Reisekonzern FTI meldet Insolvenz an: Das könnt Ihr tun, wenn Ihr eine Reise über FTI gebucht habt

Der Pauschalurlaub auf Mallorca dürfte für viele FTI-Kunden dieses Jahr ins Wasser fallen. Archivfoto: Frankfurtflyer.de

Millionen Deutsche bereiten sich gerade auf die schönste Zeit des Jahres vor. Der diesjährige Sommerurlaub ist für viele nur noch einen Schritt entfernt. Doch für einige dürfte dieser eine Schritt gerade unüberwindbar groß geworden sein. Denn Europas drittgrößter Reiseveranstalter FTI musste Insolvenz anmelden. Bereits kurzfristig werden viele geplante Reisen nicht mehr stattfinden können.

Der Reisekonzern FTI hat am Montag, dem 3. Juni 2024, Insolvenz beim Amtsgericht München beantragt. Wie das Unternehmen mitteilte, hat die FTI Touristik GmbH als Konzernmutter den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Zunächst wird der Insolvenzantrag nur die Veranstaltermarke FTI Touristik betreffen. In der Konsequenz daraus werden jedoch auch weitere Firmen aus dem Konzern in den kommenden Tagen Insolvenz anmelden müssen.

Für Urlauber, die über FTI gebucht haben, bedeutet dies, dass anstehende Reisen nicht mehr oder nicht vollständig durchgeführt werden. Diese Nachricht kommt sehr kurzfristig, denn bereits Urlaube, die am Dienstag, dem 4. Juni 2024, ihre Reise antreten wollten, sind davon betroffen.

Das Unternehmen gibt an, dass es derzeit mit Hochdruck daran arbeitet, dass bereits angetretene Urlaube noch planmäßig durchgeführt werden und die Heimreise ohne Komplikationen angetreten werden kann.

Reisekonzern FTI meldet Insolvenz an | Was können FTI-Kunden nun tun?

Ihr habt über FTI eine Reise gebucht und stellt Euch nun die Frage, was Ihr tun könnt? Wichtig ist zunächst mal, dass die eigenständigen Firmen Euvia GmbH und deren Reiseshoppingkanal sonnenklar.TV sowie das Franchise-System der Touristik Vertriebsgesellschaft mbH (TVG) mit ihren Marken sonnenklar.TV Reisebüros, 5vorFlug Reisebüros sowie Flugbörse nicht von der Insolvenz betroffen sind. Auch werden die Geschäfte von WINDROSE weitergeführt. Für alle anderen Kunden, die bei FTI gebucht haben, gibt es folgenden Möglichkeiten, sich selbst zu helfen:

  • Reisesicherungsfonds: FTI ist über den Deutschen Reisesicherungsfonds gegen Insolvenz abgesichert. Das bedeutet, dass Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, im Falle einer Insolvenz den gezahlten Reisepreis zurückerhalten. Der Fonds deckt die Kosten für stornierte Reisen und sorgt dafür, dass Kunden ihr Geld zurückbekommen​​.
  • Kontakt mit dem Reisebüro: Kunden sollten sich an das Reisebüro wenden, bei dem sie die Reise gebucht haben. Die Reisebüros können Informationen zur aktuellen Lage geben und bei der Abwicklung von Erstattungen oder Umbuchungen unterstützen​.
  • Reiseversicherung: Kunden sollten prüfen, ob sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, die Insolvenzschutz umfasst. In diesem Fall kann die Versicherung zusätzliche Unterstützung bieten.
  • Direkter Kontakt mit FTI: Es ist ratsam, sich direkt an FTI zu wenden, um spezifische Informationen über die betroffene Reise und die nächsten Schritte zu erhalten. Auf der Website von FTI oder über den Kundenservice können aktuelle Informationen und Anweisungen eingeholt werden. Die FTI Group hat bereits eine Webseite mit Informationen für Kunden veröffentlicht.
  • Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale kann ebenfalls Hilfestellung bieten und hat häufig aktuelle Informationen und Ratschläge für betroffene Kunden. Es kann nützlich sein, sich dort zu informieren und beraten zu lassen.

Reisekonzern FTI meldet Insolvenz an | Frankfurtflyer Kommentar

Der Reiseveranstalter FTI muss nach einigen harten Jahren, ausgelöst durch die Covid19-Pandemie, Insolvenz beantragen. Dadurch lösen sich die Urlaubsträume vieler Menschen zunächst in Luft auf. Glücklicherweise hat man aus vergangenen Insolvenzen gelernt und Pauschalreisen vor Insolvenzen abgesichert. Irgendwann das Geld zurückzubekommen, dürfte die vergangenen Urlaubsfreuden jedoch nur ein Stück weit kompensieren.

3 Kommentare

  1. Wichtig, auch wer keine Pauschalreise gebucht hat und deshalb keinen Reisepreissicherungsschein hat , kann sein Geld zurückbekommen, wenn er mit Kreditkarte bezahlt hat, dann kann er Chargeback beantragen, denn Insolvenz wird wie nicht gelieferte Ware/Leistung behandelt, wenn die Reisedienstleistungen nicht erbracht werden.

    • Ich habe das bei Amex bereits Dienstag angefragt und die Antwort war negativ. Bei Insolvenz gilt das nicht, so die Auskunft. Die Frage wäre bei einer Mietwagenbuchung, soll ich nun abwarten oder stornieren, das Risiko ist dann im Ausland zu stehen und kein Wagen zu haben, oder vor Ort dann das doppelte ausgeben zu müssen.

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