Swiss Flug nach Miami muss wegen defekter Toiletten nach Zürich zurückkehren

Buchstäblich „sch***e gelaufen“ ist am Freitag (20. Dezember 2019) der Swiss Flug LX66 von Zürich nach Miami. Statt im warmen Florida zu landen, ging der Swiss Airbus A330 nach etwa sechs Stunden Flugzeit zunächst wieder in Zürich zu Boden. Grund waren defekte Toiletten, die ein Passagier zuvor der Crew gemeldet hatte. Der Kapitän entschied sich daher, das Flugzeug zur Reparatur zurück in die Schweiz zu fliegen.

Swiss Flug nach Miami muss wegen defekter Toiletten nach Zürich zurückkehren | Umkehr über dem Atlantik

Der Airbus A330 mit der Flugnummer LX66 startete leicht verspätet gegen 10:20 Uhr in Zürich und flog zunächst die geplante Route über Frankreich, Großbritannien und Irland. Nach etwa drei Stunden Flugzeit bemerkte ein Passagier, dass die Toiletten nicht mehr ordnungsgemäß funktionierten. Daraufhin entschied sich der Kapitän etwa 1100 Kilometer nordwestlich der irischen Küste umzukehren und zurück nach Zürich zu fliegen. Dort landete nach Berichten des Aviation Herald der Swiss A330 weitere drei Stunden später.

Screenshot: flightradar24.com

Am Boden begannen die Techniker umgehend mit der Behebung des Problems. Nach rund dreieinhalb Stunden war der Airbus A330 wieder einsatzbereit und startete erneut Richtung Miami. Dort kamen die Fluggäste mit rund neuneinhalb Stunden Verspätung schließlich auch an.

Swiss selbst hat sich derzeit zu dem Vorfall noch nicht geäußert. Daher ist auch noch nicht bekannt, ob es zu einem generellen Ausfall der Lavatories kam oder nur eine einzelne Toilette betroffen war. Grundsätzlich reicht je nach Strecke und Fluggerät aber auch schon ein defektes WC, um ein Flugzeug am Boden zu lassen.

Swiss Flug nach Miami muss wegen defekter Toiletten nach Zürich zurückkehren | Frankfurtflyer Kommentar

Eine Diversion wegen defekter Toiletten… Da fallen einem so viele Wortspiele ein, die alle irgendwie unangebracht sind, wenn man bedenkt, dass da hunderte Fluggäste verspätet an ihrem Zielort angekommen sind. Jeder, der schon mal auch nur eine Stunde unnötig in einem Flugzeug warten musste, weiß wie unangenehm das sein kann. Nach drei Stunden Flug zu erfahren, dass es erstmal wieder nach Hause geht, ist schon mehr als nervig. Dann noch zusätzlich dreieinhalb Stunden am Boden warten zu müssen, bis man doch wieder in die Röhre darf, macht es noch schwerer zu ertragen.

Swiss scheint hier jedoch vorbildlich gehandelt zu haben, denn bei solch einem Vorfall nur neuneinhalb Stunden Verspätung einzufliegen, sieht sachlich betrachtet sehr professionell aus.

Mit Blick auf meinen anstehenden Swiss Langstrecken-Flug im Januar hoffe ich mal, dass das „Toiletten-Problem“ nicht mit dem Essen im Zusammenhang stand. 🙂

Danke für den Hinweis an aerotelegraph.com.

4 Kommentare

  1. Hallo Sebastian,
    greift in so einem Fall eigentlich die finanzielle Kompensationsregelung für die ca. 9 Std. Verspätung ?
    Ist m.E. doch keine höhere Gewalt.
    Danke für Info. und schöne Feiertage.
    Gruß
    Klaus

    • Hallo Klaus,

      habe mir dazu gerade auch noch mal eine (bzw. mehrere) zweite Meinungen eingeholt: Es handelt sich hierbei offensichtlich um einen technischen Defekt, der eine Kompensation ermöglichen sollte. Swiss wird sich da auch kaum rausreden können. Ob sie es dennoch versuchen und wir ggf. Gerichte entscheiden, weiß man natürlich vorher nicht.

      Viele Grüße
      Sebastian

      • Hallo, es handelt sich um einen klaren Fall von Kompensation! Swiss hätte die Toiletten besser warten müssen. Es gibt € 600/ Person. Ein Anwalt ist hier nicht notwendig!Das Geld (meist 30%) kann man sich selbst verdienen!! Es gibt im Internet sehr gute Leitfäden/Vordrucke!!An alle: lasst euch nicht einlullen, am besten direkt sagen: „Wir kennen uns aus!!“
        Insbesondere an die mehrköpfigen Familien: „Herzlichen Glückwunsch zu dem Urlaubsgeld…!“

        • Grundsätzlich sind das nur die Portale, die 30 % von der Kompensation wollen. Ein Anwalt nimmt eine Gebühr (nach Tabelle), die dann der Airline in Rechnung gestellt werden.
          Wenn man wirklich klagen will/muss, sollte man dass schon mit einem Anwalt machen ;).

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