Ende der Subventionen: Ryanair verlässt Frankfurt wieder

Ryanair trefft Ihr häufiger am Flughafen Hahn an. Foto: Ryanair

Seit 2017 ist Ryanair erstmals auch vom Flughafen Frankfurt selbst gestartet, nachdem die Rhein Main Metropole immer über den mehr als 100 Kilometer entfernten Flughafen Hahn angesteuert wurde. Damit hat man sich auf den Spielplatz von Lufthansa gewagt und den Kranich mächtig geärgert.

Besonders die niedrigen Gebühren, welche Ryanair als neue Airline in den ersten Jahren eingeräumt wurden, waren immer wieder ein Streitpunkt zwischen dem Frankfurter Flughafen und der Lufthansa. Nun ist die Gebührenreduktion für Ryanair ausgelaufen und der irische Billigflieger kehrt damit auch Frankfurt wieder den Rücken.

zum 31. März 2022 wird Ryanair die Basis am Frankfurter Flughafen schließen und alle Flüge einstellen. Die fünf in Frankfurt stationierten Boeing 737 werden an andere Basen verlegt und das Personal aus Frankfurt kann innerhalb des Ryanair Netzwerkes an eine andere Basis wechseln.

Passagiere, welche nach dem 31. März schon Flüge mit Ryanair ab Frankfurt gebucht haben, sollen in den kommenden Tagen informiert werden, dass die Flüge ersatzlos gestrichen sind und man das Geld erstatten würde.

Und zurück bleibt nur verbrannte Erde

Dass Ryanair einen Flughafen aufgibt, bzw. eine Basis wieder schließt ist bei weitem nicht das erste Mal und wirklich überraschend kommt das Ganze nicht. Ryanair ist als Subventionsritter bekannt, welcher immer von einer Vergünstigung zur nächsten zieht.

Der Flughafen Frankfurt ist nicht der erst, welcher nun diese Erfahrung machen muss, allerdings dürfte der Preis für Frankfurt doch recht hoch gewesen sein. Zu hoch waren die Erwartungen, welche man wohl in die Billigflieger gesteckt hatte, allen voran Ryanair, welche in Frankfurt eigentlich wachsen sollten.

Im neuen Terminal 3 in Frankfurt entsteht gerade ein eigener Flugsteig, welcher komplett auf die Bedürfnisse der Billigflieger zugeschnitten sein soll. Dieser wird wohl noch in diesem Jahr fertig gestellt, weit vor dem Rest des neuen Terminal 3.

Dabei wird man auch den Billigflieger Flugsteig wohl bis auf weiteres nicht brauchen und der Rückzug von Ryanair macht es nicht gerade wahrscheinlicher, dass der neue Flugsteig bald gebraucht wird. Vorerst soll er in einen ruhenden Betrieb gehen, was bedeutet, dass der Flugsteig betriebsbereit ist, aber nicht verwendet wird.

Darüber hinaus hatten die reduzierten Gebühren für Ryanair zu massiven Streitigkeiten zwischen dem Flughafen Frankfurt und der Lufthansa geführt, denn Ryanair hat noch deutlich bessere Konditionen als der Kranich selbst bekommen.

Die maximale Eskalation dieser Streitigkeiten war wohl erreicht, als Lufthansa die halbe Airbus A380 Flotte von Frankfurt nach München verlegt hatte, mit der Begründung, dass München bessere Konditionen liefern würde.

Ende der Subventionen: Ryanair verlässt Frankfurt wieder | Frankfurtflyer Kommentar

Das Gastspiel von Ryanair in Frankfurt ist nun vorbei und fast wie ein Uhrwerk hat man es beendet, als die günstigen Konditionen ausgelaufen sind. Wirklich überraschend ist dies nicht, aber wirklich vermissen wird Ryanair wohl auch niemand in Frankfurt.

Leider haben es die Iren auch nicht geschafft einen gewissen Preisdruck in Frankfurt selbst zu schaffen, denn auch auf den Strecken welche Ryanair bedient hat, konnte man keine signifikant sinkenden Ticketpreise sehen. Das Konzept von Ryanair in Frankfurt scheint damit wohl gescheitert.

2 Kommentare

  1. @Rainer: Gute Frage, die du gestellt hast! Nach EU Fluggastrecht steht einem bei einer Stornierung, die Monate im Voraus mitgeteilt wird zwar kein Recht auf die sonst übliche Ausgleichszahlung (250-600 Euro, je nach Distanz) zu. Die Beförderungsverpflichtung, die durch den Ticketverkauf eingegangen wurde, wird jedoch dadurch keineswegs aufgehoben. Wenn die Fluggesellschaft darum nicht mehr selbst die Leistung erbringen kann, muss für einen geeigneten, alternativen Transport gesorgt werden. Sprich, es muss auf Wunsch des Kunden auf eine andere Airline, ohne Mehrkosten für den Kunden, umgebucht werden. Der Kunde darf frei zwischen Umbuch oder Rückerstattung wählen.
    Rechtstheoretisch macht dies auch Sinn. Zum einen sind die Vertragsparteien – Fluggeschellschaft und Kunde – gleich zu stellen. Wenn der eine Part einfach so ohne Folgen das Vertragsverhältnis aufkündigen könnte, der andere aber nicht, wäre dies grundlegend eine Ungleichstellung.
    Des Weiteren würde die Möglichkeit für die Fluggesellschaften ohne Konsequenzen sich aus einem Vertragsverhältnis einseitig zurückziehen zu können das Vertrauen in die Luftfahrt für alle nachhaltig schädigen. Denn es ist ja nicht so, dass man automatisch ein Ersatzticket bei einem anderen Unternehmen zum gleichen Preis wieder kaufen könnte. Vor allem, wenn man frühzeitig gebucht, der Flug aber erst spät gekündigt wird. Dieses Risiko muss dem entsprechend die Kündigende Partei tragen, hier also die Fluggesellschaft.
    Die Fluggesellschaft ist im Übrigen dazu verpflichtet ohne Aufforderung des Kunden diesen über diese Rechte aufmerksam zu machen. Eine Regel, die so ziemlich alle Fluggesellschaften vergessen oder zumindest unelegant übergehen.

  2. formalrechtlich sicherlich korrekt, allerdings kennen wir Airlines wie FR eher in der Form „wir machen das Recht“ und „was willst du denn, du bekommst ja 100% erstattet“ (von den 70€, die du bezahlt hast.

    Wie gesagt: erste Frage wäre wieviele Tickets hier wirklich betroffen sind und dann wieviele von Privatpersonen gekauft wurden. Bei den Veranstaltern gelten die EU261 Regeln ja nicht bzw. sind – da bin ich mir 100%ig sicher – die Koditionen „freibleibend“.

    Du hast aber Recht: eigentlich müsste FR auf die Rechte hinweisen bzw. eben die 100 Tickets, die auf eine Beförderung bestehen auf andere Carrier umbuchen…sofern es überhaupt soviele Tickets sind.

    Letztlich dürfte sich FR auf den „wo kein Kläger da kein Richter“ Weg konzentrieren und damit nochmals 80% dieser Betroffenen aussortieren. Die übrigen 20% lässt man nach Klageerhebung gewähren (wohlwissend, dass die Richter in Deutschland das sehen wie du Jakob)

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