Gerichtsentscheidung stoppt Lufthansa: Condor darf weiter auf Zubringerflüge setzen

Wer mit Codor auf die Langstrecke geht, kann vorläufig weiter mit Lufthansa als Zubringer fliegen. Foto: Condor

Lufthansa und Condor befinden sich in einer ungewöhnlichen Situation. Beide Fluggesellschaften haben eine Vereinbarung getroffen, die es Condor ermöglicht, Lufthansa-Flüge zur Zubringerunterstützung ihrer eigenen Langstreckenflüge zu nutzen. Dies geschieht am Lufthansa-Hub Frankfurt (FRA), wo Condor direkt mit der Langstrecke von Lufthansa und Discover Airlines konkurriert. Natürlich ist Lufthansa mit dieser Situation nicht zufrieden und möchte das sogenannte Special Pro-Rate Agreement (SPA) lieber früher als später beenden. Doch ein Gericht hat dem vorläufig einen Riegel vorgeschoben.

Das Wichtigste auf einen Blick:
  • Konkurrenzsituation: Condor nutzt Zubringerflüge der Lufthansa, obwohl sie in direkter Konkurrenz stehen.
  • Rechtsstreit: Gerichtliche Auseinandersetzungen um das Special Pro-Rate Agreement und aktuelle Entscheidung des BGH zugunsten von Condor.
  • Vorläufige Entscheidung: Bis zum endgültigen Urteil des BGH muss das SPA fortgesetzt werden.

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Ein Special Pro-Rate Agreement (SPA) ist eine kommerzielle Vereinbarung zwischen Fluggesellschaften, die es einer Airline ermöglicht, Flüge der anderen Airline zu speziellen, ermäßigten Tarifen in ihr eigenes Ticketing-System zu integrieren. Im Fall von Lufthansa und Condor erlaubt das SPA den beiden Airlines, Sitzplätze auf den Flügen des jeweils anderen zu reservieren und diese als Teil ihrer eigenen Flugverbindungen anzubieten. Dies bedeutet, dass ein Condor-Passagier auf einem Lufthansa-Flug reisen kann, obwohl das Ticket bei Condor gebucht wurde.

Solche Vereinbarungen fördern im Allgemeinen die Zusammenarbeit bei Umsteigeverbindungen, bieten den Kunden eine größere Auswahl an Routen und tragen zur besseren Auslastung der Flüge bei.

Gerichtsentscheidung stoppt Lufthansa: Condor darf weiter auf Zubringerflüge setzen | Absurde Situation

Die Kooperation zwischen Condor und Lufthansa führt zu einer paradoxen Situation: Vom Flughafen Frankfurt bieten die Lufthansa-Tochter Discover Airlines und Condor teilweise dieselben Ziele an. Beide Fluggesellschaften fliegen beispielsweise direkt nach Cancún in Mexiko, was sie in direkte Konkurrenz zueinander bringt. Trotzdem können Condor-Kunden ab Hamburg ein Ticket nach Cancún buchen und den ersten Teil der Reise mit Lufthansa fliegen. Ein Sitzplatz auf dem konkurrierenden Discover Airlines-Flug könnte stattdessen unbesetzt bleiben.

Lufthansa kündigte daher das SPA im Jahr 2020. Condor klagte dagegen, verlor jedoch zunächst vor Gericht. In einem vorläufigen Verfahren des Oberlandesgerichts Düsseldorf siegte Lufthansa im Mai 2024 und plante, das Special Pro-Rate Agreement zum Ende des Sommerflugplans 2024 auslaufen zu lassen.

Gerichtsentscheidung stoppt Lufthansa: Condor darf weiter auf Zubringerflüge setzen | Rechtsstreit

Condor setzte jedoch alle Hebel in Bewegung und legte beim Bundesgerichtshof (BGH) Beschwerde ein. Laut einem Bericht von AeroTelegraph liegt nun eine erste Entscheidung vor: Der BGH hat festgelegt, dass das SPA bis auf Weiteres fortgeführt wird, bis ein endgültiges Urteil gefällt ist. Wann dies der Fall sein wird, ist derzeit noch unklar. Eine Sprecherin von Condor zeigte sich gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erfreut: „Diese Entscheidung begrüßen wir natürlich.“

Der Ferienflieger scheint auf mehreren Ebenen für den Erhalt des Special Pro-Rate Agreements zu kämpfen. Laut dem Fachmagazin FVW sollen Insider berichtet haben, dass Condor auch die EU-Wettbewerbskommission eingeschaltet hat. Dies hat Condor jedoch dementiert, vermutlich um die parallel mit Lufthansa laufenden außergerichtlichen Gespräche nicht zu beeinträchtigen.

Gerichtsentscheidung stoppt Lufthansa: Condor darf weiter auf Zubringerflüge setzen | Frankfurtflyer Kommentar

Das Special Pro-Rate Agreement zwischen Lufthansa und Condor wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich. Warum sollte eine Fluggesellschaft die Flüge der Konkurrenz befüllen? Unter diesem Gesichtspunkt ist es nachvollziehbar, dass Lufthansa die Vereinbarung beenden möchte. Allerdings spielt auch das Kartellrecht eine Rolle. Lufthansa hat im deutschen Inlandsverkehr eine marktbeherrschende Stellung. Versuche anderer Fluggesellschaften, sich in diesem Markt zu etablieren, sind bisher an der Marktmacht des Kranichs gescheitert. Das Einzugsgebiet des Flughafens Frankfurt ist jedoch nicht groß genug, um Langstreckenflugzeuge ohne Zubringer zu füllen. Fluggesellschaften sind daher auf Zubringerflüge – sei es per Flugzeug oder Bahn – angewiesen. Auch in Zukunft wird Condor auf Lufthansa angewiesen sein, um ihre Langstrecken ab Frankfurt zu sichern.

Wie ist Eure Meinung zum Lufthansa-Condor Service Pro-Rate Agreement?

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