Lufthansa Staatshilfen waren nicht rechtens? | Lufthansa geht in Berufung

Foto: Lufthansa

Lufthansa hat in der Pandemie umfangreiche staatliche Hilfen bekommen, welche ein Volumen von über 6 Milliarden Euro hatten. Diese Staatshilfen hat der Kranich inzwischen komplett, inklusive Zinsen, zurück bezahlt und Deutschland hat hieran sehr gut verdient. Man schätzt, dass die „Rettung der Lufthansa“ dem deutschen Staat über eine Milliarde Euro eingebracht hat.

Dabei waren die Hilfen alles andere als unumstritten und auch wenn die EU Kommission diese genehmigt hatte, die Mitbewerber von Lufthansa Condor und Ryanair haben gegen die Staatshilfen von Lufthansa geklagt und vom EuG wurden die Hilfen für Lufthansa als teilweise nicht zulässig erklärt. Gegen dieses Urteil hat Lufthansa nun aber Berufung eingelegt und einen entsprechenden Schriftsatz bereits am 20. Juli beim EuGH hinterlegt. Die EU Kommission hat auf die Möglichkeit der Berufung verzichtet.

Aktuell ist allerdings noch nicht einmal klar, welche (wenn irgendwelche) Auswirkungen die Entscheidung des EuG überhaupt auf Lufthansa hat, da die Staatshilfen bereits vor dem Urteil zurück gezahlt waren. Dennoch scheint Lufthansa hier wohl nun die Revision anzustreben, möglicherweise auch für vergleichbare Situationen in der Zukunft.

Das Gericht hat auch nicht nur die Staatshilfen für Lufthansa kassiert, sondern auch die für andere Airlines in Europa. Im Falle von Lufthansa hat man Fehler der Kommission in der Bewertung gesehen. So hätte man die Möglichkeiten von Lufthansa sich am freien Kapitalmarkt zu finanzieren falsch bewertet, genau so wie die Marktmacht der Airline an einigen Airports in Europa.

In direkter Folge des Ausbruchs der Corona Pandemie ist das Geschäft quasi aller Airlines der Welt zum Erliegen gekommen und man musste den Flugbetrieb fast komplett einstellen. So sagte der Lufthansa CEO im April 2020, dass Fliegen aktuell aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn mehr ergebe und man nur noch ein Minimalangebot aufrecht erhalte.

Mit gerade mal 15 Langstreckenflügen pro Woche und weniger als 30 Kurzstrecken pro Tag, war das Angebot der Lufthansa in etwa auf dem Niveau von 1955, also dem nach der Neugründung der Airline, nach dem zweiten Weltkrieg.

Lufthansa brauchte in dieser Situation, welche eine unglaublich unklare Zukunftsperspektive hatte, schnell finanzielle Hilfen, denn das Airlinegeschäft ist extrem kapitalintensiv und dies sorgte bei einem komplett weggebrochenen Cash Flow dazu, dass Lufthansa tatsächlich der Weg zum Insolvenzgericht drohte, wenn man nicht sehr schnell massive Kreditlinien bekommt.

Genau hier ist nach länglichen Verhandlungen und einem Show Down auf der Hauptversammlung von Lufthansa der deutsche Staat in Form des Wirtschaft Stabilisierung Fond (WSF) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingesprungen und haben Lufthansa einen Kredit, sowie eine Erhöhung des Eigenkapitals bereitgestellt.

Hierbei wurden Lufthansa bis zu 9 Milliarden Euro in Krediten und frischen Eigenkapital zugesichert, von denen man aber letztendlich nur knapp 4 Milliarden gezogen hat. Inzwischen hat Lufthansa die Staatshilfen komplett zurück gezahlt und hierbei auch alle Zinsen bedient, welche der Staat erhoben hat.

Lufthansa Staatshilfen waren nicht rechtens? | Lufthansa geht in Berufung | Frankfurtflyer Kommentar

Tatsächlich stellt sich mir die Frage, warum Lufthansa die Entscheidung des EuG nun anfechten will, allerdings geht es hierbei vermutlich nicht um den aktuellen Fall, sondern man will potenzielle Probleme in der Zukunft vermeiden, sollte solch eine Situation noch einmal auftreten.

Tatsächlich kann man über die Entscheidung des EuG auch durchaus diskutieren, denn auch wenn die Ansicht sicherlich korrekt ist, dass Lufthansa auch am Kapitalmarkt Kredite bekommen hätte und der Kranich an einigen Airports übermächtig war/ist, damals war diese Situation nicht ganz so eindeutig zu bewerten. Lufthansa selbst hatte große Zweifel daran, dass man ausreichend Kapital einsammeln kann und diskutierte damals sogar die Insolvenz der Airline

Danke: Bloomberg und aero.de

2 Kommentare

  1. Kleine Korrektur: Bisher wurden die Hilfen nur vom erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union, dem EuG, behandelt. Deshalb kann (und wird) das Urteil noch in der nächsten Instanz, beim EuGH, angefochten werden.

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