Ryanair erleidet erhebliche Schlappen vor Gericht | Handgepäck-Gebühr nicht legal

Die Luft für den irischen Billigflieger Ryanair wird immer dünner. Im November 2019 ereilten die Iren gleich zwei Urteile, die das Geschäftsmodell des Low-Cost-Carriers deftig ins Wanken bringen. Während ein spanisches Gericht entschied, dass die Airline für Handgepäckstücke keine zusätzliche Gebühren erheben darf, erging am Amtsgericht Bühl ein Teilurteil, nach dem Ryanair zukünftig die Steuern und Gebühren eines Fluges offen legen muss.

Ryanair erleidet erhebliche Schlappen vor Gericht | Urteil gegen Handgepäck-Gebühren

Jeder, der in letzter Zeit Ryanair geflogen ist, kennt die für Kunden ungünstigen Handgepäck-Regeln der Airline. Ein kleines Gepäckstück, wie z.B. eine Handtasche oder eine Tasche für ein Notebook, dürfen kostenfrei mit an Board genommen werden. Wer einen normalen Handgepäck-Trolley mit an Board nehmen möchte, muss zusätzlich „Priority Boarding“ kostenpflichtig hinzu buchen. Wer ohne „Priority Boarding“ und mit Trolley am Gate erscheint, darf nachzahlen.

So ist es auch einer Passagierin ergangen, die auf dem Weg nach Brüssel in Madrid an Board eines Ryanair Fliegers steigen wollte. Sie erschien am Gate mit ihrem Handgepäck-Trolley und wurde mit 20 Euro zur Kasse gebeten. Dagegen klagte die Dame nun und bekam vor dem Handelsgericht Nummer 13 in Madrid recht.

Die mit dem Fall beauftragte Richterin begründete das Urteil damit, dass die Handgepäck-Regelung von Ryanair weder mit dem spanischen Transportgesetz noch mit der EU-Verordnung 1008/2008 vereinbar sei. Während bei der Aufgabe von Gepäck Zusatzgebühren gerechtfertigt seien, da der Airline zusätzliche Kosten entstünden, sei dies bei Handgepäck nicht der Fall. Die von der Klägerin eingeforderte Schadensersatz-Zahlung in Höhe von 10 Euro lehnte die Richterin jedoch ab.

Da Ryanair nach diesem Urteil weiter an der umstrittenen Handgepäck-Regelung festhält, hat laut einem Bericht der Mallorca Zeitung die balearische Regierung nun ein Strafverfahren gegen die Fluggesellschaft eröffnet.

Nicht die erste Schlappe, die Ryanair in Bezug auf seine Handgepäck-Praxis erlitten hat. Erst im Februar 2019 hat das italienische Kartellamt Ryanair zu einer Zahlung von 3 Mio. Euro verurteilt. Das Gericht sah dabei die Beförderung von Handgepäck als wesentlichen Bestandteil der Luftfahrt an.

Passagiere, die in Zukunft auf die Zahlung von Handgepäck-Gebühren verzichten wollen, haben nun gleich mehrere Urteile, auf die sie sich bei einer Klage beziehen können.

Ryanair erleidet erhebliche Schlappen vor Gericht | Urteil zur Preis-Aufschlüsselung

Auch der eigentliche Ticketpreis von Ryanair ist vor kurzem vor Gericht gelandet. Fluggäste haben bei nicht angetretenen Flügen das Recht, sich Steuern und Gebühren zurückerstatten zu lassen. Doch wie soll das funktionieren, wenn eine Fluggesellschaft einzelnen Preisbestandteile gar nicht aufschlüsselt, so wie es auch bei Ryanair der Fall ist.

Ryanair hat natürlich einen Grund dies zu tun, denn gerade bei Angebots-Tarifen, wie zum Beispiel den 5 oder 10 Euro Tickets, können die Steuern und Gebühren an vielen Flughäfen schnell den Ticketpreis übersteigen. Damit ergibt sich ein negativer Ticketpreis. Und würde sich Ryanair rechtmäßig verhalten und die Steuern und Gebühren zurückerstatten, bekämen Kunden schnell mal den kompletten Ticketpreis zurück.

Laut FAZ hat das Rechteportal Right Now, welches unter anderem das Angebot Geld-für-Flug.de betreibt, nun ein Teilurteil am baden-württembergischen Amtsgericht Bühl erreicht. Nach diesem Urteil muss Ryanair die Zusammensetzung des Flugpreises offen legen. Right Now Gründer Benedikt Quarch wird laut FAZ so zitiert, dass „in der logischen Konsequenz aus dem Teilurteil in der nächsten Stufe folge, dass Steuern und Gebühren erstattet werden müssen“.

Ryanair erleidet erhebliche Schlappen vor Gericht | Frankfurtflyer Kommentar

In der Ryanair Chefetage zeichnen sich in den letzten Wochen vermutlich immer mehr Sorgenfalten auf der Stirn ab. Seit einigen Wochen ist es Gewiss, dass auf Grund der aktuellen Klimadiskussion in einigen europäischen Ländern die Luftverkehrsabgaben steigen werden. Damit werden Billigflüge um 10 Euro extrem unwahrscheinlich.

Nun kommen die beiden richtungsweisenden Urteile hinzu. Für Flugreisende bleibt abzuwarten, ob beide Urteile auch für Konsequenzen im Tagesgeschäft sorgen oder ob weiterhin nur der Klageweg bleibt, um an ihr Recht zu kommen.

Das Geschäftsmodell der Billigflieger wird auf jeden Fall von Tag zu Tag immer mehr fraglich.

7 Kommentare

  1. Also wer mit einem LCC wie Ryanair fliegt und dann tatsächlich gegen Handgepäckgebühren klagt, sollte in meinen Augen sein Verhalten überdenken. Vor allem wenn es Ryanair in ihren Richtlinien so schreibt. Ich gehe an diesem Punkt davon aus, dass es Recht gut ersichtlich ist und nicht in den AGBs auf Seite 20 steht.

    Wenn Ryanair die Preise zu stark drückt, dass sich die Kosten nicht decken lassen, hat Ryanair in meinen Augen pech gehabt.

    Ich selbst finde es darüber hinaus komisch, dass das Handgepäck kostenlos sein muss. Vielleicht reicht mir ja meine etwas größere Handtasche oä für eine Nacht. Wer günstig fliegen möchte, freut sich doch auch darüber.

    • Ich bin auch mit Ryanair nach Spanien hin und zurück geflogen, musste für einen Sonnenschirm 45,€ und einen rolly zusätzlich noch mal bezahlen, ich hatte nur ein Gewicht von 20kg gebucht

  2. Ich fliege oft nach Sofia und Faro. Da ist Ryanair die mi Abstand beste Möglichkeit, da die Preise extrem niedrig sind und es Direktflüge gibt. Selbst die Kosten für einen 10 kg Koffer von 10 Euro sind fair.

  3. Ob das nun so eine tolle Entscheidung des Gerichts ist, würde ich bezweifeln. Klar, ein Gericht hat sich an Gesetze zu halten, diese durchzusetzen und die vermag ich als Außenstehender nicht zu durchblicken.
    Was ich aber als Passagier durchaus begrüßen würde, wäre eine Bepreisung des Handgepäcks (und natürlich die zugehörige Kontrolle), dergestalt, dass sich dieser leidige Kampf um die Handgepäckfächer ganz von selbst erledigt erledigt. Nix gegen größeres Handgepäck. Die Wichtigkeit desselben sollte dann halt durch entsprechendes Salär auch nachgewiesen werden. Ob das nun eine Zusatzgebühr oder eine Buchungsklasse ist, spielt in meinen Augen keine Rolle.

  4. Wenn jemand den Bericht in Fernsehen gesehen hat und trotzdem mit Ryanair fliegt, (alle Bedingungen sind unmenschlich). Nur daß man billig fliegt. Die Leute sollten sich auch einmal fragen ob sie unter Tarif Arbeiten wollten.Fliegt man mit Ry.weiß man was einem Erwartet.

    • Dann fliege doch mit LH oder einer anderen Teuer Airline und versuche Deinen Sonnenschirm kostenlos mitzunehmen…
      Rollstühle , sofern selbstgenutzt , werden von fast allen Airlines kostenlos befördert oder meinst Du mit rolly etwas anderes ?

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