Lufthansa muss 4 Mio. Euro Strafe zahlen

Im Mai 2022 hat Lufthansa ca. 130 Reisende jüdischen Glaubens in Frankfurt an der Weiterreise nach Budapest gehindert. Vorangegangen waren verschiedene Verstöße gegen damals geltende Corona-Schutzmaßnahmen durch viele, jedoch nicht näher spezifizierte Reisende aus New York. Das Verhalten von Lufthansa führte zu einem Aufschrei, vielen Entschuldigungen und Beschwerden. Jetzt muss Lufthansa 4 Mio. Euro Strafe zahlen.

Lufthansa muss 4 Mio. Euro Strafe zahlen | Vorfall

Am 3. Mai 2022 flogen 131 Menschen jüdischen Glaubens von New York auf dem Flug LH401 nach Frankfurt. Ziel war das ungarische Budapest, wo sie an einer Veranstaltung zu Ehren eines orthodoxen Rabbiners teilnehmen wollten. Auf dem Flug kam es wiederholt zu Missachtung der damals geltenden Corona-Schutzmaßnahmen an Bord durch einige Reisende. Aufgrund dieser Vorfälle an Bord wurde schlussendlich 128 Reisenden aus New York der Einstieg in den Weiterflug nach Budapest auf dem Flug LH1334 verweigert.

Offenbar gelang es Lufthansa nicht, diejenigen, die gegen die Coronamaßnahmen verstoßen haben, individuell zu identifizieren. Stattdessen wurden offensichtlich Menschen auf Basis ihrer Kleidung bzw. ihres Äußeren, das sie als orthodox Jüdischgläubige erkennbar machte, als Gruppe zusammengefasst und vielfach lediglich aufgrund ihrer Äußeren am Weiterflug gehindert.

Lufthansa muss 4 Mio. Euro Strafe zahlen | Reaktion von Lufthansa

Das Vorgehen von für Lufthansa handelnden Personen führte zu einem internationalen Aufschrei. In der Folge entschuldigte sich der Vorstandsvorsitzende der Lufthansa Group, Carsten Spohr, bei den Betroffenen. Zusätzlich sprach er in den Tagen danach mit einem Rabbiner und dem Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland. In diesen Gesprächen vereinbarte er die Durchführung von einem gemeinsamen Sensibilisierungtraining mit Lufthansamitarbeitern.

Im Dezember des Jahres überwies Lufthansa der „überwiegenden Anzahl“ an Betroffenen 21.000 US-Dollar, mithin also ca. 2,6 Mio.

Lufthansa muss 4 Mio. Euro Strafe zahlen | Reaktion des US-amerikanischen Department of Transportation (DoT)

Einige betroffene Passagiere beschwerten sich beim Department of Transportation in den USA, das die Beschwerden annahm und das Verhalten von Lufthansa auf Verstöße gegen amerikanische Bürgerrechte, die eine Diskriminierung aufgrund u.a. Religion verbieten.

Das DoT erkannte in dem Verhalten von Lufthansa einen entsprechenden Verstoß und verhängte eine Strafe in Höhe von 4 Millionen US-Dollar, auf die jedoch 2 Millionen der bereits gezahlten Beträge an die Betroffenen angerechnet werden.

Damit erhält Lufthansa die höchste Strafe, die eine Airline jemals wegen Verstößen gegen US-Bürgerrechte erhalten hat.

Lufthansa muss 4 Mio. Euro Strafe zahlen | Position von Lufthansa

Lufthansa teilt in einer Entgegnung an das DoT mit, dass die Gesellschaft die Rechtsauffassung des DoT nicht teile, da Lufthansa unter anderem nicht überzeugt ist, dass das DoT überhaupt für eine Beurteilung des Vorfalls, der sich in Deutschland ereignete, zuständig sei. Ferner bestreitet die Airline, dass ihre Mitarbeiter sich in irgendeiner Weise diskriminierend verhalten hätten. Vielmehr sei die Verweigerung der Weiterreise für so viele Passagiere das Ergebnis einer langen Fehlerkette, die eher auf schlechter Kommunikation und Fehleinschätzungen basiere.

Nichtsdestotrotz akzeptiert Lufthansa die festgesetzte Strafe, um einen langwierigen Rechtsstreit mit dem DoT zu vermeiden.

Lufthansa muss 4 Mio. Euro Strafe zahlen | Frankfurtflyer Kommentar

Das Vorgehen von Lufthansa schlug im Jahr 2022 hohe Wellen. Sogar Carsten Spohr entschuldigte sich persönlich für das Verhalten von Vertretern von Lufthansa. Im Nachgang zahlte Lufthansa mehr als zwei Millionen Euro als Entschädigung an die betroffenen Passagiere. Jetzt hat das Department of Transportation seine Untersuchung abgeschlossen und Lufthansa eine Strafzahlung in Höhe von zwei Millionen US-Dollar aufgebürdet, die die Airline zahlt, ohne der Argumentation des DoT zu folgen.

Wahrscheinlich ist das für die Airline die beste Option, das Ereignis gesichtswahrend hinter sich zu lassen. Mit einem Rekord, den Lufthansa sicherlich nie haben wollte.

Quelle

10 Kommentare

    • darum ging es nicht, es ging um die völlig unangemessene Reaktion der Lufthansa einfach alle orthodoxen Juden auf Grund äußerlicher Merkmale vom Flug auszuschließen. Für so ein Verhalten der Lufthansa gibt es keine Rechtfertigung und es wurde daher zurecht bestraft.

      • Was man bei der Formuliert beachten sollte ist, dass es nicht Lufthansa als ganzes Unternehmen war und auch nie die Politik von Lufthansa, sondern einzelne Mitarbeiter die diese Entscheidung getroffen haben und hierfür wohl auch Konsequenzen zu tragen hatten. Lufthansa als Unternehmen muss hier nur nun auch die Verantwortung für die Mitarbeiter tragen.

        • Der Kapitän trägt die Verantwortung für das Verhalten der gesamten Mannschaft. Ob und wie er gegen Fehlverhalten disziplinarisch vorgeht spielt nach außen keine Rolle.

          • Das mag alles korrekt sein, spielt in diesem Fall jedoch keine Rolle.
            Die Reisenden wurden von für Lufthansa handelnden Bodenpersonal am Weiterflug gehindert. Und damit hat sich die Fluggesellschaft nach Auffassung des DoT in den USA haftbar gemacht.

          • @Alexander

            hätte besser schreiben sollen „Verantwortung für das gesamte Schiff“.

            So trägt die Airline die Verantwortung für alles, was in ihrem Namen passiert, selbst wenns ein Bodendienstleister als Vertragspartner verbockt haben sollte.

  1. Vielleicht hilft eine Analogie: Stell dir vor, du bist in Asien unterwegs. Einige wenige Weiße benehmen sich daneben, und als Strafe werden alle Weißen vom Weiterflug ausgeschlossen, auch Du, obwohl du gar nichts gemacht hast. Nur weil sich jemand nicht die Mühe macht zwischen einzelenen weißen Passagieren zu unterscheiden…

  2. Nehmen wir mal an, eine Gruppe von Roma und Sinti hätte sich den Corona-Regeln widersetzt und den Mundschutz nicht getragen.
    Wie wäre wohl dann das Gerichtsurteil ausgefallen?

    • Es war kein Gerichtsurteil, sondern eine von einer Behörde verhängte Strafe.
      Wir gehen davon aus, dass die Behörde in jedem Falle von einer derart umfangreichen Diskriminierung gleich entschieden hätte.
      Allerdings sind kontrafaktische Diskussionen selten erhellend.

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