Mit Magazinen kann man sehr schnell das Miles&More Konto auffüllen und es ist bei vielen unserer Leser ein sehr beliebter Weg um schneller zum Prämienflug in der First- oder Business Class zu gelangen. Gerade gibt es vom Deutsche Post Leserservice eine Sonderaktion, bei welcher es Fernsehzeitschriften mit extra Miles&More Meilen gibt.
Fernsehzeitschriften mit extra Miles&More Meilen ist nicht ganz richtig, denn Ihr sammelt mit diesen Angeboten Payback Punkte und keine Miles&More Meilen. Da man Payback Punkte allerdings 1:1 in Miles&More Prämienmeilen umwandeln kann, sind diese gleichzusetzen.
Die lohnendsten Fernsehzeitschriften mit extra Miles&More Meilen haben wir hier für Euch zusammengefasst.
Durch den Gutschein FLYER5EURO könnt Ihr 5 Euro auf alle Abos über 25 Euro Mindestbestellwert beim Deutsche Post Leserservice sparen. Hierdurch entstehen sensationell günstige „Meilenpreise“.
Gong 9.560 Meilen für 109,40 Euro
Mit einer Ratio von 11,44 Euro pro 1.000 Meilen ist die Fernsehzeitung Gong eines der besten Abos und man erhält fast 10.000 Meilen mit nur einem Abo.
Gong (mit ’nur digital‘) 9.560 Meilen für 114.60
Wer lieber die Gong mit „nur digital“ liest, kann dies mit einer Ratio von 11,98 Euro pro 1.000 Meilen machen. Damit ist die Fernsehzeitung Gong immer noch eines der besten Abos und man erhält fast 10.000 Meilen mit nur einem Abo.
HÖRZU 9.060 Meilen für 109,40 Euro
Mit einer Ratio von 12,07 Euro pro 1.000 Meilen ist die Fernsehzeitung HÖRZU zwar nicht das günstigste Angebot, allerdings erhält man über 9.000 Meilen mit nur einem Abo gutgeschrieben.
Bild + Funk 8.650 Meilen für 109,40 Euro
Mit einer Ratio von 12,78 Euro je 1.000 Meilen, ist die Bild + Funk zwar schon teuerer, allerdings kann sich das Abo immer noch lohnen.
Um für das Abo auch die vollen Miles&More Meilen zu bekommen müsst Ihr bei der Abo Art „einen neuen Leser werben“ und das 1 Jahres Prämienabo anwählen. Als Prämie wählt Ihr dann beispielsweise 9.500 Payback Punkte. Zusammen mit den 60 Basispunkten für das Abo erhaltet Ihr also 9.560 Payback Punkte.
Grundsätzlich richten sich diese Payback Prämienabos an Leute, welche einen neuen Leser werben. Die Prämie erhält der Werber und die Zeitschrift der Geworbene. Dies funktioniert auch wunderbar, wenn beide Personen identisch sind. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auch verschiedene Namen angeben. Laut AGB’s dürfen Werber und Geworbener explizit im gleichen Haushalt wohnen.
Achtung: bei Nichtgefallen der Zeitschrift müsst Ihr diese vor Bezugsende kündigen. Ansonsten wird das Abo automatisch verlängert.
20.000 Miles&More Meilen mit der Miles&More Kreditkarte Gold
Nicht vergessen solltet Ihr auch, dass es aktuell mit der Miles&More Kreditkarte Gold 20.000 Prämienmeilen für die Beantragung gibt. Zusätzlich sammelt Ihr bei jedem Euro Umsatz auch noch weitere Prämienmeilen und schützt die gesammelten Meilen dauerhaft vor dem Verfall.
In unserem Beitrag zur Karte findet Ihr mehr Informationen.
Meilen mit Zeitungen und Magazinen sammeln | Lohnt es sich?
Grundsätzlich „kauft“ Ihr durch solch Aktionen Prämienmeilen zum günstigen Preis! Wenn Ihr die Meilen sinnvoll für First- und Business Class Flüge einsetzt, könnt Ihr für die Meilen ein Vielfaches als Gegenwert erhalten. Allerdings empfehle ich immer nur dann Zeitungen zu abonnieren, wenn man sie auch tatsächlich lesen möchte, bzw. einen Leser für diese hat.
Den höchsten Gegenwert für Eure Meilen erhaltet Ihr in der First- und Business Class!
Fernsehzeitschriften mit extra Miles&More Meilen | Frankfurtflyer Kommentar
Solche Angebote für Magazine sind immer wieder eine tolle Option um das Miles&More Konto aufzustocken. Leider wird dies noch viel zu oft belächelt, dabei kann man einen enormen Mehrwert aus den gesammelten Meilen ziehen.
Selbst ich, der im Jahr über 400.000 Meilen fliegt, fülle mit diesen Aktionen regelmäßig mein Meilenkonto weiter auf um hiermit tolle Urlaube in der First- und Business Class zu buchen.
Mit payback Coupon gibt’s für Hörzu sogar 10.000 Meilen…
Die Coupons in der App sind leider individualisiert. Die hat daher nicht jeder. Wir können nur die „beste öffentlich verfügbaren“ Angebote immer nennen.
LG
Christoph