Droht auch Condor die Insolvenz?

Condor ist eine 100% Tochter des britischen Reiseveranstalters Thomas Cook, welcher momentan in gehörige Schieflage geraten ist. Gerade für alle, welche eine Reise bei Thomas Cook gebucht haben oder einen Flug mit der deutschen Condor geplant haben, stellt sich nun natürlich die Frage, was mit der Reise im Falle einer Insolvenz passiert.

Droht auch Condor die Insolvenz und damit das Grounding? Platzt vielleicht sogar der Urlaub und ist das Geld weg? Zwar ist besonders für die Frage einer möglichen Condor Insolvenz keine 100 %ig konkrete Aussage zu treffen, aber natürlich würde Deutschlands beliebtester Ferienflieger von einer Insolvenz hart getroffen.

Thomas Cook UK ist stark angeschlagen

Alle Medienberichterstattungen um eine mögliche Thomas Cook Insolvenz beziehen sich grundsätzlich auf die Konzernmutter, Thomas Cook UK, welche mehrere Töchter unter sich vereint. Hierbei sind der deutsche Reiseveranstalter Thomas Cook Deutschland und auch die deutsche Condor eigenständige Unternehmen, welche allerdings zu 100 Prozent der Thomas Cook UK gehören.

Thomas Cook UK sitzt auf einem enormen Schuldenberg von über 1,6 Milliarden Pfund und die Zinslast, zusammen mit dem ungewissen Ausgang des Brexit, sowie dem immer härter werdenden Wettbewerb im Veranstaltergeschäft scheint unstemmbar zu sein.

Thomas Cook hatte bereits einen Deal mit dem chinesischen Investor Fuson sowie britischen Banken ausgehandelt. In dem Rettungspaket würden etwa 900 Millionen Pfund in den Konzern eingebracht und durch die Umwandlung von Krediten in Eigenkapital würde der Konzern von seinen aktuellen Schulden fast komplett befreit, auch wenn dies für die Anleger bedeutet, dass ihre Anteile deutlich verwässert würden. Beim aktuellen Sturzflug des Aktienkurses würde dies aber mit Sicherheit geschluckt werden.

Ein Teil dieses Deals sieht vor, dass die Thomas Cook Airlines aus England, Skandinavien und Condor aus Deutschland an die Banken übergehen und aus dem Konzern ausgelöst werden. Damit wären die Airlines auch bei einer Insolvenz von Thomas Cook UK autark und nicht direkt belastet.

Das aktuelle Problem von Thomas Cook ist allerdings dass die Banken (laut Medien berichten die Royal Bank of Scotland) damit drohen den Deal platzen zu lassen, wenn Thomas Cook nicht eine weitere Kreditlinie in Höhe von 200 Millionen Pfund auftreibt um das traditionell anspruchsvolle Wintergeschäft abzusichern.

Gläubigerschutz in den USA

Einen neuen Waldbrand in der Sanierung von Thomas Cook hat die Nachricht des Gläubigerschutzes nach Artikel 15 für Thomas Cook in den USA ausgelöst. Hierbei ist eine ausländische Firma (in diesem Fall Thomas Cook UK) vor dem Zugriff von US Gläubigern geschützt, wenn sie in einem Land außerhalb der USA saniert wird (in diesem Fall England).

Damit ist Gläubigerschutz nach Chapter 15 in den USA vergleichbar mit dem berühmten Chapter 11, nach welchem sich quasi jede große US Airline in den letzten 15 Jahren mindestens einmal unter Gläubigerschutz hat stellen lassen und saniert wurde.

Thomas Cook hat diesen Schritt als „Formalität“ bezeichnet, allerdings wurde dies wohl nötig, nachdem zahlreiche Hedge-Fonds in den USA auf eine Pleite des Veranstalters gewettet haben, was selten ein gutes Zeichen ist.

Britischer Sicherungsschein wird zum Stolperstein

In England gibt es nicht das gleiche Sicherungsschein-Konzept wie wir es aus Deutschland kennen, bei welchem eine Versicherung eine Pauschalreise absichert. In Deutschland muss jeder Veranstalter einen solchen Sicherungsschein für seine Kunden abschließen, wenn diese eine Pauschalreise gebucht haben und auch jeder Kunde von Thomas Cook Deutschland hat solch einen Sicherungsschein erhalten, sodass ein kompletter Verlust des Geldes einer bezahlten Reise auch im Falle einer Insolvenz ausgeschlossen ist.

In England ist das System etwas anders aufgestellt, denn hier übernimmt der Staat die Rolle der Versicherung bei Pauschalreisen und die britischen Luftfahrtbehörde CAA stellt eine Art Ausfallpolice für Pauschalreisen aus. Hierbei muss sich dann auch der Staat um den Rücktransport von gestrandeten britischen Touristen kümmern, was im Falle von Thomas Cook 150.000 Personen bedeuten würde.

Genau dieser „britische Sicherungsschein“ muss von der CAA für Thomas Cook zum 1.10. verlängert werden. Aufgrund der miserablen und ungeklärten finanziellen Lage von Thomas Cook UK wird befürchtet, dass diese Verlängerung versagt wird, wodurch Thomas Cook UK keine Pauschalreisen mehr verkaufen dürfte, was eine sofortige Insolvenz des Veranstalters zur Folge hätte.

Besonders problematisch ist, dass diese Insolvenz auch aller Voraussicht nach zu einem Grounding der Thomas Cook Airlines UK führen wird, da diese dann nicht mehr die finanzielle Stärke für einen geregelten Flugbetrieb hätte.

Dominoeffekt wird befürchtet

Auch wenn eine Insolvenz von Thomas Cook UK und der Thomas Cook Airline in England nicht direkte Auswirkungen auf Condor und Thomas Cook Deutschland hätte, wird hier eine Dominoeffekt befürchtet. Gerade ein schneller Kollaps von Thomas Cook Deutschland ist in diesem Fall zu befürchten, was auch auf Condor massive Auswirkungen hätte.

Condor verkauft einen großen Teil der Kontingente über Pauschalreisen mit Thomas Cook. So würde der Airline ein großer Teil ihres Geschäftes schlagartig wegbrechen, was zu Zahlungsengpässen führen könnte.

Im Worst Case würde dies ein Grounding bedeuten, wobei man hierüber aktuell nur spekulieren kann.

Unklar ist auch, was im Falle einer Insolvenz von Thomas Cook UK mit einigen Condor Airbus A321 passiert, welche im Wetleasing von der Thomas Cook Aviation betrieben werden und damit nicht direkt von Condor. Hier könnte es im Fall der Fälle tatsächlich direkt zu einigen Ausfällen kommen.

Die Zukunft von Condor ist massiv davon abhängig, was nun in den kommenden Tagen in England passiert. Thomas Cook UK hat wohl gestern Staatshilfen angefragt und die Regierung sei durchaus gewillt diese zu gewähren. An einem Chaos durch eine Insolvenz des riesigen Reiseveranstalters ist sicher niemand interessiert.

Auch ist es durchaus denkbar, dass die CAA Thomas Cook mehr Zeit zur Sanierung einräumt und die Verlängerung des Sicherungsschein aufschiebt. In diesem Fall könnte man wie geplant die nun 1.1 Milliarden Pfund Sanierung fortführen.

Vermutlich wird Thomas Cook die Airline Sparte dann früher oder später abspalten und hier steht bereits Lufthansa in den Startlöchern und würde die ehemalige Tochter gerne zurückkaufen.

Droht auch Condor die Insolvenz? | Frankfurtflyer Kommentar

Condor ist eine rentable Airline und dennoch steuert man aktuell auf eine ungewisse Zukunft zu, welche maßgeblich von der Entwicklung bei der Mutter bestimmt wird. Gerade bei einer schnellen Insolvenz von Thomas Cook UK würde Condor als 100 Prozente Tochter Teil der Insolvenymasse werden.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass man den Betrieb zwingend einstellen müsste, jedoch ist die Zukunft hier ungewiss. Sicher ist, dass alle Beteiligten und auch die Politik ein Condor Grounding mit allen Mitteln versuchen werden abzuwenden, insbesondere da dies einen massiver Wertverlust der Airline darstellen würde.

Man kann hier vielleicht einige Parallelen zu Air Berlin sehen und hier konnte man sogar trotz Insolvenzanmeldung das Grounding und den Entzug des AOC vermeiden. Condor selbst steht hier noch deutlich besser dar, sodass man auch im schlimmsten Falle auf eine ungestörte Abwicklung der Airline hoffen könnte, was bedeuten würde, dass Condor schneller verkauft wird als geplant. Für die Passagiere wäre dies sicher ein beruhigender Schritt.

Momentan bleibt uns und Euch tatsächlich nur eines übrig: Abwarten. Aktionismus und Panik sind hier nicht hilfreich und zielführend, zumal alles von den Entwicklungen in England abhängig ist. Hier werden wir schnell Entscheidungen sehen.

18 Kommentare

  1. Ich hab da zum Glück nur 100 Euro für einen Flug mit Condor im Frühjahr im Feuer. Allerdings merke ich dann immer wieder, dass es wohl doch sinnvoller ist Airlinetickets mit Mastercard oder Visacard statt Amex zu bezahlen, da diese ein Chargeback auch im Insolvenzfall garantieren. Echter Wettbewerbsnachteil von Amex.

    • Den Chargeback kann man zwar machen, aber dann bist du Schuldner der Airline und der Insolvenzverwalter wird sich bei dir melden! Das ist bei Air Berlin auch so geschehen! Ich würde von so etwas abraten, da man hier auch eine betrügerische Absicht unterstellen könnte.

      • Sorry Christoph die Antwort ist inkopetent. Ich arbeite in der finanzbranche und kenne mich hier rechtlich aus. Habe selbst 3000 Euro so zurückgeholt. Keiner hat sich gemeldet. Da wo sich der insolvenzverwalter gemeldet hat gibt es andere Gründe. Selbstverständlich habe ich anschließend auch keine Forderungen angemeldet. Den Schaden trug auch nicht airberlin sondern der aquirer.

        Also bei Visa und master ist man definitiv Save und rechtlich auf der sicheren Seite. Alle die anderes erzählen wissen nicht wie ein chargeback technisch und rechtlich funktioniert. Das verunsichert dann alle die sich nicht auskennen.

        • Wenn du dich darauf verlassen willst. Juristen sehen das anders und wer sich mit Insolvenzrecht beschäftig, der stellt auch schnell fest, dass dies sonst keinen Sinn ergibt, wenn man seine Forderung einfach selbständig auslösen kann. Insolvenz ist auch Gläubigerschutz.

          • nochmal. Das ist keine Lastschriftrückgabe (da sähe das anders aus) sondern der Aquirer bleibt ins so einem Fall auf dem Schaden sitzen und das ist auch so vorgesehen. In den Bedingungen von Mastercard und Visa wird auch klar drauf hingewiesen (das ist ein offizieller Vorteil dieser Karten!!!!) und bei der Germaniapleite hat man gelernt und Banken haben ihre Kunden klar drauf hingewiesen das es möglich ist und wie es umgesetzt wird. Da gibts kein wenn und aber. Ich finde es schade, dass somit viele Menschen verunsichert werden, die über ein einfaches Charge Back ihr Geld rechtlich einwandfrei hätten zurückbekommen können.

          • @Jan: Vielleicht kannst Du mir ein paar Fragen beantworten?

            Ich habe unsere Condor-Flüge (Nov.2019) über ein Reisebüro mit meiner M&M CC bezahlt. Wie würde da ein Chargeback bei Storno der Condorflüge funktionieren?
            – Reklamation bei M&M. ok.
            – von wem wird dann das Geld zurückgeholt? Agency oder Condor?
            – wie hoch wäre der Betrag? voller Preis?
            – sollte man abwarten oder jetzt schon aktiv werden (da ja keine Stornomail vorhanden).
            – M&M sagte eben: Condor fliegt VIELLEICHT nur noch 2 Tage, und man könnte jetzt schon die Reklamation einleiten.

            Etwas verunsichert über diese Lage, wer nicht…

            Danke & Gruß
            Markus

    • Inwiefern unterscheidet sich der Prozess bei Amex, MC und Visa?
      Und kann nicht bei Amexdie Reiseversicherung beispielsweise der Gold Cards auf anderem Wege dort im Insolvenzfall zum gleichrn Ergebnis führen?

      • Mastercard und Visa schließen ausdrücklich den Insolvenzfall mit ein. Bei amex ist mir das nicht bekannt. Welchen Teil der Reiseversicherung meinst du. Ich habe keinen entsprechenden Absatz gefunden

        • Du hast recht, sehe selbst gerade, die Versicherung richtet sich nicht auf Leistungsstörungen des Anbieters.
          Wie verhält es sich eigentlich mit dem Rückflug, wenn die Airline bei direkt bei dieser gebuchten Flügen zwischen Hin- und Rückflug Insolvenz anmeldet?

  2. Ganz am Rande. Richtet doch vielleicht einmal eine email-Adresse für Druckfehler ein, auf der man jenselbige unauffällig melden kann. Kommt vor, keine Frage, schon gar nicht bei so langen Texten.
    Konkret hier: Medien berichten -> Medienberichten

    • @Jan, ok, dann warte ich mal.
      Würde mich trotzdem freuen, wenn Du mir die Fragen beantworten könntest, dann kann ich im Falle des Falles schneller agieren.

      – von wem wird dann das Geld zurückgeholt? Agency oder Condor?
      – wie hoch wäre der Betrag? voller Preis?

      Danke 🙂

  3. A) du leitest das chargeback über die herausgebende Bank deiner Mastercard ein. Die schreiben es dir dann gut. Die Bank belastet den aquirer. Aber das brauch dich nicht zu interessieren. Wenn du Details wissen willst Google chargeback
    B) natürlich der volle Betrag. Hast ja dann keine Gegenleistung bekommen.

  4. Das kann ich dir nicht sagen. Meine Aussage ist zur Airline direktbuchung. Beim Vermittler kann es sein, dass die Leistung mit der Ausstellung des Tickets erfüllt ist. Von daher dann also kein chargeback Grund gegeben ist. Das musst du dann an anderer stelle klären

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