewerbsgründen angeblich nicht machen können).

          Einzig was helfen würde: ein LCC auf A-B, der diesen Machenschaften (hohe Preise weil Monopol Verbindung) ein Ende bereiten könnte!

  6. Gepaeck koennte er sehr wohl einchecken.
    Am Gate habe ich bisher nie auch nur eine Rueckfrage auf meinen Wunsch das Gepaeck nur bis XY durchzuchecken bekommen….

    • Gepäck am Gate einchecken? was ist das für ein Blödsinn? Gpeäck wird am checkin Schalter eingecheckt, könnte auch sein, dass der Junge genau das vor hatte und deshalb überhaupt am Schalter aufgeschlagen ist. Das ist immer kritisch… leider keine genauen Angaben in dem Bericht!

  7. muß dir voll recht geben jmmy ! ! !

    ich bin einmal von BKK zurück über AMS nach BSL geflogen, wollte aber 2 tage in AMS bleiben und sagte denen am check-in-schalter in BKK daß ich erst einmal nur bis AMS fliege, war absolut keine problem. aber ich mußte etwas aufpreis zahlen weil ich ja erst 2 tage später weiter nach BSL geflogen bin

    • keine Ahnung was du für Tickets hattest, das am Checkin zu machen finde ich etwas spät (Tickets müssen umgeschrieben werden)

      BKK hatte ich 2022 mit LX auch gute Erfahrunge mit dem sogn. „short-checkin“ – ich hatte ZRH-CDG auf einen Tag nach Ankunft gelegt (geht ohne Aufpreis wenn der Stop kleiner 24h also Nacht dazwischen) und BKK-ZRH um shortcheckin gebeten. Zuerst hat es die Tante nicht verstanden, dann aber ZRH auf dem Baggage tag und ich erleichtert.

      Entgegen aller Unkenrufe (im VFT) ist natürlich nichts passiert – wir waren sogar
      eingecheckt bis CDG, Flieger ging ohne uns raus….

      Hinwärts mussten wir von CDG los, aus verschiedenen Gründen haben wir das mit einem AF Flug gelöst (schlappe 80€ extra oneway ZRH-CDG). Weil ich zuerst in ZRH was mit dem Gepäck tricksen wollte, haben die Spitzel von LX Business Supervisor dann doch was in die Buchung geschrieben (400€ incl. Gepäck war echt der Corona Schnapper!). Am Gate ZRH-BKK wurden wir gefragt ob wir wirklich aus CDG kommen und das Handgepäck wollten sie „wiegen“ (ohne Waage) – ich sag nur „wie ne Behörde halt“

      Ticket LH stock auf LH.com gebucht, op LX. Letztes leg „Air Baltic“ …

  8. Da gab es nach meiner Erinnerung in Deutschland ein Urteil, dass es legal ist, wenn man nicht alle bezahlten Leistungen nutzt. Deshalb wäre es sehr überraschend, wenn das in den LH AGBs stehen würde. So kann man auch ein Valuemeal mit Mealcoupon in einer Fastfoodfiliale kaufen und dann nur Burger und Fries essen und die Cola nicht trinken, auch wenn Burger und Fries getrennt gekauft teurer sind als das meal mit Mealcoupon.

    Anders verhält es sich, wenn die Segmente nicht in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden. Das hat man irgendwann als aufpreispflichtige Sonderleistung deklariert.

    • Falsch! Es ging im Urteil nicht um die „Legalität“ des Weglassens sondern darum, ob die Airline (hier Lufthansa) das Recht hat, bei Nichtnutzung des letzten legs, 4000€ extra zu verlangen.

      Urteil verkürzt: die Airline könnte das machen, müsste aber bei der Buchung „nachvollziehbar“ und „transparent“ offen legen, welche Kosten auf den Käufer zukämen, wenn er eine Teil der Leistung nicht nutzt.

      LH wird sich hüten, so was zu veröffentlichen selbts wenn das zumindest theoretisch 2023 technisch möglich wäre, das zu tagesaktuell zu berechnen. 10 Tage oder Wochen später kann das aber wieder ganz anders aussehen.

  9. wie ist es eigentlich andersrum?

    mein Fall war mal (bin alles geflogen), köln nach London, via Berlin. da ich in Berlin wohne und der Flug berlin-london 300€ kostete, der „via köln“ aber nur 80€. daher bin ich dann mit dem Zug nach köln gefahren und wieder zurück nach Berlin geflogen. wenn ich jetzt das erste Leg hätte verfallen lassen, hätten sie mir wahrscheinlich das boarding in Berlin verweigert, aber dürfen die das?

    besten Gruß

    mike

    • @Mike: korrekt! Offizielle LH-Policy, noshow des ersten legs = Storno der Gesamtbuchung (PNR) – Ticket bleibt bestehen!

      bei Feedern innerhalb DE gab’s früher aber Toleranz, gerade wenn man in FRA aufschlug und klar aus der Richtung kam (also nicht in FRA wohnte) – ob das heute noch gilt?

      Ich hatte kürzlich ein no-show FRA-BRU – 1h nach dem „verpassten“ Abflug kam eine email „wir mussten Ihre Buchung leider stornieren“….

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