In Frankfurt herrscht zwischen 23:00 und 05:00 Uhr ein striktes Nachtflugverbot und nur mit einer Ausnahmegenehmigung dürfen Flugzeuge zwischen 23:00 und 24:00 Uhr am Rhein-Main-Airport noch landen. Der Grund hierfür liegt im Lärmschutz für die Anwohner. Daher ist es durchaus überraschend, dass man Condor-Flug DE 1809 am 11. September kurz vorm Aufsetzen aufgrund des Nachtflugverbotes zum Durchstarten gezwungen hat. Was mit Sicherheit mit einer höheren Lärmbelastung einherging, als wenn das Flugzeug normal gelandet wäre.
Dabei stand der Condor-Flug aus Olbia in Sardinien schon unter keinem guten Stern. Nachdem der Airbus A320 schon mit einiger Verspätung aus Düsseldorf in Italien gelandet ist, startete der Rückflug nach Frankfurt ebenfalls mit über zwei Stunden Verspätung. Auf dem Rückweg nach Frankfurt hat man einiges an Zeit gutgemacht, und es sah auch so aus, als könne man noch vor der Sperrstunde um 24:00 Uhr landen.
Der Airbus A320 von Condor hatte auch bereits Landeerlaubnis für Frankfurt erhalten und befand sich nur noch etwa 300 m über dem Boden und ungefähr 7 km vor der Landeschwelle, als er doch die Aufforderung erhalten hat, durchzustarten. Der Grund hierfür war das Nachtflugverbot für Frankfurt, welches es nicht mehr erlaubt, nach 24:00 Uhr am Rhein-Main-Airport aufzusetzen.
Der Condor Airbus A320 musste also kurz vor der Landebahn wieder die Triebwerke hochfahren und in den Steigflug gehen. Dies hat vermutlich mehr Lärm für die Anwohner verursacht, als wenn der Airbus normal, aber um 00:01 Uhr gelandet wäre.
Der Condor Airbus A320 stieg noch einmal auf 8.000 Fuß (etwa 2.400 Meter) und flog in 25 Minuten nach Köln/Bonn, welcher 24 Stunden am Tag geöffnet ist. Von hier wurden die Passagiere dann mit Bussen nach Frankfurt zurücktransportiert.

Solche extrem strikten Auslegungen der Regeln des Nachtflugverbotes führen auch immer wieder zu Kritik und es ist bei Weitem nicht das erste Mal, dass ein Flugzeug in Frankfurt wegen weniger Sekunden zum Durchstarten gezwungen wurde. Diese sekundengenaue Auslegung der Regeln führt dann regelmäßig zu einer höheren Lärmbelastung als eine normale Landung, was das Ganze ad absurdum führt.
Die Forderungen sind hier immer wieder, dass man Landungen wie in diesem Fall, welche bereits von der Flugsicherung genehmigt wurden, noch durchführen lässt und die Airlines hierfür eine Strafe zahlen müssen. Diese Strafe wäre immer noch niedriger als die Kosten für die Ausweichlandung an einem anderen Airport, ganz zu schweigen von dem eingesparten CO2 und auch den ersparten Unannehmlichkeiten für die Passagiere.
Natürlich darf das Nachtflugverbot nicht ausgehöhlt werden, aber man könnte hier mit einem gewissen Augenmaß sicherlich einiges erreichen, ohne Schaden anzurichten.
Condor Airbus A320 muss in Frankfurt wegen Nachtflugverbot kurz vorm Aufsetzen durchstarten | Frankfurtflyer Kommentar
Es passiert in Frankfurt immer wieder, dass Flugzeuge, welche bereits eine Lande- oder Starterlaubnis erhalten haben, diese kurz vor der Bahn wieder verlieren, da sie in das Nachtflugverbot laufen. Während ich grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der Anwohner habe, dass man gerne eine ruhige Nacht haben will, finde ich diese extrem strikte Auslegung des Verbotes durchaus fragwürdig und eigentlich auch nicht im eigentlichen Interesse des Nachtflugverbotes. Die Lärmbelastung durch diesen Flug war ohnehin vorhanden und wurde durch das Durchstarten nicht minimiert.
Man kann dies nun natürlich sehr deutsch mit „Die Regeln sind die Regeln“ begründen, ob dies aber sinnvoll ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
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