Flugbegleiter wütend: SWISS reagiert auf steigende Krankmeldungen mit verschärften Regeln

Foto: Robert

SWISS Air Line verschärft die Regeln zur Krankmeldung für das eigene Kabinenpersonal. Flugbegleiter müssen sich zukünftig bereits ab dem dritten Kranktag mit einem ärztlichen Attest abmelden. Die Gewerkschaft sieht eine Ungleichbehandlung gegenüber dem Cockpit und sieht höhere finanzielle Belastungen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

✈️ SWISS verschärft die Attestpflicht: Flugbegleiter in Zürich benötigen künftig ab dem dritten Krankheitstag ein Attest.

⚖️ Gewerkschaft kritisiert die Maßnahme als Vertrauensbruch und spricht von einer Ungleichbehandlung gegenüber Piloten.

💰 Arztbesuche in der Schweiz könnten Mitarbeitende laut Gewerkschaft davon abhalten, sich krankzumelden.

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Der SWISS-CEO Jens Fehlinger verscherzt es sich wohl gerade mit dem eigenen Personal. Grund ist eine Änderung des Reglements zur Krankmeldung. Gesundheitlich bedingte Absenzen müssen zukünftig bereits ab dem dritten Abwesenheitstag per ärztlichem Attest belegt werden. Bisher mussten sich Flugbegleiter der SWISS am Standort Zürich erst ab dem fünften Absenztag beim Arzt vorstellig werden.

Grund sei eine kritische Entwicklung bei den Krankmeldungen. So habe sich das Aufkommen von Kurzzeit-Absenzen zuletzt um 25 % erhöht. Besonders auffällig empfindet die Airline spontane Krankmeldungen am Wochenende.

Gewerkschaft läuft Sturm

Diese Entscheidung sorgt für Unmut bei den eigenen Mitarbeitern. Die Flugbegleitergewerkschaft Kapers schäumt vor Wut und macht dem Arbeitgeber Vorwürfe. Von einem erheblichen Vertrauensbruch ist die Rede.

Blick.ch zitiert die Kabinengewerkschaft Kapers so:

„Das ist eine kollektive Strafe für ein ganzes Korps, um einige wenige mutmassliche Missbrauchsfälle zu sanktionieren. Krankmeldungen würden faktisch erschwert, warnt die Gewerkschaft, und die Schwelle, trotz Symptomen zu fliegen, werde höher.“

Die Kritik bezieht sich auch darauf, dass Hausarztbesuche mit rund CHF 140 verhältnismäßig teuer sind. Das Abwägen der Kosten könnte dazu führen, dass man auch mit Krankheitssymptomen zum Dienst erscheint.

Ungleichbehandlung im Unternehmen

Dagegen stellt sich SWISS. Die Fluggesellschaft erklärt, dass sich die Maßnahme „ausdrücklich nicht gegen Mitarbeitende, die krank sind“, richtet und ergänzt: „Wer krank ist, soll sich abmelden und nicht fliegen.“

Die oberste Flugbegleiterin der Schweiz, Gewerkschaftspräsidentin Sandrine Nikolic-Fuss (57), sieht eine Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Mitarbeiter. So gilt für Piloten von SWISS weiterhin, dass sie sich erst ab dem achten Tag krank melden müssen. Aber an der Basis Genf galt für Flugbegleiter auch zuletzt schon die Drei-Tage-Frist.

SWISS reagiert auf steigende Krankmeldungen mit verschärften Regeln | Frankfurtflyer Kommentar

SWISS passt die Regelung zur Krankmeldung für die eigenen Flugbegleiter an. Zukünftig müssen sich in Zürich stationierte Flugbegleiter schon ab dem dritten Tag per ärztlichem Attest krankmelden. Ein völlig irres Beispiel dafür, wie stark Flugbegleiter manchmal von der realen Welt entfernt sind. Der Gang zum Arzt ab dem dritten Tag der Krankheit ist sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz eine sehr großzügige Regelung, die mancher Arbeitnehmer gerne zu seinen Gunsten ausnutzt.

Ich mag mich unbeliebt machen, aber es ist schön zu lesen, dass SWISS hier seine Kabinenbesatzungen ein wenig auf den Boden der Realität zurückholt.

Was spricht aus Eurer Sicht für oder gegen einen zeitnahen Gang zum Arzt? Kommentiert gerne unter diesem Beitrag.

Quelle: Blick.ch

12 Kommentare

  1. Also da bin ich dabei. Bisher ab dem 5. Tag und im Cockpit ab dem 8.? Wir hatten im Betrieb früher ab dem 2. Tag, was ich schon großzügig fand. Inzwischen ab dem ersten, weil halt leider bei einigen das Wochenende auffällig oft 3 Tage hatte.

  2. Wenn man krank ist, ist es doch im eigenen Interesse eine medizinische Versorgung zu erhalten. Auch bei uns gilt ab dem ersten Tag. Wer krank ist, hat nichts zu befürchten. Bedanken sollte man sich bei den Kollegen, die die bisherigen Regeln ausnutzten, da es zulasten aller Kollegen ging.

    • Nein bei einer normalem Erkältung/grippalen Infekt/Durchfall bleint man am Besten zuhause, ein Arztbesuch ist in der regel weder notwendig noch sinnvoll.

  3. Tja, da haben wohl einige Flugbegleiter die großzügige Krankmeldungsregelung der Swiss missbraucht und nun müssen alle büßen, so ist es nun mal im Leben. Die Flugbegleiter sollten sich bei ihren wenig sozialen Kollegen bedanken, die sich nicht korrekt verhalten haben, ich denke jeder Flugbegleiter kennt die Flitzpiepen unter den Kollegen. Viele werden es ja sogar den Kollegen auf die Nase binden frei nach dem Motto, ich will am Wochenende im Club feiern, da melde ich mich halt mal krank. Da sollte die Gewerkschaft mal nach den Übeltätern suchen.

  4. Zu viele Einwanderer in der Schweiz, die ihre schlechten Gewohnheiten in die Schweiz importieren, was dann zu Nachahmungseffekten führt. Und dies in allen Betreichen, ua auch bei Managementlöhnen oder allgeimeine Arbeitseinstellung führt. Wir wurden in den 1960er-1980er Jahren noch ganz anders erzogen und ausgebildet. Die Schweiz hat in den vergangenen 25 Jahren einiges an Qualität und Vernunft eingebüsst. Leider…

  5. Well, fuer mich ist das mal wieder ein Thema von gut gemeint und schlecht kommuniziert.
    Eine Erklaerung haette bestimmt geholfen. Ebenso haette man das ja auch mal befristet bis Ende Sept. testen koennen.
    Ebenso haette man es auch fuer alle in der Kabine machen koennen.
    Auch interessant: In der Schweiz ist es individuell geregelt, wann man ein Attest vom Arzt bruacht, im Durchschnitt nach 3,5 Tagen. Somit lag man mit 5 bisher drueber und nun mit 3 knapp drunter. Also eigentlich kein Aufschrei wert, aber wie immer wenn man was nach „unten“ anpasst, gibt es einen Aufschrei!

  6. Zeigt, dass Swiss recht hat und viele Krankmeldungen einfach nur gemacht werden um Urlaub zu haben. Wer krank ist, hat kein Problem sich ab dem ersten Tag mit ärztlichem Attest krank zu melden. Wer krank simulieren will heult rum.

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