Jetzt erklärt ein Gericht die Gebühren bei Ryanair für unzulässig

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Foto: Robert

Ryanair musste erst vor wenigen Tagen seine umstrittene Regelung für Familiensitzplätze auf Druck der britischen Wettbewerbsbehörde ändern. Nun folgt der nächste Rückschlag für Europas größten Billigflieger. Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat einen Großteil der Zusatzgebühren des Unternehmens für unzulässig erklärt. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben und eröffnet betroffenen Kunden die Möglichkeit, bereits gezahlte Gebühren zurückzufordern.

Das Wichtigste auf einen Blick:

⚖️ OGH-Urteil: 14 von 15 Ryanair-Gebührenklauseln wurden in Österreich für unzulässig erklärt.
💶 Betroffene Passagiere können unzulässig erhobene Gebühren möglicherweise zurückverlangen.
✈️ Die Airline muss ihre Bedingungen für den österreichischen Markt innerhalb anpassen.

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OGH erklärt zahlreiche Ryanair-Gebühren für unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums gegen insgesamt 15 Gebührenklauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Ryanair geklagt. Der OGH erklärte nun 14 dieser Klauseln für unzulässig. Nach Auffassung der Richter seien viele Regelungen derart unverständlich formuliert, dass Verbraucher kaum nachvollziehen könnten, wann welche Gebühr überhaupt anfällt. Das Gericht sprach in seiner Begründung laut ORF sogar von einer regelrechten „Denksportaufgabe“.

Besonders im Fokus standen mehrere bekannte Zusatzgebühren, die Ryanair seit Jahren erhebt. Dazu zählen unter anderem die 55 Euro teure Check-in-Gebühr am Flughafen, 15 Euro für den Ausdruck einer Bordkarte, eine Kleinkindergebühr von 25 Euro sowie Gebühren für verpflichtende Familiensitzplätze. Auch die teilweise bis zu 160 Euro teure Namensänderung wurde beanstandet.

Nach Ansicht des Gerichts fehlt es diesen Klauseln nicht nur an Transparenz. Sie benachteiligen Kunden teilweise auch unangemessen, da Gebühren sogar dann anfallen können, wenn die Ursache bei Ryanair selbst liegt. Als Beispiel nennt der OGH einen fehlgeschlagenen Online-Check-in aufgrund technischer Probleme der Airline, der anschließend kostenpflichtig am Flughafen nachgeholt werden müsste.

Rückforderung von Gebühren möglich

Der VKI wertet das Urteil als wichtigen Erfolg für den Verbraucherschutz. Die Organisation stellt betroffenen Passagieren bereits Musterbriefe zur Verfügung, mit denen unzulässig erhobene Gebühren zurückgefordert werden können. Auch die österreichische Staatssekretärin für Verbraucherschutz sprach Medienberichten zufolge von einem wichtigen Signal für mehr Preistransparenz im Luftverkehr.

Ryanair widerspricht dieser Interpretation allerdings teilweise. Die Airline betont, dass das Gericht weder das gesamte Preismodell für rechtswidrig erklärt noch eine automatische Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren angeordnet habe. Gleichzeitig muss Ryanair die beanstandeten Klauseln innerhalb von drei Monaten für den österreichischen Markt anpassen.

Eine Boeing 737-MAX von Ryanair. Foto: Sebastian

Jetzt erklärt ein Gericht die Gebühren bei Ryanair für unzulässig | Frankfurtflyer Kommentar

Für Ryanair brechen harte Zeiten an: Erst vor wenigen Tagen musste die Airline ihre Sitzplatzregelung für Familien ändern, nachdem britische Behörden Ermittlungen aufgenommen hatten. Nun stellt auch noch das höchste österreichische Gericht diverse Zusatzgebühren infrage. Das Urteil betrifft zwar unmittelbar nur Österreich, dürfte den Druck auf Ryanair und andere Billigfluggesellschaften aber weiter erhöhen. Gerade die Transparenz von Zusatzkosten steht seit Jahren in der Kritik. Weitere Verfahren in anderen europäischen Ländern erscheinen denkbar.

Für die Kundschaft heißt das aber nicht unbedingt nur Gutes. Ryanair könnte gezwungen sein, die Gebührenpolitik grundsätzlich anzupassen oder spezielle Regelungen nur für Österreich einzuführen. Das könnte das System deutlich komplexer machen. Im Extremfall könnte der Lowcoster den österreichischen Markt ganz verlassen, um klare Signale bzw. Drohungen in andere Richtungen zu senden.

 

 

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