Lufthansa: Keine Airline wird so häufig verklagt! Woran liegt das?

Ein Airbus A320 der Lufthansa. Symbolbild: Robert

Die Vorfreude auf den lang ersehnten Urlaub auf Mallorca, Mykonos oder Miami kann schnell durch eine unerwartete Flugverspätung oder gar -stornierung getrübt werden. Dieses Ärgernis hat sich in den letzten Jahren zu einem zunehmenden Problem entwickelt, das immer mehr deutsche Fluggäste dazu veranlasst, rechtliche Schritte gegen Fluggesellschaften einzuleiten. Im vergangenen Jahr wurden allein in Deutschland über 125.000 Klagen von Fluggästen eingereicht, was einem Anstieg von beeindruckenden 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Diese besorgniserregende Entwicklung wurde von der Deutschen Presse-Agentur unter Berufung auf die Zahlen des Deutschen Richterbundes veröffentlicht.

Lufthansa wird am häufigsten verklagt

Bei der Analyse der Daten zeigte sich, dass die meisten dieser Klagen beim Amtsgericht Köln eingegangen sind. Dies ist nicht weiter überraschend, da sich der Hauptsitz der Lufthansa AG in Köln befindet, was den örtlichen Gerichtsstand des Amtsgerichts Köln begründet. Insbesondere die Lufthansa AG steht im Mittelpunkt dieser Klagen. Die Mehrheit der Fluggäste fordert Entschädigung für Flugverspätungen oder -stornierungen, die ihre Reisepläne durchkreuzt haben.

Diese Klagen betreffen nicht nur die Hauptfluggesellschaft, sondern auch ihre Tochtergesellschaften, wie zum Beispiel Eurowings und Discover. Insbesondere betroffen: Flugrouten in Richtung des beliebten Ziels Palma de Mallorca! Allein im Jahr 2023 wurden am Amtsgericht Köln insgesamt 36.765 Klagen in Fluggastsachen registriert, und weitere 463 Verfahren betrafen Reisevertragssachen, so eine Sprecherin des Gerichts. Damit ist auch geklärt, warum Lufthansa mit großen Abstand am meisten verklagt wird: Die Vormachtstellung macht sich auch hier bemerkbar.

Gründe für den Anstieg der Klagen

Ein Hauptgrund für den Anstieg der Klagen ist die Verfügbarkeit von Online-Portalen wie flightright.de, die es Fluggästen ermöglichen, ihre Ansprüche schnell und unkompliziert geltend zu machen. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass viele Amtsgerichte mit einer neuen Welle von Fluggastverfahren konfrontiert sind. Um dieser Herausforderung zu begegnen, hat die Justiz reagiert und versucht, die sogenannten „Fließbandklagen“ mithilfe moderner Technologie besser zu bewältigen.

Ein bemerkenswertes Beispiel ist der Einsatz von KI-Assistenzprogrammen, wie zum Beispiel „Frauke“, das in Frankfurt erfolgreich erprobt wurde. Das berichtet dabei das MallorcaMagazin. Diese Programme können Schriftsätze analysieren, Metadaten auslesen und Richtern Textbausteine für Urteile vorschlagen. Diese erfolgreiche Entwicklung hat auch in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Brandenburg, Interesse geweckt, und es wurden bereits Kooperationen vereinbart.

Lufthansa: Keine Airline wird so häufig verklagt! | Frankfurtflyer Kommentar

Die steigende Anzahl von Klagen gegen Airlines verdeutlicht die Notwendigkeit, dass Fluggäste ihre Rechte effektiv durchsetzen können. Eine gerechte und effiziente Bewältigung dieser Klagen ist von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Verbraucher in die Luftfahrtindustrie aufrechtzuerhalten. Der Einsatz moderner Technologie und die kontinuierliche Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden und eine faire Behandlung der Fluggäste zu gewährleisten.

Es wäre aber auch einfach mal wünschenswert, wenn Lufthansa einen großen Schritt auf uns Kunden zu geht. Das fehlt mir bislang komplett und sollte auch als Teil der Serviceoffensive angesehen werden. Wie sind eure Erfahrungen in der letzten Zeit?

34 Kommentare

  1. Nicht nur was das angeht ist lässt der Service einer selbst ernannten Premium Airline stark zu Wünschen übrig.
    Im Dezember wurde unser Flug BKK nach MUC am Morgen des geplanten Abflug storniert. Die Kundenhotline konnte/wollte nach zwei Stunden Wartezeit nicht weiterhelfen.
    Telefonkosten für das Auslandsgespräch 350€. Keine Erstattung.
    Rückflüge selbst organisiert. Kundenservice mehrfach kontaktiert, ständig andere Aussagen erhalten, dann gab es absolut intransparente und fehlerhafte Rückerstattungen.
    Jedes Mal musste man den Kundenservice auf Fehler aufmerksam machen. Bis heute ist die Rückerstattung immer noch fehlerhaft. Der tolle Kundenservice reagiert schon gar nicht mehr auf Mails, telefonisch dürfen die angeblich keine Auskunft geben oder helfen.
    Fazit, Lufthansa ist Meilen weit weg von einer Premium Airline.
    Egal ob im Hardware oder Software oder Kundenservice Bereich.

  2. Ich bin faul und werde nicht mehr mein Geld einfordern. Fliege nun mit allen Fluggesellschaften wenn sie günstiger sind.
    Übrigens der Eurowings Flug gestern zurück aus Dubai nach Berlin war die Hölle ……

    • Hallo Claus ,
      Da ich überlegt hatte auch einen Flug mit EW nach Dubai return zu buchen würde mich echt sehr interessieren warum bei dir der Flug die Hölle war.

  3. Mir fehlt auch das Geld aus den Passagierrechten für zwei kurzfristig stornierte Flüge. Flightright ist beauftragt.

    Die Verweigerungshaltung der LH, vorgegeben durch CS, ist eine Katastrophe. Hier ist die DB eine rühmliche Ausnahme – alle Anträge zu den Passagierrechten zügig und vollständig bearbeitet/gezahlt.

    Kleiner Kommentar noch – ich bin SEN und selbst da stößt man die FQT vor den Kopf.

    • Gleiche Erfahrungen habe ich auch gemacht. Gerade was du zum
      Thema Bahn sagst, stimmt vollkommen! Seltene Ausnahme aber tatsächlich macht die DB da mal was richtig 😀

  4. Lufthansa zahlt nach meiner Einschätzung grundsätzlich nicht, wenn es um den EU-Schadenersatz geht, auch wenn es diverse Webseiten der Lufthansa gibt, die da Aktivität vorgaukeln sollen: Zuletzt musste ich Klage auf einen im Februar 2020 (vor Corona) stornierten Flug (der Flieger hatte vorher den Umlauf nicht bis zum Ende geschafft wegen Nachflugverbot in DUS) einreichen, da die Forderung trotz diverser Mahnungen Ende 2023 noch nicht bezahlt war und verjährt wäre zum 1.1.24. Ende Januar 2024 kam dann – außerhalb des Gerichtsverfahrens – die Email vom „Kundenservice“, dass ich mich freuen könnte und man wolle die Forderung jetzt erstatten, aber hätte ja keine Bankdaten von mir (die standen selbstverständlich in den Mahnungen drin; so wie auch der immer wieder verlangte Identitätsnachweis – wollte man zahlen könnte man ja auch einfach ans Kreditkartenkonto der LH M&M Kreditkarte mit der gebucht wurde bezahlen, die Daten hätte man). Die Email ging dann von mir natürlich postwendend per Post ans Gericht, da LH die Forderung damit dem Grund nach anerkannt hat, d.h. die Sache ohne Verhandlung entscheidungsreif war. Lufthansa hat darauf vom Gericht zwei Wochen Frist bekommen sich zu äußern. Scheinen sie nicht getan zu haben, so dass demnächst das Urteil ergehen dürfte. Dann bekomme ich auch die 114 Euro Gerichtsgebühren wieder.

    Womit auch klar sein dürfte, warum es sich für Lufthansa lohnt, 250 Euro auszusitzen … das Risiko beträgt nur 114 Euro (plus ggf. 169,58 Euro Anwaltskosten, hätte ich einen Anwalt beauftragt). D.h. wenn nur 50% der Kunden Klage erheben, lohnt es sich schon!

    • Mir ist schon klar dass es andere Erfahrungen gibt, aber pauschal zu sagen, dass LH nicht bezahlt stimmt nicht. Ich habe da selbst einige problemlose Abwicklungen und auch Kunden von uns haben das berichtet. Es geht schon, aber wenn es harkt, dann klappt es wirklich schlecht, dass sehe ich auch.

      • Interessant wäre hier wahrscheinlich eine Statistik der Strecken. Meine Kollegen und ich haben beobachtet, dass es bei Flügen innerhalb Deutschlands (ohne Anschlussflüge) bei Ausfällen keine Erstattung ohne Klage zu geben scheint. Der Status scheint dabei egal zu sein.

        • guter Punkt – könnte sein!

          Fall 1: Verspätung STR-FRA 3h, Anschlussflug nahc VLC verpasst – dumme Sprüche („Steine auf der Fahrbahn“) Abwimmeln indische Agentur.

          Fall 2: Verspätung FRA-STR 3h+10min über gekaufter Uhrzeit wird innerhalb 4 Tagen ausbezahlt, allerdings war ursprünglich eine verspätete Ankunft in LIS Anlass für das re-routing.

          Dass hier eine Systematik besteht ist offensichtlich, das weiss auch das LBA, aber Nachweis halt nur schwierig. Irgendwie arbeiten sie dran, sagte die Dame am Telefon ggf. werden die Fälle jetzt reported und ggf analysiert um eine Systematik nachzuweisen…

  5. zunächst einmal wird deshalb geklagt, weil dieses deutsche Unternehmen eben auch eindeutige EU261 Fälle (in indischen Service Agenturen) abwimmeln lässt und die SÖP eher lahm ist.

    Ausserdem ist Deutschland wegen fehlender Bagatell-Grenze (wer verliert bezahlt 100%) ein Paradies für solcherlei Klagen, sofern sie für den Kläger positiv ausgehen.

    Während TAP zu Corona Zeiten für fast alles Passagiere wegs EU261 Erstattung den Mittelfinger ausgestreckt hatte, wurden Deutsche Gäste IMHO in aller Regel ersattet und Anspruch bezahlt.

    Andererseits habe ich den Eindruck, dass TAP hier falsch beraten wurde: selbst wenn man an deutschen Gerichten verliert, hat die deutsche Justiz keine Möglichkeiten Forderungen an ein ausländisches Unternehmen einzutreiben (SAS hat meinen Prozess nie bezahlt, nur Ticket erstattet). Das ist ein Trick, den viele Anwälte offensichtlich noch nicht kennen.

    Übrigens könnte zuletzt genannter Umstand auch ein Grund sein, weshalb Lufthansa in Deutschland am meisten verklagt wird: hier kommt der Gewinner 100% zu seinem Geld (ausser bei Konkurs), notfalls Pfändung von LH-Vermögen

    • Wenn Du einen Titel gegen SAS hast, musst Du einfach nur ermitteln, welche Flugzeuge denen gehören. Dann mit Flightradar die geplanten Routen der Flugzeuge für die nächsten Tage herausfinden, und sobald eine Route nach Deutschland geht, Gerichtsvollzieher beauftragen. Der darf nämlich aufs Flughafengelände und die Maschine festsetzen. Bagetellgrenzen gibt es nach meinem Wissen dabei in Deutschland nicht. Der Schuldner muss nur zahlungsunwillig sein und Du einen vollstreckbaren Titel eines deutschen Gerichts. Dass das Flugzeug deutlich mehr Wert sein könnte als dein Titel ist dabei auch egal.

  6. Ich kann / muss hier mal etwas positives zur Lufthansa-IT sagen: Wir haben im letzten Sommer über die LH-Homepage die Ausgleichszahlungen angefordert. Dieser Anspruch wurde schnell und ohne große Rückfragen akzeptiert und überwiesen. Das hat keiner der beiden Seiten viel Aufwand gemacht.

  7. Ich hatte in den letzen 5 Jahren etwa 15 EU261 Kompensationsfälle mit verschiedenen Airlines und der DB. 7 Davon entfallen auf die Lufthansa allein. Alle Fälle hatten eins gemeinsam: es gab nicht den geringsten Zweifel, dass ein Schadensersatzanspruch besteht.
    Bei allen Fällen lief die Erstattung auch relativ unkompliziert und vermutlich automatisiert, wenn auch teils mit längeren Wartezeiten. Bei KLM/AirFrance hat es 8 Wochen gedauert, bei der Bahn 2 Wochen, bei Qatar Airways 6 Tage und bei allen anderen irgendwas in der Mitte davon. Nur bei den 7 Lufthansa fällen, würde ich ohne rechtliche Schritte vermutlich heute noch heute auf mein Geld Warten.
    Nach dem 3. LH-Fall bin ich dazu übergegangen selbst gerichtliche Mahnbescheide gegen die LH zu beantragen. Das kann man online mit wenigen Klicks selbst machen. Die verbleibenden 5 LH-Fälle hatten eins gemeinsam: Ich habe nie eine Antwort (Einspruch) oder sonstige Kommunikation von Lufthansa erhalten, aber es wurde jedes Mal genau 1 Tag vor Ablauf der Einspruchsfrist der Kompensationsbetrag auf den Cent genau stillschweigend überwiesen. Das kann alles Zufall sein und vielleicht ist meine Stichprobe auch viel zu klein, um irgendwelche Schlüsse daraus zu ziehen, aber für mich hatte es fast so den Anschein, dass es bei LH eine interne Richtlinie gibt, prinzipiell Fälle bis kurz vor die Klage kommen zu lassen. Man kann nämlich davon ausgehen, dass die meisten Kunden bis dahin aufgeben.

    • gute Story – die Systematik bei LH hatte ich schon mit dem LBA besprochen (email und Telefon). Diese Aufsichtsbehörde sagt, dass sich die Systematik nicht nachweisen lässt!

      Sie bräuchten eine schriftliche Anweisung aus dem Führungskreis (z.B. Customer Care Chief Officer) der die Systematik beschreibt. Das gibt es natürlich nicht!

      Die ganze EU261 Problematik liegt IMHO beim „LH-Legal Council“, welches die voll umfängliche (jurisitsch felsenfeste) Kunst des Abwimmelns, Systematik nicht nachweisbar, Zahlungen 1 Tag vor Ablauf Zahlungsfrist, Zahlungen nach Klageerhebung, Antworten an SÖP etc. orchestriert.

      Noch besser sind die Begründungen für die Ablehnung von Ansprüchen: Steine auf dem Rollfeld haben eine Beschädigung des Reifens geführt, was leider ausserhalb der Veranwortung der Airline läge. Dabei haben nicht die Steine zur Verspätung geführt sondern die Repatatur des Reifens, die mehr als 3h dauerte.

      Das mit den Zahlungsmahnbescheiden müsste ich auch mal probieren!

  8. Kann ich so leider (oder zum Glück) nicht nachvollziehen. Bin aber auch absolut kein Vielflieger. Hatte letztes Jahr 11 Flugsegmente mit LH, beim ersten lief etwas schief. Triebwerk vom Flieger wurde bei der Beladung beschädigt und der Flug ist ausgefallen; Anschluss-Flug entsprechend auch nicht erreicht. Ich habe die Kompensation am Montag Abend auf der LH Website geltend gemacht und hatte am Donnerstag der gleichen Woche das Geld auf dem Konto. Vielleicht war’s einfach nur Glück…

  9. Naja, das Webformular von LH ist auch nicht viel umständlicher zu bedienen als Flightright & Co. Wer allerdings auch in eindeutigen Fällen systematisch nicht zahlt, muss damit rechnen verklagt zu werden.

    • das Webformular ist garantiert von Legal Experten („Volljuristen“) so gestaltet, dass die Federführung für EU261 Claims bei LH liegt:

      – wieso fehlt seit kurzem – nur im Flugannullierugs-WebFormular – die Möglichkeit, einen Kommentar einzufügen?

      – wieso wird NIRGENDS das Wort „Anspruch EU261“ genannt sondern der Spiess umgedreht und LH spircht von „Prüfen ob ein Schadensersatz Anspruch besteht“ (ja das Wort wir synomym verwendet, trotdem waren hoer offensichtlich Profis am Werke!

      Übrigens: bei mir hatte EU261 über „sonstiges“ -Behindertengerechte Zugang (o.ä,) zwei mal funktioniert, wiel ma dort noch was eingeben kann. Man erhält so viel schneller eine Feedback ID auf die man auch per email antworten kann.

  10. Aus eigener schmerzhafter Erfahrung kann ich sagen:
    Es liegt an der beschi**…bescheidenen Erreichbarkeit der Hotline und nicht vorhandenen Reaktion auf Kundenanfragen im Fall von Flugausfällen. Man wird irgendwo auf der Welt mit einem Flyer alleine gelassen.“Kümmere dich selbst um eine Unterkunft, wenn wir den Flug kurz vor Abflug stornieren“. So lautete bei uns die Devise seitens der Lufthansa.
    Am Ende war Lufthansa noch überrascht, das wir vor Gericht gezogen sind.

  11. Eine Frage an Dr Böse – und die ist wirklich ernst gemeint.
    Warum kann man LH nicht auf gewerbsmässigen Betrug bzw. Betrugsversuch verklagen? Es werden ja permanent Fälle verhandelt und inhaltlich ist es sicher oft recht ähnlich oder fast identisch. ein ausreichender Verdacht sollte doch vorliegen und wen man dann LH zur Vorlage von Daten zwingt, die zeigen, wie viel Prozent der berechtigten Anfragen mit falschen Behauptungen abgewiegelt wurden, ist dich alles offensichtlich.

    • genau das hatte ich ja auch das LBA gefragt, die Dame am Telefon hat mit ihr Frustration geteilt, aber als Volljuristin sei ihr klar, was hier läuft aber es fehlen die Beweise für unsere Vermutungen!

      Nennt sich Rechtsstaat – wie gesagt die Legal Council bei LH bekommen vom CEO gesagt „macht alles was legal ist“ und dann wurschteln die im Stillen und machen es so, dass es nicht nachweislich systematisches Abwimmeln ist!

    • Hi,
      es gibt in Deutschland kein klassisches Unternehmensstrafrecht, d.h. Lufthansa als solches kann keine Straftat begehen, sondern nur konkrete Personen (alles andere Wäre nur über das Ordnungswidrigkeitenrecht darstellbar). Nun ist es aber nicht so leicht, konkreten Personen Betrug nachzuweisen, denn „eine andere Rechtsauffassung vertreten und daher einen Anspruch abweisen“ (aus eigener Erfahrung bewusst in Anführungszeichen gesetzt, ich kämpfe grad auch um Erstattungen), ist nicht direkt Betrug…

      Grüße

    • Ich habe da eine Vermutung. Lufthansa wird es nicht zum Äußersten kommen lassen. Bevor ein Urteil gesprochen wird, wird sich mit dem Kunden schnell noch geeinigt. Natürlich nur aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtsverletzung. Ohne Urteil(e) kein Beweis des gezielten bandenmäßigen Betrugsverhaltens. Also alles nur Hypothesen.

  12. Um mal ein positives Gegenbeispiel zu nennen. Beim Verdi Streik vor 2 Wochen wurde Mex-Muc storniert.
    Der chatbiot hat wie bisher immer nur unsinnige Alternativen angeboten. Die Hoteline hat recht schnell geantwortet und vernünftige Alternativen angeboten.
    Direkt nach der Ankunft habe ich sowohl die Entschädigung als auch Verpflegungskosten über die LH Website geltend gemacht. Die positive Antwort kam in weniger als 18 Stunden und das Geld war innerhalb von 48h auf dem Konto.

  13. Während in den Jahren vor Corona die (berchtigte) Entschädigiung meist problemlos ablief, sind die Abläufe nun teilweise nicht mehr nachvollziehbar.
    1. Die entsprechenden Webpages ändern sich kontinuierlich und auch wenn ziemlich schnell eine 1. Antwort zurückkommt ist das in aller Regel eine Ablehnung.
    2. Ab diesem Zeitpunkt macht es auch keinen Sinn mehr eine lueckenlose Dokumentation vorzulegen da immer die identische Standardantwort als Retour kommt. Habe das vor 2 Wochen (Verdi Streik) sogar von Englisch auf Deutsch geändert und prompt kam die gleiche Antwort (wieder auf Englisch) zurück..:). Aber sachliche Informationen dass Verdi in MUC gar nicht gestreikt hatte und auch nur 2 MUC-FRA Flüge annulliert wurden und der Anschluss nach YYZ wie geplant verlief werden in dieser Situation gar nicht mehr geprüft. Also nach 20 Jahren SEN z.B. über den Anwalt.

  14. Was eigentlich interessant wäre ist der Prozentsatz der Fälle die positiv für den Kläger ausgehen. Dazu sagt der Artikel gar nichts.
    Eine Klage bedeutet nicht, dass der Kläger recht hat.

    • wir gehen davon aus, dass die Kläger keine Laien waren, sodern die Klagen von Anwälten eingereicht wurden, die vorher juristisch übergeprüft hatten, ob eine Klage erfolgsversprechend wäre.

      In der Regel will LH echte Rechtstreitigkeiten (Verhandlungen oder gar Urteile) vermeiden und bezahlt nach Klageerhebung nach sehr kurzer Prüfung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Kompensationen incl. Gerichtskosten und Anwaltshonore.

      Will sagen: aussichtslose oder erfundene Geschichten dürften gar nicht bis zur Klage kommen, auch die Portale machen nicht jedes Vertrödeln des Anschlussfluges mit.

  15. Es soll gelegentlich ja auch mal Leute geben, die zufrieden sind (na ja, zumindest bislang noch).
    Bin LH-FT und hatte letztes Jahr knapp 50 Flüge mit der Lufthansa. Hatte nur einen Flugausfall wegen Streik und habe das angeforderte Geld problemlos innerhalb von 2 Wochen erhalten.
    Bei der Bahn reiche ich bei fast jeder(!) Fahrt eine Erstattungsgesuch wegen Verspätung ein und erhalte durchschnittlich nur bei 1 von 3 eine Zahlung, die anderen gehen komischerweise immer irgenwie ‚verloren‘.
    Erstattungsanfragen bei SAS und KLM haben noch NIE funktioniert. Da müsste ich eigentlich jedes Mal vor Gericht ziehen. Dafür fehlt mir aber die Energie und ich habe auch keine Lust, vertaner Lebenszeit mit schlechter Energie noch mehr Lebenszeit mit noch schlechterer Energie hinterher zu schicken. Da kann man nur mit den Füssen abstimmen und konsequent nicht mehr bei diesen Airlines buchen.

  16. Es ist vollkommen logisch, dass in dem Artikel der dpa die Lufthansa führend ist, da ein deutscher Richterbund, auf welchen sich der Artikel bezieht, nur von deutschen Gerichten die Daten hat. Ausserdem ist die Lufthansa Marktführer in Deutschland und hat damit schon fast automatisch auch in dieser Statistik den ersten Platz. Speziell da die Benutzer dieser Seite ja auch hauptsächlich aus dem deutschsprachigen Raum kommen. Hinsichtlich der Kommentare ist es halt auch so, dass wenn ich auf die Lufthansa angefressen bin eher was schreibe als wenn alles gut ging.

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